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Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
Schau, was hier alles gemeint und impliziert wird, ist völlig bedeutungslos. Ein Griffstück macht ein WS nicht zu einer kompletten Waffe. Auch wenn jetzt Gehäuse etc als wesentliche Teile gelten, sind drei wesentliche Teile noch immer keine komplette Waffe. Eine komplette Waffe ist eine bestimmungsgemäß vollständige und funktionstüchtige Schusswaffe die rechtlich als solches betrachtet und behandelt wird (registriert ist)(hier dürfen dann sogar wieder Teile fehlen, umgekehrt aber nicht). Ansonsten handelt es sich um wesentliche Teile beliebiger Anzahl mit nicht wesentlichen Teilen oder auch ohne nichtwesentlicher Teile.
Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit eingeräumt, auch solche wesentlichen Teile in bestimmter Anzahl zu besitzen. In keiner Bestimmung des WaffG wird gesagt, dass eine "vollständige" Anzahl an wesentlichen Teilen (so etwas gibt es nicht) als Schusswaffe gewertet werden muss.
Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit eingeräumt, auch solche wesentlichen Teile in bestimmter Anzahl zu besitzen. In keiner Bestimmung des WaffG wird gesagt, dass eine "vollständige" Anzahl an wesentlichen Teilen (so etwas gibt es nicht) als Schusswaffe gewertet werden muss.
Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
Mir ist keine gesetzliche Definition einer "kompletten Waffe" bekannt, woraus leitest du das hier ab?titan hat geschrieben: Do 3. Sep 2026, 18:19 Schau, was hier alles gemeint und impliziert wird, ist völlig bedeutungslos. Ein Griffstück macht ein WS nicht zu einer kompletten Waffe. Auch wenn jetzt Gehäuse etc als wesentliche Teile gelten, sind drei wesentliche Teile noch immer keine komplette Waffe. Eine komplette Waffe ist eine bestimmungsgemäß vollständige und funktionstüchtige Schusswaffe die rechtlich als solches betrachtet und behandelt wird (registriert ist)(hier dürfen dann sogar wieder Teile fehlen, umgekehrt aber nicht).
Letztlich ist es sowieso etwas, was langfristig durch Judikatur entschieden werden muss. Es gibt private Rechtsmeinungen, es gibt behördliche Rechtsmeinungen, es gibt die Rechtsmeinung des BMI .. und irgendwann hoffentlich auch höchstgerichtliche Entscheidungen. Dann erst wissen wir, ob der Besitz von wesentlichen Bestandteilen ggf. auch als komplette Waffe zu rechnen ist, die somit "einen Platz" belegt.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
"Komplette Waffen" sind als solche im ZWR gemeldet, Einzelteile, WS als Einzelteile. Ableiten kann man das aus der Praxis. Der Unterschied ist, dass Einzelteile, außer am Schießstand, nicht zusammengesetzt werden dürfen. Wenn man ein waffenrechtlich plötzlich relevantes Griffstück addiert um eine, wie manche meinen, ganze Waffe zu erhalten, dann muss die Frage berechtigt sein, warum ein WS dann nicht schon vorher eine ganze Waffe dargestellt hat, wenn dort alle waffenrechtlich wesentlichen Teile vorhanden waren (Lauf und Verschluss). Ein Schlag mit einem Gegenstand auf den Schlagbolzen löst auch dort einen Schuss aus.
Der Gesetzgeber könnte in Zukunft das ganze Meldeprozedere mit der Abzugsgruppe oder Steuerblöcken, Verschlussträger etc wiederholen. MEn ist das aber sinnlos. Das wollte ich herausarbeiten.
Weiters gibt es bei gewissen Waffen Hersteller, deren Komponenten bspw gleich heißen, aber gar nicht, oder nicht ohne weiteres kompatibel sind.. zb 1911er. Aus dem Besitz solcher Teile (oder auch Rohteile) eine ganze Waffe abzuleiten, wäre absurd.
Wenn der Gesetzgeber möchte, dass WS ganze Waffen werden, dann hätte er jederzeit die Möglichkeit, diese durch Erweiterungen der waffenrechtlichen Dokumente überzuführen, etc. Wenn einzelne Behörden nun versuchen, durch Fallstricke und Verfahren rechtmäßige Besitzer solcher Teile zu kriminalisieren, dann ist das absurd.
Der Gesetzgeber könnte in Zukunft das ganze Meldeprozedere mit der Abzugsgruppe oder Steuerblöcken, Verschlussträger etc wiederholen. MEn ist das aber sinnlos. Das wollte ich herausarbeiten.
Weiters gibt es bei gewissen Waffen Hersteller, deren Komponenten bspw gleich heißen, aber gar nicht, oder nicht ohne weiteres kompatibel sind.. zb 1911er. Aus dem Besitz solcher Teile (oder auch Rohteile) eine ganze Waffe abzuleiten, wäre absurd.
Wenn der Gesetzgeber möchte, dass WS ganze Waffen werden, dann hätte er jederzeit die Möglichkeit, diese durch Erweiterungen der waffenrechtlichen Dokumente überzuführen, etc. Wenn einzelne Behörden nun versuchen, durch Fallstricke und Verfahren rechtmäßige Besitzer solcher Teile zu kriminalisieren, dann ist das absurd.
Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
Was am Waffengesetz, dessen Auslegung, etc, folgt einer zwingenden Logik?titan hat geschrieben: Fr 4. Sep 2026, 09:45 Wenn einzelne Behörden nun versuchen, durch Fallstricke und Verfahren rechtmäßige Besitzer solcher Teile zu kriminalisieren, dann ist das absurd.
Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
Es gibt eine durchaus grosse Anzahl von Waffen bzw. wesentlichen Teilen, deren mögliche Kompatibilität sich aus den Modellbezeichnungen nicht ableiten lässt.titan hat geschrieben: Fr 4. Sep 2026, 09:45 Weiters gibt es bei gewissen Waffen Hersteller, deren Komponenten bspw gleich heißen, aber gar nicht, oder nicht ohne weiteres kompatibel sind.. zb 1911er. Aus dem Besitz solcher Teile (oder auch Rohteile) eine ganze Waffe abzuleiten, wäre absurd.
Modellbezeichnungen die übrigens im ZWR gar nicht verpflichtend sind, und das aus einem guten Grund.
So wie auch bei Autos werden ein und die selben Modelle in unterschiedlichen Märkten (AT/DE) mit unterschiedlichen Bezeichnungen auf den Markt gebracht, bzw in Einzelfällen wie zb bei RUGER sind Modelle mit gleicher Bezeichnung selbst in AT und DE völlig unterschiedliche Waffen.
Zudem verwenden Händlergruppe oft eigene individuelle Modellbezeichnungen um sich abzuheben und zb Paketangebote bewerben zu können.
Auch komplett unterschiedliche Warenbezeichnungen in Werbung, auf Verpackung, Lieferschein und Rechnung für ein und das selbe Modell kommen je nach Lieferant und Hersteller durchaus oft vor.
Es gibt auch Hersteller die Ihre Ware in einem braunen neutralen Karton liefern, ohne Bezettelung, nur mit der Seriennummer aussen drauf.
Als Händler bedeutet das, dass - ausser bei Jagdwaffen - viel Aufwand nötig ist um eine eindeutige durchlaufende Bezeichnunge von Waren innerhalb des eigenen Betriebs hin zu bekommen.
Und wie soll das dann national mit vielen Dutzend Händlern österreichweit im ZWR funktionieren?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Mr. Danger
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Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
Ich glaube genau dieses Argument könnte angeklagten "Wechselsystembesitzern" den Hals retten. Wenn nur die "zufällig" gleiche Griffstücknummer über eine Verurteilung entscheidet und alle Anderen mit "im Zweifel für den Angeklagten" nach Hause gehen wäre es sehr bedenklich.gewo hat geschrieben: Fr 4. Sep 2026, 13:44 ...
Es gibt eine durchaus grosse Anzahl von Waffen bzw. wesentlichen Teilen, deren mögliche Kompatibilität sich aus den Modellbezeichnungen nicht ableiten lässt.
...
Aber wie schon oft geschrieben, Urteile abwarten und bis dahin gut überlegen, was man wann wie meldet.
Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
Es steht jedem frei, die Nummer seines Griffstücks vor der Meldung zu ändern, ebenso wie es nummerngleich machen zu lassen (etwaige Nachmarkierungen)..
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Master-chief1000
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Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
Vielleicht muss man in Zukunft mit einem Sack voll eigener Waffenbestandteile zum Händler und der muss dann Lego spieln ob man mit dem potentiellen neuen Teil daraus eine Waffe basteln kann. Klingt zwar dumm aber wäre die einzige Möglichkeit das sicher festzustellen.
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Lexman1
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Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
Machts euch doch bitte nicht unnötig verrückt!
Ich habe alles gemeldet inkl identer Seriennummer. Ich hab deshalb weder schlaflose Nächte noch irgendwelche Ängste. Ich habe das WS immer getrennt verwahrt und nur am Stand komplettiert. Die Griffstücke wurden einem beim Erwerb eines WS getrennt mitausgehändigt - inkl dem Hinweis, diese getrennt zu verwahren und nur am Stand zusammenzubauen.
Dieser Vorgang war jahrelang Usus und dies wissen die Behörden serwohl auch. Dies wussten sie zuvor und wissen sie immer noch. Wer ein WS zusammengebaut verwahrte, bekam schon in der Vergangenheit berechtigt Probleme, da hierdurch tatsächlich eine Platzüberschreitung entstand.
Nun verwahre ich meine WS (immer noch getrennt vom Griffstück) nun eben gemeinsam mit den Griffstücken im Safe. Ergibt immer noch keine vollständige Kat B Waffe. Es hat sich, außer der Lagerung der Griffstücke, somit nichts geändert!
Also abwarten bis es etwas konkretes gibt und nicht gleich in defätistische Panik verfallen!
Ich habe alles gemeldet inkl identer Seriennummer. Ich hab deshalb weder schlaflose Nächte noch irgendwelche Ängste. Ich habe das WS immer getrennt verwahrt und nur am Stand komplettiert. Die Griffstücke wurden einem beim Erwerb eines WS getrennt mitausgehändigt - inkl dem Hinweis, diese getrennt zu verwahren und nur am Stand zusammenzubauen.
Dieser Vorgang war jahrelang Usus und dies wissen die Behörden serwohl auch. Dies wussten sie zuvor und wissen sie immer noch. Wer ein WS zusammengebaut verwahrte, bekam schon in der Vergangenheit berechtigt Probleme, da hierdurch tatsächlich eine Platzüberschreitung entstand.
Nun verwahre ich meine WS (immer noch getrennt vom Griffstück) nun eben gemeinsam mit den Griffstücken im Safe. Ergibt immer noch keine vollständige Kat B Waffe. Es hat sich, außer der Lagerung der Griffstücke, somit nichts geändert!
Also abwarten bis es etwas konkretes gibt und nicht gleich in defätistische Panik verfallen!
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Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
OK, du hast es gemeldet ....aber vielleicht trudelt dann ein netter Brief von der Behörde ein , zwecks Einvernahme ....
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...
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Lexman1
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Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
Sollte dem so sein, werde ich es euch wissen lassen.
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