Vadar hat geschrieben: Sa 5. Sep 2026, 14:32
Da ich untauglich war, habe ich direkt das Statusblatt des Bundesheers mitgeschickt.
Das Ergebnis: Kein Amtsarzt, keine Verzögerungen, keine Horrorgeschichte.
Gratuliere!
Was ist jedoch das „Statusblatt des Bundesheers“?
Die „Tauglichkeitsbescheinigung“ wird auch manchmal als „Statusblatt des Bundesheers“ bezeichnet (zumindest laut Google).
Falls das verschiedene Dokumente sind:
Was steht da alles drauf, also wie detailliert ist das ungefähr?
Hast du das selber beantragten müssen? Falls ja, wo und wie?
Ich habe nämlich nur eine Tauglichkeitsbescheinigung bekommen auf der „Untauglich“ steht, sonst nichts. Vielleicht hat man mir vor ca. 18 Jahren mündlich den Grund gesagt, aber ich weiß es nicht mehr und es steht nirgends.
Also ich weiß gar nicht, wie ich am besten herausfinde, ob es an den mehreren Gutachten zur körperlichen Gesundheit lag (Allergien, Kurzsichtigkeit, eine Blutstörung und ich war damals sehr unsportlich, usw.) und ich daher aus physischen Gründen untauglich wurde, oder ob ich aus irgendeinem Grund einen psychologischen Test verhaut habe.
Ich war vorerst nur „Vorübergehend untauglich“ und hatte eine zweite Stellung, jedoch hat sich keine meiner Allergien in Luft aufgelöst und meine Augen wurden auch nicht besser, usw. Daher bekam ich dann eine Tauglichkeitsbescheinigung mit „Untauglich“. Zudem hatte mein Jahrgang wohl schon relativ viele Rekruten, was die Schnelligkeit der zweiten Stellung erklären würde.
Edit: Ich könnte das Bundesheer mit normalen DSGVO Anfragen zumüllen, aber die haben wohl Ausnahmen aus Sicherheitsgründen und müssen nicht alle Anfragen beantworten, nur wenn man nach dem Richtigen fragt.