Ausgangssituation:
Ich habe 2x Verschluss + Lauf auf 2 Zubehörplätzen.
Jetzt möchte ich mir 2 dazupassende Griffstücke kaufen und diese registrieren lassen.
Es gibt dazu dazu 2 unterschiedliche Meinungen von Waffenhändlern
1. Es existiert ein Runderlass (ca. 14 Tage alt) worin steht, dass in einem solchen Fall die Zubehörteile zu ganzen Waffen zusammengefügt werden müssen und somit auch 2 Plätze auf der WBK benötigen.
2. Die Griffstücke belegen je einen Zubehörplatz und dürfen nicht mit vorhandenem Zubehör zusammengefügt werden.
Kennt einer von euch eine Möglichkeit Einblick in diesen Runderlass zu erhalten?
Ich würde ganz gerne den zweiten Waffenhändler damit konfrontieren...
TIA
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Runderlass September 2026
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Re: Runderlass September 2026
ServusSpiky hat geschrieben: Fr 18. Sep 2026, 13:06 Ausgangssituation:
Ich habe 2x Verschluss + Lauf auf 2 Zubehörplätzen.
Jetzt möchte ich mir 2 dazupassende Griffstücke kaufen und diese registrieren lassen.
Es gibt dazu dazu 2 unterschiedliche Meinungen von Waffenhändlern
1. Es existiert ein Runderlass (ca. 14 Tage alt) worin steht, dass in einem solchen Fall die Zubehörteile zu ganzen Waffen zusammengefügt werden müssen und somit auch 2 Plätze auf der WBK benötigen.
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Die Runderlässe findest Du hier:
https://www.wko.at/oe/arge-zivile-siche ... nrecht.pdf
270 Seiten
Das was Du beschreibst sind Handlungsanweisungen der ARGE ( = Wirtschaftskammer).
Die gegeständliche betreffend 1.) war vom 24. Juli
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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