Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Runderlass September 2026
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Runderlass September 2026
Ausgangssituation:
Ich habe 2x Verschluss + Lauf auf 2 Zubehörplätzen.
Jetzt möchte ich mir 2 dazupassende Griffstücke kaufen und diese registrieren lassen.
Es gibt dazu dazu 2 unterschiedliche Meinungen von Waffenhändlern
1. Es existiert ein Runderlass (ca. 14 Tage alt) worin steht, dass in einem solchen Fall die Zubehörteile zu ganzen Waffen zusammengefügt werden müssen und somit auch 2 Plätze auf der WBK benötigen.
2. Die Griffstücke belegen je einen Zubehörplatz und dürfen nicht mit vorhandenem Zubehör zusammengefügt werden.
Kennt einer von euch eine Möglichkeit Einblick in diesen Runderlass zu erhalten?
Ich würde ganz gerne den zweiten Waffenhändler damit konfrontieren...
TIA
Ich habe 2x Verschluss + Lauf auf 2 Zubehörplätzen.
Jetzt möchte ich mir 2 dazupassende Griffstücke kaufen und diese registrieren lassen.
Es gibt dazu dazu 2 unterschiedliche Meinungen von Waffenhändlern
1. Es existiert ein Runderlass (ca. 14 Tage alt) worin steht, dass in einem solchen Fall die Zubehörteile zu ganzen Waffen zusammengefügt werden müssen und somit auch 2 Plätze auf der WBK benötigen.
2. Die Griffstücke belegen je einen Zubehörplatz und dürfen nicht mit vorhandenem Zubehör zusammengefügt werden.
Kennt einer von euch eine Möglichkeit Einblick in diesen Runderlass zu erhalten?
Ich würde ganz gerne den zweiten Waffenhändler damit konfrontieren...
TIA
Re: Runderlass September 2026
ServusSpiky hat geschrieben: Fr 18. Sep 2026, 13:06 Ausgangssituation:
Ich habe 2x Verschluss + Lauf auf 2 Zubehörplätzen.
Jetzt möchte ich mir 2 dazupassende Griffstücke kaufen und diese registrieren lassen.
Es gibt dazu dazu 2 unterschiedliche Meinungen von Waffenhändlern
1. Es existiert ein Runderlass (ca. 14 Tage alt) worin steht, dass in einem solchen Fall die Zubehörteile zu ganzen Waffen zusammengefügt werden müssen und somit auch 2 Plätze auf der WBK benötigen.
2. Die Griffstücke belegen je einen Zubehörplatz und dürfen nicht mit vorhandenem Zubehör zusammengefügt werden.
Kennt einer von euch eine Möglichkeit Einblick in diesen Runderlass zu erhalten?
Ich würde ganz gerne den zweiten Waffenhändler damit konfrontieren...
TIA
Die Runderlässe findest Du hier:
https://www.wko.at/oe/arge-zivile-siche ... nrecht.pdf
270 Seiten
Das was Du beschreibst sind Handlungsanweisungen der ARGE ( = Wirtschaftskammer).
Die gegeständliche betreffend 1.) war vom 24. Juli
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Runderlass September 2026
Das betrifft aber den Fragesteller nicht. Der Brief der arge bezieht sich ja nur auf den Verkauf einer gesamten schusswaffe so wie ich es verstanden habe.
Re: Runderlass September 2026
Im Brief der ARGE wird durchgehend der Begriff „komplette Schusswaffe“ benutzt. Stimmt schon.Elmo12 hat geschrieben: Fr 18. Sep 2026, 15:48 Das betrifft aber den Fragesteller nicht. Der Brief der arge bezieht sich ja nur auf den Verkauf einer gesamten schusswaffe so wie ich es verstanden habe.
Es wäre aber interessant zu wissen, ob das eine Behörde/Gericht auch so sieht, wenn es sich beim Verkauf um einen wesentlichen Teil handelt, der mit den im ZWR verspeicherten Teilen eine „komplette Schusswaffe“ ergibt. Der Händler ist ja als Fachkundiger und durch die ARGE Informierter wohl in der Lage, das zu beurteilen, wenn er das dritte Teil registriert. Oder? Es wäre wohl inzwischen auch für einen Käufer, der auf einen unbedarften Händler trifft, ungut.
Der §23 (3) behandelt das Zubehör. Es gibt jeweils 2 Stück pro Waffe ohne Prüfung. Alle weiteren sind mittels Bescheid durch die Behörde zu bewilligen. Dies bedarf weiters einer Begründung.
Da besessene Wechselsysteme aus 2 Teilen (Schlitten & Lauf bzw. Gehäuse-Lauf-Einheit & Verschluss) derzeit manchmal mit 1 Nummer im ZWR eingetragen sind, wäre vielleicht vorab zu klären, ob das zukünftig bei Neuanschaffung und Meldung eines dritten wesentlichen Teils einer Bewilligung durch die Behörde bedarf. Nur weil das Wechselsystem mit einer Nummer verspeichert ist, muss das ja nicht heißen, dass das im Sinne des §23 (3) und bei der Änderung zu detaillierterer Erfassung im ZWR zukünftig bei Neuanschaffungen auch so zu zählen ist.

Re: Runderlass September 2026
Ich habe eine recht große Waffenbehörde gefragt, ob man zu einem Wechselsystem ein passendes Griffstück dazu kaufen kann, wenn die Kat. B Waffenplätze voll sind und ob das dann als ganze Waffe eingetragen wird, oder ob das Griffstück als eigenes Zubehör eingetragen wird.
Die Rückmeldung war, man darf ein Griffstück dazu kaufen, und es wird dann als Zubehör eingetragen, wobei darauf hingewiesen wurde, dass es dann NICHT als Waffe zusammengebaut werden darf.
Das Problem ist dass das jede Behörde anders auslegen kann, d.h. wenn es die zuständige Behörde in NÖ so sieht, hilft es einem nicht so viel wenn die Behörde im Burgenland für einen zuständig ist und der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung wegen Verstoß gegen §50 Waffengesetz schickt...
In Wahrheit muss also jeder seine eigene Behörde fragen, im Idealfall schriftlich.
Die Rückmeldung war, man darf ein Griffstück dazu kaufen, und es wird dann als Zubehör eingetragen, wobei darauf hingewiesen wurde, dass es dann NICHT als Waffe zusammengebaut werden darf.
Das Problem ist dass das jede Behörde anders auslegen kann, d.h. wenn es die zuständige Behörde in NÖ so sieht, hilft es einem nicht so viel wenn die Behörde im Burgenland für einen zuständig ist und der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung wegen Verstoß gegen §50 Waffengesetz schickt...
In Wahrheit muss also jeder seine eigene Behörde fragen, im Idealfall schriftlich.
Re: Runderlass September 2026
Eigentlich krank , das Ganze ...Es sollte doch für die Sicherheit besser sein , Griffstücke zu registrieren und nicht, das die dann einfach verschwinden .Aber derzeit ist Logik bei unserer Regierung sowieso nicht zu finden ....
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...
-
Master-chief1000
- .308 Win

- Beiträge: 400
- Registriert: Fr 28. Nov 2014, 12:52
Re: Runderlass September 2026
Noch gibt es ja kein Urteil zu den aktuellen Fall/Fällen. Falls es da Freisprüche gibt werden die meisten vermutlich ihre Sachen wie vorgesehen melden.
Re: Runderlass September 2026
Das Urteil betrifft aber immer nur den einen Fall (und gilt daher nur für einen exakt gleichen zweiten Fall).Master-chief1000 hat geschrieben: Sa 19. Sep 2026, 11:27 Noch gibt es ja kein Urteil zu den aktuellen Fall/Fällen. Falls es da Freisprüche gibt werden die meisten vermutlich ihre Sachen wie vorgesehen melden.
Bei dem vorherrschenden Tempo unserer Gerichte/Instanzenweg geht sich das bis Ende April kaum mehr aus.
Im Mai kannst die Griffstückerln sowieso nur mehr illegal besitzen oder entsorgen.
-
Lexman1
- Supporter 20x138mmB

- Beiträge: 2310
- Registriert: So 23. Mär 2014, 11:04
- Wohnort: Früher WY nun Tulln
Re: Runderlass September 2026
So wie ICH es verstehe, steht da jetzt EXPLIZIT, dass ein Händler dir keine komplette Schusswaffe als WS verkaufen und dir im selben Zuge oder in zeitlicher Nähe das Griffstück dazu überlassen bzw verkaufen darf. Somit ist klar, dass dir tatsächlich nur ein WS vom Händler A verkauft werden darf. Sollte hierfür ein Wechselgriffstück gewünscht werden, musst du zu einem anderen Händler gehen.
Ansonsten müsste die BH bei vollen Plätzen und WS + Griffstücken jetzt Plätze schaffen - wird es nicht spielen!
Ansonsten müsste die BH bei vollen Plätzen und WS + Griffstücken jetzt Plätze schaffen - wird es nicht spielen!
From My Cold, Dead Hands
Re: Runderlass September 2026
Es ist eine reine Empfehlung der ARGE. Sicher darf er.
-
Master-chief1000
- .308 Win

- Beiträge: 400
- Registriert: Fr 28. Nov 2014, 12:52
Re: Runderlass September 2026
Das ist richtig. Aber das melden fällt sicher leichter wenn es bei einem ähnlichen Fall schon einmal einen Freispruch gegeben hat als umgekehrt.Spiky hat geschrieben: Sa 19. Sep 2026, 12:47Das Urteil betrifft aber immer nur den einen Fall (und gilt daher nur für einen exakt gleichen zweiten Fall).Master-chief1000 hat geschrieben: Sa 19. Sep 2026, 11:27 Noch gibt es ja kein Urteil zu den aktuellen Fall/Fällen. Falls es da Freisprüche gibt werden die meisten vermutlich ihre Sachen wie vorgesehen melden.
Bei dem vorherrschenden Tempo unserer Gerichte/Instanzenweg geht sich das bis Ende April kaum mehr aus.
Im Mai kannst die Griffstückerln sowieso nur mehr illegal besitzen oder entsorgen.
Re: Runderlass September 2026
NeinMaster-chief1000 hat geschrieben: Sa 19. Sep 2026, 19:53 Das ist richtig. Aber das melden fällt sicher leichter wenn es bei einem ähnlichen Fall schon einmal einen Freispruch gegeben hat als umgekehrt.
Die Ähnlichkeit macht den Unterschied zwischen Freispruch und Verurteilung aus
Die von Yoda erwähnte Vorgangsweise (schriftliche Stellungnahme der Behörde vorab) ist die einzig Richtige.
Sollte sich nachträglich eine gegenteilige Rechtsmeinung einstellen, ist man auf der sicheren Seite.
-
Master-chief1000
- .308 Win

- Beiträge: 400
- Registriert: Fr 28. Nov 2014, 12:52
Re: Runderlass September 2026
Man ist dann überhaupt nicht auf der sicheren Seite wenn man etwas von seiner Behörde hat. Es schadet nicht definitiv aber sichere Seite ist was anderes. Die Gerichte können frei entscheiden.
Mal abgesehen davon könnte man dann auch sagen das alle auf der sicheren Seite sind weil es ja mal Rechtsmeinung des BMI war das Wechselsystem + Griffstück in Ordnung ist.
Mal abgesehen davon könnte man dann auch sagen das alle auf der sicheren Seite sind weil es ja mal Rechtsmeinung des BMI war das Wechselsystem + Griffstück in Ordnung ist.
Re: Runderlass September 2026
Man ist natürlich auf der sicheren Seite, lies den Paragraph 50 „Wer, wenn auch nur fahrlässig….“Master-chief1000 hat geschrieben: Sa 19. Sep 2026, 23:06 Man ist dann überhaupt nicht auf der sicheren Seite wenn man etwas von seiner Behörde hat. Es schadet nicht definitiv aber sichere Seite ist was anderes. Die Gerichte können frei entscheiden.
Mal abgesehen davon könnte man dann auch sagen das alle auf der sicheren Seite sind weil es ja mal Rechtsmeinung des BMI war das Wechselsystem + Griffstück in Ordnung ist.
Wenn ich die Behörde in einer unklaren Rechtsfrage befrage und dann exakt anhand dieser Auskunft handle, dann ist das sicher nicht fahrlässig, ausser man hätte erkennen müssen dass die Auskunft falsch ist.
Und glaubst du ernsthaft die eigene Behörde zerrt jemanden vor Gericht, weil er sich an die eigene Auskunft gehalten hat ? Was glaubst du was ein Richter da sagt…..

