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Runderlass September 2026

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Spiky
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Runderlass September 2026

Beitrag von Spiky » Fr 18. Sep 2026, 13:06

Ausgangssituation:
Ich habe 2x Verschluss + Lauf auf 2 Zubehörplätzen.
Jetzt möchte ich mir 2 dazupassende Griffstücke kaufen und diese registrieren lassen.

Es gibt dazu dazu 2 unterschiedliche Meinungen von Waffenhändlern

1. Es existiert ein Runderlass (ca. 14 Tage alt) worin steht, dass in einem solchen Fall die Zubehörteile zu ganzen Waffen zusammengefügt werden müssen und somit auch 2 Plätze auf der WBK benötigen.

2. Die Griffstücke belegen je einen Zubehörplatz und dürfen nicht mit vorhandenem Zubehör zusammengefügt werden.

Kennt einer von euch eine Möglichkeit Einblick in diesen Runderlass zu erhalten?
Ich würde ganz gerne den zweiten Waffenhändler damit konfrontieren...

TIA

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Re: Runderlass September 2026

Beitrag von gewo » Fr 18. Sep 2026, 13:40

Spiky hat geschrieben: Fr 18. Sep 2026, 13:06 Ausgangssituation:
Ich habe 2x Verschluss + Lauf auf 2 Zubehörplätzen.
Jetzt möchte ich mir 2 dazupassende Griffstücke kaufen und diese registrieren lassen.

Es gibt dazu dazu 2 unterschiedliche Meinungen von Waffenhändlern

1. Es existiert ein Runderlass (ca. 14 Tage alt) worin steht, dass in einem solchen Fall die Zubehörteile zu ganzen Waffen zusammengefügt werden müssen und somit auch 2 Plätze auf der WBK benötigen.

2. Die Griffstücke belegen je einen Zubehörplatz und dürfen nicht mit vorhandenem Zubehör zusammengefügt werden.

Kennt einer von euch eine Möglichkeit Einblick in diesen Runderlass zu erhalten?
Ich würde ganz gerne den zweiten Waffenhändler damit konfrontieren...

TIA
Servus

Die Runderlässe findest Du hier:
https://www.wko.at/oe/arge-zivile-siche ... nrecht.pdf

270 Seiten

Das was Du beschreibst sind Handlungsanweisungen der ARGE ( = Wirtschaftskammer).
Die gegeständliche betreffend 1.) war vom 24. Juli
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

twin2000
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Re: Runderlass September 2026

Beitrag von twin2000 » Fr 18. Sep 2026, 13:44

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Elmo12
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Re: Runderlass September 2026

Beitrag von Elmo12 » Fr 18. Sep 2026, 15:48

Das betrifft aber den Fragesteller nicht. Der Brief der arge bezieht sich ja nur auf den Verkauf einer gesamten schusswaffe so wie ich es verstanden habe.

mikonis
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Re: Runderlass September 2026

Beitrag von mikonis » Fr 18. Sep 2026, 23:17

Elmo12 hat geschrieben: Fr 18. Sep 2026, 15:48 Das betrifft aber den Fragesteller nicht. Der Brief der arge bezieht sich ja nur auf den Verkauf einer gesamten schusswaffe so wie ich es verstanden habe.
Im Brief der ARGE wird durchgehend der Begriff „komplette Schusswaffe“ benutzt. Stimmt schon.

Es wäre aber interessant zu wissen, ob das eine Behörde/Gericht auch so sieht, wenn es sich beim Verkauf um einen wesentlichen Teil handelt, der mit den im ZWR verspeicherten Teilen eine „komplette Schusswaffe“ ergibt. Der Händler ist ja als Fachkundiger und durch die ARGE Informierter wohl in der Lage, das zu beurteilen, wenn er das dritte Teil registriert. Oder? Es wäre wohl inzwischen auch für einen Käufer, der auf einen unbedarften Händler trifft, ungut.

Der §23 (3) behandelt das Zubehör. Es gibt jeweils 2 Stück pro Waffe ohne Prüfung. Alle weiteren sind mittels Bescheid durch die Behörde zu bewilligen. Dies bedarf weiters einer Begründung.
Da besessene Wechselsysteme aus 2 Teilen (Schlitten & Lauf bzw. Gehäuse-Lauf-Einheit & Verschluss) derzeit manchmal mit 1 Nummer im ZWR eingetragen sind, wäre vielleicht vorab zu klären, ob das zukünftig bei Neuanschaffung und Meldung eines dritten wesentlichen Teils einer Bewilligung durch die Behörde bedarf. Nur weil das Wechselsystem mit einer Nummer verspeichert ist, muss das ja nicht heißen, dass das im Sinne des §23 (3) und bei der Änderung zu detaillierterer Erfassung im ZWR zukünftig bei Neuanschaffungen auch so zu zählen ist.
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yoda
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Re: Runderlass September 2026

Beitrag von yoda » Sa 19. Sep 2026, 08:30

Ich habe eine recht große Waffenbehörde gefragt, ob man zu einem Wechselsystem ein passendes Griffstück dazu kaufen kann, wenn die Kat. B Waffenplätze voll sind und ob das dann als ganze Waffe eingetragen wird, oder ob das Griffstück als eigenes Zubehör eingetragen wird.

Die Rückmeldung war, man darf ein Griffstück dazu kaufen, und es wird dann als Zubehör eingetragen, wobei darauf hingewiesen wurde, dass es dann NICHT als Waffe zusammengebaut werden darf.

Das Problem ist dass das jede Behörde anders auslegen kann, d.h. wenn es die zuständige Behörde in NÖ so sieht, hilft es einem nicht so viel wenn die Behörde im Burgenland für einen zuständig ist und der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung wegen Verstoß gegen §50 Waffengesetz schickt...

In Wahrheit muss also jeder seine eigene Behörde fragen, im Idealfall schriftlich.

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Re: Runderlass September 2026

Beitrag von spareribs » Sa 19. Sep 2026, 10:46

Eigentlich krank , das Ganze ...Es sollte doch für die Sicherheit besser sein , Griffstücke zu registrieren und nicht, das die dann einfach verschwinden .Aber derzeit ist Logik bei unserer Regierung sowieso nicht zu finden ....
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...:doh:

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Re: Runderlass September 2026

Beitrag von Master-chief1000 » Sa 19. Sep 2026, 11:27

Noch gibt es ja kein Urteil zu den aktuellen Fall/Fällen. Falls es da Freisprüche gibt werden die meisten vermutlich ihre Sachen wie vorgesehen melden.

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Re: Runderlass September 2026

Beitrag von Spiky » Sa 19. Sep 2026, 12:47

Master-chief1000 hat geschrieben: Sa 19. Sep 2026, 11:27 Noch gibt es ja kein Urteil zu den aktuellen Fall/Fällen. Falls es da Freisprüche gibt werden die meisten vermutlich ihre Sachen wie vorgesehen melden.
Das Urteil betrifft aber immer nur den einen Fall (und gilt daher nur für einen exakt gleichen zweiten Fall).
Bei dem vorherrschenden Tempo unserer Gerichte/Instanzenweg geht sich das bis Ende April kaum mehr aus.
Im Mai kannst die Griffstückerln sowieso nur mehr illegal besitzen oder entsorgen.

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Re: Runderlass September 2026

Beitrag von Lexman1 » Sa 19. Sep 2026, 13:24

So wie ICH es verstehe, steht da jetzt EXPLIZIT, dass ein Händler dir keine komplette Schusswaffe als WS verkaufen und dir im selben Zuge oder in zeitlicher Nähe das Griffstück dazu überlassen bzw verkaufen darf. Somit ist klar, dass dir tatsächlich nur ein WS vom Händler A verkauft werden darf. Sollte hierfür ein Wechselgriffstück gewünscht werden, musst du zu einem anderen Händler gehen.

Ansonsten müsste die BH bei vollen Plätzen und WS + Griffstücken jetzt Plätze schaffen - wird es nicht spielen!
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Re: Runderlass September 2026

Beitrag von titan » Sa 19. Sep 2026, 15:17

Es ist eine reine Empfehlung der ARGE. Sicher darf er.

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Re: Runderlass September 2026

Beitrag von Master-chief1000 » Sa 19. Sep 2026, 19:53

Spiky hat geschrieben: Sa 19. Sep 2026, 12:47
Master-chief1000 hat geschrieben: Sa 19. Sep 2026, 11:27 Noch gibt es ja kein Urteil zu den aktuellen Fall/Fällen. Falls es da Freisprüche gibt werden die meisten vermutlich ihre Sachen wie vorgesehen melden.
Das Urteil betrifft aber immer nur den einen Fall (und gilt daher nur für einen exakt gleichen zweiten Fall).
Bei dem vorherrschenden Tempo unserer Gerichte/Instanzenweg geht sich das bis Ende April kaum mehr aus.
Im Mai kannst die Griffstückerln sowieso nur mehr illegal besitzen oder entsorgen.
Das ist richtig. Aber das melden fällt sicher leichter wenn es bei einem ähnlichen Fall schon einmal einen Freispruch gegeben hat als umgekehrt.

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Re: Runderlass September 2026

Beitrag von Spiky » Sa 19. Sep 2026, 22:50

Master-chief1000 hat geschrieben: Sa 19. Sep 2026, 19:53 Das ist richtig. Aber das melden fällt sicher leichter wenn es bei einem ähnlichen Fall schon einmal einen Freispruch gegeben hat als umgekehrt.
Nein
Die Ähnlichkeit macht den Unterschied zwischen Freispruch und Verurteilung aus

Die von Yoda erwähnte Vorgangsweise (schriftliche Stellungnahme der Behörde vorab) ist die einzig Richtige.
Sollte sich nachträglich eine gegenteilige Rechtsmeinung einstellen, ist man auf der sicheren Seite.

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Re: Runderlass September 2026

Beitrag von Master-chief1000 » Sa 19. Sep 2026, 23:06

Man ist dann überhaupt nicht auf der sicheren Seite wenn man etwas von seiner Behörde hat. Es schadet nicht definitiv aber sichere Seite ist was anderes. Die Gerichte können frei entscheiden.

Mal abgesehen davon könnte man dann auch sagen das alle auf der sicheren Seite sind weil es ja mal Rechtsmeinung des BMI war das Wechselsystem + Griffstück in Ordnung ist.

yoda
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Re: Runderlass September 2026

Beitrag von yoda » So 20. Sep 2026, 13:10

Master-chief1000 hat geschrieben: Sa 19. Sep 2026, 23:06 Man ist dann überhaupt nicht auf der sicheren Seite wenn man etwas von seiner Behörde hat. Es schadet nicht definitiv aber sichere Seite ist was anderes. Die Gerichte können frei entscheiden.

Mal abgesehen davon könnte man dann auch sagen das alle auf der sicheren Seite sind weil es ja mal Rechtsmeinung des BMI war das Wechselsystem + Griffstück in Ordnung ist.
Man ist natürlich auf der sicheren Seite, lies den Paragraph 50 „Wer, wenn auch nur fahrlässig….“

Wenn ich die Behörde in einer unklaren Rechtsfrage befrage und dann exakt anhand dieser Auskunft handle, dann ist das sicher nicht fahrlässig, ausser man hätte erkennen müssen dass die Auskunft falsch ist.

Und glaubst du ernsthaft die eigene Behörde zerrt jemanden vor Gericht, weil er sich an die eigene Auskunft gehalten hat ? Was glaubst du was ein Richter da sagt…..

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