Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.

Pumpgun in der Form erlaubt?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Antworten
Benutzeravatar
Joewood
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1563
Registriert: Mo 23. Okt 2017, 11:07
Wohnort: Wien

Pumpgun in der Form erlaubt?

Beitrag von Joewood » Di 15. Sep 2026, 22:13

Zufällig gerade drüber gestolpert...
https://www.youtube.com/watch?v=s5_Y7b3Decw

Das Waffengesetz spricht ja nur von Vorderschaftrepetierflinten aka Pumpgun.

Wäre das hier legal? Das ist ja ne... ehm... Hinterschaftrepetierflinte?

FdH22
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2263
Registriert: Mo 2. Mai 2022, 21:28

Re: Pumpgun in der Form erlaubt?

Beitrag von FdH22 » Di 15. Sep 2026, 22:24

Joewood hat geschrieben: Di 15. Sep 2026, 22:13 Zufällig gerade drüber gestolpert...
https://www.youtube.com/watch?v=s5_Y7b3Decw

Das Waffengesetz spricht ja nur von Vorderschaftrepetierflinten aka Pumpgun.

Wäre das hier legal? Das ist ja ne... ehm... Hinterschaftrepetierflinte?

Guckst du hier:
viewtopic.php?t=61320&sid=f273e10d48a55 ... c94c63fa0e

Benutzeravatar
AUG-andy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 8149
Registriert: Sa 9. Dez 2017, 13:13
Wohnort: Im schönen Niederösterreich

Re: Pumpgun in der Form erlaubt?

Beitrag von AUG-andy » Di 15. Sep 2026, 22:27

Täglich grüßt das Murmeltier. :lol:
Das Thema hatten wir schon :whistle:
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76

Benutzeravatar
Joewood
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1563
Registriert: Mo 23. Okt 2017, 11:07
Wohnort: Wien

Re: Pumpgun in der Form erlaubt?

Beitrag von Joewood » Di 15. Sep 2026, 23:03

FdH22 hat geschrieben: Di 15. Sep 2026, 22:24
Joewood hat geschrieben: Di 15. Sep 2026, 22:13 Zufällig gerade drüber gestolpert...
https://www.youtube.com/watch?v=s5_Y7b3Decw

Das Waffengesetz spricht ja nur von Vorderschaftrepetierflinten aka Pumpgun.

Wäre das hier legal? Das ist ja ne... ehm... Hinterschaftrepetierflinte?

Guckst du hier:
viewtopic.php?t=61320&sid=f273e10d48a55 ... c94c63fa0e
Danke - nicht gesehen!
Kann hiermit geschlossen werden

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3111
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Pumpgun in der Form erlaubt?

Beitrag von Promo » Mo 21. Sep 2026, 09:53

Ganz nüchtern betrachtet ist es hier trotzdem eine Vorschaftrepetierflinte. Andernfalls könnte ich jedwede Pumpgun auch dahingehend umdefinieren, als dass ich in der Bedienung den Vorderschaft ja an seiner Position fest halte, nur den Hinterschaft nach vorne schiebe und wieder nach hinten ziehe. Wo die Schubstangen laufen, mag in diesem Fall nicht von Bedeutung sein.

Im Übrigen erscheint mir die Handhabung dieser Waffe sehr zweifelhaft, ich möchte nicht wissen wie oft man sich bei schnellen Schussfolgen den Schießfinger am Abzugsbügel hinten einklemmt ..
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

Antworten