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von gewo » Mi 30. Sep 2026, 18:35
Tical hat geschrieben: Mi 30. Sep 2026, 18:29
Ist zwar noch eine Weile bis dorthin, aber ich hätte da mal eine Frage zur 5-jährigen Überprüfung:
Da die Juristin im Haus, ein Waffen Verbot ausgesprochen hat, verwahre ich die Waffen dauerhaft am Schießstand im dortigen Waffen Depot. Ich hab jetzt nur eine Rechnung auf Thermopapier erhalten. Reicht diese als Nachweis oder brauch ich andere Nachweise oder Bestätigungen.?
Mit einem
Waffenverbot darfst Du auch am behördlich genehmigten Schiesstand Waffen nicht innehaben.
Die auf Dich gemeldeten Waffen sollten eigentlich auch abgeholt worden sein.
Oder handelt es sich um einen
waffenrechtliche Unzuverlässigkeit (wg. schwerer Verwahrungsmangel oder zb: hartnäckigem oder mehrmaligen Verstoss gegen §33 - Waffenmeldung Kat C), dann darfst Du (glaub ich - so Fälle gibts normal ned bei uns..) innehaben. Aber eben nur am beh. genehmigten Schiesstand.
doubleaction OG, Wien
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