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Überprüfung der Verlässlichkeit

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Überprüfung der Verlässlichkeit

Beitrag von euvassal » So 4. Okt 2026, 15:07

Hall Leute!

Hat jemand von euch Einblick, was im Zuge der 5 jährigen Verwahrungskontrolle (Überprüfung der Verlässlichkeit) im Hintergrund passiert?
Werden Gesundheitsdaten oder dergleichen abgefragt?

gewo
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Re: Überprüfung der Verlässlichkeit

Beitrag von gewo » Mo 5. Okt 2026, 11:50

Ist so nicht vorgesehen, wird aber offenbar gemacht.
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Re: Überprüfung der Verlässlichkeit

Beitrag von spareribs » Mo 5. Okt 2026, 12:15

Wie kann man sich dagegen wehren ? für jeden Schas gibt es Datenschutz , da auf einmal nicht ?
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...:doh:

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Re: Überprüfung der Verlässlichkeit

Beitrag von euvassal » Mo 5. Okt 2026, 16:32

gewo hat geschrieben: Mo 5. Okt 2026, 11:50 Ist so nicht vorgesehen, wird aber offenbar gemacht.
Generell oder nur von manchen BHs? Ist bekannt, welche Daten aus welchen Quellen abgefragt werden?

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Re: Überprüfung der Verlässlichkeit

Beitrag von titan » Mo 5. Okt 2026, 16:50

Sie probieren es halt. Ist im Grunde gegen jede Gleichbehandlung.

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Re: Überprüfung der Verlässlichkeit

Beitrag von rider650 » Mo 5. Okt 2026, 23:47

spareribs hat geschrieben: Mo 5. Okt 2026, 12:15 Wie kann man sich dagegen wehren ? für jeden Schas gibt es Datenschutz , da auf einmal nicht ?
Datenschutz ist dafür da, gegen die Bürger eingesetzt zu werden - gilt nicht für den Staat.
Wehren kannst dich vorm Verwaltungsgericht: Da sitzen dann 2 Beamte, die sich gegenseitig mit Nettigkeiten umschmeicheln, während du als Beschwerdeführer wie ein Angeklagter behandelt wirst.

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Re: Überprüfung der Verlässlichkeit

Beitrag von mikonis » Di 6. Okt 2026, 00:04

rider650 hat geschrieben: Mo 5. Okt 2026, 23:47
spareribs hat geschrieben: Mo 5. Okt 2026, 12:15 Wie kann man sich dagegen wehren ? für jeden Schas gibt es Datenschutz , da auf einmal nicht ?
Datenschutz ist dafür da, gegen die Bürger eingesetzt zu werden - gilt nicht für den Staat.
Wehren kannst dich vorm Verwaltungsgericht: Da sitzen dann 2 Beamte, die sich gegenseitig mit Nettigkeiten umschmeicheln, während du als Beschwerdeführer wie ein Angeklagter behandelt wirst.
Ich verstehe diesen Dialog nicht: es wurde doch im Forum bereits lang und breit darüber diskutiert, dass der Attentäter von Graz beim ÖBH aufgrund psychischer Mängel abgelehnt wurde, diese Information aber nicht an die Waffenbehörde weitergeleitet wurden, u.s.w. Jetzt wird das halt von Gesetzes wegen erledigt.

Wieso ist das jetzt schon wieder ein Problem?
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Re: Überprüfung der Verlässlichkeit

Beitrag von euvassal » Di 6. Okt 2026, 00:34

Es wurde ja die Möglichkeit geschaffen, neben den Stellungsdaten auch alle anderen Gesundheitsdaten miteinzubeziehen. Somit wird die Gruppe jener, die es betrifft, deutlich größer. Und somit die Möglichkeit der Behörde, waffenrechtliche Dokumente gegebenenfalls zu entziehen. Also ich sehe da schon ein "Problem".

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Re: Überprüfung der Verlässlichkeit

Beitrag von Master-chief1000 » Di 6. Okt 2026, 09:13

Außerdem werden wir immer mehr Waffenbesitzer mit unbehandelten psychischen Problemen haben weil sie sich durch die ausgehebelte ärztliche Schweigepflicht nicht mehr präventiv Hilfe holen werden aus Angst vor Repressalien.

Ich vermute das die Gefahr von solchen Ausnahmetätern wie in Graz sogar noch erhöht wird.

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Re: Überprüfung der Verlässlichkeit

Beitrag von Wolf1971 » Di 6. Okt 2026, 10:08

euvassal hat geschrieben: Di 6. Okt 2026, 00:34 Es wurde ja die Möglichkeit geschaffen, neben den Stellungsdaten auch alle anderen Gesundheitsdaten miteinzubeziehen. Somit wird die Gruppe jener, die es betrifft, deutlich größer. Und somit die Möglichkeit der Behörde, waffenrechtliche Dokumente gegebenenfalls zu entziehen. Also ich sehe da schon ein "Problem".
Genügt wahrscheinlich ein längerer "Burn Out"-Krankenstand und man bekommt eventuell unbequeme Fragen oder eine andere Folgeerscheinung.
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Re: Überprüfung der Verlässlichkeit

Beitrag von Promo » Di 6. Okt 2026, 10:08

mikonis hat geschrieben: Di 6. Okt 2026, 00:04 Ich verstehe diesen Dialog nicht: es wurde doch im Forum bereits lang und breit darüber diskutiert, dass der Attentäter von Graz beim ÖBH aufgrund psychischer Mängel abgelehnt wurde, diese Information aber nicht an die Waffenbehörde weitergeleitet wurden, u.s.w. Jetzt wird das halt von Gesetzes wegen erledigt.

Wieso ist das jetzt schon wieder ein Problem?
Ich glaube nicht, dass es hier sehr viele User gibt, die mit der Weitergabe ihres Stellungsergebnisses ein Problem haben. Womit allerdings viele ein Problem haben ist, dass JEDWEDE Gesundheitsdaten über dich selbst alle 5 Jahre bei der Waffenbehörde landen, und der Umfang dieser Daten größer ist, als was dein persönlicher selbst gewählter Hausarzt je zu Gesicht bekommt. Ausgedachte Beispiele: was geht die Waffenbehörde an, welches Antibiotika du letztes Jahr bekommen hast? Oder, dass du dich am Ofen selbst verbrannt hast und wegen dem in stationärer Behandlung im Krankenhaus warst?
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Re: Überprüfung der Verlässlichkeit

Beitrag von Wolf1971 » Di 6. Okt 2026, 10:13

Da wird einem extremen Missbrauch sensibler gesundheitlicher Daten Tür und Tor geöffnet ...
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Re: Überprüfung der Verlässlichkeit

Beitrag von mikonis » Di 6. Okt 2026, 10:52

Das schrankenlose Datensammeln, insbesondere bei sensiblen Daten wie Gesundheitsdaten, ist ein Problem und gehört eingeschränkt. Da stimme ich euch zu. Das Problem sehe ich dabei bei der Waffenbehörde: gibt es schon einen Katalog, welche psychischen Erkrankungen eine zB angeordnete amtsärztliche Untersuchung erfordern? Weil, ich kann das Wirken von Behörden entsprechend ihren Dienstanweisungen nicht unbedingt als „Repressalie“ oder „Missbrauch“ erkennen. Die Behörde „tut“ einfach. Mehr oder weniger eng. Wenn, dann sind es die Ministerialen, die es verbockt haben. Und die sind politisch geführt, haben wir also gewählt (oder auch nicht).

Und wann sollte ein Waffendokument zu Recht entzogen werden? Wer weiß das? Wer bestimmt das?

Zum obigen universalen Rätseln, was eigentlich abgefragt wurde. Kann man das nicht durch Einblick in seinen Akt erfahren? Hat das schon wer gemacht? Sonst bleibt es halt Kaffeesudlesen, auch von mir.

Wir haben doch eine gelebte Praxis. Beim Verkehr. Beim Steuerzahlen. Im Waffenrecht. Das wird schon so wie bisher halbwegs funktionieren, denk ich mir.
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Re: Überprüfung der Verlässlichkeit

Beitrag von rider650 » Di 6. Okt 2026, 21:04

mikonis hat geschrieben: Di 6. Okt 2026, 00:04 ...
Ich verstehe diesen Dialog nicht: es wurde doch im Forum bereits lang und breit darüber diskutiert, dass der Attentäter von Graz beim ÖBH aufgrund psychischer Mängel abgelehnt wurde, diese Information aber nicht an die Waffenbehörde weitergeleitet wurden, u.s.w. Jetzt wird das halt von Gesetzes wegen erledigt.

Wieso ist das jetzt schon wieder ein Problem?
Das Problem ist erstens der Irrglaube, Mörder per Gesetz stoppen zu können. Mord ist schon verboten. Egal wie viele Gesetze sie da noch obendrauf setzen, es wird immer Menschen geben, die andere umbringen wollen und dazu auch Mittel und Wege finden, und das ist in einem Land mit einer der niedrigsten Mordraten der Welt sowieso nichts wo Handlungsbedarf bestünde.

Das Problem ist zweitens, dass meine Daten da, wo ich sie geschützt haben möchte, nicht geschützt sind, sondern nur da, wo es mir schadet. Beispiel? Ich hätte gern, dass meine behandelnden Ärzte Einblich in all meine Gesundheitsdaten haben, damit sie mich möglichst gut behandeln können. Geht aber nicht wegen Datenschutz - da muss ich alles mühsam auf Papier sammeln und aufbewahren und dem Arzt zugänglich machen wie im 19. Jahrhundert.

Meine Daten hätte ich dafür z.B. gern bei Meinungsäußerungen im Internet ganz gut geschützt. Aber da hätte die EU am liebsten, dass man nicht mal in die Nähe eines internetfähigen Gerätes darf ohne erstmal den Personalausweis vorzeigen zu müssen.

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Re: Überprüfung der Verlässlichkeit

Beitrag von mikonis » Di 6. Okt 2026, 22:02

Stimmt. Es wird immer ein Gesetzt mehr geben als notwendig. Wir haben alles. Vieles ist dutzendfach geregelt. Die Politik wird sich dennoch bemühen, neu erkannte Probleme zu bewältigen. Psychotest-Alt hat teilweise nichts genutzt, also machen wir mehr und detaillierter. Das ist doch ein Bestandteil unserer Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik - alle Wichtigen wissen es, aber vielleicht kann man mit Brimborium ja ein paar Leute beeindrucken/überzeugen/ruhigstellen. Ich glaube nicht, dass das novellierte Gesetz irgendwas Essenzielles hervorbringt.

Die Verlagerung von Lebensbereichen ins Digitale ist Fakt und erledigt. Warum kämpfen wir dann nicht darum, es richtig zu machen? Im Regelfall Bequemlichkeit. Man müsste sich öffentlich engagieren. Und, weil Ö ein sehr gut verwaltetes Land ist, in dem das meiste gut funktioniert, brauche wir das nicht zu tun.

Zum Datenschutz weiß ich nichts. Es berührt mich daher nicht so sehr. Bei der aktuellen Diskussion geht es meines Wissen der Kommission um Mobbing, verbotene Inhalte, Altersfeststellung und ähnliches im Internet. Ich wüsste jetzt nicht, dass eine Klarnamenpflicht gefordert würde. Da wäre ich dann vermutlich auch weg.
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