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Psychotest - WBK von August 2025

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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m0c
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Psychotest - WBK von August 2025

Beitrag von m0c » Mo 5. Okt 2026, 18:05

Hallo,

welchen neuen Psychotest muss man nun machen, wenn die WBK im August 2025 ausgestellt wurde?

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/556858.htm

Muss ich nach 5 Jahren einen neuen Test machen und erhalte dann die unbefristete WBK, obwohl ich auf meiner WBK gar keine Befristung habe? Muss ich sofort einen neuen Test machen und kann den dann nach 5 Jahren einfach einreichen?

Ich verstehs nicht und im Forum wurde ich auch nicht schlau …

Ich hoffe, jemand weiß hier mehr ;)

Danke!

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titan
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Re: Psychotest - WBK von August 2025

Beitrag von titan » Mo 5. Okt 2026, 18:27

Ich behaupte mal, dass das gar nicht so einfach ist, deine WBK zu befristen. Wahrscheinlich haben sogar jene mit unbefristeten WBKs gute Chancen das zu kippen. Der Gesetgeber wollte einen Ansturm auf die Läden verhindern. Mit dem zuvor genannten findet man sich ev sogar bewusst ab.

euvassal
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Re: Psychotest - WBK von August 2025

Beitrag von euvassal » Mo 5. Okt 2026, 18:49

m0c hat geschrieben: Mo 5. Okt 2026, 18:05Muss ich nach 5 Jahren einen neuen Test machen und erhalte dann die unbefristete WBK, obwohl ich auf meiner WBK gar keine Befristung habe?
Edit: Nach §44c Waffg. klingt es für mich so, dass die WBK nach 5 Jahren einfach ausläuft und zeitgerecht, also vor Ablauf, ein neuer Antrag auf Ausstellung der WBK gestellt werden muss. (Inklusive Psychotest).
Also unbedingt ein paar Monate vorher auf der BH nachfragen!

m0c hat geschrieben: Mo 5. Okt 2026, 18:05 Muss ich sofort einen neuen Test machen und kann den dann nach 5 Jahren einfach einreichen?
Nein. Der wäre dann in 5 Jahren wohl auch nicht mehr gültig

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gunvlix
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Re: Psychotest - WBK von August 2025

Beitrag von gunvlix » Mo 5. Okt 2026, 20:04

Dein Fall wird von den Übergangsbestimmungen in § 58 Abs 30a WaffG abgedeckt (WBK zwischen 1. Juni 2025 und Inkrafttreten der letzten Fassung des Gesetzes, also April 2026 beantragt).
Dort steht lediglich, dass Du bis zur Verlässlichkeitsüberprüfung nach 5 Jahren das erweiterte psychologische Guthaben absolviert haben musst.
Deine WBK ist unbefristet ausgestellt worden, und eine rückwirkende Befristung ist nirgendwo im Gesetz vorgesehen.
In dem Link, auf den Du verwiesen hast, sind diese beiden Aspekte unglücklich und missverständlich unter der gemeinsamen Überschrift "Befristung der Waffendokumente" zusammengefasst, daher kann man da schon verwirrt werden.
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Re: Psychotest - WBK von August 2025

Beitrag von Kapselpracker » Mo 5. Okt 2026, 20:15

gunvlix hat geschrieben: Mo 5. Okt 2026, 20:04 ...
Deine WBK ist unbefristet ausgestellt worden, und eine rückwirkende Befristung ist nirgendwo im Gesetz vorgesehen.
...
Der §58 sagt aber m.M. nach etwas anderes:
§58 Übergangsbestimmungen
...
Absatz:(30a)
Menschen, die zwischen 1. Juni 2025 und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 23 die Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde beantragt haben, bei der es sich um keine Festsetzung einer höheren Anzahl der erlaubten Schusswaffen gemäß § 23 handelt, und die nicht Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind, haben bis zur nächsten Überprüfung der Verlässlichkeit ein Gutachten gemäß § 41 Abs. 1 beizubringen, wobei der Waffenbehörde im Vorhinein jener klinisch-psychologische Gutachter bekanntzugeben ist, der dieses Gutachten erstellen wird. Ergibt dieses Gutachten, dass sie dazu neigen, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden oder wird bis zur nächsten Überprüfung der Verlässlichkeit kein Gutachten beigebracht, hat die jeweils zuständige Behörde die waffenrechtliche Bewilligung zu entziehen.
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Re: Psychotest - WBK von August 2025

Beitrag von euvassal » Mo 5. Okt 2026, 20:29

Jetzt bin ich auch verwirrt. 44c dürfte noch garnicht in Kraft sein?
In jedem Fall ist das Datum des Antrages relevant und nicht das der Ausstellung.

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Re: Psychotest - WBK von August 2025

Beitrag von Poirot » Mo 5. Okt 2026, 21:26

Nach dem Flydubai Vorfall kann man eigentlich nur noch den Kopf schütteln was aktuell mit den zwei Psychotests bei der Superniedrigrisikogruppierung namens Legalwaffenbesitzern abgeht.

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Re: Psychotest - WBK von August 2025

Beitrag von Skytale » Mo 5. Okt 2026, 21:40

Ungeachtet seines aktuellen Status, wird er beim ersten versuch der Erweiterung, dann zum beibringen von seinen Stellungsdaten (sofern Untauglich) und wahrscheinlich einem psychologischen Gutachten aufgefordert. Ist soweit durch die Übergangsbestimmungen gedeckt.

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Re: Psychotest - WBK von August 2025

Beitrag von mikonis » Mo 5. Okt 2026, 22:19

euvassal hat geschrieben: Mo 5. Okt 2026, 20:29 Jetzt bin ich auch verwirrt. 44c dürfte noch garnicht in Kraft sein?
In jedem Fall ist das Datum des Antrages relevant und nicht das der Ausstellung.
Der §44c ist gemäß Übergangsbestimmungen §62(23) seit 28.4.2026 wirksam. Seither dürfen befristete Erst-WBKs ausgestellt werden.
Ich wüsste nicht, dass das Datum des Antrags für eine Befristung/Unbefristung relevant ist. Wozu auch? Es gilt doch das Ausstellungsdatum für die 5-Jahres Frist. Und April 2026 für unbefristet / befristet.
Skytale hat geschrieben: Mo 5. Okt 2026, 21:40 Ungeachtet seines aktuellen Status, wird er beim ersten versuch der Erweiterung, dann zum beibringen von seinen Stellungsdaten (sofern Untauglich) und wahrscheinlich einem psychologischen Gutachten aufgefordert. Ist soweit durch die Übergangsbestimmungen gedeckt.
Die Erweiterung verläuft unabhängig von der WBK-Gültigkeit und vom Psychotest, siehe §41(2)2.

Der Psychotest ist unabghängig davon durch Besitzer einer unbefristeten Übergangs-WBK selbstständig vor der 5-jährigen Verlässlichkeitsüberprüfung zu machen. Wozu braucht es da eine Aufforderung oder Bevormundung durch die Behörde? Wennst die Frist versäumst, bist die WBK los. Fristverlängerung (und Psychotest) wiederum braucht hingegen nur jemand, der eine befristete WBK hat. Wie weiter oben schon geschrieben wurde.
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