Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.

Psychotest - WBK von August 2025

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
m0c
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 18
Registriert: Fr 4. Jul 2025, 12:10

Psychotest - WBK von August 2025

Beitrag von m0c » Mo 5. Okt 2026, 18:05

Hallo,

welchen neuen Psychotest muss man nun machen, wenn die WBK im August 2025 ausgestellt wurde?

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/556858.htm

Muss ich nach 5 Jahren einen neuen Test machen und erhalte dann die unbefristete WBK, obwohl ich auf meiner WBK gar keine Befristung habe? Muss ich sofort einen neuen Test machen und kann den dann nach 5 Jahren einfach einreichen?

Ich verstehs nicht und im Forum wurde ich auch nicht schlau …

Ich hoffe, jemand weiß hier mehr ;)

Danke!

Benutzeravatar
titan
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2114
Registriert: Do 29. Mär 2012, 21:57

Re: Psychotest - WBK von August 2025

Beitrag von titan » Mo 5. Okt 2026, 18:27

Ich behaupte mal, dass das gar nicht so einfach ist, deine WBK zu befristen. Wahrscheinlich haben sogar jene mit unbefristeten WBKs gute Chancen das zu kippen. Der Gesetgeber wollte einen Ansturm auf die Läden verhindern. Mit dem zuvor genannten findet man sich ev sogar bewusst ab.

euvassal
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 342
Registriert: Sa 5. Dez 2015, 19:56

Re: Psychotest - WBK von August 2025

Beitrag von euvassal » Mo 5. Okt 2026, 18:49

m0c hat geschrieben: Mo 5. Okt 2026, 18:05Muss ich nach 5 Jahren einen neuen Test machen und erhalte dann die unbefristete WBK, obwohl ich auf meiner WBK gar keine Befristung habe?
Edit: Nach §44c Waffg. klingt es für mich so, dass die WBK nach 5 Jahren einfach ausläuft und zeitgerecht, also vor Ablauf, ein neuer Antrag auf Ausstellung der WBK gestellt werden muss. (Inklusive Psychotest).
Also unbedingt ein paar Monate vorher auf der BH nachfragen!

m0c hat geschrieben: Mo 5. Okt 2026, 18:05 Muss ich sofort einen neuen Test machen und kann den dann nach 5 Jahren einfach einreichen?
Nein. Der wäre dann in 5 Jahren wohl auch nicht mehr gültig

Benutzeravatar
gunvlix
Beiträge: 1
Registriert: Mo 24. Aug 2026, 15:05

Re: Psychotest - WBK von August 2025

Beitrag von gunvlix » Mo 5. Okt 2026, 20:04

Dein Fall wird von den Übergangsbestimmungen in § 58 Abs 30a WaffG abgedeckt (WBK zwischen 1. Juni 2025 und Inkrafttreten der letzten Fassung des Gesetzes, also April 2026 beantragt).
Dort steht lediglich, dass Du bis zur Verlässlichkeitsüberprüfung nach 5 Jahren das erweiterte psychologische Guthaben absolviert haben musst.
Deine WBK ist unbefristet ausgestellt worden, und eine rückwirkende Befristung ist nirgendwo im Gesetz vorgesehen.
In dem Link, auf den Du verwiesen hast, sind diese beiden Aspekte unglücklich und missverständlich unter der gemeinsamen Überschrift "Befristung der Waffendokumente" zusammengefasst, daher kann man da schon verwirrt werden.
Beretta 92x Performance, Smith & Wesson 686-4

Benutzeravatar
Kapselpracker
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1643
Registriert: Mo 14. Jan 2013, 14:16
Wohnort: Wien

Re: Psychotest - WBK von August 2025

Beitrag von Kapselpracker » Mo 5. Okt 2026, 20:15

gunvlix hat geschrieben: Mo 5. Okt 2026, 20:04 ...
Deine WBK ist unbefristet ausgestellt worden, und eine rückwirkende Befristung ist nirgendwo im Gesetz vorgesehen.
...
Der §58 sagt aber m.M. nach etwas anderes:
§58 Übergangsbestimmungen
...
Absatz:(30a)
Menschen, die zwischen 1. Juni 2025 und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 23 die Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde beantragt haben, bei der es sich um keine Festsetzung einer höheren Anzahl der erlaubten Schusswaffen gemäß § 23 handelt, und die nicht Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind, haben bis zur nächsten Überprüfung der Verlässlichkeit ein Gutachten gemäß § 41 Abs. 1 beizubringen, wobei der Waffenbehörde im Vorhinein jener klinisch-psychologische Gutachter bekanntzugeben ist, der dieses Gutachten erstellen wird. Ergibt dieses Gutachten, dass sie dazu neigen, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden oder wird bis zur nächsten Überprüfung der Verlässlichkeit kein Gutachten beigebracht, hat die jeweils zuständige Behörde die waffenrechtliche Bewilligung zu entziehen.
Bild

euvassal
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 342
Registriert: Sa 5. Dez 2015, 19:56

Re: Psychotest - WBK von August 2025

Beitrag von euvassal » Mo 5. Okt 2026, 20:29

Jetzt bin ich auch verwirrt. 44c dürfte noch garnicht in Kraft sein?
In jedem Fall ist das Datum des Antrages relevant und nicht das der Ausstellung.

Poirot
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2201
Registriert: Mi 8. Jul 2015, 13:11

Re: Psychotest - WBK von August 2025

Beitrag von Poirot » Mo 5. Okt 2026, 21:26

Nach dem Flydubai Vorfall kann man eigentlich nur noch den Kopf schütteln was aktuell mit den zwei Psychotests bei der Superniedrigrisikogruppierung namens Legalwaffenbesitzern abgeht.

Skytale
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 20
Registriert: Mi 13. Jan 2021, 01:04

Re: Psychotest - WBK von August 2025

Beitrag von Skytale » Mo 5. Okt 2026, 21:40

Ungeachtet seines aktuellen Status, wird er beim ersten versuch der Erweiterung, dann zum beibringen von seinen Stellungsdaten (sofern Untauglich) und wahrscheinlich einem psychologischen Gutachten aufgefordert. Ist soweit durch die Übergangsbestimmungen gedeckt.

mikonis
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 848
Registriert: Do 25. Jul 2013, 21:16

Re: Psychotest - WBK von August 2025

Beitrag von mikonis » Mo 5. Okt 2026, 22:19

euvassal hat geschrieben: Mo 5. Okt 2026, 20:29 Jetzt bin ich auch verwirrt. 44c dürfte noch garnicht in Kraft sein?
In jedem Fall ist das Datum des Antrages relevant und nicht das der Ausstellung.
Der §44c ist gemäß Übergangsbestimmungen §62(23) seit 28.4.2026 wirksam. Seither dürfen befristete Erst-WBKs ausgestellt werden.
Ich wüsste nicht, dass das Datum des Antrags für eine Befristung/Unbefristung relevant ist. Wozu auch? Es gilt doch das Ausstellungsdatum für die 5-Jahres Frist. Und April 2026 für unbefristet / befristet.
Skytale hat geschrieben: Mo 5. Okt 2026, 21:40 Ungeachtet seines aktuellen Status, wird er beim ersten versuch der Erweiterung, dann zum beibringen von seinen Stellungsdaten (sofern Untauglich) und wahrscheinlich einem psychologischen Gutachten aufgefordert. Ist soweit durch die Übergangsbestimmungen gedeckt.
Die Erweiterung verläuft unabhängig von der WBK-Gültigkeit und vom Psychotest, siehe §41(2)2.

Der Psychotest ist unabghängig davon durch Besitzer einer unbefristeten Übergangs-WBK selbstständig vor der 5-jährigen Verlässlichkeitsüberprüfung zu machen. Wozu braucht es da eine Aufforderung oder Bevormundung durch die Behörde? Wennst die Frist versäumst, bist die WBK los. Fristverlängerung (und Psychotest) wiederum braucht hingegen nur jemand, der eine befristete WBK hat. Wie weiter oben schon geschrieben wurde.
Bild

euvassal
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 342
Registriert: Sa 5. Dez 2015, 19:56

Re: Psychotest - WBK von August 2025

Beitrag von euvassal » Mo 5. Okt 2026, 23:41

mikonis hat geschrieben: Mo 5. Okt 2026, 22:19 Der §44c ist gemäß Übergangsbestimmungen §62(23) seit 28.4.2026 wirksam. Seither dürfen befristete Erst-WBKs ausgestellt werden.
Ja, danke. Anm. 3 hatte ich im Waffg. überlesen

mikonis hat geschrieben: Mo 5. Okt 2026, 22:19 Ich wüsste nicht, dass das Datum des Antrags für eine Befristung/Unbefristung relevant ist. Wozu auch? Es gilt doch das Ausstellungsdatum für die 5-Jahres Frist. Und April 2026 für unbefristet / befristet.
Das Datum des Antrags ist dafür relevant, ob man überhaupt einen 2. Psychotest machen muss.
(30a) Menschen, die zwischen 1. Juni 2025 und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62
Abs. 23 die Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde beantragt haben...

mikonis hat geschrieben: Mo 5. Okt 2026, 22:19 Der Psychotest ist unabghängig davon durch Besitzer einer unbefristeten Übergangs-WBK selbstständig vor der 5-jährigen Verlässlichkeitsüberprüfung zu machen. Wozu braucht es da eine Aufforderung oder Bevormundung durch die Behörde?
Und was wäre jetzt der früheste bzw. späteste Zeitpunkt, an dem der 2. Test eingebracht werden kann bzw. muss? Das war ja die eigentliche Frage des Threadstarters. Kann ich nirgends eindeutig herauslesen.
Zuletzt geändert von euvassal am Mo 5. Okt 2026, 23:55, insgesamt 1-mal geändert.

mikonis
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 848
Registriert: Do 25. Jul 2013, 21:16

Re: Psychotest - WBK von August 2025

Beitrag von mikonis » Mo 5. Okt 2026, 23:55

euvassal hat geschrieben: Mo 5. Okt 2026, 23:41 Das Datum des Antrags ist dafür relevant, ob man überhaupt einen 2. Psychotest machen muss.
(30a) Menschen, die zwischen 1. Juni 2025 und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62
Abs. 23 die Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde beantragt haben...
Hast recht.
Bild

twin2000
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 577
Registriert: Mi 17. Aug 2022, 13:30

Re: Psychotest - WBK von August 2025

Beitrag von twin2000 » Di 6. Okt 2026, 08:23

Eine WBK ist ein Bescheid mit Ausweischarakter.

Im Prinzip sowas wie eine Baugenehmigung für ein Haus.

Wenn die mal erteilt ist kann sie nur mehr im Einvernehmen wieder aufgehoben werden.

Zumindest das hab ich das immer so verstanden.

Wie das nun im Zusammenhang mit jener WBK zu sehen, ist, die vor dem 28.4.2026 ausgestellt wurden, also bei denen auf der Karte keine Befristung eingetragen ist wie bei der neuen, die aber gesetzt trotzdem nur dann gültig bleiben. Wenn bis zur nächsten Verlässlichkeitüberprüfung der große Psychotest gemacht wurde, das kann ich nicht erklären.

Ein Bescheid, rechtskräftig zu Stande gekommen, ist ein Bescheid.

Punkt.

Und wenn dem Bescheid nicht steht, dass er befristet ist, dann ist er unbefristet.

Genau das selbe Thema wie beim Führerschein. Grundsätzlich mal unbefristet ausgestellt. Im Nachhinein wurde eine Befristung eingeführt, war angeblich extrem wackelig.

m0c
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 18
Registriert: Fr 4. Jul 2025, 12:10

Re: Psychotest - WBK von August 2025

Beitrag von m0c » Do 8. Okt 2026, 14:53

Danke für eure Antworten aber irgendwie bin ich jetzt genauso schlau wie vorher :think: ;)

Gibt es hier einen Anwalt in diesem Bereich den man fragen könnte?

euvassal
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 342
Registriert: Sa 5. Dez 2015, 19:56

Re: Psychotest - WBK von August 2025

Beitrag von euvassal » Do 8. Okt 2026, 15:51

Wann hast du denn jetzt deinen Antrag gestellt? Vor oder nach dem 1.6.25? Warum nicht bei deiner BH nachfragen?

Benutzeravatar
makirsch
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 22
Registriert: Mo 15. Dez 2014, 21:10

Re: Psychotest - WBK von August 2025

Beitrag von makirsch » Do 8. Okt 2026, 16:10

Meine Frau und ich haben das gleiche Thema.
Antrag am 2.7.25
Unbefristet Ausgestellt am 5.8.25

Nachdem ja noch Zeit ist bis Mitte 2030 habe ich bei der BH noch nicht nachgefragt...

Antworten