Bin da absolut bei dir.Nordi hat geschrieben: Di 20. Okt 2026, 10:42
Und ich möchte an der Stelle an die unglaubliche Panik, angeblich 100% RICHTIGEN Aussagen usw verweisen bzgl der ganzen Änderungen bei Wechselsystemen, Magazinen usw...da wurde erst immer der Teufel in den schlimmsten Farben an die Wand gemalt und am Ende wars...naja...."halb so Schlimm" ( jaja ich weis ... )
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Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Was soll das den wieder.AUG-andy hat geschrieben: Di 20. Okt 2026, 18:50 Kann es sein dass du ein wenig Paranoid bist?
Zu viel Science-Fiction gesehen hast?
Komm mal wieder runter und rauch dir einen Joint an.![]()
Das entspannt ungemein![]()
Ich bin Paranoid weil das ZWR an die neue Schusswaffenkennzeichnungsverordnung angepasst wurde ?
Mir ist schon bewusst das es nur Provokation ist aber hier geht es um die öffentliche Fehlinterpretation von Gesetzen die zwar den Betroffenen nicht die waffenrechtliche Zuverlässigkeit aber hohe Geldstrafen einhandeln kann.
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OnlineMaster-chief1000
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- Registriert: Fr 28. Nov 2014, 12:52
Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Ich glaube wir können uns zumindest alle darauf einigen das es mindestens seit den letzten 2 Novellen im Waffenrecht Gesetze gibt welche teilweise weder ein Normalbürger noch ein Jurist mit absoluter Sicherheit deuten kann. Angefangen bei den Wechselsystemen und jetzt beim SchKG. Sowas ist eine Frechheit vom Gesetzgeber, wenn man als Bürger mindestens mal auf ein Urteil warten muss um Rechtssicherheit zu bekommen. Und man kann zumindest hier keinem unterstellen sich nicht ausreichend damit zu beschäftigen, weil ja die Strafe mit 900€ horrend ist.
Für mich ist es nicht nachvollziehbar wie §5 von alle ab 2018 erworbenen Schusswaffen müssen Nachbeschriftet werden spricht und mich auf §1 verweist, worin dann aber wieder steht das es ja doch nur Schusswaffen betrifft die nach 2018 in Verkehr gebracht wurden.
Für mich ist es nicht nachvollziehbar wie §5 von alle ab 2018 erworbenen Schusswaffen müssen Nachbeschriftet werden spricht und mich auf §1 verweist, worin dann aber wieder steht das es ja doch nur Schusswaffen betrifft die nach 2018 in Verkehr gebracht wurden.
