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Verkauf von Waffen an Privat - was muss ich beachten?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Wolf1971
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Re: Verkauf von Waffen an Privat - was muss ich beachten?

Beitrag von Wolf1971 » Mi 21. Okt 2026, 19:41

gewo hat geschrieben: Mi 21. Okt 2026, 12:55
Wolf1971 hat geschrieben: Mi 21. Okt 2026, 10:24 ....
Kaufvertrag brauchst eigentlich keinen weil der Übertrag sowieso Zug um Zug beim Händler stattfindet. .....
Ned Dein Ernst oder?

Wie willst Du ohne Kaufvertrag die - zwischenzeitlich drei Jahre lang wirkende - gesetzliche Gewährleistung ausschliessen?

Wenn 10 Monate nach dem Kauf der Schlagbolzen bricht dann holt sich der Käufer die Kohle von der Reparatur von Dir zurück ohne Kaufvertrag.

Ich wüsste auch nicht auf Basis wovon ich als Händler eine Überlassung im ZWR durchführen sollte für zwei Private wenn ich keine dem zugrundeliegende handelsrechtliche Vereinbarung (Kauf, Schenkung, Erbe, ...) dazu vorliegen habe.

Merke:
Ihr als Private dürft gerne mündliche Kaufverträge machen.
Ich als Händler brauche auch noch nach Jahren eine Nachweis, dass ich genau diese Waffe von genau diesem Verkäufer auf genau diesen Käufer zu übertragen ermächtig wurde.
Ohne Kaufvertrag praktisch nicht darstellbar.
Kettner macht ohne Kaufvertrag. Hab immer brav einen mitgehabt. Brauchen sie nicht war die Aussage.
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"

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