Kettner macht ohne Kaufvertrag. Hab immer brav einen mitgehabt. Brauchen sie nicht war die Aussage.gewo hat geschrieben: Mi 21. Okt 2026, 12:55Ned Dein Ernst oder?Wolf1971 hat geschrieben: Mi 21. Okt 2026, 10:24 ....
Kaufvertrag brauchst eigentlich keinen weil der Übertrag sowieso Zug um Zug beim Händler stattfindet. .....
Wie willst Du ohne Kaufvertrag die - zwischenzeitlich drei Jahre lang wirkende - gesetzliche Gewährleistung ausschliessen?
Wenn 10 Monate nach dem Kauf der Schlagbolzen bricht dann holt sich der Käufer die Kohle von der Reparatur von Dir zurück ohne Kaufvertrag.
Ich wüsste auch nicht auf Basis wovon ich als Händler eine Überlassung im ZWR durchführen sollte für zwei Private wenn ich keine dem zugrundeliegende handelsrechtliche Vereinbarung (Kauf, Schenkung, Erbe, ...) dazu vorliegen habe.
Merke:
Ihr als Private dürft gerne mündliche Kaufverträge machen.
Ich als Händler brauche auch noch nach Jahren eine Nachweis, dass ich genau diese Waffe von genau diesem Verkäufer auf genau diesen Käufer zu übertragen ermächtig wurde.
Ohne Kaufvertrag praktisch nicht darstellbar.
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Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
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Verkauf von Waffen an Privat - was muss ich beachten?
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Re: Verkauf von Waffen an Privat - was muss ich beachten?
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"
Re: Verkauf von Waffen an Privat - was muss ich beachten?
Hmm, bei gebrauchten Sachen über 1000 Euro fühlt sich ohne Kaufvertrag irgendwie falsch an.
Ebenso bei gefühlt "wichtigen" Sachen wie Waffen, KFZ, Immobilien, etc...
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Evilcannibal79
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Re: Verkauf von Waffen an Privat - was muss ich beachten?
Ich hab schon einge Waffen von Privat gekauft und auch wieder privat verkauft.
Immer mit Kaufvertrag mit allen nötigen Daten sowie Kopie der WBK.
Hab ich alles in einem Ordner abgelegt und sogar noch digital gespeichert.
Ich kann die letzten 15 Jahre jederzeit nachvollziehen wer, was, wann.
Immer mit Kaufvertrag mit allen nötigen Daten sowie Kopie der WBK.
Hab ich alles in einem Ordner abgelegt und sogar noch digital gespeichert.
Ich kann die letzten 15 Jahre jederzeit nachvollziehen wer, was, wann.
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Re: Verkauf von Waffen an Privat - was muss ich beachten?
So sollte es sein.Evilcannibal79 hat geschrieben: Fr 23. Okt 2026, 10:20 Ich hab schon einge Waffen von Privat gekauft und auch wieder privat verkauft.
Immer mit Kaufvertrag mit allen nötigen Daten sowie Kopie der WBK.
Hab ich alles in einem Ordner abgelegt und sogar noch digital gespeichert.
Ich kann die letzten 15 Jahre jederzeit nachvollziehen wer, was, wann.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Der Ordner frisst kein Brot, und man kann notfalls alles nachverfolgen und belegen.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Verkauf von Waffen an Privat - was muss ich beachten?
Das ist interessant.Lexman1 hat geschrieben: Mi 21. Okt 2026, 13:01Beim Kettner in St. Pölten warns im Mai 25,- für die Erfassung im ZWR für den Verkauf einer C Waffe. Ging innerhalb von 5min völlig problemlos.FdH22 hat geschrieben: Mi 21. Okt 2026, 12:14....und nicht nur der teuerste, sondern auch der am Kundenservice unbrauchbarstespareribs hat geschrieben: Mi 21. Okt 2026, 11:05Wer es noch immer nicht behirrnt hat : Kettner ist einer der teuersten bei allem ....Vor Jahrzehnten war er mit Ordinnanzgewehren günstig, aber das ist vorbei ....balahu hat geschrieben: Mi 21. Okt 2026, 10:56 Die Kettner Filialen scheinen unterschiedliche Tarife dafür zu haben.
Einerseits hab ich mal was von € 100,- gehört in NÖ, in OÖ ( oder Salzburg?) angeblich nur ca. die Hälfte.![]()
Ich habe gestern beim Kettner in St. Pölten per Email angefragt, welche Kosten bei einer Überlassung zwischen Privaten anfallen.
2x 10,- ZWR Auszüge für Privatkauf
1x 30,- Privatüberlassung
somit € 50,- in Summe für eine Überlassung ohne Wartefrist.
Wenn eine Wartefrist anfällt dann zusätzlich € 110,-
also dann in Summe € 160,-, wenn ich das richtig verstehe.
Eventuell sind es aber auch nur
2x 10,- ZWR Auszüge für Privatkauf
1x 110,- pauschale Wartefrist und Meldung
Egal wie, aber wir sind sehr weit weg von € 25,-, oder?
Wie kommt es zu so unterschiedlichen Angaben?
Screenshot anbei.

Re: Verkauf von Waffen an Privat - was muss ich beachten?
Die einzelnen Mitarbeiter handhaben das sehr unterschiedlich.
Auch beim Verschicken jedesmal ein anderer Tarif.
Auch beim Verschicken jedesmal ein anderer Tarif.
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Re: Verkauf von Waffen an Privat - was muss ich beachten?
Vielleicht haben sie die Preise angehoben, nachdem sie nun mit dieser sinnlosen Beschäftigung eingedeckt werden? Im Mai war es noch überraschend günstig.
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Re: Verkauf von Waffen an Privat - was muss ich beachten?
Also Kaufvertrag brauchst bei meinem Händler schon.Er überprüft auch ob Erstkauf ( Abkühlungsphase ) oder ob du schon mehrer Waffen eingetragen hast.Kosten bei ihm 50 Euro und alles erledigt,er druckt dir auch den Auszug aus dem Register ( mit all deinen Waffen ) aus.Wolf1971 hat geschrieben: Mi 21. Okt 2026, 10:24 Das Anbieten selbst ist kein Problem - sobald du einen potentiellen Käufer hast machst dir mit dem alles aus.
Bei welchem Händler trifft man sich - er kann sie sich dort mal auf rechtlich sicherem Boden ansehen - wenn er probeschießen will dann auf eigene Kosten beim Händler - wenn er sich die Waffe schicken lassen will dann auch nur über einen Händler der diesen Service übernimmt und auch auf eigene Kosten. Da musst noch regeln wie er das zahlt - meistens bei Ausfolgung. Und beim Versand unbedingt Vorauskasse.
Kaufvertrag brauchst eigentlich keinen weil der Übertrag sowieso Zug um Zug beim Händler stattfindet. Außer beim Versenden. Da brauchst auch vorher schon alle Daten von ihm (WBK/Adresse/Händler zu dem die Waffe geschickt werden soll).
Kettner bietet diesen Service an. Auch bei einem Erstkäufer zb. die 4 Wochen Einlagerung bei Übergangsfrist (Kostenpflichtig - muss auch der Käufer zahlen).