Wir lesen kann ist klar im Vorteil.Nynuk hat geschrieben: Do 29. Okt 2026, 12:00
@GoodReason
Weil genauso Ordonnanzler nicht immer überall eine Seriennummer aufweisen, und nach neuem Gesetz, diese ebenfalls hineinfallen, da nach 2018 erworben. Herstellerjahr oder Hersteller ist zwar nicht immer herausfindbar, jedoch eine Seriennummer und Kaliberart ist ein muss.
Oder täusche ich mich leicht hier?
Für vor dem 14.9.2018 in Verkehr gebrachte Schusswaffen gilt das SchKG nicht. Für diese Schusswaffen gibt es auch keine nachträgliche Kennzeichnung. Das gilt auch, wenn eine solche bereits in Verkehr gebrachte Schusswaffe nach dem 28.4.2026 (neuerlich) verkauft bzw. gekauft oder vererbt wird.

