Wo liest du das heraus? Wenn ich einen unbeschrifteten wesentlichen Bestandteil (z.B. ein Glock Griffstück) vor 2018 erworben habe, muss ich ihn erstmal nicht beschriften lassen. Bei Veräusserung vermutlich schon, bei Nachmeldung..keine Ahnung.Poirot hat geschrieben: Do 29. Okt 2026, 16:43Aber als Einzelteil wird es beschriftungspflichtig. Egal ob vor oder nach 2018 erworben.
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Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
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GoodReason
- .308 Win

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- Registriert: So 20. Feb 2022, 16:55
Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Kann es sein, dass du von der Tagespresse bist?Poirot hat geschrieben: Do 29. Okt 2026, 21:14https://www.vwgh.gv.at/rechtsprechung/a ... 30099.htmlGoodReason hat geschrieben: Do 29. Okt 2026, 20:09
Ich glaub, da sind beim allwissenden Kollegen irgendwelche Sicherungen durchgebrannt.
Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Sorry, vor 2018 beschriftungsfrei gilt auch für Bestandteile.euvassal hat geschrieben: Do 29. Okt 2026, 22:40Wo liest du das heraus? Wenn ich einen unbeschrifteten wesentlichen Bestandteil (z.B. ein Glock Griffstück) vor 2018 erworben habe, muss ich ihn erstmal nicht beschriften lassen. Bei Veräusserung vermutlich schon, bei Nachmeldung..keine Ahnung.Poirot hat geschrieben: Do 29. Okt 2026, 16:43Aber als Einzelteil wird es beschriftungspflichtig. Egal ob vor oder nach 2018 erworben.
https://www.wko.at/arge-zivile-sicherhe ... tandteilen
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angryscientist
- .223 Rem

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Muss man die Rechnung vorweisen können, um zu beweisen dass das Stück vor 2018 erworben wurde? (Sorry falls ich das irgendwo überlesen habe..)
Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Die rückwirkende Rechnungsaufbewahrungspflicht haben die sich dann doch nicht getraut.angryscientist hat geschrieben: Fr 30. Okt 2026, 08:17 Muss man die Rechnung vorweisen können, um zu beweisen dass das Stück vor 2018 erworben wurde? (Sorry falls ich das irgendwo überlesen habe..)
Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Das ist haarsträubend, was du hier von dir gibst. Wenn die Waffe im ZWR eingetragen ist, dann besitze ich niemals eine illegale Waffe. "Nicht-Rückverfolgbarkeit" ist weder ein Tatbestand nach § 50 noch Verwaltungsübertretung nach 51 WaffG.Poirot hat geschrieben: Do 29. Okt 2026, 19:33 Wieder ein Äpfel Birnen Vergleich.
Auch in dem Fall keine Dienstpflichtsverletzung wegen Opportunitätsprinzip.
https://www.rechteasy.at/wiki/verkehrsk ... kontrolle/
Wer gegen Kennzeichnungspflichten verstößt, besitzt ggf eine illegale oder nicht rückverfolgbare Waffe bzw. ein illegales Waffenteil. Womit ggf auch die waffenrechtliche Zuverlässigkeit angegriffen werden kann. Ganz andere Baustelle wie Verbandskasten usw.
Wozu die Verlinkung zu einem Urteil eines Mitgliedes einer staatsfeindlichen Verbindung in einem Thread über SchKG dienen soll, erschließt sich mir auch nichts. Dass jemand, der seinen Behördenmitarbeitern "Strafverfügungen" über 6.666.666,00 Euro schickt wohl einen an der Waffel hat, da sind wir uns hoffentlich einig.
Ich bin jetzt hier raus aus der Diskussion, das wird mir zu absurd. Meine Meinung dazu habe ich eh genug oft repliziert.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Der gute Mann schreibt für "Der Postillon"GoodReason hat geschrieben: Fr 30. Okt 2026, 04:56Kann es sein, dass du von der Tagespresse bist?Poirot hat geschrieben: Do 29. Okt 2026, 21:14https://www.vwgh.gv.at/rechtsprechung/a ... 30099.htmlGoodReason hat geschrieben: Do 29. Okt 2026, 20:09
Ich glaub, da sind beim allwissenden Kollegen irgendwelche Sicherungen durchgebrannt.
Meine Vermutung ist aber dass er aus einer Anstalt entflohen ist und jetzt hier sein Unwesen treibt.
MfG
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Lexman1
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Wunderbar welch Dynamik wir hier wieder haben.
ICH für meinen Teil, sehe es mal entspannt und warte ab. Alle meine Waffen (DD, S&W, Steyr,...) haben als vollständige B Waffen EINE Seriennummer und FERTIG. Ich trage hier nichts am Verschluss, Lauf oder sonst wo nach! Meine Glock WS haben eine Seriennummer am Verschluss, Lauf sowie am Griffstück - FERTIG. Ich werde hier keinen Produzenten oder sonstwas nachtragen lassen.
Sollte sich die Rechtslage noch ändern, so werde ich gegebenenfalls irgendwann nachlasern lassen und eine etwaige Gebühr hierfür entrichten, doch im Moment erschließt sich die Notwendigkeit hieraus aus dem Gesetztestext FÜR MICH NICHT! Mal sehen wie sich das Gesetzt und dessen Auslegung hier entwickelt.
Wir wurden ja auch schon alle angeklagt mit unseren WS und verloren alle High Cap Mags und brauchten Feuersichere Safes....
ICH für meinen Teil, sehe es mal entspannt und warte ab. Alle meine Waffen (DD, S&W, Steyr,...) haben als vollständige B Waffen EINE Seriennummer und FERTIG. Ich trage hier nichts am Verschluss, Lauf oder sonst wo nach! Meine Glock WS haben eine Seriennummer am Verschluss, Lauf sowie am Griffstück - FERTIG. Ich werde hier keinen Produzenten oder sonstwas nachtragen lassen.
Sollte sich die Rechtslage noch ändern, so werde ich gegebenenfalls irgendwann nachlasern lassen und eine etwaige Gebühr hierfür entrichten, doch im Moment erschließt sich die Notwendigkeit hieraus aus dem Gesetztestext FÜR MICH NICHT! Mal sehen wie sich das Gesetzt und dessen Auslegung hier entwickelt.
Wir wurden ja auch schon alle angeklagt mit unseren WS und verloren alle High Cap Mags und brauchten Feuersichere Safes....
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Hauptbestandteile, wie z.B. auch Pistolengriffstücke, wurden im Waffengesetz Schusswaffen gleichgestellt.Promo hat geschrieben: Fr 30. Okt 2026, 10:16 Das ist haarsträubend, was du hier von dir gibst. Wenn die Waffe im ZWR eingetragen ist, dann besitze ich niemals eine illegale Waffe. "Nicht-Rückverfolgbarkeit" ist weder ein Tatbestand nach § 50 noch Verwaltungsübertretung nach 51 WaffG.
Besitzt man jetzt sowas das nach 2018 erworben wurde und nicht gemäß SchKG beschriftet wurde ist es was ?
Wenns gut geht eine Verwaltungsübertretung, wenns schlecht läuft, sich der Bürger uneinsichtig zeigt und die neuen Gesetze nicht Ernst nimmt, villeicht noch etwas mehr.
Das jetzt viel mehr Hebel geschaffen wurden um die waffenrechtliche Zuverlässigkeit anzweifeln zu können ist vielen wohl nicht ganz bewusst.
- AUG-andy
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Gerhard kannst du hier mal einschreiten?
Der Typ ist ja sowas von penetrant mit seiner Meinung.
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MfG
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Erworben? Im Handel? Neu? Dann sollte es den Gesetz entsprechen, sonst hätte es nicht verkauft werden dürfen.Poirot hat geschrieben: Fr 30. Okt 2026, 10:54 Hauptbestandteile, wie z.B. auch Pistolengriffstücke, wurden im Waffengesetz Schusswaffen gleichgestellt.
Besitzt man jetzt sowas das nach 2018 erworben wurde und nicht gemäß SchKG beschriftet wurde ist es was ?
Wenns gut geht eine Verwaltungsübertretung, wenns schlecht läuft, sich der Bürger uneinsichtig zeigt und die neuen Gesetze nicht Ernst nimmt, villeicht noch etwas mehr.
Wenn es Gebraucht war, dann ist es vollkommen egal, wann du es kaufts; in Verkehr wurde es vorher gebracht und das ist das, was relevant ist
Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Es entsprach ja damals dem Gesetz, 2018 bis 2025, aber das Gesetz hat sich nun geändert. Griffstücke wurden per Federstrich vom Äquivalent von Tupperdosen zum Äquivalent von Läufen mit Patronenlager. Heute dürfen die halt nicht mehr über den Tresen gehen wie Tupperdosen, und dürfen auch nicht mehr so unbeschriftet sein wie Tupperdosen.Joewood hat geschrieben: Fr 30. Okt 2026, 12:33 ...
Erworben? Im Handel? Neu? Dann sollte es den Gesetz entsprechen, sonst hätte es nicht verkauft werden dürfen.
Wenn es Gebraucht war, dann ist es vollkommen egal, wann du es kaufts; in Verkehr wurde es vorher gebracht und das ist das, was relevant ist
Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Eh, schon klar.rider650 hat geschrieben: Fr 30. Okt 2026, 14:49 Es entsprach ja damals dem Gesetz, 2018 bis 2025, aber das Gesetz hat sich nun geändert. Griffstücke wurden per Federstrich vom Äquivalent von Tupperdosen zum Äquivalent von Läufen mit Patronenlager. Heute dürfen die halt nicht mehr über den Tresen gehen wie Tupperdosen, und dürfen auch nicht mehr so unbeschriftet sein wie Tupperdosen.
Ich rede hier aber von ganzen Waffen und Wechselsystemen. Die sollten in jedem Fall korrekt beschriftet sein.
Weiters behaupte ich (man mög mich korregieren, falls ich falsch liege; ich kenne nur die Waffen, die ich selbst besitze bzw, das Vergnügen hatte, näher zu inspizieren), dass - mal agbesehen von AR15 - Teilen, bei denen ich mich so gar nicht auskenne - alle modernen nach 2015 produzierten automatischen Waffen sowieso überall eine Nummer drauf haben (Rahmen, Lauf, Schlitten/Verschluss), wenn sie über den Ladentisch gehen. Alles was vor 2018 über den Tisch ging, ist sowieso uninterssant (Seriennummer 0000 im ZWR) und danach würde es mich schwer wundern, dass da irgendein Hersteller sein zeugs nicht beschriftet hätte...
P.S.: Bis auf eine 1911er, wo keine Seriennummer im Verschluss war - habe ich aus Eigeninteresse nachbeschriften lassen - haben alle meine Teile überall ne Nummer drauf... Ich frage mich langsam ernsthaft, wie viele Leute/Waffenteile das in der - Praxis tatsächlich betrifft
Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Überwiegend Wechselsystembesitzer, deren Wechselsystem (Gehäuse-Lauf-Einheit & Verschluss bzw. Schlitten & Lauf) nur mit einer Nummer (zB am Lauf) gekennzeichnet ist und so verspeichert ist und deren Lower / Griffstück nachgemeldet werden muss. Der Verschluss des Wechselsystems ist zu beschriften und der Lower / das Griffstück ist vor der Meldung zu beschriften.Joewood hat geschrieben: Fr 30. Okt 2026, 15:15 ... Ich frage mich langsam ernsthaft, wie viele Leute/Waffenteile das in der Praxis tatsächlich betrifft
Und das ganze nur, wenn es nach 2018 erworben wurde.
Also wird es schon manche härter treffen, die das Gesetz exzessiv ausgenutzt haben. Ich sehe jetzt nicht, dass der Gesetzgeber sonst noch andere Besitzergruppen intensiv erfasst haben möchte.

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Jagdwaffen bestehen auch aus mehreren Hauptbauteilen die getauscht werden (Wechselläufe, Wechselschäfte, Wechselverschlussköpfe für verschiedene Kaliber usw).mikonis hat geschrieben: Fr 30. Okt 2026, 16:40 Ich sehe jetzt nicht, dass der Gesetzgeber sonst noch andere Besitzergruppen intensiv erfasst haben möchte.
Manche Hersteller weisen vorbildlich darauf hin wo jetzt Seriennummern drauf sein sollen bzw ab Werk drauf sind.
https://www.blaser.de/nwr2