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Re: Magazin/Clip/... geladen=Führen?
Verfasst: So 13. Jan 2013, 10:39
von gewo
BigBen hat geschrieben:gewo hat geschrieben:
und die "definition" fuehren orientiert sich ueberhaupt NICHT am ladezustand
Mit der Aussage wäre ich aber vorsichtig...weil wenn ich die Glock im geschlossenen Behältnis wie z.B. Glockkoffer mit angestecktem, geladenem Magazin oder gar durchgeladen durch die Gegend trage, dann ist das meiner Rechtsauffassung nach auch kein Transportieren mehr.
hi
du hast recht, aber es war umgekehrt herum gemeint
nur deshalb weil eine waffe ungeladen ist, ist sie nicht automatisch auch "nicht" gefuehrt
von daher ist der ladezustand egal
auch ohne nur eine einzige patrone mit zu haben kann man waffen "fuehren" wenn man sei zugriffsbereit transportiert
Re: Magazin/Clip/... geladen=Führen?
Verfasst: So 13. Jan 2013, 10:58
von Elmo12
gewo hat geschrieben:Elmo12 hat geschrieben:Sobald der Aufwand die Waffe zu Laden minimal ist, geht man von führen aus. Geladenes Magazin = führen!!
hi
wie kommst denn auf den schmarrn?
wer erzaehlt denn sowas?
ein magazin ist KEIN waffenrechtlich relevantes teil
ob ich die murmeln im pappkarton transportieren in dem ich sie kaufe oder im magazin ist voellig egal
und die "definition" fuehren orientiert sich ueberhaupt NICHT am ladezustand sondern an der zugriffsbereitschaft auf die waffe
auch der transport einer ungeladenen waffe (zb in einer bauchtasche) ohne magazine oder munition ist "fuehren"
Auskunft der sicherheitsdirektion, des Waffenhändlers und der bh in graz
Die sind der Auffassung, dass wenn ich die Waffe transportiere in einem Zustand wo sie schnell schussbereit ist (geladenes Magazin daneben liegen habe) dann ist das für sie führen.
Re: Magazin/Clip/... geladen=Führen?
Verfasst: So 13. Jan 2013, 11:43
von gewo
Elmo12 hat geschrieben:
Auskunft der sicherheitsdirektion, des Waffenhändlers und der bh in graz
Die sind der Auffassung, dass wenn ich die Waffe transportiere in einem Zustand wo sie schnell schussbereit ist (geladenes Magazin daneben liegen habe) dann ist das für sie führen.
hi
die auskunft ist - bis auf den fett markierten teil - und dem begriff "zugriffsbereit" statt "schussfertig" richtig
ich darf annehmen dass du den satzteil in klammer als "logisch" selbst dazugefuegt hast, oder?
Re: Magazin/Clip/... geladen=Führen?
Verfasst: So 13. Jan 2013, 16:18
von Elmo12
Ja, da hast du natürlich recht. Da sieht man dass du in den genauen Begriffen fitter bist. Das in Klammer war die Aussage des Polizisten, als Beispiel, für den Transport zum Schießstand.
Re: Magazin/Clip/... geladen=Führen?
Verfasst: So 13. Jan 2013, 16:26
von gewo
hi
@diverse PNs:
das thema transport und fuehren ist nicht nur im gesetz sondern auch in erlaessen und verordnungen geregelt und es gibt auch eine menge OGH entscheidungen dazu
de polizist hat schlichtweg nicht recht
nirgendwo steht zum thema vorgeladene magazine irgendetwas
ich konnte zumindestens bisher nichts dazu finden
alles was zu finde ist ist die mehrfache betonung darauf dass in die waffe eingefuehrte geladene magazin keinesfalls mehr "nur" transport sein kann
bei einem derart umfassend geregelten und vielfach judiziertem thema darf man wohl erst recht davon ausgehen dass etwas was nicht ausdruecklich verboten ist eben schlichtweg erlaubt ist
richtig ist aber dass nicht jeder beamte ueberall alle gesetze kennen kann
wir hatten da ja schon vielfach die "interessantesten" erkenntnisse was da einfach so angenommen wird manchmal
auch bei meiner eigenen verwahrungsueberpruefung (als privater LWB) war der beamte der meinung ich darf meine waffe nicht geladen im safe verwahren
ich hab ihn in dem glauben gelassen, es war mir einfach zu muehsam, ich musste weg, soll doch bitte der naechste mit ihm streiten...
richtig ist natuerlich dass ich meine waffe in meiner wohnung nicht nur geladen verwahren sondern auch fuehren darf
am rande erwaehnt:
ich empfehle, wenn es bei den waffenfuehrerscheinkursen zu fragen dieser art kommt, allerdings schon die gesetze ned unbedingt auszureizen. man muss ja ned unbedingt der sein wegen dem es dann ein OGH urteil gibt welches alles neu definiert
eine kombination aus
- waffe zb im auto im geschlossenem waffenkoffer in handreichweite am beifahrersitz
und
- darin die waffe und dabei die nicht in die waffe eingefuehrten vorgeladener magazine
sollte man sich schon gut ueberlegen
das ist zwar ned ausdreucklich verboten aber es ist durchaus eine kombination aus der eine unmittelbare verwendungsbereitschaft konstruiert werden koennte
wer aus welchem grund auch immer die vorgeladenen magazine mit der waffe gemeinsam transportiert - auch ich mache das fallweise wenn es dafuer (platz)gruende gibt - sollte meiner empfehlung nach - die tasche dann lieber runter in den beifahrerfussraum, den ruecksitz oder in den kofferraum geben ...
das vermeidet missverstaendnisse...
Re: Magazin/Clip/... geladen=Führen?
Verfasst: So 13. Jan 2013, 17:23
von Expat
Es ist auch nicht hilfreich, dass genau dieser Blödsinn (geladenes Magazin neben ungeladener Waffe = Transport wird zu Führen) auch in den WaFü Kursen immer wieder erzählt wird.
Re: Magazin/Clip/... geladen=Führen?
Verfasst: So 13. Jan 2013, 17:33
von antichris
wie is das dann eigentlich bei der verwahrungskontrolle.. darf ich den polizisten mit geladener geholsterten und entsicherten waffe empfangen? x]
immerhin sind es ja meine vier wände

Re: Magazin/Clip/... geladen=Führen?
Verfasst: So 13. Jan 2013, 17:34
von BigBen
antichris hat geschrieben:wie is das dann eigentlich bei der verwahrungskontrolle.. darf ich den polizisten mit geladener geholsterten und entsicherten waffe empfangen? x]
immerhin sind es ja meine vier wände

Rein rechtlich sicher...ob er das weiss ist halt eine andere Frage.
Re: Magazin/Clip/... geladen=Führen?
Verfasst: So 13. Jan 2013, 17:44
von antichris
eigentlich is es ne ne saudepperte frage
machen würds eh niemand aber solche gedanken geistern einem immer wieder im kopf rum x]
Re: Magazin/Clip/... geladen=Führen?
Verfasst: So 13. Jan 2013, 18:18
von KGR84
Warum sollte das niemand machen, und warum nicht machen dürfen?
Man sollte den Polizisten dann nur nicht die geladene Waffe in die Hand drücken.
Re: Magazin/Clip/... geladen=Führen?
Verfasst: So 13. Jan 2013, 19:54
von Stickhead
Waffe geladen oder halbgeladen = Führen
Waffe zugriffsbereit am Körper (auch ungeladen) = Führen
Waffe immer dabei (kein Transport) = Führen
Re: Magazin/Clip/... geladen=Führen?
Verfasst: Mo 14. Jan 2013, 06:39
von KGR84
Das mag schon sein, aber zugriffsbereit hat nichts damit zu tun, ob volle Magazine daneben liegen oder nicht.
Daher wenn die Waffe nicht geführt wird ... zumindest eine Variante, wie es Stickhead schreibt, dann können die Magazine sein wo sie wollen (außer in der Waffe natürlich), es ist kein Führen.
Re: Magazin/Clip/... geladen=Führen?
Verfasst: Mo 14. Jan 2013, 07:50
von Elmo12
Also da ich keine Probleme mit Polizei/Staatsanwaltschaft brauche und auch keinen Sinn darin sehe beim Transport ein geladenes Magazin bei meiner Glock dabei zu haben halte ich mich gerne und ohne Probleme an die behördenaussagen die ich bekommen habe: nix geladen (weder Waffe noch Magazin) = nix Problem beim Transport
Re: Magazin/Clip/... geladen=Führen?
Verfasst: Mo 14. Jan 2013, 07:54
von BigBen
Elmo12 hat geschrieben:Also da ich keine Probleme mit Polizei/Staatsanwaltschaft brauche und auch keinen Sinn darin sehe beim Transport ein geladenes Magazin bei meiner Glock dabei zu haben halte ich mich gerne und ohne Probleme an die behördenaussagen die ich bekommen habe: nix geladen (weder Waffe noch Magazin) = nix Problem beim Transport
Damit machst auf jeden Fall nichts falsch.
Re: Magazin/Clip/... geladen=Führen?
Verfasst: Mo 14. Jan 2013, 09:27
von pointi2009
zum Führen, ich halte das schon so, der Zugriff zur Waffe muss erschwert sein beim Transport = Waffe in geschlossenem Behältnis und nicht gerade am Beifahrersitz. Da aber ein geladenes Magazin nicht den Sachverhalt von Führen erfüllt, lade ich oft meine Magazin vorm Bewerb oder nehme ein geladenes, welches in diesem Zustand im Tresor liegt, mit.