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Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt
Das ist einfach Auslegungssache. Ich würde es so auslegen, dass Menschen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, ihre Waffen gemeinsam verwahren dürfen.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz
Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt
im zweifelsfall afoch bei da zuständigen bh/polizei nachfragen ?
gfühlsmässig würd ich auch sagen egal ob verheiratet oder bekanntgemachte lebensgemeinschaft (sollte bei gemeinsamer wohnung gegeben sein)
gfühlsmässig würd ich auch sagen egal ob verheiratet oder bekanntgemachte lebensgemeinschaft (sollte bei gemeinsamer wohnung gegeben sein)
Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt
Also ich kann dazu nur sagen, daß einem Jagdkameraden und seiner Frau die Zugverlässlichkeit abgesprochen wurde weil beide ihre Fangschußwaffen und jeweils einen Halbautomaten im selben Schrank (wie auch alle ihre anderen Jagdwaffen) aufbewahrt hatten.
Die Frau ist leider verstorben und so wurde die Fall nie ausjudiziert, irgendwann hat der Mann dann eben alles als "Erbschaft" zurückbekommen - und wieder verkauft weil ihn die Jagd alleine nicht interessiert hat.
Leider ist recht haben und Recht bekommen in Österreich oft sehr weit auseinander.
Die Frau ist leider verstorben und so wurde die Fall nie ausjudiziert, irgendwann hat der Mann dann eben alles als "Erbschaft" zurückbekommen - und wieder verkauft weil ihn die Jagd alleine nicht interessiert hat.
Leider ist recht haben und Recht bekommen in Österreich oft sehr weit auseinander.
"Der stärkste Grund für die Menschen das Recht zu behalten, Waffen zu besitzen und zu tragen, ist als letzter Ausweg, sich selbst gegen die Tyrannei der Regierung zu verteidigen."
Thomas Jefferson
Thomas Jefferson
Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt
drum sag ich ja, einfach bei der zuständigen stelle abklären ..
Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt
problem ist hierbei aber auch dasd hier eher nur eine muendliche aussage bekommen wirst, was richtig handfestes wuerde mich sehr wundern bzw wenn dann wirds eher ins negative hinauslaufen, weil sich keiner einen praezedenzfall schaffen will bzw. von oben eine auf den deckel bekommen willHellboy hat geschrieben:im zweifelsfall afoch bei da zuständigen bh/polizei nachfragen ?
gfühlsmässig würd ich auch sagen egal ob verheiratet oder bekanntgemachte lebensgemeinschaft (sollte bei gemeinsamer wohnung gegeben sein)
und eingetragene also amtliche lebensgemeinschaft gibts ja meines wissens nach nur bei gleichgeschlechtlichen partnerschaften(liegt aber schon beim VfGH und steuer-, sozial-, erb- und arbeitsrechtlich gibts ja doch einige unterschiede zwischen einer eher/eingetragene partnerschaft und einer wilden ehe (aka freund/freundin)
Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt
Hmm interessanter Beitrag...ich und meine Holde haben ja daweil nur 1 FFW die auf mich gemeldet ist aber die Frage stellt sich natürlich für mich auch ob der Paragraph der für Eheleute gilt auch für Partnerschaft die im selben Haushalt wohnen zutrifft, weil wenn ja wäre das natürlich super! Daher verfolge ich den Thread mit Argusaugen!!!
Zu dem Thema Waffenverwahrung hätte ich auch gleich ne Frage
Ich werde erst nächstes Jahr nen Schrank mir gönnen wenn ich irgendwie Platz dafür frei machen kann, jetzt juckts mich halt aber stark das ich in die Kat.C Klasse reinschnuppere und ganze Zeit schon am überlegen bin ob ich ma zum Spaß und Üben KK .22 Repetiergewehr kaufe um mich mal bissl im Schießkeller austobe.
Derzeit hab ich einen Safe für meine FFW und der Safe steht in einem großen Kasten drinnen, jetzt meine Frage:
Kann ich, wenn ich mir nen Repetierer kaufe (für die Frage mal egal welches Kaliber, hauptsache Kat.C) diesen in den Kasten neben den Safe stellen und mit Ketten + Vorhängeschloss die Kastentüre abschließen? Also ich meine das ich durch die 2 Türgriffe die Kette einfädle und dann mit Schloss abschließe... gilt das?
Das des natürlich net toll ausschaut ist mir bewusst aber es wäre einfacher als jetzt warten auf den Schrank der sich vielleicht nie ausgehen wird...
Wäre das also gesetzeskonform und falls mal Kontrolle kommt auch zulässig?
Wenn ja, wär das n Hit...
Zu dem Thema Waffenverwahrung hätte ich auch gleich ne Frage

Ich werde erst nächstes Jahr nen Schrank mir gönnen wenn ich irgendwie Platz dafür frei machen kann, jetzt juckts mich halt aber stark das ich in die Kat.C Klasse reinschnuppere und ganze Zeit schon am überlegen bin ob ich ma zum Spaß und Üben KK .22 Repetiergewehr kaufe um mich mal bissl im Schießkeller austobe.
Derzeit hab ich einen Safe für meine FFW und der Safe steht in einem großen Kasten drinnen, jetzt meine Frage:
Kann ich, wenn ich mir nen Repetierer kaufe (für die Frage mal egal welches Kaliber, hauptsache Kat.C) diesen in den Kasten neben den Safe stellen und mit Ketten + Vorhängeschloss die Kastentüre abschließen? Also ich meine das ich durch die 2 Türgriffe die Kette einfädle und dann mit Schloss abschließe... gilt das?
Das des natürlich net toll ausschaut ist mir bewusst aber es wäre einfacher als jetzt warten auf den Schrank der sich vielleicht nie ausgehen wird...
Wäre das also gesetzeskonform und falls mal Kontrolle kommt auch zulässig?
Wenn ja, wär das n Hit...
Papa was ist Fraunlogik?
Geh sofort auf dein Zimmer, du hast Hausarrest!
Aber wieso?
Wurstsalat
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- Registriert: Sa 29. Okt 2011, 12:23
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Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt
Es kommt ganz darauf an, wie leicht sich der Kasten mit der Kette öffnen lässt.MDKrauser hat geschrieben:Hmm interessanter Beitrag...ich und meine Holde haben ja daweil nur 1 FFW die auf mich gemeldet ist aber die Frage stellt sich natürlich für mich auch ob der Paragraph der für Eheleute gilt auch für Partnerschaft die im selben Haushalt wohnen zutrifft, weil wenn ja wäre das natürlich super! Daher verfolge ich den Thread mit Argusaugen!!!
Zu dem Thema Waffenverwahrung hätte ich auch gleich ne Frage![]()
Ich werde erst nächstes Jahr nen Schrank mir gönnen wenn ich irgendwie Platz dafür frei machen kann, jetzt juckts mich halt aber stark das ich in die Kat.C Klasse reinschnuppere und ganze Zeit schon am überlegen bin ob ich ma zum Spaß und Üben KK .22 Repetiergewehr kaufe um mich mal bissl im Schießkeller austobe.
Derzeit hab ich einen Safe für meine FFW und der Safe steht in einem großen Kasten drinnen, jetzt meine Frage:
Kann ich, wenn ich mir nen Repetierer kaufe (für die Frage mal egal welches Kaliber, hauptsache Kat.C) diesen in den Kasten neben den Safe stellen und mit Ketten + Vorhängeschloss die Kastentüre abschließen? Also ich meine das ich durch die 2 Türgriffe die Kette einfädle und dann mit Schloss abschließe... gilt das?
Das des natürlich net toll ausschaut ist mir bewusst aber es wäre einfacher als jetzt warten auf den Schrank der sich vielleicht nie ausgehen wird...
Wäre das also gesetzeskonform und falls mal Kontrolle kommt auch zulässig?
Wenn ja, wär das n Hit...
"§ 3. (1) Eine Schußwaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer
Weise vor unberechtigtem – auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten –
Zugriff schützt.
(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind
insbesondere folgende Umstände maßgeblich:
1. Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf im
Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in
Dritträumen (zB Banksafe);
2. Schutz vor fremden Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der
Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder
Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit;
3. Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern, die zu deren
Verwendung nicht befugt sind; 4. Schutz von Waffen und Munition vor
Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender.
Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt
Hmm naja... der Kasten is natürlich nicht grad der Goliath...sehr groß is er halt aber son zamgesteckter Billigsdorfer
Also mit brutaler nackiger Gewalt kann man den natürlich zu Klump haun...aber welchen nicht?
Hmm...kann es ja nichtmal versuchen, weil wenn das bei der Kontrolle bemängelt wird, is ja scho zu spät oder? Grober Verstoß...WBK weg...

Also mit brutaler nackiger Gewalt kann man den natürlich zu Klump haun...aber welchen nicht?
Hmm...kann es ja nichtmal versuchen, weil wenn das bei der Kontrolle bemängelt wird, is ja scho zu spät oder? Grober Verstoß...WBK weg...
Papa was ist Fraunlogik?
Geh sofort auf dein Zimmer, du hast Hausarrest!
Aber wieso?
Wurstsalat
Geh sofort auf dein Zimmer, du hast Hausarrest!
Aber wieso?
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Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt
Ich würde sagen ja die Kette genügt - du kannst ja den Verschluss vom Repetierer
im Kurzwaffenschrank dazulegen wenn du es ganz genau nimmst.
Wichtig ist immer vor unbefugten Zugriff schützen
Sehe persönlich kein rechtliches Problem wenn du zwei Plätze hast und steckst dir falls
ihr beide mal mehr FFW habt zuhause drei in den Hosenbund - weilst halt lustig bist
lg sepp
(deine Freundin kann dir ihre ja mal angreifen lassen
)
im Kurzwaffenschrank dazulegen wenn du es ganz genau nimmst.
Wichtig ist immer vor unbefugten Zugriff schützen

Sehe persönlich kein rechtliches Problem wenn du zwei Plätze hast und steckst dir falls
ihr beide mal mehr FFW habt zuhause drei in den Hosenbund - weilst halt lustig bist

lg sepp


Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt
juristen antwort: "...es kommt darauf an..."
sagen wirs so - theoretisch duerfte es in ordnung gehen, sofern die griffe des schrankes nicht schwach sind, dass sie schon beim alleinigen boesen anblick sich von der kastentuer trennen
sofern deine freundin nicht u18 ist oder ein waffenverbot hat, duerfte es hier auch kein problem geben.
ob du allerdings den schluessel wie bei einer Kat B aufbewahrung 24/7 bei dir haben musst und ihn nicht verstecken darfst, kann ich dir nicht beantworten bzw. wuerde ich nicht drauf wetten, wenn sie die kat b waffen kontrollieren kommen und die verwahrung der kat c ist nicht einwandfrei, ob es hier nicht zu problemen kommen kann
gewehrschrank um 200-300 EUR mit elektronischen schloss ist nicht drinnen?
sagen wirs so - theoretisch duerfte es in ordnung gehen, sofern die griffe des schrankes nicht schwach sind, dass sie schon beim alleinigen boesen anblick sich von der kastentuer trennen
sofern deine freundin nicht u18 ist oder ein waffenverbot hat, duerfte es hier auch kein problem geben.
ob du allerdings den schluessel wie bei einer Kat B aufbewahrung 24/7 bei dir haben musst und ihn nicht verstecken darfst, kann ich dir nicht beantworten bzw. wuerde ich nicht drauf wetten, wenn sie die kat b waffen kontrollieren kommen und die verwahrung der kat c ist nicht einwandfrei, ob es hier nicht zu problemen kommen kann
gewehrschrank um 200-300 EUR mit elektronischen schloss ist nicht drinnen?
- Fangschuss
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- Registriert: Sa 29. Okt 2011, 12:23
- Wohnort: Steiermark
Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt
MDKrauser hat geschrieben:Hmm naja... der Kasten is natürlich nicht grad der Goliath...sehr groß is er halt aber son zamgesteckter Billigsdorfer![]()
Also mit brutaler nackiger Gewalt kann man den natürlich zu Klump haun...aber welchen nicht?
Hmm...kann es ja nichtmal versuchen, weil wenn das bei der Kontrolle bemängelt wird, is ja scho zu spät oder? Grober Verstoß...WBK weg...
Da sollte man nicht sparen. Günstigster massiver Schrank beim Baumax um unter 100 €...
edit: http://www.marktguru.at/Angebot/Baumax- ... nk:158601/" onclick="window.open(this.href);return false;
Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt
seine Freundin hat doch eine WBK wenn ich mich recht entsinnenokru hat geschrieben:sofern deine freundin nicht u18 ist oder ein waffenverbot hat, duerfte es hier auch kein problem geben.
member the old PD design ? oh I member
Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt
die hats doch schon laaaange vor ihm ghabt
lg sepp
(hör heit nu de Jammerei
)



lg sepp


Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt
sepp hat geschrieben:Sehe persönlich kein rechtliches Problem wenn du zwei Plätze hast und steckst dir falls
ihr beide mal mehr FFW habt zuhause drei in den Hosenbund - weilst halt lustig bist![]()
lg sepp(deine Freundin kann dir ihre ja mal angreifen lassen
)


(PS: Meiner Alten kostete der Witz grad mal ein müdes Lächeln mit den Worten "mhm, schön wärs"...versteh ich nicht

Aber BTT:
Hmm komplizierte Gschicht das ganze...trau mich nicht es einfach zu traun

@nokru
Momentan sieht es schlecht aus wegen dem Platz...wüsste nicht wo...am Heisl wär noch ne Nische aber kommt glaub ich net gut wenn Besuch kommt und der geht feinst stuhlen und hat neben dem Feuchttüchern den Schrank stehen mit dem ganzen Arsenal drinn...

Wird dann 2014 besser weils Abstellkammerl ausgemistet wird und da bestehe ich drauf das da ein kleiner 3er Schrank reinkommt!
Wollt aber net so lang warten und mir die Zeit daweil vertreiben mit ner 22er...
Papa was ist Fraunlogik?
Geh sofort auf dein Zimmer, du hast Hausarrest!
Aber wieso?
Wurstsalat
Geh sofort auf dein Zimmer, du hast Hausarrest!
Aber wieso?
Wurstsalat
Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt
fünfer Schrank - weil da haben dann drei bequem Platz und ist ja ned wirklich groß
so einer http://www.hornbach.de/shop/Waffenschra ... tikel.html" onclick="window.open(this.href);return false;
habe bei unsrem Hornbach 200 Euro bezahlt damals
lg sepp

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habe bei unsrem Hornbach 200 Euro bezahlt damals

lg sepp
