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Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Stickhead
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Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt

Beitrag von Stickhead » Mi 25. Sep 2013, 13:32

Das ist einfach Auslegungssache. Ich würde es so auslegen, dass Menschen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, ihre Waffen gemeinsam verwahren dürfen.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz

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Hellboy
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Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt

Beitrag von Hellboy » Mi 25. Sep 2013, 13:38

im zweifelsfall afoch bei da zuständigen bh/polizei nachfragen ?

gfühlsmässig würd ich auch sagen egal ob verheiratet oder bekanntgemachte lebensgemeinschaft (sollte bei gemeinsamer wohnung gegeben sein)

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JoeK
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Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt

Beitrag von JoeK » Mi 25. Sep 2013, 13:41

Also ich kann dazu nur sagen, daß einem Jagdkameraden und seiner Frau die Zugverlässlichkeit abgesprochen wurde weil beide ihre Fangschußwaffen und jeweils einen Halbautomaten im selben Schrank (wie auch alle ihre anderen Jagdwaffen) aufbewahrt hatten.

Die Frau ist leider verstorben und so wurde die Fall nie ausjudiziert, irgendwann hat der Mann dann eben alles als "Erbschaft" zurückbekommen - und wieder verkauft weil ihn die Jagd alleine nicht interessiert hat.

Leider ist recht haben und Recht bekommen in Österreich oft sehr weit auseinander.
"Der stärkste Grund für die Menschen das Recht zu behalten, Waffen zu besitzen und zu tragen, ist als letzter Ausweg, sich selbst gegen die Tyrannei der Regierung zu verteidigen."

Thomas Jefferson

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Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt

Beitrag von Hellboy » Mi 25. Sep 2013, 13:48

drum sag ich ja, einfach bei der zuständigen stelle abklären ..

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Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt

Beitrag von nokru » Mi 25. Sep 2013, 14:39

Hellboy hat geschrieben:im zweifelsfall afoch bei da zuständigen bh/polizei nachfragen ?

gfühlsmässig würd ich auch sagen egal ob verheiratet oder bekanntgemachte lebensgemeinschaft (sollte bei gemeinsamer wohnung gegeben sein)
problem ist hierbei aber auch dasd hier eher nur eine muendliche aussage bekommen wirst, was richtig handfestes wuerde mich sehr wundern bzw wenn dann wirds eher ins negative hinauslaufen, weil sich keiner einen praezedenzfall schaffen will bzw. von oben eine auf den deckel bekommen will

und eingetragene also amtliche lebensgemeinschaft gibts ja meines wissens nach nur bei gleichgeschlechtlichen partnerschaften(liegt aber schon beim VfGH und steuer-, sozial-, erb- und arbeitsrechtlich gibts ja doch einige unterschiede zwischen einer eher/eingetragene partnerschaft und einer wilden ehe (aka freund/freundin)

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Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt

Beitrag von MDKrauser » Do 26. Sep 2013, 13:19

Hmm interessanter Beitrag...ich und meine Holde haben ja daweil nur 1 FFW die auf mich gemeldet ist aber die Frage stellt sich natürlich für mich auch ob der Paragraph der für Eheleute gilt auch für Partnerschaft die im selben Haushalt wohnen zutrifft, weil wenn ja wäre das natürlich super! Daher verfolge ich den Thread mit Argusaugen!!!

Zu dem Thema Waffenverwahrung hätte ich auch gleich ne Frage :D

Ich werde erst nächstes Jahr nen Schrank mir gönnen wenn ich irgendwie Platz dafür frei machen kann, jetzt juckts mich halt aber stark das ich in die Kat.C Klasse reinschnuppere und ganze Zeit schon am überlegen bin ob ich ma zum Spaß und Üben KK .22 Repetiergewehr kaufe um mich mal bissl im Schießkeller austobe.

Derzeit hab ich einen Safe für meine FFW und der Safe steht in einem großen Kasten drinnen, jetzt meine Frage:

Kann ich, wenn ich mir nen Repetierer kaufe (für die Frage mal egal welches Kaliber, hauptsache Kat.C) diesen in den Kasten neben den Safe stellen und mit Ketten + Vorhängeschloss die Kastentüre abschließen? Also ich meine das ich durch die 2 Türgriffe die Kette einfädle und dann mit Schloss abschließe... gilt das?

Das des natürlich net toll ausschaut ist mir bewusst aber es wäre einfacher als jetzt warten auf den Schrank der sich vielleicht nie ausgehen wird...
Wäre das also gesetzeskonform und falls mal Kontrolle kommt auch zulässig?

Wenn ja, wär das n Hit...
Papa was ist Fraunlogik?
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Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt

Beitrag von Fangschuss » Do 26. Sep 2013, 13:28

MDKrauser hat geschrieben:Hmm interessanter Beitrag...ich und meine Holde haben ja daweil nur 1 FFW die auf mich gemeldet ist aber die Frage stellt sich natürlich für mich auch ob der Paragraph der für Eheleute gilt auch für Partnerschaft die im selben Haushalt wohnen zutrifft, weil wenn ja wäre das natürlich super! Daher verfolge ich den Thread mit Argusaugen!!!

Zu dem Thema Waffenverwahrung hätte ich auch gleich ne Frage :D

Ich werde erst nächstes Jahr nen Schrank mir gönnen wenn ich irgendwie Platz dafür frei machen kann, jetzt juckts mich halt aber stark das ich in die Kat.C Klasse reinschnuppere und ganze Zeit schon am überlegen bin ob ich ma zum Spaß und Üben KK .22 Repetiergewehr kaufe um mich mal bissl im Schießkeller austobe.

Derzeit hab ich einen Safe für meine FFW und der Safe steht in einem großen Kasten drinnen, jetzt meine Frage:

Kann ich, wenn ich mir nen Repetierer kaufe (für die Frage mal egal welches Kaliber, hauptsache Kat.C) diesen in den Kasten neben den Safe stellen und mit Ketten + Vorhängeschloss die Kastentüre abschließen? Also ich meine das ich durch die 2 Türgriffe die Kette einfädle und dann mit Schloss abschließe... gilt das?

Das des natürlich net toll ausschaut ist mir bewusst aber es wäre einfacher als jetzt warten auf den Schrank der sich vielleicht nie ausgehen wird...
Wäre das also gesetzeskonform und falls mal Kontrolle kommt auch zulässig?

Wenn ja, wär das n Hit...
Es kommt ganz darauf an, wie leicht sich der Kasten mit der Kette öffnen lässt.

"§ 3. (1) Eine Schußwaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer
Weise vor unberechtigtem – auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten –
Zugriff schützt.
(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind
insbesondere folgende Umstände maßgeblich:

1. Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf im
Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in
Dritträumen (zB Banksafe);

2. Schutz vor fremden Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der
Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder
Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit;

3. Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern, die zu deren
Verwendung nicht befugt sind; 4. Schutz von Waffen und Munition vor
Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender.

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Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt

Beitrag von MDKrauser » Do 26. Sep 2013, 13:36

Hmm naja... der Kasten is natürlich nicht grad der Goliath...sehr groß is er halt aber son zamgesteckter Billigsdorfer :D
Also mit brutaler nackiger Gewalt kann man den natürlich zu Klump haun...aber welchen nicht?

Hmm...kann es ja nichtmal versuchen, weil wenn das bei der Kontrolle bemängelt wird, is ja scho zu spät oder? Grober Verstoß...WBK weg...
Papa was ist Fraunlogik?
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Aber wieso?
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Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt

Beitrag von sepp » Do 26. Sep 2013, 13:39

Ich würde sagen ja die Kette genügt - du kannst ja den Verschluss vom Repetierer
im Kurzwaffenschrank dazulegen wenn du es ganz genau nimmst.

Wichtig ist immer vor unbefugten Zugriff schützen :o

Sehe persönlich kein rechtliches Problem wenn du zwei Plätze hast und steckst dir falls
ihr beide mal mehr FFW habt zuhause drei in den Hosenbund - weilst halt lustig bist :lol:

lg sepp :at1: (deine Freundin kann dir ihre ja mal angreifen lassen :mrgreen: )

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Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt

Beitrag von nokru » Do 26. Sep 2013, 13:42

juristen antwort: "...es kommt darauf an..."

sagen wirs so - theoretisch duerfte es in ordnung gehen, sofern die griffe des schrankes nicht schwach sind, dass sie schon beim alleinigen boesen anblick sich von der kastentuer trennen

sofern deine freundin nicht u18 ist oder ein waffenverbot hat, duerfte es hier auch kein problem geben.

ob du allerdings den schluessel wie bei einer Kat B aufbewahrung 24/7 bei dir haben musst und ihn nicht verstecken darfst, kann ich dir nicht beantworten bzw. wuerde ich nicht drauf wetten, wenn sie die kat b waffen kontrollieren kommen und die verwahrung der kat c ist nicht einwandfrei, ob es hier nicht zu problemen kommen kann

gewehrschrank um 200-300 EUR mit elektronischen schloss ist nicht drinnen?

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Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt

Beitrag von Fangschuss » Do 26. Sep 2013, 13:44

MDKrauser hat geschrieben:Hmm naja... der Kasten is natürlich nicht grad der Goliath...sehr groß is er halt aber son zamgesteckter Billigsdorfer :D
Also mit brutaler nackiger Gewalt kann man den natürlich zu Klump haun...aber welchen nicht?

Hmm...kann es ja nichtmal versuchen, weil wenn das bei der Kontrolle bemängelt wird, is ja scho zu spät oder? Grober Verstoß...WBK weg...

Da sollte man nicht sparen. Günstigster massiver Schrank beim Baumax um unter 100 €...

edit: http://www.marktguru.at/Angebot/Baumax- ... nk:158601/" onclick="window.open(this.href);return false;

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Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt

Beitrag von rupi » Do 26. Sep 2013, 13:57

nokru hat geschrieben:sofern deine freundin nicht u18 ist oder ein waffenverbot hat, duerfte es hier auch kein problem geben.
seine Freundin hat doch eine WBK wenn ich mich recht entsinne
member the old PD design ? oh I member

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Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt

Beitrag von sepp » Do 26. Sep 2013, 13:59

die hats doch schon laaaange vor ihm ghabt :lol: :lol: :lol:

lg sepp :at1: (hör heit nu de Jammerei :mrgreen: )

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Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt

Beitrag von MDKrauser » Do 26. Sep 2013, 14:19

sepp hat geschrieben:Sehe persönlich kein rechtliches Problem wenn du zwei Plätze hast und steckst dir falls
ihr beide mal mehr FFW habt zuhause drei in den Hosenbund - weilst halt lustig bist :lol:

lg sepp :at1: (deine Freundin kann dir ihre ja mal angreifen lassen :mrgreen: )
:D Wenn ich mir 3 in die Leistengegend stecke, dann hab ich ja quasi 4 Stück... 3x 9mm und eine FFW .22 die zu einer Langwaffe mutieren kann in Kaliber .308 Win ;)
(PS: Meiner Alten kostete der Witz grad mal ein müdes Lächeln mit den Worten "mhm, schön wärs"...versteh ich nicht :snooty: )

Aber BTT:

Hmm komplizierte Gschicht das ganze...trau mich nicht es einfach zu traun :D

@nokru
Momentan sieht es schlecht aus wegen dem Platz...wüsste nicht wo...am Heisl wär noch ne Nische aber kommt glaub ich net gut wenn Besuch kommt und der geht feinst stuhlen und hat neben dem Feuchttüchern den Schrank stehen mit dem ganzen Arsenal drinn... :D

Wird dann 2014 besser weils Abstellkammerl ausgemistet wird und da bestehe ich drauf das da ein kleiner 3er Schrank reinkommt!

Wollt aber net so lang warten und mir die Zeit daweil vertreiben mit ner 22er...
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Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt

Beitrag von sepp » Do 26. Sep 2013, 14:40

fünfer Schrank - weil da haben dann drei bequem Platz und ist ja ned wirklich groß ;)

so einer http://www.hornbach.de/shop/Waffenschra ... tikel.html" onclick="window.open(this.href);return false;

habe bei unsrem Hornbach 200 Euro bezahlt damals :!:

lg sepp :at1:

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