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Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)
Verfasst: So 16. Aug 2015, 20:53
von impact
gewo hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:... in wien ist deine wbk auf jeden fall ziemlich sicher weg wenn bei einer kontrolle kat c waffen einfach so an der wand hängen.
jop ( oder sagen wir mal so, deine WBK wird am seidenen faden des ermessensparagraphen zur nachbesserung haengen, wennst a pech hast ist sie weg)
C/d waffe frei an der wand -> nogo
Was, wenn diese mit einem Abzugssschloss gesichert ist? Oder in einem versperrbaren Koffer bzw Tasche herumsteht?
Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)
Verfasst: So 16. Aug 2015, 23:44
von bosfra
Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)
Verfasst: So 16. Aug 2015, 23:52
von gewo
ja
der entscheid ist bekannt
wiederspricht allem was dazu jemals irgendwo bei gericht rausgekommen ist
entweder hatte der betreffende einfach riesenglueck oder er hat irgendwo wen gut gekannt
es wurde ja auch mal aus besonderem anlass dass kampfmesser FM81 des oesterreichischen bundesheeres in einem gerichtsurteil als "werkzeug" festgestellt
wie auch immer
ich wuerde nicht drauf hoffen so ein urteil ein zweites mal wo zu bekommen....
edit:
im falle des falles - sollte es mal irrtuemlich zu einem verstoss gegen die verwarungsbestimmungen gekommen sein - kann man es natuerlich mit einer argumentation in die richtung versuchen....
Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)
Verfasst: Mo 17. Aug 2015, 17:18
von Promo
gewo hat geschrieben:es wurde ja auch mal aus besonderem anlass dass kampfmesser FM81 des oesterreichischen bundesheeres in einem gerichtsurteil als "werkzeug" festgestellt
Würde ich damit erklären, weil es beim Bundesheer auch 17-Jährige gibt - und diese das Feldmesser (wenn es zB zu irgendeiner Uniform gehört, oÄ) nicht mit nachhause nehmen dürften.
Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)
Verfasst: Mo 17. Aug 2015, 17:25
von gewo
Promo hat geschrieben:gewo hat geschrieben:es wurde ja auch mal aus besonderem anlass dass kampfmesser FM81 des oesterreichischen bundesheeres in einem gerichtsurteil als "werkzeug" festgestellt
Würde ich damit erklären, weil es beim Bundesheer auch 17-Jährige gibt - und diese das Feldmesser (wenn es zB zu irgendeiner Uniform gehört, oÄ) nicht mit nachhause nehmen dürften.
das mitnehmen von heereseigene waffen wuerde ich aber schon in einem diesbezueglichem gesetz untergebracht sehen, glaubst ned?
der LKW nachschubfahrer der die AUGs zum truppenuebungsplatz fuehrt hat auch keine WBK fuer 50 plaetze
und eine sondergenehmigung fuer kriegsmaterial schon garned ..
ich denke der oeffentliche transport von heereseigentum ist irgendwo geregelt, dazu braucht es keine OGH urteil zu einem kampfmesser ...
Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)
Verfasst: Di 18. Aug 2015, 11:05
von aragorn
Heer ist sowieso durch Sondergesetze geregelt.
Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)
Verfasst: Mi 19. Aug 2015, 14:04
von impact
Kann mir jemand beantworten, ob die Verwahrung von einer Kat C/D Waffe ein Problem darstellt, wenn diese entweder in einem absperrbarem, aber tragbarem Behältnis (Koffer/Tasche) lagert, oder nur durch ein Abzugsschloss gesichert herumliegt/hängt, etc? Vor allem ersteres wüsste ich gerne.
Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)
Verfasst: Mi 19. Aug 2015, 14:06
von rupi
du musst die Waffen nicht nur gegen Verwendung sondern auch gegen Entwendung sichern
wennst den Koffer davontragen kannst is das eher schlecht
Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)
Verfasst: Mi 19. Aug 2015, 14:21
von impact
rupi hat geschrieben:du musst die Waffen nicht nur gegen Verwendung sondern auch gegen Entwendung sichern
wennst den Koffer davontragen kannst is das eher schlecht
Ales klar, danke!
Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)
Verfasst: Mi 19. Aug 2015, 17:55
von erazer13
Warum nicht so ?
Das müßte so doch paßen
Geschweißter Halter, mit Verstrebungen, Schwerlastdübel in Beton welche vom Gewehr verdeckt sind.
Geschweißter Bolzen welcher den Abzug blockiert, Anschlag damit das Magazin nicht entfernt werden kann.
Umklappbarer Bügel mit verschweißtem Drehpunkt welcher auch das Repetieren verhindert. Somit kann auch kein "waffenrelevanter Teil" entfernt werden.
Beim Öffnen des Zahlenschloßes läßt sich der Bügel umlegen und das Gewehr entnehmen.
Hm..soll ich ne Serienfertigung starten ?

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)
Verfasst: Mi 19. Aug 2015, 20:25
von rhodium
Aber ein Kind das die Hand daran legt, verfügt über das Ding und so das Kategorie C ist, bist du die WBK los ...
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Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)
Verfasst: Mi 19. Aug 2015, 20:27
von BigBen
rhodium hat geschrieben:Aber ein Kind das die Hand daran legt, verfügt über das Ding und so das Kategorie C ist, bist du die WBK los ...
Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk
Aha, und wenn das Kind die Hand auf ein Auto legt kriegts eine Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein?
Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)
Verfasst: Mi 19. Aug 2015, 21:28
von erazer13
"Kollege" Polizist meint : das ist so in Ordnung... Streng genommen dürfte sie so sogar durchgeladen sein.
Meine Meinung: Ein Baumarkt Waffenschrank ist schneller aufgebrochen...
PS: Eine R94 kriegt sowieso kein Kind zum durchladen (nicht ernst gemeint) ...

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)
Verfasst: Mi 19. Aug 2015, 21:37
von rhodium
Wie ist das "etwas innehaben" definiert?
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Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)
Verfasst: Do 20. Aug 2015, 09:50
von BigBen
rhodium hat geschrieben:Wie ist das "etwas innehaben" definiert?
Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk
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Nur weil du etwas Berühren kannst, hast doch noch lange keine Macht bzw. Gewahrsam darüber.