Seite 68 von 69
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mo 21. Jul 2025, 13:39
von jirgel
Kapselpracker hat geschrieben: Sa 19. Jul 2025, 17:12
Mag Dump hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 09:10
Eigentlich haben wir hier etwas erfahren, was ziemlich übel ist:
Laut Auskuft der LPD Wien - so hat es ein user hier angeblich worgetreu zitiert - bedeutet Waffenverbotszone, das Legalwaffenbesitzer mit WBK oder ohne WBK aber mit C-Waffen ihre Waffen nicht mehr aus der Wohnung bewegen dürfen, ohne sich strafbar zu machen, was üble Folgen beim Legalwaffenbesitz nach sich zieht.
....
Vergiss es, hier die Verordnung von der Waffenverbotszone Praterstern,
Schutzzweck §1
Abs (2)
Das Verbot gilt nicht für Menschen, die Waffen in Ausübung ihres Berufes oder auf Grund einer waffenrechtlichen Bewilligung mit sich führen.
In den anderen Verordnungen, zum Beispiel der am Reumannplatz, steht derselbe Paragraf drin.
Das „Führen” bezieht sich nicht nur auf Waffenpassinhaber, das wurde anderorts schon besprochen.
Würdest du dich die Probe auf Exempel trauen ?
ehrliche frage
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mo 21. Jul 2025, 13:51
von Kapselpracker
jirgel hat geschrieben: Mo 21. Jul 2025, 13:39
....
Würdest du dich die Probe auf Exempel trauen ?
ehrliche frage
Zu 100%, es steht klipp und klar in der Verordnung:
Schutzzweck §1
Abs (2)
Das Verbot gilt nicht für Menschen, die Waffen in Ausübung ihres Berufes oder auf Grund einer waffenrechtlichen Bewilligung mit sich führen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mo 21. Jul 2025, 14:05
von Poirot
Nachdem es in diesem Beitrag um die Angst gesetzestreuer Legalwaffenbesitzer geht ein lustiger Auszug aus einem heutigen Artikel des Online Standard:
"Der junge Jihadist wollte spätestens heuer im Februar so viele "Ungläubige" wie möglich töten, Geiseln nehmen, ein "Blutbad" anrichten. In Wien. Etwa am Westbahnhof. Die Polizei kam ihm mit ihrer Festnahme zuvor. Deshalb saß er nun vor Gericht.
wurde zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt - unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Sechzehn Monate wurden bedingt nachgesehen. In drei Monaten ist der junge Mann unter Anrechnung seiner Zeit in Untersuchungshaft...wieder auf freiem Fuß."
Ich denke den Rest kann sich jeder denken und sich verarscht vorkommen.
Wobei man die Exekutive in dem Fall natürlich loben muss dem Täter zuvor gekommen zu sein.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mo 21. Jul 2025, 17:41
von moretti
Poirot hat geschrieben: Mo 21. Jul 2025, 14:05
Nachdem es in diesem Beitrag um die Angst gesetzestreuer Legalwaffenbesitzer geht ein lustiger Auszug aus einem heutigen Artikel des Online Standard:
"Der junge Jihadist wollte spätestens heuer im Februar so viele "Ungläubige" wie möglich töten, Geiseln nehmen, ein "Blutbad" anrichten. In Wien. Etwa am Westbahnhof. Die Polizei kam ihm mit ihrer Festnahme zuvor. Deshalb saß er nun vor Gericht.
wurde zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt - unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Sechzehn Monate wurden bedingt nachgesehen. In drei Monaten ist der junge Mann unter Anrechnung seiner Zeit in Untersuchungshaft...wieder auf freiem Fuß."
Ich denke den Rest kann sich jeder denken und sich verarscht vorkommen.
Wobei man die Exekutive in dem Fall natürlich loben muss dem Täter zuvor gekommen zu sein.
Noch bevor die Sonne untergeht Qatar Airways und tschüss.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mo 21. Jul 2025, 17:54
von SectionThree
Bei „Österreichern mit türkischen Wurzeln“ ist das halt nicht vorgesehen …
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mo 21. Jul 2025, 18:09
von Poirot
SectionThree hat geschrieben: Mo 21. Jul 2025, 17:54
Bei „Österreichern mit türkischen Wurzeln“ ist das halt nicht vorgesehen …
Auch rechtlich nicht möglich.
Und realistisch gesehen: wenn er älter ist hat er den Blödsinn vermutlich auch hinter sich gelassen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mo 21. Jul 2025, 21:46
von voodoo-medic
Eine derartige Ideologie als „Blödsinn“ abzustempeln ist auch ein starkes Stück.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 22. Jul 2025, 07:15
von Nordi
Poirot hat geschrieben: Mo 21. Jul 2025, 14:05
Nachdem es in diesem Beitrag um die Angst gesetzestreuer Legalwaffenbesitzer geht ein lustiger Auszug aus einem heutigen Artikel des Online Standard:
"Der junge Jihadist wollte spätestens heuer im Februar so viele "Ungläubige" wie möglich töten, Geiseln nehmen, ein "Blutbad" anrichten. In Wien. Etwa am Westbahnhof. Die Polizei kam ihm mit ihrer Festnahme zuvor. Deshalb saß er nun vor Gericht.
wurde zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt - unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Sechzehn Monate wurden bedingt nachgesehen. In drei Monaten ist der junge Mann unter Anrechnung seiner Zeit in Untersuchungshaft...wieder auf freiem Fuß."
Ich denke den Rest kann sich jeder denken und sich verarscht vorkommen.
Wobei man die Exekutive in dem Fall natürlich loben muss dem Täter zuvor gekommen zu sein.
Ein wahres Goldstück der junge Mann....aber mal im ernst....wenn der Irre dann in 1-5 Jahren dann wirklich etwas macht...tja...KEINER KONNTE DAS SEHEN KOMMEN!.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 22. Jul 2025, 07:27
von kemira
Nordi hat geschrieben: Di 22. Jul 2025, 07:15
wenn der Irre dann in 1-5 Jahren dann wirklich etwas macht...tja...KEINER KONNTE DAS SEHEN KOMMEN!.
...genau, und um solchen unvorhersehbaren Auswüchsen entgegenzuwirken muss das WaffG verschärft werden.
Yeeeehaw!

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 22. Jul 2025, 08:10
von Poirot
voodoo-medic hat geschrieben: Mo 21. Jul 2025, 21:46
Eine derartige Ideologie als „Blödsinn“ abzustempeln ist auch ein starkes Stück.
Ist doch bei anderen radikalen auch nicht anders.
Mit 17 Glatze, mit 30 Familienvater und normales Mitglied der Gesellschaft.
Aber Garantie gibt es natürlich keine und wenn was passiert kann es richtig übel werden.
Genau deshalb muss man ja den gesetzestreuen Rest der Gesellschaft gängeln und unter Generalverdacht stellen

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 22. Jul 2025, 10:45
von Nordi
kemira hat geschrieben: Di 22. Jul 2025, 07:27
Nordi hat geschrieben: Di 22. Jul 2025, 07:15
wenn der Irre dann in 1-5 Jahren dann wirklich etwas macht...tja...KEINER KONNTE DAS SEHEN KOMMEN!.
...genau, und um solchen unvorhersehbaren Auswüchsen entgegenzuwirken muss das WaffG verschärft werden.
Yeeeehaw!
ABSOLUT! Meine Rede! Wir sollten direkt ein totales Waffenverbot verhängen mit völliger Enteignung, nur so können wir die Gesellschaft retten! Ich hoffe man merkt die gaaaanz kleine Priese von Sarkasmus?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 22. Jul 2025, 20:05
von spareribs

Jawohl.....alle Waffen weg auch die vom Bundesheer .....und wenn der Putin kommt , dann begrüßen wir ihn mit der Gurke in der Hand
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 22. Jul 2025, 20:20
von Poirot
spareribs hat geschrieben: Di 22. Jul 2025, 20:05

Jawohl.....alle Waffen weg auch die vom Bundesheer .....und wenn der Putin kommt , dann begrüßen wir ihn mit der Gurke in der Hand
Regenbogenfahne schwenken - dann traut sich kein Russ über die Grenze

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 22. Jul 2025, 21:00
von SquirrelwithaGun
gewo hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 23:13
Master-chief1000 hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 23:00
SquirrelwithaGun hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 22:24
Hat jemand eine Idee wie früh/spät man in der Realität mit diesem Maßnahmenpaket rechnen kann? So wie ich es aktuell verstanden hätte geht ja auch noch nicht klar hervor ob eine Erweiterung als "Neuausstellung" zählt oder nicht. Ich muss noch knapp einen Monat warten bis ich erweitern darf....denke mal da sollte das Thema dann höchstwahrscheinlich noch wurscht sein oder? Außer es passiert jetzt in Österreich zur Abwechslung mal was schneller...
Das Frage ich mich auch. Ich könnte seid diesem Monat den Antrag von 5 auf 7 machen. Hab mir noch überlegt ob das in der jetzigen Lage klug ist, aber anscheinend sollte ich mich beeilen bevor es eine Änderung gibt.
Warum wartet man bei sowas?
Meiner Meinung nach möglicherweise schon zu spät.
Sobald eine Gesetzesänderung in Planung ist, wird üblicherweise nach der alten Gesetzeslage nicht mehr vorgegangen, sondern auf die Beschlussfassung des Gesetzes im Nationalrat gewartet.
Naja wenn es sich nicht anders ausgeht von den Zeiträumen her was die Erweiterung betrifft ist es halt einfach so....vor allem wenn man eh nicht weiß was sie sich da genau vorstellen.
Ich hätte zumindest aus dem Entwurf bisher nicht rauslesen können ob sie auf die WBK jetzt ein "Ablaufdatum" setzen und der Spaß von vorne losgeht.
Oder ist das Thema eh wieder vom Tisch? Den Medien darf man ja auch nicht zu viel glauben

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 22. Jul 2025, 21:13
von SectionThree
Es kommt sicher eine Novelle. Den Inhalt wissen wir spätestens dann, wenn es im Nationalrat beschlossen wird …