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Re: Neuling hat ein paar Fragen!

Verfasst: Mi 17. Apr 2013, 11:47
von MDKrauser
Hmm aber eben nur Ehefrau, als Freundin (auch wenn sie WBK besitzt) darf man es also streng gesehen nicht?
Gemeinsamer Wohnsitz wäre ja gegeben.

@gewo
Darüber haben wir eh ein wenig Philosophiert beim der WF-Schulung :D aber auf keinen grünen Zweig gekommen punkto: Langjährige Freundin im gleichen Haushalt = mit Ehefrau gleichzusetzen.

Wäre mir halt weitaus angenehmer nur 1 Safe zu haben :!:

Re: Neuling hat ein paar Fragen!

Verfasst: Mi 17. Apr 2013, 11:51
von kawaz
Runderlass vom Oktober 2006, Seite 148

Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind an die Art der Sicherung von
Waffen gegenüber dem möglichen Zugriff des Ehepartners „keine überspitzten
Anforderungen“ zu stellen (VwGH vom 22. Juni 1976, Zahlen 1055, 1056/76, vom
29. April 1981, Zahl 3590/80). Weiters hat der VwGH im Erkenntnis vom 22. April
1981, Zahl 2978/80 ausgeführt, dass gegenüber einem selbst zum Waffenbesitz
berechtigten Mitbewohner
hinsichtlich der Art der Sicherung von Waffen keine
„überspitzt stringenten Anforderung zu stellen“ sind.


Kannst gleich einen großen Safe kaufen :-)

Re: Neuling hat ein paar Fragen!

Verfasst: Mi 17. Apr 2013, 12:01
von gewo
hi
kawaz hat geschrieben:Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind an die Art der Sicherung von
Waffen gegenüber dem möglichen Zugriff des Ehepartners „keine überspitzten
Anforderungen“ zu stellen (VwGH vom 22. Juni 1976, Zahlen 1055, 1056/76, vom
29. April 1981, Zahl 3590/80).
genau
kawaz hat geschrieben: Weiters hat der VwGH im Erkenntnis vom 22. April
1981, Zahl 2978/80 ausgeführt, dass gegenüber einem selbst zum Waffenbesitz
berechtigten Mitbewohner hinsichtlich der Art der Sicherung von Waffen keine
„überspitzt stringenten Anforderung zu stellen“ sind.
dieser entscheid wird dauernd zitiert
ich kann ihn aber nicht finden
wenn ihn wer im volltext hat wurde ich um einen link oder aehnliches ersuchen

Re: Neuling hat ein paar Fragen!

Verfasst: Mi 17. Apr 2013, 12:09
von kawaz
Der ist hier http://www.iwoe.at/img/Runderlass_VA190 ... r_2006.pdf" onclick="window.open(this.href);return false; auf der Seite 148 zu finden

Re: Neuling hat ein paar Fragen!

Verfasst: Mi 17. Apr 2013, 12:17
von gewo
kawaz hat geschrieben:Der ist hier zu finden http://www.iwoe.at/img/Runderlass_VA190 ... r_2006.pdf" onclick="window.open(this.href);return false; auf der Seite 148
hi

ok, wenn der entscheid sogar im erlass drinnensteht dann ist es wohl gegessen

dann wuerde ich auch bei berechtigten mitbewohnern, also
- an dieser adresse gemeldet
und
- mit entsprechendem waffenbesitzdokument
davon ausgehen dass sie gemeinsam verwahren duerfen

den erlass (zumindesens die seite 1 und die seite 148) wuerde ich mir aber ausdrucken und zu meinen waffendokumenten legen

Re: Neuling hat ein paar Fragen!

Verfasst: Mi 17. Apr 2013, 12:28
von MDKrauser
Weiters hat der VwGH im Erkenntnis vom 22. April
1981, Zahl 2978/80 ausgeführt, dass gegenüber einem selbst zum Waffenbesitz
berechtigten Mitbewohner hinsichtlich der Art der Sicherung von Waffen keine
„überspitzt stringenten Anforderung zu stellen“ sind.

Ok, also so vom Text her darf man das also gemeinsam in einem Safe verwahren. Ich kann ich das also durchaus so Begründen mit dem Runderlass, falls man von der Behörde angerufen wird bezüglich Verwahrung der FFW. Und ja, so wie gewo sagt, besser man druckt sich das aus und legt es daheim ab.

Klingt gut, aber das bedeutet ja wirklich das ich ma nen größerer Safe anschaffen muss :D ach jösas...

Re: Neuling hat ein paar Fragen!

Verfasst: Do 18. Apr 2013, 08:45
von MDKrauser
Vor einer Woche hab ich der IWÖ eine Mail zukommen lassen mit paar Fragen wegen der Mitgliedschaft und noch ein paar für mich wichtige Fragen.
Gestern hab ich eine Antwortmail bekommen, die ehrlich gesagt eine Verarschung war weil diese aus einem Satz bestand und mehr oder weniger keine meiner 4 Fragen beantwortet wurde.
Finde ich ehrlich gesagt erschreckend wenn man so mit vielleicht zukünftige Mitglieder so umgeht.

Daher würde ich euch gern 2 Fragen stellen zum Thema Mitgliedschaft:

1. Es steht im Anmeldeformular bei der Zeile wo es um die Mitgliedsgebühren geht "zusätzlich eine Spende in Höhe von"... Wenn ich zusätzlich etwas spenden will, heißt dies aber das diese Spende jedesmal fällig ist mit dem Jahresbeitrag oder nur einmalig zu Beginn?

2. Sollte ich jetzt schon mich als Mitglied anmelden oder warten ob das überhaupt was wird mit der WBK? Der Rechtschutz wirkt erst in 3 Monaten was ich so gelesen hab, daher würde mir eine jetztige Anmeldung nicht wirklich bringen oder ist es immer besser scho vorher Mitglied zu sein, egal ob man in der Frist dabei ist oder nicht.

Würde ich freun um Antworten, da ich leider direkt von IWÖ keine bekommen hab.

Re: AW: Neuling hat ein paar Fragen!

Verfasst: Do 18. Apr 2013, 09:18
von sandman
Eine freiwillige Spende ist & bleibt eine freiwillige Sache, die niemand einfordern kann.

Ob Du den Rechtsschutz (der erst ab der zweiten Instanz gilt) brauchst, musst Du Dir wohl selber beantworten.

Aber warum stellst Du Fragen zur IWÖ nicht in dortigem Forum?

Grüße

Sandman

Gesendet mit Tapatalk (inkl. Tippfehler)

Re: Neuling hat ein paar Fragen!

Verfasst: Do 18. Apr 2013, 10:07
von kawaz
Deine WBK wird eh bald kommen und solange du dich in Zukunft an die Spielregeln des Gesetzgebers hälst brauchst du keine Mitgliedschaft bei der IWÖ

Re: Neuling hat ein paar Fragen!

Verfasst: Do 18. Apr 2013, 10:12
von MDKrauser
Ich hab's deshalb hier gefragt weil man für die Regiestrierung im IWÖ-Forum Führerschein bzw. Pass an die Zentrale faxen/mailen muss um freigeschalten zu werden.
Das mache ich nicht, bevor ich nicht Mitglied bin.

Ich hab eh in der Mail an die IWÖ um eine Freischaltung gebeten innerhalb meiner Fragen bezüglich Mitgliedschaft aber wurde wie auf die anderen Fragen nicht drauf eingegangen.

@kawaz

Ja nach der enttäuschenden Mail, bin ich schon ein wenig stutzig weil mich sowas ärgert als wären die nicht auf Mitglieder aus, aber ich denk ma halt das eine Art "Gewerkschaft" für diese Sparte schon hilfreich ist, die halt für die Interessen der W.Besitzer einstehen.
Außerdem ist diese Zeitschrift das einem da alle Monat zugeschickt wird, recht Informativ was die Rechte und Gesetzestexte angeht um auf den Laufenden zu bleiben.

Re: Neuling hat ein paar Fragen!

Verfasst: Do 18. Apr 2013, 22:45
von mgritsch
Ja, eine interessensvertretung ist grundsätzlich was sinnvolles.
Zumindest wenn sie die interessen auch (aktiv) vertritt.
Falls es dich tröstet: auch mit mitgliedern wird nicht besser umgegangen.
Ich hab dann irgendwann aus den beiden punkten meine konsequenzen gezogen...
Aber da muss sich jeder seine eigene meinung bilden.

Re: Neuling hat ein paar Fragen!

Verfasst: Fr 19. Apr 2013, 01:09
von doc steel
die sind a bissi komisch, obwohl sie es im grunde mit unsreins eh gut meinen.

zu deinen fragen:
wenn du um mitgliedschaft ansuchst, beommst du einen erlagschein wo die jahresgebühr draufsteht und du zusätzlich einen freiwilligen spendenbetrag einsetzen kannst.
da wie sandman schon erwähnt hat, die spende freiwillig ist steht immer nur die jahresgebühr am erlagschein. die spende kannst du zusätzlich und in der höhe nach eigenen gutdünken wählen oder auch nicht.

die mitgliedschaft ist schon aus gründen der mitgliederanzahl - desto mehr, desto besser - gut. nur wegen dem rechtsschutz alleine ist sie nicht notwendig, denn deine wbk wirst du so oder so bekommen. wenn du aber die befürchtung hast, dass es z.b. mit einer erweiterung in zukunft probleme geben könnte oder du deine private situation so einschätzt, dass ein rechtsschutz evtl. von nöten sein könnte...na dann, aber das muss jeder für sich entscheiden.

Re: Neuling hat ein paar Fragen!

Verfasst: Fr 19. Apr 2013, 13:23
von MDKrauser
Oke also brauch ich mich nicht wirklich wundern, sind die also generell so :D

Re: Neuling hat ein paar Fragen!

Verfasst: Di 23. Apr 2013, 13:58
von MDKrauser
Update:

Bei meiner Freundin ist ein Anruf eingegangen zur Zahlungsaufforderung über 74,40€.... danach wird es weitergegeben zum Druck.

Mich hat noch keiner angrufen :think: :? :(