Re: Griffstücke, Waffengesetz neu
Verfasst: Mi 8. Jul 2020, 15:28
Naja ... zu meiner 210 kann ich ja kaum ein Glock Wechselsystem kaufen oder geht das rechtlich?
Das wäre ja ziemlich "interessant"
Das wäre ja ziemlich "interessant"
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Ja, das klingt vernünftig. Hätte noch gerne die Glock in 10mm, .357 sig und 40sw. Da wäre es dann wohl aber am günstigsten wenn ich mir zB die Glock 20 kaufe und dazu nur noch die IGB Wechselläufe, oder?AUG-andy hat geschrieben: Mi 8. Jul 2020, 08:58Und warum kaufst nicht gleich die komplette Waffe und lässt nur das Wechselsystem mit Lauf und Verschluß eintragen? Machen fast alle so beim Gewo. Einfacher geht's ja wirklich nimmer. Dann hast immer das passende Griffstück zu deinem WS. Egal ob Glock, Ruger, Beretta, Sig, du bist ja jetzt nicht mehr an die Basiswaffe gebunden. Einfach das kaufen auf was du Lust und Laune hast und Zubehörplätze frei sind.Nostromo hat geschrieben: Mi 8. Jul 2020, 00:10 Ich wärme das hier mal ein wenig auf, weil es mich gerade interessiert.
Bei Glock als Beispiel: Ich kann mir also zB verschiedene Schlitten/ Läufe kaufen, diese als Zubehör eintragen (bis meine Zubehör Plätze erschöpft sind) und dazu das frei verkäufliche Griffstück? Zusammengebaut halt nur am Stand...
Welche Händler verkaufen denn Schlitten und Griffe einzeln? Gewo?
Welche Schlitten kann ich denn auf eine Glock 19 Gen 5 "basteln"? (damit ich mir das Griffstück nicht kaufen muss...)
Doch, du kannst.rhodium hat geschrieben: Mi 8. Jul 2020, 15:28 Naja ... zu meiner 210 kann ich ja kaum ein Glock Wechselsystem kaufen oder geht das rechtlich?
Das wäre ja ziemlich "interessant"
Es gibt KEINE BASISWAFFE mehr.rhodium hat geschrieben: Mi 8. Jul 2020, 15:28 Naja ... zu meiner 210 kann ich ja kaum ein Glock Wechselsystem kaufen oder geht das rechtlich?
Das wäre ja ziemlich "interessant"
Du kaufst das WS nicht ZU einer Waffe. Das Konzept der „Basiswaffe“ existiert nicht mehr.rhodium hat geschrieben: Mi 8. Jul 2020, 15:28 Naja ... zu meiner 210 kann ich ja kaum ein Glock Wechselsystem kaufen oder geht das rechtlich?
Das wäre ja ziemlich "interessant"
Also im "besten" Fall:
Ganz genau
Nur sehr schwierig, da muss auch deine Behörde mitspielen lt. Gewo.Nostromo hat geschrieben: Fr 10. Jul 2020, 08:30 wie guckt das mit bereits bestehenden "kompletten" Waffen in meinem Besitz aus? Wie können die "aufgetrennt" werden?
OK, danke...AUG-andy hat geschrieben: Fr 10. Jul 2020, 08:50Nur sehr schwierig, da muss auch deine Behörde mitspielen lt. Gewo.Nostromo hat geschrieben: Fr 10. Jul 2020, 08:30 wie guckt das mit bereits bestehenden "kompletten" Waffen in meinem Besitz aus? Wie können die "aufgetrennt" werden?
Weil die ja schon als komplette Waffe im System sind, darum ist diese Änderung mit der Behörde zu besprechen ( aufsplitten in WS und freies Griffstück ). Bei Neuwaffen die noch nicht im ZWR sind, kann der Händler diesen WS Eintrag erledigen, geht ganz unkompliziert.
G20, und dann noch Läufe in 40s&w und .357 sig...combatmiles hat geschrieben: Fr 10. Jul 2020, 08:47 welche WS würdet ihr für vorhandenen G21 G41 empfehlen?
Griffstückln sind ja gleich oder?Nostromo hat geschrieben: Fr 10. Jul 2020, 09:10G20, und dann noch Läufe in 40s&w und .357 sig...combatmiles hat geschrieben: Fr 10. Jul 2020, 08:47 welche WS würdet ihr für vorhandenen G21 G41 empfehlen?