Seite 8 von 9

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Di 10. Dez 2019, 08:04
von TrkA
edit: gerade gesehen, dass schon geantwortet wurde!

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Di 10. Dez 2019, 09:58
von m_a_d
woolf hat geschrieben: Di 10. Dez 2019, 03:53
m_a_d hat geschrieben: Mo 9. Dez 2019, 22:29 Ansonsten lese ich nirgends, dass die Anzahl gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18 mitgerechnet werden muss. Weder bei den KatB Plätzen, noch bei der Bemessung der doppelten Zubehörteile.
Bei § 23 (2b) steht es auch noch mal dabei dass die § 17 mitzuzählen sind.
Überall anders muss es nicht stehen, da die zwei Stellen (Abs. 2 und 2b) (sofern ich mich recht erinnere) die einzigen Stellen im WaffG sind wo absolute Stückzahlen genannt werden.

Bei den wesentlichen Waffenteilen (2x Anzahl der Plätze) (Abs 3) könnte es tatsächlich vergessen worden sein, oder hier soll tatsächlich nur die Anzahl der B-Plätze zählen. Gute Frage...
warum auch immer habe ich die Stelle bei 2b übersehen :doh: - passt damit eh alles, mit Ausnahme der "doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B" ... das kann eng werden, denn von meinen Plätzen bleiben nach den Meldungen nur 2 KatB über. Und ich hab schon mehr al 4 Zubehörteile :think:

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Do 12. Dez 2019, 11:06
von burggraben
woolf hat geschrieben: Di 10. Dez 2019, 20:13 Unabhängig davon wie die Umstellung vom bisherigen "Zubehörsystem" auf das neue mit Freimenge genau von statten geht:
dein bisher besessenes Zubehör darfst du auf jeden Fall behalten, dafür hast du ja gültige Bescheide.
Es gibt ja BHs die stellen die Zubehörbescheide tatsächlich in Papierform aus und andere die tragen sie einfach ins ZWR ein und ordnen sie der Basiswaffe zu. Was ist im zweiten Fall der Bescheid - ein ZWR Ausdruck?

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Do 12. Dez 2019, 11:08
von burggraben
Ich hänge hier mal Verschlussträger in der Weitgehend-Ungeklärt Thread an. Brownells verkauft die schon nur mehr mit WBK/WP Beschränkung, aber eigentlich ist ein Verschlussträger ja weder Rahmen noch Gehäuse und daher irrelevant ob gasdruckbelastet?

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Do 12. Dez 2019, 13:20
von Baxter
m_a_d hat geschrieben: Di 10. Dez 2019, 09:58
woolf hat geschrieben: Di 10. Dez 2019, 03:53
m_a_d hat geschrieben: Mo 9. Dez 2019, 22:29 Ansonsten lese ich nirgends, dass die Anzahl gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18 mitgerechnet werden muss. Weder bei den KatB Plätzen, noch bei der Bemessung der doppelten Zubehörteile.
Bei § 23 (2b) steht es auch noch mal dabei dass die § 17 mitzuzählen sind.
Überall anders muss es nicht stehen, da die zwei Stellen (Abs. 2 und 2b) (sofern ich mich recht erinnere) die einzigen Stellen im WaffG sind wo absolute Stückzahlen genannt werden.

Bei den wesentlichen Waffenteilen (2x Anzahl der Plätze) (Abs 3) könnte es tatsächlich vergessen worden sein, oder hier soll tatsächlich nur die Anzahl der B-Plätze zählen. Gute Frage...
warum auch immer habe ich die Stelle bei 2b übersehen :doh: - passt damit eh alles, mit Ausnahme der "doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B" ... das kann eng werden, denn von meinen Plätzen bleiben nach den Meldungen nur 2 KatB über. Und ich hab schon mehr al 4 Zubehörteile :think:
Für die Kat A Plätze ist ebenfalls der §23 Abs 3 an zu wenden.

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Do 12. Dez 2019, 13:26
von TrkA
Baxter hat geschrieben: Do 12. Dez 2019, 13:20
m_a_d hat geschrieben: Di 10. Dez 2019, 09:58
woolf hat geschrieben: Di 10. Dez 2019, 03:53

Bei § 23 (2b) steht es auch noch mal dabei dass die § 17 mitzuzählen sind.
Überall anders muss es nicht stehen, da die zwei Stellen (Abs. 2 und 2b) (sofern ich mich recht erinnere) die einzigen Stellen im WaffG sind wo absolute Stückzahlen genannt werden.

Bei den wesentlichen Waffenteilen (2x Anzahl der Plätze) (Abs 3) könnte es tatsächlich vergessen worden sein, oder hier soll tatsächlich nur die Anzahl der B-Plätze zählen. Gute Frage...
warum auch immer habe ich die Stelle bei 2b übersehen :doh: - passt damit eh alles, mit Ausnahme der "doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B" ... das kann eng werden, denn von meinen Plätzen bleiben nach den Meldungen nur 2 KatB über. Und ich hab schon mehr al 4 Zubehörteile :think:
Für die Kat A Plätze ist ebenfalls der §23 Abs 3 an zu wenden.
Dürfte ich fragen wo du die Info bekommen hast? Habe letztens aus dem Referat für Waffen und Veranstaltungsangelegenheiten sehr wiedersprüchliche Infos zu dem Thema bekommen als ich nachgefragt habe .... (Kat. A Zubehörplätze ....)

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Fr 13. Dez 2019, 13:52
von Mjoelnir
TrkA hat geschrieben: Do 12. Dez 2019, 13:26 Dürfte ich fragen wo du die Info bekommen hast? Habe letztens aus dem Referat für Waffen und Veranstaltungsangelegenheiten sehr wiedersprüchliche Infos zu dem Thema bekommen als ich nachgefragt habe .... (Kat. A Zubehörplätze ....)
Steht so im Runderlass:
Für wesentliche Bestandteile von Schusswaffen der Kategorie A gelten die Regelungen des § 23 Abs. 3. Dies bedeutet, dass beispielshaft der Inhaber einer Waffenbesitzkarte für 2 Schusswaffen gem. § 17 Abs. 1 Z 7 WaffG und für 2 Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 8 WaffG zusätzlich 4 wesentliche Teile für Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 WaffG und 4 wesentliche Teile für Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 8 WaffG erwerben und besitzen darf.
Der Erwerb dieser wesentlichen Teile ist jedenfalls der Behörde zu melden.

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Mo 3. Feb 2020, 09:54
von raptor
D.h. ich bekomme für eine Kat. C Waffe nicht mehr ein Magazin > 10 Patronen, wenn dieses Mag auch in einen HA passen würde (den ich nicht mal besitze)?

Was ist, wenn das Mag nur für Kat C Waffen passt?

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Mo 3. Feb 2020, 10:01
von HowlingWolf
Kommentare in rot:
raptor hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 09:54 D.h. ich bekomme für eine Kat. C Waffe nicht mehr ein Magazin > 10 Patronen, wenn dieses Mag auch in einen HA passen würde (den ich nicht mal besitze)? -> Richtig.

Was ist, wenn das Mag nur für Kat C Waffen passt? -> Da sehe ich kein Hindernis (muss erlaubt sein).

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Mo 3. Feb 2020, 10:04
von gewo
burggraben hat geschrieben: Do 12. Dez 2019, 11:06
woolf hat geschrieben: Di 10. Dez 2019, 20:13 Unabhängig davon wie die Umstellung vom bisherigen "Zubehörsystem" auf das neue mit Freimenge genau von statten geht:
dein bisher besessenes Zubehör darfst du auf jeden Fall behalten, dafür hast du ja gültige Bescheide.
Es gibt ja BHs die stellen die Zubehörbescheide tatsächlich in Papierform aus und andere die tragen sie einfach ins ZWR ein und ordnen sie der Basiswaffe zu. Was ist im zweiten Fall der Bescheid - ein ZWR Ausdruck?
das waere ein Fehler

auch im alten gesetz WAR schon ein bescheid AUSZUSTELLEN, ansonsten - formal - unrechtmäßiger besitz

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Mo 3. Feb 2020, 11:15
von raptor
HowlingWolf hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 10:01 Kommentare in rot:
raptor hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 09:54 D.h. ich bekomme für eine Kat. C Waffe nicht mehr ein Magazin > 10 Patronen, wenn dieses Mag auch in einen HA passen würde (den ich nicht mal besitze)? -> Richtig.

Was ist, wenn das Mag nur für Kat C Waffen passt? -> Da sehe ich kein Hindernis (muss erlaubt sein).
OK, danke.

Ist ja völlig daneben die Regelung... :headslap:

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Mo 3. Feb 2020, 11:42
von Oberguru
Ich schreib grad an der Magazinliste.
Gibt es Halbautomaten die ein AICS-Magazin verwenden?

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Mo 3. Feb 2020, 11:50
von rupi
Oberguru hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 11:42 Ich schreib grad an der Magazinliste.
Gibt es Halbautomaten die ein AICS-Magazin verwenden?
gibt es AICS Magazine über 10 Schuss ?

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Mo 3. Feb 2020, 11:54
von panhandle
Ja.... 12 Schuss-Mags....aber auch nur für die Rem 700 bzw. M24 Plattform.
Edit: Meinte MTD und ned rem 700 sri..... wobei, hab grad gesehen....rem 700 AICS Systeme gibts ja auch :whistle:

g
Willi