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von Evilcannibal79 » Do 13. Feb 2020, 15:20
Promo hat geschrieben: ↑Do 13. Feb 2020, 14:11
Evilcannibal79 hat geschrieben: ↑Do 13. Feb 2020, 13:52
Das heisst, ich kauf mir ein M16 Magazin, muss es nicht melden auch wenn ich ein OA15 daheim hab?
Die Waffe ist nicht als KAT A gemeldet und kann dann trotzdem das Magazin am Schießstand anstecken?
WTF ?
Es gibt ja beinahe für jedes HA Gewehr ein VA Magazin, da hat wohl jemand nur bis zu seinen eigenen Zehenspitzen gedacht....
Korrekt. Beachte aber, dass das Magazin eindeutig als Magazin von einem VA identifizierbar sein muss (etwa herstellerseitige "FULL AUTO ONLY" Kennzeichnung, Rechnungsbelege, Kennzeichnung auf der Verpackung, Herstellerangaben, etc.).
Nicht das ich es nötig hätte, hab einen guten Bestand an Magazinen im Schrank
![Wink ;)](./images/smilies/icon/wink.gif)
Ich weiß ja das des neue Gesetz sehr unausgegoren ist aber das denen so ein Schnitzer passiert......holla die Waldfee
![Head Slap 1 :headslap:](./images/smilies/head_slap.gif)
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "
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