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Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- .357 Magnum
- Beiträge: 138
- Registriert: Di 31. Mai 2016, 10:04
Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Echt irre wie viele Spezialfälle es gibt..
Wie ist aber das Vanilla-Prozedere wenn ich jetzt ohne Altbestand Mags >20 für zB meine Glock für IPSC haben möchte?
1. Bestätigung von IPSC Austria holen
2. Neue WBK mit 1x 17.1.7 beantragen
3. Beliebige Anzahl an Mags >20 kaufen?
Ist das richtig so? Steht die Anzahl der Mags auf der WBK drauf?
Was passiert wenn ich eine weitere Waffe kaufe, wo diese Mags hinenpassen zB eine G19 oder eine Kriss Vector? Muss ich wieder eine neue WBK beantragen, diesmal mit 2x 17.1.7?
Noch was - darf ich im Rahmen meiner 17.1.7 Plätze beliebig wechseln, zB von Glock mit >20 auf CZ mit >20?
Danke & LG
Wie ist aber das Vanilla-Prozedere wenn ich jetzt ohne Altbestand Mags >20 für zB meine Glock für IPSC haben möchte?
1. Bestätigung von IPSC Austria holen
2. Neue WBK mit 1x 17.1.7 beantragen
3. Beliebige Anzahl an Mags >20 kaufen?
Ist das richtig so? Steht die Anzahl der Mags auf der WBK drauf?
Was passiert wenn ich eine weitere Waffe kaufe, wo diese Mags hinenpassen zB eine G19 oder eine Kriss Vector? Muss ich wieder eine neue WBK beantragen, diesmal mit 2x 17.1.7?
Noch was - darf ich im Rahmen meiner 17.1.7 Plätze beliebig wechseln, zB von Glock mit >20 auf CZ mit >20?
Danke & LG
Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Ich kenne wissentlich niemand der auf diesem weg ( also ohne altbestand) zu einer hicap magazin berechtigung gekommen ist...angryscientist hat geschrieben: ↑Fr 9. Apr 2021, 00:35Echt irre wie viele Spezialfälle es gibt..
Wie ist aber das Vanilla-Prozedere wenn ich jetzt ohne Altbestand Mags >20 für zB meine Glock für IPSC haben möchte?
1. Bestätigung von IPSC Austria holen
2. Neue WBK mit 1x 17.1.7 beantragen
3. Beliebige Anzahl an Mags >20 kaufen?
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Was passiert wenn ich eine weitere Waffe kaufe, wo diese Mags hinenpassen zB eine G19 oder eine Kriss Vector? Muss ich wieder eine neue WBK beantragen, diesmal mit 2x 17.1.7?
Noch was - darf ich im Rahmen meiner 17.1.7 Plätze beliebig wechseln, zB von Glock mit >20 auf CZ mit >20?
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Aber wenn du was rausfindest lass es uns wissen bitte ...
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Ist eigentlich der Versand von KatA-Magazinen von Privat zu Privat mit entsprechender WBK erlaubt? Eine persönliche Übergabe ist ja momentan, zumindest im Osten, aufgrund der Ausgangssperre nicht möglich.
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Wenn du einen versender nimmst der waffen nicht zum transport ausschliesst dann spricht meines erachtens nach nichts dagegen.
Und wir reden von inneroesterreichisch, eh klar ...
Einziger mir bekannter fuer privatpersonen ist post / EMS
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Nein, du darfst die Mags dann halt nicht für die andere Waffe verwenden, diese ist ja als Kat B registriert bzw zumindest nicht gleichzeitig verwenden, weil das dann ja eine Z 7 Platzüberschreitung wäre.angryscientist hat geschrieben: ↑Fr 9. Apr 2021, 00:35Was passiert wenn ich eine weitere Waffe kaufe, wo diese Mags hinenpassen zB eine G19 oder eine Kriss Vector? Muss ich wieder eine neue WBK beantragen, diesmal mit 2x 17.1.7?
Das mit den fliegenden Kategoriewechsel ist zumindest noch nicht ausjudiziert, aber laut Gesetz darfst auch aus einer als Kat B registrierten Waffe eine Kat A durch Anstecken machen, soweit du nicht gleichzeitig bei mehr Waffen große Magazine stecken hast als Z 7/8 Plätze hast.
Einfach so wird die Behörde auch keine neuen Z7/8 Plätze mehr geben ohne Altbestand oder sehr guter Begründung inkl Edelsportschütze.
Das mit dem „ich geh einfach zur Behörde und lasse mir mal eben ein paar Z7 Plätze geben“ ist ein Wunschdenken vieler, die noch nicht in der neuen Realität angekommen sind. Fakt ist, in Zukunft wirst eher 10 neue Kat B Plätze als auch nur einen neuen Z7/8 Platz kriegen.
So habe ich das zumindest seit der Novelle mitbekommen. Altbestand: ja; Neue Plätze: da ist die Tür
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Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Vielen Dank für die Antworten!
Sofern eines Tages Corona wieder vorbei ist, werde ich es als Sportschütze ohne Altbestand jedenfalls versuchen. Wenn es tatsächlich nicht geht, dann ist es vorbei mit IPSC Open/PCC/Rifle.
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Wenn du nachweisen kannst, dass du die großen Magazine für den Sport unbedingt brauchst zB wegen IPSC, dann wird es mit entsprechenden Bestätigungen vom Verein, Bewerbslisten usw... weiter möglich sein neue Z 7 / Z 8 Plätze zu bekommen.angryscientist hat geschrieben: ↑Fr 9. Apr 2021, 19:17Vielen Dank für die Antworten!
Sofern eines Tages Corona wieder vorbei ist, werde ich es als Sportschütze ohne Altbestand jedenfalls versuchen. Wenn es tatsächlich nicht geht, dann ist es vorbei mit IPSC Open/PCC/Rifle.
Diese sind dann halt meist befristet und an weitere Auflagen gebunden, das heißt du musst dann regelmäßig nachweisen, dass du sie immer noch für den Sport benötigst. Wie gesagt, neue Kat B Plätze zu bekommen wird einfacher sein als neue Waffen als Z 7 / Z 8 eingetragen zu bekommen. Möglich sein wird es aber.
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Wenn man die Bedingungen des §11b erfüllt, hat man einen Rechtsanspruch auf eine entsprechende §17 Bewilligung !mastercrash hat geschrieben: ↑Fr 9. Apr 2021, 15:48Einfach so wird die Behörde auch keine neuen Z7/8 Plätze mehr geben ohne Altbestand oder sehr guter Begründung inkl Edelsportschütze.
Möglich dass dies einige Behörden anders sehen werden, sie müssen dies aber in einem abweisenden Bescheid begründen (gegen den man dann Beschwerde einlegen kann). Da im §11b aber genau festgelegt ist, wann man Sportschütze im Sinne des Gesetzes ist und wer eine Bestätigung für den Bedarf an einer Kat A Waffe ausstellen kann, wird eine solche Begründung schwer fallen, wenn man alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Nach den Erläuterungen zum §58 Abs. 13 (Absicht des Gesetzgebers) bzw. dem Runderlass des BMI (Rechtsmeinung des BMI) gilt die §17/1/x Berechtigung nicht nur für die als Kat. A eingetragene Waffe, sondern abstrakt für "solche" Waffen. Somit dürfte man die großen Magazine auch an eine andere (nicht als Kat. A eingetragene) Waffe anstecken, aber zu keinem Zeitpunkt an mehr Waffen wie man §17 Plätze hat. Auf einem behördlich genehmigten Schießplatz ist das aber sowieso egal.mastercrash hat geschrieben: ↑Fr 9. Apr 2021, 15:48Nein, du darfst die Mags dann halt nicht für die andere Waffe verwenden, diese ist ja als Kat B registriert bzw zumindest nicht gleichzeitig verwenden, weil das dann ja eine Z 7 Platzüberschreitung wäre.
Das mit den fliegenden Kategoriewechsel ist zumindest noch nicht ausjudiziert, aber laut Gesetz darfst auch aus einer als Kat B registrierten Waffe eine Kat A durch Anstecken machen, soweit du nicht gleichzeitig bei mehr Waffen große Magazine stecken hast als Z 7/8 Plätze hast.
Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Na gerade deshalb weil das da steht wird es kompliziert ...MikeD hat geschrieben: ↑Sa 10. Apr 2021, 00:44... Da im §11b aber genau festgelegt ist, wann man Sportschütze im Sinne des Gesetzes ist und wer eine Bestätigung für den Bedarf an einer Kat A Waffe ausstellen kann, wird eine solche Begründung schwer fallen, wenn man alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt....
Ausstellen darf ein verein der mitglied in einem nationalen verband ist (hat vereine und nicht personen als mitglieder) der mitglied in einem internationalen verband ist
Wenn da eine behoerde ned will dann haengt sie sich da ein und dann ist schluss
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Wo ist da das Problem ?gewo hat geschrieben: ↑Sa 10. Apr 2021, 09:44Na gerade deshalb weil das da steht wird es kompliziert ...
Ausstellen darf ein verein der mitglied in einem nationalen verband ist (hat vereine und nicht personen als mitglieder) der mitglied in einem internationalen verband ist
Wenn da eine behoerde ned will dann haengt sie sich da ein und dann ist schluss
Der Sportschütze ist Mitglied in einem Verein (z.B. IPSC Austria) und übt dort den Sport aus.
Dieser Verein ist Mitglied im ASF (AUSTRIA SPORTSCHÜTZEN FACHVERBAND), welcher wiederum Mitglied in einem internationalen Verband ist (ISSF, ESC bzw. FITASC).
Der Sportschütze beantragt beim ASF (Verband) die Ausstellung einer §11b Abs. 4 Bestätigung, wobei der Verein (IPSC Austria) bestätigt, dass er die Voraussetzungen des §11b Abs. 2 (Anforderungen an den Verein) und der Sportschütze die des §11b Abs. 1 bzw. 3 (Mitgliedschaft, regelmäßige Sportausübung) erfüllt. Der Verband (nicht der Verein) stellt dann die Bestätigung aus, was exakt dem Gesetz entspricht.
Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Perfekt wäre es halt wenn der verband auch nur am rande oder irgendwie mit HiCap magazinen was zu tun haette.MikeD hat geschrieben: ↑Sa 10. Apr 2021, 11:24Wo ist da das Problem ?gewo hat geschrieben: ↑Sa 10. Apr 2021, 09:44Na gerade deshalb weil das da steht wird es kompliziert ...
Ausstellen darf ein verein der mitglied in einem nationalen verband ist (hat vereine und nicht personen als mitglieder) der mitglied in einem internationalen verband ist
Wenn da eine behoerde ned will dann haengt sie sich da ein und dann ist schluss
Der Sportschütze ist Mitglied in einem Verein (z.B. IPSC Austria) und übt dort den Sport aus.
Dieser Verein ist Mitglied im ASF (AUSTRIA SPORTSCHÜTZEN FACHVERBAND), welcher wiederum Mitglied in einem internationalen Verband ist (ISSF, ESC bzw. FITASC).
Der Sportschütze beantragt beim ASF (Verband) die Ausstellung einer §11b Abs. 4 Bestätigung, wobei der Verein (IPSC Austria) bestätigt, dass er die Voraussetzungen des §11b Abs. 2 (Anforderungen an den Verein) und der Sportschütze die des §11b Abs. 1 bzw. 3 (Mitgliedschaft, regelmäßige Sportausübung) erfüllt. Der Verband (nicht der Verein) stellt dann die Bestätigung aus, was exakt dem Gesetz entspricht.
Der ist aber ein Verband fuer Wurftaubenschuetzen ...
Aber was solls ....
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
he Gerhard, wir sind in Ö... die Behörde braucht nur IRGENDEINEN Wisch... mehr net...
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Eine kleine Anmerkung von mir bezüglich jenen, die keinen Altbestand an HighCaps haben (so wie ich).
Ich habe dazu extra im Referat 4 in Wien angerufen und meine SB hat mir gesagt, sie hatte bisher noch keinen Fall, wo jemand einen Eintrag für HighCaps beantragt hat ohne Altbestand.
Sie meinte, ich bräuchte zumindest eine Bestätigung vom Verein dass und warum ich HighCaps benötige - wie genau die Bestätigung auszusehen hat konnte sie mir nicht sagen - und sie müsse das dann erst selbst intern mit ihrem Juristen abklären weil sie, wie gesagt, noch nie so einen Fall hatte.
Für mich klang das sehr nach „probieren und schauen was rauskommt“.
Jetzt besteht die Möglichkeit, dass man eine schlüssige, ausführliche Stellungnahme inkl. Bestätigung vom Verein hinschickt und der SB reicht das, oder man muss irgendwas nachreichen.
Weiters konnte sie mir auch nicht sagen, ob der Bedarf an HighCaps regelmäßig gerechtfertigt werden muss bzw. der Eintrag in der WBK befristet/an Auflagen gebunden ist.
Hab auch im Kommentar nachgelesen, selbst wenn man die Voraussetzungen für den „Edelschützen“ erfüllt, steht nichts darüber, ob das, ähnlich wie die Verwahrungskontrolle, regelmäßig geprüft wird. Es stimmt zwar, dass man nach 11b/4 einen Anspruch hat, aber wie das praktisch gehandhabt wird bzgl. Kontrolle (was passiert bei ausscheiden aus dem Verein, verlieren der Voraussetzungen des 11b4?) würde mich sehr interessieren.
Das ganze Thema ist mMn höchst spekulativ (ich beziehe mich jetzt konkret auf HighCap Einträge ohne Altbestände).
Ich möchte versuchen im Zuge meiner 5 Jahreserweiterung zumindest einen 17/1/Z7(9) zu bekommen, aber da werd ich noch ein bisschen herumtelefonieren und schauen wie ich das am Besten argumentiere.
Ich habe dazu extra im Referat 4 in Wien angerufen und meine SB hat mir gesagt, sie hatte bisher noch keinen Fall, wo jemand einen Eintrag für HighCaps beantragt hat ohne Altbestand.
Sie meinte, ich bräuchte zumindest eine Bestätigung vom Verein dass und warum ich HighCaps benötige - wie genau die Bestätigung auszusehen hat konnte sie mir nicht sagen - und sie müsse das dann erst selbst intern mit ihrem Juristen abklären weil sie, wie gesagt, noch nie so einen Fall hatte.
Für mich klang das sehr nach „probieren und schauen was rauskommt“.
Jetzt besteht die Möglichkeit, dass man eine schlüssige, ausführliche Stellungnahme inkl. Bestätigung vom Verein hinschickt und der SB reicht das, oder man muss irgendwas nachreichen.
Weiters konnte sie mir auch nicht sagen, ob der Bedarf an HighCaps regelmäßig gerechtfertigt werden muss bzw. der Eintrag in der WBK befristet/an Auflagen gebunden ist.
Hab auch im Kommentar nachgelesen, selbst wenn man die Voraussetzungen für den „Edelschützen“ erfüllt, steht nichts darüber, ob das, ähnlich wie die Verwahrungskontrolle, regelmäßig geprüft wird. Es stimmt zwar, dass man nach 11b/4 einen Anspruch hat, aber wie das praktisch gehandhabt wird bzgl. Kontrolle (was passiert bei ausscheiden aus dem Verein, verlieren der Voraussetzungen des 11b4?) würde mich sehr interessieren.
Das ganze Thema ist mMn höchst spekulativ (ich beziehe mich jetzt konkret auf HighCap Einträge ohne Altbestände).
Ich möchte versuchen im Zuge meiner 5 Jahreserweiterung zumindest einen 17/1/Z7(9) zu bekommen, aber da werd ich noch ein bisschen herumtelefonieren und schauen wie ich das am Besten argumentiere.
Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Wieso, die haben doch jetzt ein Referat für IPSC und veranstalten mit der IPSC Austria auch Bewerbe.
Und wer sagt jetzt, dass nicht auch zukünftig andere IPSC Vereine Mitglied in diesem Verband werden können ?
Der ASF ist jedenfalls ganz klar ein Sportschützenverband und da wird sich eine Behörde schwer tun, das zu negieren.
Schließlich würde sie ihm damit eine Straftat unterstellen (Urkundenfälschung, da eine §11b Bescheinigung ja eine Urkunde ist).
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- 9mm Para
- Beiträge: 20
- Registriert: Do 14. Jan 2016, 18:23
Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen
Jetzt die Preisfrage, interordonance r94 ist ja grundsätzlich ein repetierer, die mags sind aber +10 was soll ich da jetzt genau melden? Will ja nicht das sie dann einen Platz belegt irgendwie ist das ganze etwas undurchsichtig für mich