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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Do 17. Mai 2012, 11:05
von Das_Frettchen
savage3000 hat geschrieben:
grüss dich frettchen: ääh nein , der spass bleibt mir nicht verwehrt, da ich im verein bin , und dort pistolen ballern kann soviel ich will... als opfer sehe ich mich auch nicht, da das ganze als hobby für mich zu sehen ist. meine frau/freundin hat mit waffen null am hut, interessiert sich nicht, lässt mich aber das hobby ohne gesudere ausführen. Sie jetzt auf behördenbesuche einzuschulen , interessiert mich nicht und sie schon überhaupt nicht. die beweggründe warum ich die wbk mache oder nicht bleiben mir überlassen!
LG savage3000
Aber wie von Pointi schon vorhin erwähnt, wenn das neue Gesetz in Kraft tritt wirst wohl auch durch deine Langwaffen die Polizei im Haus haben. Also kannst jetz genausogut die WBK beantragen weil die Polizei wirst ja sowieso wegen deinem Hobby auf der Fussmatte stehen haben.
Die Logik dahintert geht mir ned ein. Außer du verkaufst vorhher alles....
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Do 17. Mai 2012, 11:10
von BigBen
Das_Frettchen hat geschrieben:savage3000 hat geschrieben:
grüss dich frettchen: ääh nein , der spass bleibt mir nicht verwehrt, da ich im verein bin , und dort pistolen ballern kann soviel ich will... als opfer sehe ich mich auch nicht, da das ganze als hobby für mich zu sehen ist. meine frau/freundin hat mit waffen null am hut, interessiert sich nicht, lässt mich aber das hobby ohne gesudere ausführen. Sie jetzt auf behördenbesuche einzuschulen , interessiert mich nicht und sie schon überhaupt nicht. die beweggründe warum ich die wbk mache oder nicht bleiben mir überlassen!
LG savage3000
Aber wie von Pointi schon vorhin erwähnt, wenn das neue Gesetz in Kraft tritt wirst wohl auch durch deine Langwaffen die Polizei im Haus haben. Also kannst jetz genausogut die WBK beantragen weil die Polizei wirst ja sowieso wegen deinem Hobby auf der Fussmatte stehen haben.
Die Logik dahintert geht mir ned ein. Außer du verkaufst vorhher alles....
Wie soll denn das gehen? Die haben ja jetzt schon nicht genug Ressourcen für regelmäßige Kat. B Kontrollen...da bezweifle ich sehr stark, dass es zu echten Kat. C und D Kontrollen kommt, sofern man ausschließlich Waffen dieser Kategorien besitzt.
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Do 17. Mai 2012, 17:07
von pointi2009
BigBen hat geschrieben:Wie soll denn das gehen? Die haben ja jetzt schon nicht genug Ressourcen für regelmäßige Kat. B Kontrollen...da bezweifle ich sehr stark, dass es zu echten Kat. C und D Kontrollen kommt, sofern man ausschließlich Waffen dieser Kategorien besitzt.
ich denke das wird von Behörde zu Behörde unterschiedlich sein, genau wie jetzt schon ein sehr grosser Unterschied ist, da ich beim Antrag auf WBK noch keinen Besuch der Polizei hatte noch beim Erweitern diesbezüglich irgend was gekommen ist.
Daher würd ich nicht kategorisch sagen, das wird bei reinem Kat C und dann D Besitz nicht gemacht werden. Aber auch hier gilt, jeder wie er meint. Nur zu leicht würd ichs dem Staat nie machen.
Und meine Tochter hat so und so die Anweisung niemandem die Tür zu öffnen, wenn wir nicht da sind, und meine Frau lässt auch keinen rein, wozu auch. Und an der Türe kanns ja sagen, dass ich ausser Haus bin und sie mit mir persönlich einen Termin vereinbaren müssen.
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Fr 18. Mai 2012, 12:31
von gewo
hi
nur mal so nebenbei
seit einigen tagen kursiert neben den bekannten terminen
- 1.7.2012
- 1.10.2012 und
- 1.1.2013
ein weiterer termin fuer das inkrafttreten der novelle
und zwar der 17.7. 2012
das klingt insweit schluessig als der tag des inkrafttretens ja einer sein muss an dem das amtsblatt zur wiener zeitung erscheint, denn darin wird das inkrafttreten ja veröffentlicht
der 17.7. ist so ein tag ...
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Sa 19. Mai 2012, 10:14
von daywalker2806
...wobei Dr. Z im I-Forum anscheinend nach einer Besprechung den 1.10.2012 als wahrscheinlich hält...

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Fr 17. Aug 2012, 11:23
von hungarus_old
Werden jetzt Kat D auch nachregistriert werden müssen?
Habe dazu leider nichts im Forum gefunden, nur das es bei C beschlossen ist. Ich wurde auch auf diesen Thread verwiesen aber hier habe ich es auch nicht rauslesen können. Könnte jemand so nett sein und mir Klarheit verschaffen?
danke & lg
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Fr 17. Aug 2012, 11:26
von Bud Spencer
hungarus hat geschrieben:Werden jetzt Kat D auch nachregistriert werden müssen?
Habe dazu leider nichts im Forum gefunden, nur das es bei C beschlossen ist. Ich wurde auch auf diesen Thread verwiesen aber hier habe ich es auch nicht rauslesen können. Könnte jemand so nett sein und mir Klarheit verschaffen?
danke & lg
Bei Neukauf müssen D-Waffen auch registriert werden. Nachregistrieren (wie die C-Waffen) ist in dieser Novelle NICHT vorgesehen.
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Fr 17. Aug 2012, 11:29
von hungarus_old
thx
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Fr 17. Aug 2012, 11:30
von Robert
Kat. D Altbesitz muss nur bei Besitzwechsel registriert werden.
Wenn du die Waffe vor dem Inkrafttreten gekauft hast, musst du sie (vorerst, wer weiss was in 10 Jahren ist) nicht nachregistrieren und kannst sie "einfach so" legal behalten. (evtl. Rechnung aufheben als Nachweis)
Solltest du sie nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes verkaufen, so muss sie der Käufer registriern gehn.
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Fr 17. Aug 2012, 11:38
von BigBen
hungarus hat geschrieben:Ich wurde auch auf diesen Thread verwiesen aber hier habe ich es auch nicht rauslesen können.
Mit dem Verweis ging es mir primär darum die Diskussion hier weiterzuführen und das Thema nicht zu sehr zu verteilen, sorry falls das missverständlich war!
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Fr 17. Aug 2012, 11:47
von hungarus_old
BigBen hat geschrieben:hungarus hat geschrieben:Ich wurde auch auf diesen Thread verwiesen aber hier habe ich es auch nicht rauslesen können.
Mit dem Verweis ging es mir primär darum die Diskussion hier weiterzuführen und das Thema nicht zu sehr zu verteilen, sorry falls das missverständlich war!
Nein Passt schon, ich dachte nur ich habe es ned gesehen/gelesen und wollte die frage ned Doppelt stellen.
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Fr 17. Aug 2012, 12:55
von Bud Spencer
Hier gilt:" Es gibt keine blöden Fragen, nur blöde antworten."
und (speziell im Waffenrecht)
"lieber einmal zuviel Fragen als einmal zu wenig."

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Fr 17. Aug 2012, 13:24
von gewo
Bud Spencer hat geschrieben:
Bei Neukauf müssen D-Waffen auch registriert werden. Nachregistrieren (wie die C-Waffen) ist in dieser Novelle NICHT vorgesehen.
hi
eigentlich nicht bei NEUkauf sondern bei KAUF generell
nach dem 1.10. muss auchder kauefer einer gebrauchten flinte sie innerhalb frist ( verm. 4 wochen) im ZMR melden gehen ...
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Fr 17. Aug 2012, 15:13
von bivgeh
Und wenn ich eine Kat C oder D nach dem 1.10. verkaufe,
muss ich dafür sorge tragen, das der Käufer die auch meldet?
bzw. wenn ich eine schon gemeldete verkaufe, dann doch sicherlich, oder?
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Fr 17. Aug 2012, 22:07
von gewo
bivgeh hat geschrieben:Und wenn ich eine Kat C oder D nach dem 1.10. verkaufe,
muss ich dafür sorge tragen, das der Käufer die auch meldet?
bzw. wenn ich eine schon gemeldete verkaufe, dann doch sicherlich, oder?
hi
mir sind dazu weder durchfuehrungsverordnungen noch erlaesse bekannt
wenn keine folgen bis 1.10. dann hat der verkaeufer dazu weder einen verpflichtung noch eine berechtigung