Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.

INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
Steppenwolf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2750
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
Wohnort:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Do 31. Jul 2025, 20:03

Wieder ein Beweis, dass das Recht auf Selbstverteidigung mit der Schusswaffe, eine wichtige Begründung darstellt.

Mann wurde von 2 Personen „anscheinend“ überfallen und ist dabei mit einer Waffe bedroht worden worauf er sich gewährt hat was womöglich schlimmeres verhindert hat.
Eine Gefahr für Unbeteiligte bestand nach bisherigen Informationen zu keinem Zeitpunkt, teilte die Polizei mit.


https://www.salzburg24.at/news/salzburg ... art-297921
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

Poirot
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 736
Registriert: Mi 8. Jul 2015, 13:11

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Do 31. Jul 2025, 20:10

Master-chief1000 hat geschrieben: Do 31. Jul 2025, 18:52 macht das hohe Entscheidungsträger extrem leicht erpressbar von dritten.
oder leichter austauschbar - jeder ist ersetzbar

Benutzeravatar
SectionThree
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 151
Registriert: Mi 23. Aug 2023, 08:47

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von SectionThree » Do 31. Jul 2025, 20:59

Steppenwolf hat geschrieben: Do 31. Jul 2025, 20:03 Wieder ein Beweis, dass das Recht auf Selbstverteidigung mit der Schusswaffe, eine wichtige Begründung darstellt.
Wobei man sagen muss, es war direkt ein Glück dass der Einbrecher ein Messer hatte. Bloße Notwehr bei Diebstahl ist im Garten rechtlich nämlich schon relativ riskant. Und auch so: Großaufgebot an Polizei, ich nehme mal an vorläufiges Waffenverbot und jede Menge Scherereien …
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)

MrRiesa
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1258
Registriert: Fr 19. Mär 2021, 15:15

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von MrRiesa » Do 31. Jul 2025, 21:08

Steppenwolf hat geschrieben: Do 31. Jul 2025, 20:03 Wieder ein Beweis, dass das Recht auf Selbstverteidigung mit der Schusswaffe, eine wichtige Begründung darstellt.

Mann wurde von 2 Personen „anscheinend“ überfallen und ist dabei mit einer Waffe bedroht worden worauf er sich gewährt hat was womöglich schlimmeres verhindert hat.
Eine Gefahr für Unbeteiligte bestand nach bisherigen Informationen zu keinem Zeitpunkt, teilte die Polizei mit.


https://www.salzburg24.at/news/salzburg ... art-297921
Auseinandersetzung im Garten.. Einbrecher mit Messer..
Wenn da aufkommt das er vorher ins Haus ist, seine Pistole geholt hat und dann wieder raus, dann wirds eng in Sachen Notwehr...

Poirot
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 736
Registriert: Mi 8. Jul 2015, 13:11

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Do 31. Jul 2025, 21:11

SectionThree hat geschrieben: Do 31. Jul 2025, 20:59 vorläufiges Waffenverbot und jede Menge Scherereien …
Vor Gericht wird er landen. Villeicht sogar wegen Notwehrüberschreitung.
Dann noch die hohe Fehlurteilsquote.
Da muss man es sich zweimal überlegen ob man Widerstand leistet oder sich nicht lieber ein Messer in der Wampe einfängt und man rechtlich einwandfrei zum Opfer und nicht zum Täter wird.

Benutzeravatar
Steppenwolf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2750
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
Wohnort:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Do 31. Jul 2025, 21:13

Naja….wieso sollte er seine Waffe holen wenn die schon im Garten sind und zweitens, wieso sollte der Aggressor warten bis er wieder zurückkommt….hm…klingt nicht plausibel aber durchaus möglich
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

Benutzeravatar
Steppenwolf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2750
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
Wohnort:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Do 31. Jul 2025, 21:16

SectionThree hat geschrieben: Do 31. Jul 2025, 20:59
Steppenwolf hat geschrieben: Do 31. Jul 2025, 20:03 Wieder ein Beweis, dass das Recht auf Selbstverteidigung mit der Schusswaffe, eine wichtige Begründung darstellt.
Wobei man sagen muss, es war direkt ein Glück dass der Einbrecher ein Messer hatte. Bloße Notwehr bei Diebstahl ist im Garten rechtlich nämlich schon relativ riskant. Und auch so: Großaufgebot an Polizei, ich nehme mal an vorläufiges Waffenverbot und jede Menge Scherereien …
Nein, so darf man das nicht sehen!

Das Opfer hat geistesgegenwärtig richtig gehandelt und es bestand zu keiner Zeit eine Gefahr für die umliegende Nachbarschaft weil er richtig agiert hat. Will mir gar nicht ausmalen was passiert wäre, hätte er nicht eine Verteidigungswaffe gegen den Aggressor mit seiner Waffe gehabt. Die Schusswaffe hat ihm vermutlich das Leben gerettet.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

MrRiesa
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1258
Registriert: Fr 19. Mär 2021, 15:15

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von MrRiesa » Do 31. Jul 2025, 21:19

Steppenwolf hat geschrieben: Do 31. Jul 2025, 21:13 Naja….wieso sollte er seine Waffe holen wenn die schon im Garten sind und zweitens, wieso sollte der Aggressor warten bis er wieder zurückkommt….hm…klingt nicht plausibel aber durchaus möglich
Man ist hald juristisch wirklich nur fein raus, wenn es notwendig war.. auch wenn er die 2 von drinnen beobachtet hat und mit der Waffe raus ist, wird die Frage auftauchen warum er sich nicht im Haus eingesperrt und auf Einsatzkräfte gewartet hat.

Ich hoffe mal es geht für den Herren gut aus, schlimm genug die Erfahrung machen zu müssen, das dauert seine Zeit bis man sich nach so einem Vorfall daheim wieder sicher fühlt, falls überhaupt..

Benutzeravatar
Steppenwolf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2750
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
Wohnort:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Do 31. Jul 2025, 22:09

MrRiesa hat geschrieben: Do 31. Jul 2025, 21:19
Steppenwolf hat geschrieben: Do 31. Jul 2025, 21:13 Naja….wieso sollte er seine Waffe holen wenn die schon im Garten sind und zweitens, wieso sollte der Aggressor warten bis er wieder zurückkommt….hm…klingt nicht plausibel aber durchaus möglich
Man ist hald juristisch wirklich nur fein raus, wenn es notwendig war.. auch wenn er die 2 von drinnen beobachtet hat und mit der Waffe raus ist, wird die Frage auftauchen warum er sich nicht im Haus eingesperrt und auf Einsatzkräfte gewartet hat.

Ich hoffe mal es geht für den Herren gut aus, schlimm genug die Erfahrung machen zu müssen, das dauert seine Zeit bis man sich nach so einem Vorfall daheim wieder sicher fühlt, falls überhaupt..
Absolut, das eine ist der dreiste Überfall den es gilt zu verarbeiten das andere ist der Notwehrakt selbst. Zusätzlich die juristische Belastung und das Nachspiel…das werden keine angenehme Wochen.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

Benutzeravatar
rider650
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 809
Registriert: Sa 22. Feb 2014, 14:21
Wohnort: Reutte

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von rider650 » Fr 1. Aug 2025, 04:05

MrRiesa hat geschrieben: Do 31. Jul 2025, 21:19 ...
Man ist hald juristisch wirklich nur fein raus, wenn es notwendig war.. auch wenn er die 2 von drinnen beobachtet hat und mit der Waffe raus ist, wird die Frage auftauchen warum er sich nicht im Haus eingesperrt und auf Einsatzkräfte gewartet hat.
...
Der Artikel sagt nichts darüber, wie das ganze abgelaufen ist. Er kann genau so vor den Einbrechern in den Garten geflüchtet und die ihn verfolgt haben. Die beiden können versucht haben einzudringen im Bewusstsein, dass der Bewohner zu Hause war, was es zu einem versuchten Raubüberfall macht. Ist alles möglich aufgrund der Minimalinfos in dem Artikel.

Benutzeravatar
SectionThree
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 151
Registriert: Mi 23. Aug 2023, 08:47

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von SectionThree » Fr 1. Aug 2025, 06:53

MrRiesa hat geschrieben: Do 31. Jul 2025, 21:08 Auseinandersetzung im Garten.. Einbrecher mit Messer.. Wenn da aufkommt das er vorher ins Haus ist, seine Pistole geholt hat und dann wieder raus, dann wirds eng in Sachen Notwehr...
Naja, der Angriff hat ja auch noch angedauert. Problematischer wärs mE ohne Waffe. Aber zwei Angreifer, einer mit Messer – wenn das keine notwehrfähige Situation ist, dann brauchen wir das Recht gar nicht mehr.
Steppenwolf hat geschrieben: Do 31. Jul 2025, 21:16 Das Opfer hat geistesgegenwärtig richtig gehandelt und es bestand zu keiner Zeit eine Gefahr für die umliegende Nachbarschaft weil er richtig agiert hat. Will mir gar nicht ausmalen was passiert wäre, hätte er nicht eine Verteidigungswaffe gegen den Aggressor mit seiner Waffe gehabt. Die Schusswaffe hat ihm vermutlich das Leben gerettet.
Mich muss man nicht überzeugen. Auch ich sehe hier eine klare Notwehrsituation. Vereinfacht wird diese Interpretation aber durch die Waffe des Einbrechers: im Prinzip dürfte man sich ja auch gegen „bloßen“ Diebstahl verteidigen, aber die Notwendigkeit eines Schusswaffengebrauchs wird da sicher ungleich strenger beurteilt. Bis hin zur Güterabwägung (Gesundheit/Leben vs. bloßes Diebesgut), die gesetzlich nicht vorgesehen ist, in der Laiensphäre aber sehr gerne gemacht wird. (Hinweis: Die Verteidigung muss notwendig sein, im Normalfall aber nicht verhältnismäßig.)
MrRiesa hat geschrieben: Do 31. Jul 2025, 21:19 Man ist hald juristisch wirklich nur fein raus, wenn es notwendig war..
Notwendig zur Abwehr des rechtswidrigen Angriffs, wohlgemerkt.
auch wenn er die 2 von drinnen beobachtet hat und mit der Waffe raus ist, wird die Frage auftauchen warum er sich nicht im Haus eingesperrt und auf Einsatzkräfte gewartet hat.
Dazu gibt es keine Pflicht. Natürlich wird er nicht auf Leute schießen dürfen, die bloß in seinen Garten eingedrungen sind, aber wenn sie ihn mit dem Messer angreifen … Es gibt keine gesetzliche Pflicht, Konfrontationen zu vermeiden. Vielleicht wollte er sie auch nur vertreiben, und hat zum Selbstschutz die Waffe mitgeführt? Und gut war's.
Zuletzt geändert von SectionThree am Fr 1. Aug 2025, 07:55, insgesamt 2-mal geändert.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)

Benutzeravatar
combatmiles
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3179
Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von combatmiles » Fr 1. Aug 2025, 07:26

wir machen hier schon wieder eine Opfer Täter Umkehr...
Ich persönlich wär ja für so: stand your ground....
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

Benutzeravatar
SectionThree
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 151
Registriert: Mi 23. Aug 2023, 08:47

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von SectionThree » Fr 1. Aug 2025, 07:44

Das Notwehrrecht ist, wenn man dem Gesetzeswortlaut folgt, prinzipiell schon in Ordnung: wir haben eher ein Vollzugsproblem, in diesem Fall also mit der Rechtsprechung. Aber das ist gerade auch im Waffenrecht ja nichts Neues: Die de facto Abschaffung des Waffenpasses für Normalbürger wurde bekanntlich auch nicht durch eine Gesetzesänderung bewirkt.
Zuletzt geändert von SectionThree am Fr 1. Aug 2025, 07:51, insgesamt 3-mal geändert.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)

twin2000
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 406
Registriert: Mi 17. Aug 2022, 13:30

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von twin2000 » Fr 1. Aug 2025, 07:45

MrRiesa hat geschrieben: Do 31. Jul 2025, 21:08
Steppenwolf hat geschrieben: Do 31. Jul 2025, 20:03 Wieder ein Beweis, dass das Recht auf Selbstverteidigung mit der Schusswaffe, eine wichtige Begründung darstellt.

Mann wurde von 2 Personen „anscheinend“ überfallen und ist dabei mit einer Waffe bedroht worden worauf er sich gewährt hat was womöglich schlimmeres verhindert hat.
Eine Gefahr für Unbeteiligte bestand nach bisherigen Informationen zu keinem Zeitpunkt, teilte die Polizei mit.


https://www.salzburg24.at/news/salzburg ... art-297921
Auseinandersetzung im Garten.. Einbrecher mit Messer..
Wenn da aufkommt das er vorher ins Haus ist, seine Pistole geholt hat und dann wieder raus, dann wirds eng in Sachen Notwehr...
Laut Medienberichten ist er heimgekommrn von seiner Geburtstagsfeier.

Wenn er nicht rein ist und sie geholt hat dann hatte er sie mit.

Dass heisst er muesste einen Waffenpass gehabt haben. Oder er hatte einen Grund sie mitzuhaben.

twin2000
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 406
Registriert: Mi 17. Aug 2022, 13:30

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von twin2000 » Fr 1. Aug 2025, 07:49

SectionThree hat geschrieben: Fr 1. Aug 2025, 07:44 Das Notwehrrecht ist, wenn man dem Gesetzeswortlaut folgt, prinzipiell schon in Ordnung: wir haben eher ein Vollzugsproblem, in diesem Fall also mit der Rechtsprechung.
Absolut.

Aber diese, das Gesetz verfälschende Rechtssprechung gibts es jetzt halt schon seit 30 oder 40 Jahren, seit die Linken traditionell das Justizministerium führen.

Daran geht jetzt ohne eine Gesetzesänderung der entscheidenden Paragraphen kein Weg mehr vorbei.

Antworten