MrRiesa hat geschrieben: Do 31. Jul 2025, 21:08
Auseinandersetzung im Garten.. Einbrecher mit Messer.. Wenn da aufkommt das er vorher ins Haus ist, seine Pistole geholt hat und dann wieder raus, dann wirds eng in Sachen Notwehr...
Naja, der Angriff hat ja auch noch angedauert. Problematischer wärs mE ohne Waffe. Aber zwei Angreifer, einer mit Messer – wenn das keine notwehrfähige Situation ist, dann brauchen wir das Recht gar nicht mehr.
Steppenwolf hat geschrieben: Do 31. Jul 2025, 21:16
Das Opfer hat geistesgegenwärtig richtig gehandelt und es bestand zu keiner Zeit eine Gefahr für die umliegende Nachbarschaft weil er richtig agiert hat. Will mir gar nicht ausmalen was passiert wäre, hätte er nicht eine Verteidigungswaffe gegen den Aggressor mit seiner Waffe gehabt. Die Schusswaffe hat ihm vermutlich das Leben gerettet.
Mich muss man nicht überzeugen. Auch ich sehe hier eine klare Notwehrsituation. Vereinfacht wird diese Interpretation aber durch die Waffe des Einbrechers: im Prinzip dürfte man sich ja auch gegen „bloßen“ Diebstahl verteidigen, aber die Notwendigkeit eines Schusswaffengebrauchs wird da sicher ungleich strenger beurteilt. Bis hin zur Güterabwägung (Gesundheit/Leben vs. bloßes Diebesgut), die gesetzlich nicht vorgesehen ist, in der
Laiensphäre aber sehr gerne gemacht wird. (Hinweis: Die Verteidigung muss
notwendig sein, im Normalfall aber
nicht verhältnismäßig.)
MrRiesa hat geschrieben: Do 31. Jul 2025, 21:19
Man ist hald juristisch wirklich nur fein raus, wenn es notwendig war..
Notwendig zur Abwehr des rechtswidrigen Angriffs, wohlgemerkt.
auch wenn er die 2 von drinnen beobachtet hat und mit der Waffe raus ist, wird die Frage auftauchen warum er sich nicht im Haus eingesperrt und auf Einsatzkräfte gewartet hat.
Dazu gibt es keine Pflicht. Natürlich wird er nicht auf Leute schießen dürfen, die bloß in seinen Garten eingedrungen sind, aber wenn sie ihn mit dem Messer angreifen … Es gibt keine gesetzliche Pflicht, Konfrontationen zu vermeiden. Vielleicht wollte er sie auch nur vertreiben, und hat zum Selbstschutz die Waffe mitgeführt? Und gut war's.