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Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Fr 2. Aug 2013, 08:36
von MeanMachine
Naja, zumindest nicht nach dem 2b. Nach 2 (mit Listen, Vereinsnachweis, Begründung etc.) sollte es wie gewohnt gehen. Problem ist halt glaub ich dass es jetzt mal dauern wird, bis sich die Existenz und klare Auslegung der Novelle gesetzt hat. Momentan glaub ich, gibts genug Sachbearbeiter die von der alten Lage und der Novelle jetzt verwirrt sind, und es vermischen werden...

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Fr 2. Aug 2013, 09:00
von Polaris
war eben am ab, weil ich eben gerade in der nähe war und hab mich erkundigt.

die weniger nette dame hat als Sachbearbeiterin in dieser Angelegenheit wie gehabt auf Ergebnislisten und schreiben des vereins bestanden. von einer Novelle wusste sie nichts und wollte das auch gar nicht

jetzt mal aufs Kommissariat und probieren. .

ohne beeinspruchung wird das wohl nix

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Fr 2. Aug 2013, 09:50
von Polaris
update: am kommissariat auch keinen Schimmer von der Novelle, aber immerhin wissbegierig und kooperativ

in 4 wochen wissen wir mehr

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Fr 2. Aug 2013, 10:07
von JPS1
Meine Bh das selbe... war bewaffnet mit dem BGBl - keinen Tau von der Novelle, traut sich ohne DurchführungsVo auch nichts sagen. Will daher weiterhin nach (also eigentlich entgegen) Abs. 2 einen entsprechenden Beweis (weil Glaubhaftmachung ist was anderes) über die Ausübung des Schießsports.

Überlege daweil über WE ob ichs drauf ankommen lass und einen (negativen) Bescheid verlang, oder einfach einen Nachweis über 8 Jahre Vereinsmitgliedschaft dazuleg... was auch nach dem Ausschussbericht jedenfalls zu reichen hat. Widerstrebt mir aber weil Vereinszwang = doof.


@Capulus:

Sag einfach nix von einer Novelle, dann passt das schon ;)

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Fr 2. Aug 2013, 10:10
von Hasenfuss
Als Hobbyschütze freue ich mich! Habe die WBK mit den kümmerlichen zwei Plätzen seit 16 Jahren und kann jetzt endlich erweitern gehen ohne den depperten Aufwand mit Listen und was weiß ich noch alles. Danke liebe IWÖ!

Und wenn sich die Beamtenschaft querlegt, gibts einen Einspruch der sich gewaschen hat!

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Fr 2. Aug 2013, 10:35
von Capulus
JPS1 hat geschrieben:@Capulus:
Sag einfach nix von einer Novelle, dann passt das schon ;)
werd ich eh, aber ich befürchte, die Wiener in meinem Bezirk wissen wieder mal mehr, als in der VO geregelt wird.
aber ich hab ja alles dabei, Listen, Schreiben vom Verein und gute Argumente

und wenns net kooperativ sind, pick ich ihnen überall die Hello Kitty hin :twisted:

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Di 13. Aug 2013, 16:47
von Yukon
Hallo werte PD-ler,

ich habe mich gerade auf meiner BH, ein Stück südlich von Wien, wegen der Erweiterung kundig gemacht, was denn die BH alles von mir benötigt, um mich nach 20 Jahren WBK mit den Weihen von 4 Plätzen zu ehren und habe leider die unangenehme, weil unerwartete, Antwort erhalten, dass ich bei einer Erweiterung nach der neuen Regelung sehr wohl Ergebnislisten und ein Empfehlungsschreiben von Schützenmeistern, etc., vorzulegen hätte, und selbst dann wäre bei 4 Stück Schluss mit lustig.
Das war wie ein Schlag in die Magengrube, mir ist jetzt noch flau :?
Es zipft mich dermassen an, wenn Gesetze interpretierbar verfasst werden und es nicht zuwege gebracht wird, dass das drinsteht, was auch gemeint ist, nein, man öffnet Interpretationsspielräumen und Diskussionsrunden von Sachbearbeitern Tür und Tor :twisted:
Mittlerweile bete ich eine Durchführungsverordnung herbei....

LG Yukon

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Di 13. Aug 2013, 17:15
von Noldi
In der Begründung im Parlament hieß es dass die Vorlage des Mitgliedsausweises eines Schützenvereines reicht. Ich such nachher mal die Email Adressen der 2 zuständigen Politiker raus. Mail denen dein Problem und auch den Hinweis dass das Gesetz wieder mal nicht funktioniert, plus schreibe der IWÖ.

Gesendet von meinem Nexus 7 mit Tapatalk 4

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Di 13. Aug 2013, 17:57
von Bud Spencer
Anscheinend ist die hochgelobte "Liberalisierung" der IWÖ voll in die hose gegangen!
Es gibt einen neuen bmi erlass, der wohl die grenze bei 5 festsetzt. Für alle! BRAVO

naja ein gesundes maß an zweifel ist nie falsch. Bin neugierig was die "nachbarn" machen.
Eine entschuldigung/erklärung wäre angebracht!

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Di 13. Aug 2013, 18:03
von Yukon
Das wär sehr hilfreich, wenn Du die Ideen-Spender hinter dem §23 2b herausfinden könntest....und das mit der IWÖ werde ich auch machen, es wird gleube ich Zeit für eine Mitgliedschaft.

Danke schon im Voraus

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Di 13. Aug 2013, 18:08
von Yukon
Bud Spencer hat geschrieben:Anscheinend ist die hochgelobte "Liberalisierung" der IWÖ voll in die hose gegangen!
Es gibt einen neuen bmi erlass, der wohl die grenze bei 5 festsetzt. Für alle! BRAVO

naja ein gesundes maß an zweifel ist nie falsch. Bin neugierig was die "nachbarn" machen.
Eine entschuldigung/erklärung wäre angebracht!
Hast Du einen Link zu diesem Erlass?

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Di 13. Aug 2013, 18:10
von Bud Spencer
Noch nicht öffentlich.
Aber im iwö forum gibt selbst dr. Z zu, dass er wohl sehr schlimm ist. :roll:

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Di 13. Aug 2013, 18:19
von yoda
Yukon hat geschrieben:Hallo werte PD-ler,

ich habe mich gerade auf meiner BH, ein Stück südlich von Wien, wegen der Erweiterung kundig gemacht, was denn die BH alles von mir benötigt, um mich nach 20 Jahren WBK mit den Weihen von 4 Plätzen zu ehren und habe leider die unangenehme, weil unerwartete, Antwort erhalten, dass ich bei einer Erweiterung nach der neuen Regelung sehr wohl Ergebnislisten und ein Empfehlungsschreiben von Schützenmeistern, etc., vorzulegen hätte, und selbst dann wäre bei 4 Stück Schluss mit lustig.
Das war wie ein Schlag in die Magengrube, mir ist jetzt noch flau :?
Es zipft mich dermassen an, wenn Gesetze interpretierbar verfasst werden und es nicht zuwege gebracht wird, dass das drinsteht, was auch gemeint ist, nein, man öffnet Interpretationsspielräumen und Diskussionsrunden von Sachbearbeitern Tür und Tor :twisted:
Mittlerweile bete ich eine Durchführungsverordnung herbei....

LG Yukon
Das war das was ich befürchtet hatte, weils für die Erweiterung eben immer noch die Ausübung des Schießsports braucht und solang man da nicht exakt festlegt dass z.B.: ein Ausweis von einem Verein reicht ist nichts gewonnen. Im allerschlimmsten Fall gibts diese Festlegung dann nie und das Erweitern ist noch weiter erschwert.

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Di 13. Aug 2013, 18:27
von Yukon
Bud Spencer hat geschrieben:Noch nicht öffentlich.
Aber im iwö forum gibt selbst dr. Z zu, dass er wohl sehr schlimm ist. :roll:
Ich habs gerade gelesen....
Ich bin nachwievor noch auf 180 wegen der immensen Interpretationsspielräume, die sich in Gesetzen "verbergen", offenbar gibt es keine abschließende Kontrolle, ob auch wirklich das drinsteht, was sich die handelnden Personen ausgemacht haben.
Und man kann den Sachbearbeitern gar nicht böse sein, denn selbst ich kann deren Argumentation nachvollziehen, wird doch im §23 Abs2 die Rechtfertigung bei Erweiterung wegen des Schießsports abgehandelt.
Im Abs2b, genauer gesagt in der ersten Hälfte des Satzes, wird darauf hingewiesen, dass der folgende Text nicht mehr die Erweiterung und Rechtfertigung aufgrund des Schießsportes behandelt, aber dann, in der zweite Hälfte des Satzes geht es schon wieder um die "Ausübung des Schießsportes" und der ist bei den Behörden mit Ergebnislisten, Vereinsmitgliedschaften und OSM-Schreiben "definiert"....also bleibt, was das anbelangt, alles beim Alten, nur dass eine neue Stückzahldeckelung eingeführt wurde.
Ich hoffe dennoch, dass ich mich irre und sich das als Mißverständnis herausstellt.