Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Fr 1. Aug 2025, 08:23
Die juristische Aufarbeitung dieses Falles wird nach Klärung der Faktenlage und Vernehmung der Beteiligten jedenfalls "spannend".
Das österreichische Waffenforum
https://www.pulverdampf.com/
Hast du da eine Quelle, ich finde dazu leider nichts?!twin2000 hat geschrieben: Fr 1. Aug 2025, 07:45Laut Medienberichten ist er heimgekommrn von seiner Geburtstagsfeier.MrRiesa hat geschrieben: Do 31. Jul 2025, 21:08Auseinandersetzung im Garten.. Einbrecher mit Messer..Steppenwolf hat geschrieben: Do 31. Jul 2025, 20:03 Wieder ein Beweis, dass das Recht auf Selbstverteidigung mit der Schusswaffe, eine wichtige Begründung darstellt.
Mann wurde von 2 Personen „anscheinend“ überfallen und ist dabei mit einer Waffe bedroht worden worauf er sich gewährt hat was womöglich schlimmeres verhindert hat.
Eine Gefahr für Unbeteiligte bestand nach bisherigen Informationen zu keinem Zeitpunkt, teilte die Polizei mit.
https://www.salzburg24.at/news/salzburg ... art-297921
Wenn da aufkommt das er vorher ins Haus ist, seine Pistole geholt hat und dann wieder raus, dann wirds eng in Sachen Notwehr...
Wenn er nicht rein ist und sie geholt hat dann hatte er sie mit.
Dass heisst er muesste einen Waffenpass gehabt haben. Oder er hatte einen Grund sie mitzuhaben.
Ok danke. Das spricht wirklich für einen WPSectionThree hat geschrieben: Fr 1. Aug 2025, 08:45 https://www.krone.at/3857621 fasst den bekannten Faktenstand zusammen.
Wenn ich "Geburtstagsfeier" lese ... da hoffe ich es war keine recht "feuchte" Feier.Steppenwolf hat geschrieben: Fr 1. Aug 2025, 08:52Ok danke. Das spricht wirklich für einen WPSectionThree hat geschrieben: Fr 1. Aug 2025, 08:45 https://www.krone.at/3857621 fasst den bekannten Faktenstand zusammen.
Hat schon in der oe24 begonnen:Poirot hat geschrieben: Fr 1. Aug 2025, 10:48 Bin gespannt wann die mediale Täter Opfer Umkehr beginnt und NGO Anwälte sich für eine Seite entscheiden.
Oder die Unter-Überschrift in der Krone: War es Notwehr?kawaz hat geschrieben: Fr 1. Aug 2025, 10:53 Hat schon in der oe24 begonnen: Der 66-Jährige, der von Nachbarn als "Eigenbrötler" beschrieben wird...
Für die Krone bleiben viele Fragen offen - für mich nicht. Klingt wie ein Lehrbuchfall für Notwehr.SectionThree hat geschrieben: Fr 1. Aug 2025, 08:45 https://www.krone.at/3857621 fasst den bekannten Faktenstand zusammen.
Wenn das so wäre, dann entspricht dass halt leider der in ähnlichen Gerichtsverfahren als "unangemessen" ausgelegten Selbstverteidigung.Kapselpracker hat geschrieben: Fr 1. Aug 2025, 10:28 Warum muss er einen WP haben? Er kommt nach Hause, betritt sein Haus und sieht die Einbrecher im Garten. Er greift zu seiner Waffe und geht in den Garten.
„Zum Glück“ wurde er ja mit dem Messer angegriffen, da relativiert sich das schnell. Ansonsten muss die Verteidigung notwendig sein (= das einzige oder jdf gelindeste Mittel, um den Angriff nachhaltig zu beenden), aber (von hier nicht interessierenden Sonderfällen abgesehen) nicht angemessen: Ein Güterabwägung findet regelmäßig nicht statt.balahu hat geschrieben: Fr 1. Aug 2025, 12:33 Wenn das so wäre, dann entspricht dass halt leider der in ähnlichen Gerichtsverfahren als "unangemessen" ausgelegten Selbstverteidigung.