Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.

INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
SquirrelwithaGun
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 10
Registriert: Fr 7. Mär 2025, 10:42
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von SquirrelwithaGun » Fr 1. Aug 2025, 13:46

Gibt es eigentlich einen rechtlichen Grundsatz zum Thema "verhindern von Schaden/Gefahrenabwehr" bzw. was wäre für den Gesetzgeber das korrekte Verhalten?

Beispielhaftes Szenario: Person A die dazu berechtigt ist eine Waffe zu führen bemerkt, dass für eine andere Person B unmittelbare Gefahr in Form eines Angriffs durch eine Person C besteht.

Der Gesetzgeber würde dann wie das korrekte Verhalten sehen?

a) nicht einschreiten
b) zur Abwehr des Angriffs auf Person B einschreiten...auch wenn für Person A selbst keine direkte Gefahr besteht?

Geht mir jetzt nicht um "da rufen wir die Polizei" oder ähnliches, das versteht sich von selbst....mir geht es um die Frage ob der Gesetzgeber eine Hilfestellung eher befürwortet oder verurteilt.
"Nukular, das Wort heißt Nukular." - Homer Simpson

Benutzeravatar
SectionThree
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 151
Registriert: Mi 23. Aug 2023, 08:47

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von SectionThree » Fr 1. Aug 2025, 13:57

SquirrelwithaGun hat geschrieben: Fr 1. Aug 2025, 13:46 Gibt es eigentlich einen rechtlichen Grundsatz zum Thema "verhindern von Schaden/Gefahrenabwehr" bzw. was wäre für den Gesetzgeber das korrekte Verhalten?
Es gibt rechtlich keinen Unterschied zwischen Notwehr und Nothilfe: Wann immer Du Dich selbst verteidigen darfst, darfst Du das auch zugunsten Dritter. Aber Achtung: „Gefahr“ reicht normalerweise nicht aus, es muss ein (gegenwärtiger, rechtswidriger) Angriff schon begonnen haben oder zumindest unmittelbar (!) bevorstehen – aber das ist bei der eigenen Notwehr ja auch so.

§ 3 StGB hält fest (ausnahmsweise einmal komplett zitiert):
(1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.

(2) Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)

SquirrelwithaGun
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 10
Registriert: Fr 7. Mär 2025, 10:42
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von SquirrelwithaGun » Fr 1. Aug 2025, 14:40

Danke für die Info 👍
Hätte nicht gedacht, dass es so klar geregelt ist...
"Nukular, das Wort heißt Nukular." - Homer Simpson

Poirot
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 737
Registriert: Mi 8. Jul 2015, 13:11

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Fr 1. Aug 2025, 15:15

Es gibt schon einen Grund warum viele eine Nothilfesituation nicht sehen und weitergehen.
Mit jeder aktiven Handlung kann man sich angreifbar machen.

euvassal
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 212
Registriert: Sa 5. Dez 2015, 19:56

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von euvassal » Fr 1. Aug 2025, 15:23

Was wäre, hätte der Angegriffene den Einbrecher mit gezielten Schüssen in die Beine gestoppt....könnte das vor Gericht Probleme bereiten, weil er ja so "cool" war, gezielt zu Schießen und damit eine lebensbedrohliche Situation angezweifelt werden kann?

Was sagen die juristisch gebildeten User dazu?

Poirot
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 737
Registriert: Mi 8. Jul 2015, 13:11

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Fr 1. Aug 2025, 15:47

Wegen einem Amoktäter in Graz wird unser Waffengesetz verschärft - gesetzestreue Legalwaffenbesitzer werden unter Generalverdacht gestellt.
Immer häufiger liest man in den Medien von Tätern die von der Exekutive lobenswerterweise vor der Tat abgefangen werden wodurch die Justiz die Möglichkeit hat diese Personen zu verurteilen um unsere Gesellschaft zu schützen.
Aktueller Fall:
https://www.derstandard.at/story/300000 ... versteckte

Auszug aus dem Artikel:
Der unbescholtene Schüler war nicht nur überzeugter Anhänger der Terrororganisation "Islamischer Staat", sondern auch mit jenem 14-Jährigen bekannt, der in der Vorwoche wegen eines geplanten Anschlags auf den Wiener Westbahnhof nicht rechtskräftig verurteilt wurde. Darüber hinaus hatte C. über ein Dutzend Anleitungen zum Bombenbau aus dem Internet heruntergeladen und ein Kampfmesser im Spind seiner Schule versteckt.
Der 15-Jährige wird anklagekonform zu zwei Jahren Haft verurteilt, acht Monate davon sind unbedingt.

Was auffällt: mit Psychotests wird man solche Täter im Vorfeld nie aussortieren können weil unsere Politik diese nur für die extrem unauffällige Gruppe der Legalwaffenbesitzer andenkt ! Zum Glück hat unsere Regierung nicht vor gegen die Krankheit HIV vorzugehen sonst würden vermutlich lediglich Priester und Nonnen zum Handkuss von Pflichttests kommen :lol: Schilda lässt grüßen.

Benutzeravatar
Steppenwolf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2750
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
Wohnort:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Fr 1. Aug 2025, 15:49

euvassal hat geschrieben: Fr 1. Aug 2025, 15:23 Was wäre, hätte der Angegriffene den Einbrecher mit gezielten Schüssen in die Beine gestoppt....könnte das vor Gericht Probleme bereiten, weil er ja so "cool" war, gezielt zu Schießen und damit eine lebensbedrohliche Situation angezweifelt werden kann?

Was sagen die juristisch gebildeten User dazu?
recht haben und recht bekommen ist vor Gericht immer die große ungewissheit. Sorry, aber du weißt nie wie der Richter welchem Thema wie gesinnt ist.

Daher - alles kannst du für und gegen jemanden auslegen. wir werden den Prozess abwarten müssen. Ich (meine Meinung) gehe schwer von Notwehr aus auch wenn die Informationen noch sehr sperrlich sind.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

Benutzeravatar
SectionThree
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 151
Registriert: Mi 23. Aug 2023, 08:47

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von SectionThree » Fr 1. Aug 2025, 15:57

euvassal hat geschrieben: Fr 1. Aug 2025, 15:23 Was wäre, hätte der Angegriffene den Einbrecher mit gezielten Schüssen in die Beine gestoppt....könnte das vor Gericht Probleme bereiten, weil er ja so "cool" war, gezielt zu Schießen und damit eine lebensbedrohliche Situation angezweifelt werden kann?
Nein, man kann doch nicht aus der Art der Verteidigung rückwirkend schließen, ob sie notwendig war … ? Gerade Schüsse, gerade unter Stress sind gut gezielt auch gar nicht immer möglich. Selbst gut trainierte Polizisten können den Waffengebrauch nicht immer entsprechend dosieren (weshalb der „lebensgefährdende“ Waffengebrauch, von Fällen echter Notwehr abgesehen, auch nur unter sehr speziellen Bedingungen zulässig ist.)

Meist stellt sich die Frage aber sowieso umgekehrt: ob nicht ein „weniger eingriffsintensiver Schusswaffengebrauch“ auch gereicht hätte? Dazu spricht der OGH aus, dass man die Anforderungen hier nicht überspannen darf:
OGH 13 Os 83/72 (RS0088900) hat geschrieben: Die Zufügung einer tödlichen statt einer zur Unschädlichmachung des Angreifers hinreichenden Verwundung ist dem Angegriffenen dann nicht als Verschulden anzulasten, wenn er zur Tatzeit psychisch überfordert war, um die richtige Entscheidung zu treffen.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)

Poirot
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 737
Registriert: Mi 8. Jul 2015, 13:11

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Fr 1. Aug 2025, 15:59

Steppenwolf hat geschrieben: Fr 1. Aug 2025, 15:49
Daher - alles kannst du für und gegen jemanden auslegen. wir werden den Prozess abwarten müssen.
Den Druck der 4 Gewalt darf man auch nicht vergessen. Ich denke diese können einen signifikanten Anteil an Urteilen haben.

Die Google KI spuckt aus:
Medien haben einen deutlichen Einfluss auf Gerichtsurteile, sowohl direkt als auch indirekt, durch die Beeinflussung der öffentlichen Meinung und der beteiligten Personen. Studien zeigen, dass mediale Berichterstattung, insbesondere wenn sie emotional aufgeladen ist, die Urteile von Richtern, Staatsanwälten und sogar Geschworenen beeinflussen kann.

Und ein neuer Faktor: Urteile werden künftig auch KI generiert wodurch diese noch unberechenbarer werden könnten
https://www.derstandard.at/story/300000 ... ueckziehen

balahu
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 74
Registriert: Fr 6. Okt 2023, 10:00

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von balahu » Fr 1. Aug 2025, 16:27

SectionThree hat geschrieben: Fr 1. Aug 2025, 15:57
euvassal hat geschrieben: Fr 1. Aug 2025, 15:23 Was wäre, hätte der Angegriffene den Einbrecher mit gezielten Schüssen in die Beine gestoppt....könnte das vor Gericht Probleme bereiten, weil er ja so "cool" war, gezielt zu Schießen und damit eine lebensbedrohliche Situation angezweifelt werden kann?
Nein, man kann doch nicht aus der Art der Verteidigung rückwirkend schließen, ob sie notwendig war … ? Gerade Schüsse, gerade unter Stress sind gut gezielt auch gar nicht immer möglich. Selbst gut trainierte Polizisten können den Waffengebrauch nicht immer entsprechend dosieren (weshalb der „lebensgefährdende“ Waffengebrauch, von Fällen echter Notwehr abgesehen, auch nur unter sehr speziellen Bedingungen zulässig ist.)

Meist stellt sich die Frage aber sowieso umgekehrt: ob nicht ein „weniger eingriffsintensiver Schusswaffengebrauch“ auch gereicht hätte? Dazu spricht der OGH aus, dass man die Anforderungen hier nicht überspannen darf:
OGH 13 Os 83/72 (RS0088900) hat geschrieben: Die Zufügung einer tödlichen statt einer zur Unschädlichmachung des Angreifers hinreichenden Verwundung ist dem Angegriffenen dann nicht als Verschulden anzulasten, wenn er zur Tatzeit psychisch überfordert war, um die richtige Entscheidung zu treffen.

Das Urteil ist halt leider über 50 jahre alt.

Und seitdem gibt es leider regelmässig Urteile, in denen die Formulierung "unangemessene Verteidigung" im 3 StgB so ausgelegt wird, dass jedes "sich aktiv und ohne zwingende Notwendigkeit in die Situation hineinbegeben" als Tatbestand für "unangemessen" gewertet wird.

Aber wir werden es ja sehen was rauskommt.

XToni
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 154
Registriert: Sa 14. Sep 2019, 19:08

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von XToni » Fr 1. Aug 2025, 16:38

Wenn das stimmt, was die Krone verlautbart, dann steckt der "Verteidiger" aber sauber im Dreck.

Benutzeravatar
Steppenwolf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2750
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
Wohnort:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Fr 1. Aug 2025, 16:49

XToni hat geschrieben: Fr 1. Aug 2025, 16:38 Wenn das stimmt, was die Krone verlautbart, dann steckt der "Verteidiger" aber sauber im Dreck.
Schweirig, das passt aber dann alles irgend wie nicht zusammen. Wieso sollte er mit einem Messerbedroht werden wenn er dem Aggressor eine Kugel von hinten verpasst hat. Kopfschuss wurde zwar bestätigt, in den Hinterknopf klingt mal wieder nach einer medialen Finte. Sollte das der Fall sein, würde er vermutlich nicht auf freiem Fuß rumlaufen...aber dazu kenn ich mich zu wenig aus.

https://www.krone.at/3857764
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

GoodReason
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 265
Registriert: So 20. Feb 2022, 16:55

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von GoodReason » Fr 1. Aug 2025, 16:52

Die ganzen Spekulationen bringen nichts. Der Staatsanwalt wird entscheiden, ob er Anklage erhebt oder nicht.

Benutzeravatar
SectionThree
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 151
Registriert: Mi 23. Aug 2023, 08:47

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von SectionThree » Fr 1. Aug 2025, 16:52

balahu hat geschrieben: Fr 1. Aug 2025, 16:27 Und seitdem gibt es leider regelmässig Urteile, in denen die Formulierung "unangemessene Verteidigung" im 3 StgB so ausgelegt wird, dass jedes "sich aktiv und ohne zwingende Notwendigkeit in die Situation hineinbegeben" als Tatbestand für "unangemessen" gewertet wird.
Dann zitiere bitte eines. „Angemessenheit“ gibt's nur bei „offensichtlich bloß geringen Nachteilen“.
Aber wir werden es ja sehen was rauskommt.
Ja, eh.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)

Antworten