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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Sa 21. Mär 2026, 19:25
von MrRiesa
GoodReason hat geschrieben: Sa 21. Mär 2026, 17:30
MrRiesa hat geschrieben: Sa 21. Mär 2026, 14:47
Erstausstellung 04 2021
Erweiterung 05 2022
Vor 10min läutets , 2 Beamte, äußerst freundlich und entspannt, Verwahrung überprüft, Seriennummer abgeglichen, Fotos der Bewerbslisten, keine 10min das ganze..
Fast genau 5 Jahre!
Somit ist meine Frage, ob sie 5 Jahre nach Erstausstellung oder 5 Jahre nach Erweiterung kommen geklärt.
Positiv hervorheben könnte man, das sie meiner im Garten arbeitenden Mum und meinem Sohn gleich gesagt haben, es ist alles okay Papa hat nix angestellt

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: So 29. Mär 2026, 12:26
von PizzaHawaii
Danke für die Info!
Trotzdem steht doch auch hier unter Abs. 2 klar drinnen, dass als Beweismittel
- entweder der ständige Gebrauch als Sportwaffe zählt
- ODER eine Bestätigung eines Gewerbetreibenden aus dem letzten halben Jahr
Wo ist definiert, was "ständiger Gebrauch" bedeutet? Für mich war klar, wenn ich zahlreiche Wertungslisten der letzten 5 Jahre vorlegen kann, dass der ständige Gebrauch damit nachgewiesen ist. Auch wenn die letzte Liste 7 Monate alt ist.
bino71 hat geschrieben: Mo 16. Mär 2026, 18:39
Das mit den 6 Monaten ist korrekt.
Sachgemäßer Umgang mit Waffen
§ 5.
(1)Im Verfahren zur Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde hat sich die Behörde davon zu überzeugen, ob der Antragsteller voraussichtlich mit Schußwaffen sachgemäß umgehen wird; dasselbe gilt anläßlich einer Überprüfung der Verläßlichkeit (§ 25 WaffG).
(2)Als Beweismittel für die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen kommt neben dem Nachweis ständigen Gebrauches als Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe insbesondere die Bestätigung eines Gewerbetreibenden in Betracht, der zum Handel mit nichtmilitärischen Waffen berechtigt ist, wonach der Betroffene auch im – praktischen – Umgang mit (seinen) Waffen innerhalb
des letzten halben Jahres geschult wurde.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: So 29. Mär 2026, 13:32
von phaesun
MrRiesa hat geschrieben: Sa 21. Mär 2026, 14:47
Erstausstellung 04 2021
Erweiterung 05 2022
Vor 10min läutets , 2 Beamte, äußerst freundlich und entspannt, Verwahrung überprüft, Seriennummer abgeglichen, Fotos der Bewerbslisten, keine 10min das ganze..
Kann man das Datum der Erstausstellung nach einer Erweiterung noch irgendwie in Erfahrung bringen?
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: So 29. Mär 2026, 13:54
von titan
ja, im Akt der Behörde. Oder auf Kaufverträgen vl. auch.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: So 29. Mär 2026, 14:57
von bino71
PizzaHawaii hat geschrieben: So 29. Mär 2026, 12:26
Danke für die Info!
Trotzdem steht doch auch hier unter Abs. 2 klar drinnen, dass als Beweismittel
- entweder der ständige Gebrauch als Sportwaffe zählt
- ODER eine Bestätigung eines Gewerbetreibenden aus dem letzten halben Jahr
Wo ist definiert, was "ständiger Gebrauch" bedeutet? Für mich war klar, wenn ich zahlreiche Wertungslisten der letzten 5 Jahre vorlegen kann, dass der ständige Gebrauch damit nachgewiesen ist. Auch wenn die letzte Liste 7 Monate alt ist.
Das ist halt was Du glaubst. interessiert die Behörde halt nicht.
Übertrieben: Sagen wir Du hast Dir vor 6 Monaten die Hand verstauchst und hast die letzten Monaten nicht trainieren können.
Damit hast Du keinen regelmäßigen Gebrauch der Waffe.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: So 29. Mär 2026, 18:59
von Steppenwolf
Ich sehe das genauso - auch wenn das Bauchal gefühlt recht hat, wird das die Behörde null interessieren. Aber würde mich freuen, wenn du dann deinen Erfahrungsbericht mit uns teilst...
LG
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: So 29. Mär 2026, 19:04
von kawaz
bino71 hat geschrieben: So 29. Mär 2026, 14:57
Übertrieben: Sagen wir Du hast Dir vor 6 Monaten die Hand verstauchst und hast die letzten Monaten nicht trainieren können.
Damit hast Du keinen regelmäßigen Gebrauch der Waffe.
Bisher hatte ich drei Kontrollen, und die Polizisten kamen zuverlässig alle fünf Jahre (auf zwei Wochen mehr oder weniger genau). Theoretisch könnte ich also auf die Wettbewerbe pfeifen und erst drei Monate vor der nächsten fälligen Kontrolle wieder richtig Gas geben. Ob man dann besser ist als jemand der nur 2 Wettbewerbe im Jahr aber dafür jedes Jahr schießt hmmm. PS: ich schieße regelmäßig Wettbewerb und mache trotzdem alle 5 Jahre den WFS.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Mo 30. Mär 2026, 23:59
von PizzaHawaii
Irgendwie bringe ich scheinbar nicht rüber, was ich eigentlich sagen will.
Mir geht’s letztlich nurdarum, dass sich die Behörde für meine Begriffe anders verhält, als es durch die zitierten Gesetze und Verordnungen vorgesehen ist.
Was ist dafür die Grundlage? Eine Behörde kann ja nur auf Basis einer Rechtsgrundlage entscheiden, richtig?
Wo steht diese Basis, die die Vorgehensweise begründet?
Eigentlich ist das für mich nur eine juristisch interessante Frage. Wie gesagt, sind mir die Konsequenzen für mich eh egal. Ich mache halt schnell einen Bewerb und das Thema ist gegessen.
bino71 hat geschrieben: So 29. Mär 2026, 14:57
PizzaHawaii hat geschrieben: So 29. Mär 2026, 12:26
Danke für die Info!
Trotzdem steht doch auch hier unter Abs. 2 klar drinnen, dass als Beweismittel
- entweder der ständige Gebrauch als Sportwaffe zählt
- ODER eine Bestätigung eines Gewerbetreibenden aus dem letzten halben Jahr
Wo ist definiert, was "ständiger Gebrauch" bedeutet? Für mich war klar, wenn ich zahlreiche Wertungslisten der letzten 5 Jahre vorlegen kann, dass der ständige Gebrauch damit nachgewiesen ist. Auch wenn die letzte Liste 7 Monate alt ist.
Das ist halt was Du glaubst. interessiert die Behörde halt nicht.
Übertrieben: Sagen wir Du hast Dir vor 6 Monaten die Hand verstauchst und hast die letzten Monaten nicht trainieren können.
Damit hast Du keinen regelmäßigen Gebrauch der Waffe.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Di 31. Mär 2026, 00:00
von PizzaHawaii
Irgendwie bringe ich scheinbar nicht rüber, was ich eigentlich sagen will.
Mir geht’s letztlich nurdarum, dass sich die Behörde für meine Begriffe anders verhält, als es durch die zitierten Gesetze und Verordnungen vorgesehen ist.
Was ist dafür die Grundlage? Eine Behörde kann ja nur auf Basis einer Rechtsgrundlage entscheiden, richtig?
Wo steht diese Basis, die die Vorgehensweise begründet?
Eigentlich ist das für mich nur eine juristisch interessante Frage. Wie gesagt, sind mir die Konsequenzen für mich eh egal. Ich mache halt schnell einen Bewerb und das Thema ist gegessen.
bino71 hat geschrieben: So 29. Mär 2026, 14:57
PizzaHawaii hat geschrieben: So 29. Mär 2026, 12:26
Danke für die Info!
Trotzdem steht doch auch hier unter Abs. 2 klar drinnen, dass als Beweismittel
- entweder der ständige Gebrauch als Sportwaffe zählt
- ODER eine Bestätigung eines Gewerbetreibenden aus dem letzten halben Jahr
Wo ist definiert, was "ständiger Gebrauch" bedeutet? Für mich war klar, wenn ich zahlreiche Wertungslisten der letzten 5 Jahre vorlegen kann, dass der ständige Gebrauch damit nachgewiesen ist. Auch wenn die letzte Liste 7 Monate alt ist.
Das ist halt was Du glaubst. interessiert die Behörde halt nicht.
Übertrieben: Sagen wir Du hast Dir vor 6 Monaten die Hand verstauchst und hast die letzten Monaten nicht trainieren können.
Damit hast Du keinen regelmäßigen Gebrauch der Waffe.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Di 31. Mär 2026, 06:17
von combatmiles
dann wirst es darauf ankommen lassen müssen und sagen dein Schießbuch/Bewerbslisten reicht aus und das auch mit dem zitierten Paragraphen darlegen. Und dann halt warten was die Behörde weitermacht und notfalls dann halt auch klagen...
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Di 31. Mär 2026, 09:03
von Michl9mm
Meine Behörde erkennt die Bewerbslisten an – in den umliegenden Bezirken hätte ich dagegen keine Chance, dort interessieren diese Listen überhaupt niemanden.
Selbst wenn du in den letzten sechs Monaten an 1000 Bewerben teilgenommen hast, spielt das dort keine Rolle und du gehst zur Nachschulung.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Di 31. Mär 2026, 11:03
von rider650
phaesun hat geschrieben: So 29. Mär 2026, 13:32
Kann man das Datum der Erstausstellung nach einer Erweiterung noch irgendwie in Erfahrung bringen?
Du fotografierst sie bevor du eine neue bekommst, genau wie du dir auch einen ZWR Auszug ziehst bevor sich in deinem Bestand was ändert. Du kannst jetzt damit anfangen, oder du wartest bis zum ersten Rechtsstreit mit deiner Behörde und bereust dann, es nicht getan zu haben. Falls du per Bankomat bezahlt hast kannst deine Kontoauszüge durchschauen und es so nachträglich noch rausfinden.
PizzaHawaii hat geschrieben: Mo 30. Mär 2026, 23:59
Irgendwie bringe ich scheinbar nicht rüber, was ich eigentlich sagen will.
Mir geht’s letztlich nurdarum, dass sich die Behörde für meine Begriffe anders verhält, als es durch die zitierten Gesetze und Verordnungen vorgesehen ist.
Was ist dafür die Grundlage? Eine Behörde kann ja nur auf Basis einer Rechtsgrundlage entscheiden, richtig?
Wo steht diese Basis, die die Vorgehensweise begründet?
Nicht alles ist bis ins Detail im Gesetz geregelt. Und selbst wenn, die Sachbearbeiter können auch Gesetze ganz geschmeidig ignorieren. Die werden nicht rausgeworfen deswegen, kriegen keine Gehaltskürzungen, und die Anwälte müssen sie auch nicht bezahlen wenn es zu Prozess kommt, selbst wenn der Richter ihnen ihre Bescheide um die Ohren haut. Im Gegensatz zum Bürger, der darf vorm Verwaltungsgericht bezahlen selbst wenn er gewinnt.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: So 5. Apr 2026, 09:13
von Michl9mm
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: So 5. Apr 2026, 12:33
von Vadar
Der hat beim Waffenführerschein bzw der Nachschulung offensichtlich geschlafen.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: So 5. Apr 2026, 14:53
von Michl9mm
Vadar hat geschrieben: So 5. Apr 2026, 12:33
Der hat beim Waffenführerschein bzw der Nachschulung offensichtlich geschlafen.
Manchmal ist es gerecht, wenn Dummheit bestraft wird.