Seite 77 von 77

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Sa 2. Aug 2025, 16:42
von Kapselpracker
Der_David hat geschrieben: Sa 2. Aug 2025, 16:25 ....
"lt. Gesetz müssen Waffen und Munition getrennt gelagert werden"
"ein geübter Schütze muss (in einer Notwehr Situation) auf die Beine zielen"
....
Mir kann doch keiner erzählen, dass diese Falschmeldungen nicht absichtlich verbreitet werden. :tipphead:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Sa 2. Aug 2025, 16:57
von Poirot
Kapselpracker hat geschrieben: Sa 2. Aug 2025, 16:42 Mir kann doch keiner erzählen, dass diese Falschmeldungen nicht absichtlich verbreitet werden. :tipphead:
Only fake news are good news.
Lustig am ORF Interview ist auch das abraten einer Waffe weil diese zur Eskalation beitragen würde.
Vorschlag: fangen wir bei der Polizei an zu deeskalieren - weg mit den Dienstwaffen :lol:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Sa 2. Aug 2025, 17:13
von SectionThree
Der_David hat geschrieben: Sa 2. Aug 2025, 16:25 "lt. Gesetz müssen Waffen und Munition getrennt gelagert werden"
In Deutschland stimmt das sogar. Bei uns passt es dem Redakteur halt gut in die Agenda.

In Österreich gilt, dass „Schusswaffen und Munition […] sicher zu verwahren [sind]“. Das ist nicht automatisch dasselbe wie wie „versperrt“, und schon gar nicht getrennt von Munition. In der 2. WaffVO heißt es lapidar die Schusswaffe müsse „in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff“ geschützt werden. Bei Alleinstehenden (oder Familien, wo alle eine WBK haben) kann das dabei durchaus auch die einbruchshemmende Eingangstüre o.ä. sein. Ganz allgemein muss die Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechend.

Aber wer wird sich schon mit solchen Details aufhalten …

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Sa 2. Aug 2025, 18:12
von Gadai
.......wenn man von der Notwehr absieht, hat man auch nie wieder Unannehmlichkeiten.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: So 3. Aug 2025, 07:30
von rider650
SectionThree hat geschrieben: Sa 2. Aug 2025, 17:13 ...
Bei Alleinstehenden (oder Familien, wo alle eine WBK haben) kann das dabei durchaus auch die einbruchshemmende Eingangstüre o.ä. sein.
...
Das ist schon lange überholt. Heute vertritt praktisch jeder, der was zu sagen hat, den Standpunkt, dass ein verschlossenes und irgendwo befestigtes Behältnis erforderlich ist, weil auch bei Alleinstehenden regelmäßig unberechtigte Personen in der Wohnung sein werden (Freunde, Bekannte, Handwerker etc.).

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: So 3. Aug 2025, 07:50
von MrRiesa
Kapselpracker hat geschrieben: Sa 2. Aug 2025, 16:42
Der_David hat geschrieben: Sa 2. Aug 2025, 16:25 ....
"lt. Gesetz müssen Waffen und Munition getrennt gelagert werden"
"ein geübter Schütze muss (in einer Notwehr Situation) auf die Beine zielen"
....
Mir kann doch keiner erzählen, dass diese Falschmeldungen nicht absichtlich verbreitet werden. :tipphead:
Anschreiben und auf den Fehler hinweisen... hat bei mir zumindest letztes Maö geholfen.. sie haben zugegeben das der Text K.I generiert war und ihn dann rausgenommen..