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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Sa 2. Aug 2025, 16:42
von Kapselpracker
Der_David hat geschrieben: Sa 2. Aug 2025, 16:25 ....
"lt. Gesetz müssen Waffen und Munition getrennt gelagert werden"
"ein geübter Schütze muss (in einer Notwehr Situation) auf die Beine zielen"
....
Mir kann doch keiner erzählen, dass diese Falschmeldungen nicht absichtlich verbreitet werden. :tipphead:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Sa 2. Aug 2025, 16:57
von Poirot
Kapselpracker hat geschrieben: Sa 2. Aug 2025, 16:42 Mir kann doch keiner erzählen, dass diese Falschmeldungen nicht absichtlich verbreitet werden. :tipphead:
Only fake news are good news.
Lustig am ORF Interview ist auch das abraten einer Waffe weil diese zur Eskalation beitragen würde.
Vorschlag: fangen wir bei der Polizei an zu deeskalieren - weg mit den Dienstwaffen :lol:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Sa 2. Aug 2025, 17:13
von SectionThree
Der_David hat geschrieben: Sa 2. Aug 2025, 16:25 "lt. Gesetz müssen Waffen und Munition getrennt gelagert werden"
In Deutschland stimmt das sogar. Bei uns passt es dem Redakteur halt gut in die Agenda.

In Österreich gilt, dass „Schusswaffen und Munition […] sicher zu verwahren [sind]“. Das ist nicht automatisch dasselbe wie wie „versperrt“, und schon gar nicht getrennt von Munition. In der 2. WaffVO heißt es lapidar die Schusswaffe müsse „in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff“ geschützt werden. Bei Alleinstehenden (oder Familien, wo alle eine WBK haben) kann das dabei durchaus auch die einbruchshemmende Eingangstüre o.ä. sein. Ganz allgemein muss die Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechend.

Aber wer wird sich schon mit solchen Details aufhalten …

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Sa 2. Aug 2025, 18:12
von Gadai
.......wenn man von der Notwehr absieht, hat man auch nie wieder Unannehmlichkeiten.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: So 3. Aug 2025, 07:30
von rider650
SectionThree hat geschrieben: Sa 2. Aug 2025, 17:13 ...
Bei Alleinstehenden (oder Familien, wo alle eine WBK haben) kann das dabei durchaus auch die einbruchshemmende Eingangstüre o.ä. sein.
...
Das ist schon lange überholt. Heute vertritt praktisch jeder, der was zu sagen hat, den Standpunkt, dass ein verschlossenes und irgendwo befestigtes Behältnis erforderlich ist, weil auch bei Alleinstehenden regelmäßig unberechtigte Personen in der Wohnung sein werden (Freunde, Bekannte, Handwerker etc.).

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: So 3. Aug 2025, 07:50
von MrRiesa
Kapselpracker hat geschrieben: Sa 2. Aug 2025, 16:42
Der_David hat geschrieben: Sa 2. Aug 2025, 16:25 ....
"lt. Gesetz müssen Waffen und Munition getrennt gelagert werden"
"ein geübter Schütze muss (in einer Notwehr Situation) auf die Beine zielen"
....
Mir kann doch keiner erzählen, dass diese Falschmeldungen nicht absichtlich verbreitet werden. :tipphead:
Anschreiben und auf den Fehler hinweisen... hat bei mir zumindest letztes Maö geholfen.. sie haben zugegeben das der Text K.I generiert war und ihn dann rausgenommen..

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: So 3. Aug 2025, 11:58
von Master-chief1000
Eigentlich wäre eine Richtigstellung vom ORF angesagt. Genau durch solchen Schwachfug glaubt bei uns die Mehrheit der nicht Waffenbesitzer Waffe und Munition muss getrennt verwahrt werden.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: So 3. Aug 2025, 14:40
von Glock1768
Master-chief1000 hat geschrieben: So 3. Aug 2025, 11:58 Eigentlich wäre eine Richtigstellung vom ORF angesagt. Genau durch solchen Schwachfug glaubt bei uns die Mehrheit der nicht Waffenbesitzer Waffe und Munition muss getrennt verwahrt werden.
Absolut richtig …

Wobei auch jetzt die letzten Journalisten eigentlich langsam wissen sollten, dass sie immer wieder die gleichen „Fehler“ machen …

Selbst, wenn man hier keine böse Absicht unterstellt … sind alle anderen Berichte, Berichterstattungen usw in den Medien in gleicher Qualität recherchiert???

Ich fürchte JA!

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: So 3. Aug 2025, 18:22
von Mag Dump
rider650 hat geschrieben: So 3. Aug 2025, 07:30
SectionThree hat geschrieben: Sa 2. Aug 2025, 17:13 ...
Bei Alleinstehenden (oder Familien, wo alle eine WBK haben) kann das dabei durchaus auch die einbruchshemmende Eingangstüre o.ä. sein.
...
Das ist schon lange überholt. Heute vertritt praktisch jeder, der was zu sagen hat, den Standpunkt, dass ein verschlossenes und irgendwo befestigtes Behältnis erforderlich ist, weil auch bei Alleinstehenden regelmäßig unberechtigte Personen in der Wohnung sein werden (Freunde, Bekannte, Handwerker etc.).
Das mit der Befestigung ist auch kontextabhängig. Ich hatte bei der Kontrolle keine Probleme. Meine Schränke wiegen aber auch im Leerzustand 120kg. Aber gut, wenn der Gesetzgeber es will, angeschraubt sind die schnell.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: So 3. Aug 2025, 18:57
von SectionThree
rider650 hat geschrieben: So 3. Aug 2025, 07:30 Heute vertritt praktisch jeder, der was zu sagen hat, den Standpunkt, dass ein verschlossenes und irgendwo befestigtes Behältnis erforderlich ist, weil auch bei Alleinstehenden regelmäßig unberechtigte Personen in der Wohnung sein werden (Freunde, Bekannte, Handwerker etc.).
Das kann ich der mir zugänglichen Literatur in dieser Form nicht entnehmen. Es gibt dazu aber dazu auch relativ wenig höchstgerichtliche Rechtsprechung. Bei meinem Großvater war bei der letzten Kontrolle jedenfalls eine versperrbare und vergitterte Kellerwerksatt ausreichend; bei meinem Schwager war's ein kleiner Hotel-Safe, aber ohne Wandanker (Stmk und NÖ, falls wer fragt.)

Nachtrag: Ein paar Auszüge aus der aktuellen Judikatur, wonach „die Verwahrung einer Waffe in der versperrten Wohnung gegebenenfalls die (zusätzliche) Sicherung durch Aufbewahrung in einem aufbruchsicheren Behältnis zu substituieren vermag“.
VwGH Ra 2023/03/0137 hat geschrieben: Die Pflicht zur sorgfältigen Verwahrung von Waffen trifft zwar auch den Alleinbewohner eines Hauses bzw einer Wohnung; auch ein solcher hat Minimalanforderungen an die Verwahrung seiner Waffe (auch innerhalb einer stets versperrt gehaltenen Wohneinheit) zu erfüllen. Strengere Maßstäbe sind [aber erst] dann anzulegen, wenn die Wohneinheit mit Mitbewohnern geteilt oder aus anderen Gründen nicht nur ganz vereinzelt von Dritten betreten wird (Hinweis E vom 23. Oktober 2013, 2013/03/0075 mwN).
VwGH Ra 2019/03/0115 hat geschrieben: Auch wenn der Betroffene alleine lebt und keine Besuche empfängt, bestehen […] Minimalanforderungen an die Verwahrung einer Waffe, die aber nicht die gleichen sein können wie sonst (also bei Vorhandensein von Mitbewohnern oder dann, wenn die Wohnung nicht bloß vereinzelt auch durch Dritte betreten wird). Insbesondere besteht diesfalls kein generelles Erfordernis, neben dem Versperren der Wohnung die Waffe noch durch ein zusätzliches ein- bzw. aufbruchsicheres Behältnis zu sichern.
Mag Dump hat geschrieben: So 3. Aug 2025, 18:22 Das mit der Befestigung ist auch kontextabhängig. Ich hatte bei der Kontrolle keine Probleme. Meine Schränke wiegen aber auch im Leerzustand 120kg. Aber gut, wenn der Gesetzgeber es will, angeschraubt sind die schnell.
Das will er eben nicht, sonst hätte er das ja so verordnet. Der Minister könnte das mit einem legistischen Federstrich morgen ändern. Überhaupt gilt immer noch Abs. 3: Verwahrt der Besitzer einer Schusswaffe der Kategorie B diese entsprechend der Information jenes Gewerbetreibenden, bei dem er die Waffe erworben hat, so ist ihm dies gegebenenfalls nur dann als seine Verlässlichkeit beeinträchtigend anzulasten, wenn die Mangelhaftigkeit für einen um die sichere Verwahrung besorgten Waffenbesitzer deutlich erkennbar ist.

Also: Mein Waffenhändler hat gesagt, das passt so …

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mo 4. Aug 2025, 07:32
von Mag Dump
SectionThree hat geschrieben: So 3. Aug 2025, 18:57 Also: Mein Waffenhändler hat gesagt, das passt so …
Das kannst im Ernstfall als Argument vergessen. Aus verschiedenen Gründen.

Tatsächlich ist es aber so, wie Du sagst: Im Gesetz ist die Verankerung nicht explizit vorgeschrieben, und es fragt auch keiner danach. Zumindest wurde ich nicht danach gefragt.

VERMUTUNG:

Der Unterschied wird wohl eher aus dem Bauch heraus, d.h. "nach Ermessen" getroffen, etwa so:

-> Glock im kleinen Safe im Nachtkastl: Passt.
-> Glock im robusten Koffer mit Zahlenschloss im Nachtkastl: Passt nicht.

Mit anderen Worten: Befestigung wird wohl nicht als "nicht befestigt" moniert, sondern es wird dann vermittelt, dass die Waffe zu leicht zu entwenden wäre. Der kleine Safe ist zwar auch nicht befestigt, aber wenns ein gscheites Teil ist, wiegt auch der und ist ohne entsprechende Anstrenung nicht so einfach zu entfernen.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mo 4. Aug 2025, 10:24
von Nordi
Wenn wir schon beim Thema sind :

Nachdem meine Sammlung nun inzwischen ziemlich umfangreich wurde (und meine Frau keinen 4. Waffenschrank im Schlafzimmer stehen haben wollte xD ) hab ich geplant alle Waffen in den Keller zu bringen und dort den alten Bunker aus den 70. Jahren ( da wurde das Haus gebaut ) zum Waffenbunker zu machen.

Ich stelle einfach paar große Schwerlastregale rein und leg da die Waffen rein.

Die Tür zu dem Raum ist ne schwere Tür aus Metall mit Sicherheitsschloss. Fenster gibts keine, nur eine kleine Öffnung in der Wand die 15x15cm groß ist. Die Wände 20cm dick und mit Beton gefüllt ( Bunker halt )
Im Haus selbst wohnen nur ich und meine Frau, Sie hat selbst ne WBK.

Wäre das jetzt soweit "Konform" oder hängt das vn meiner BH auch ab ob denen das "save" genug ist?
Alternativ könnte ich mir nur vorstellen nochmal ne Ar Schiebegitter vor die Tür montieren zu lassen. Aber den Aufwand und kosten will ich net auf "verdacht" machen.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mo 4. Aug 2025, 10:32
von fast12
Wollt ihr jetzt ernsthaft aus dem Info Thread zur bevorstehenden Verschärfung des WaffG den 100. Verwahrungs-Thread machen?

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mo 4. Aug 2025, 11:22
von befluegeltkostbarer
Zuerst Russland Thread, dann Wechselsystem Thread, dann Verwahrungs Thread, vielleicht noch ein bissl COVID zum Schluss?
Dann haben wir 100 Seiten mit 0 Infos zur kommenden Änderung 👏

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mo 4. Aug 2025, 12:34
von WernerBrösel
Nordi hat geschrieben: Mo 4. Aug 2025, 10:24 Wenn wir schon beim Thema sind :

Nachdem meine Sammlung nun inzwischen ziemlich umfangreich wurde (und meine Frau keinen 4. Waffenschrank im Schlafzimmer stehen haben wollte xD ) hab ich geplant alle Waffen in den Keller zu bringen und dort den alten Bunker aus den 70. Jahren ( da wurde das Haus gebaut ) zum Waffenbunker zu machen.

Ich stelle einfach paar große Schwerlastregale rein und leg da die Waffen rein.

Die Tür zu dem Raum ist ne schwere Tür aus Metall mit Sicherheitsschloss. Fenster gibts keine, nur eine kleine Öffnung in der Wand die 15x15cm groß ist. Die Wände 20cm dick und mit Beton gefüllt ( Bunker halt )
Im Haus selbst wohnen nur ich und meine Frau, Sie hat selbst ne WBK.

Wäre das jetzt soweit "Konform" oder hängt das vn meiner BH auch ab ob denen das "save" genug ist?
Alternativ könnte ich mir nur vorstellen nochmal ne Ar Schiebegitter vor die Tür montieren zu lassen. Aber den Aufwand und kosten will ich net auf "verdacht" machen.

Luftfeuchte?