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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!
Verfasst: Mo 23. Okt 2017, 14:08
von Glock1768
McMonkey hat geschrieben:Die Frage kommt immer (Aufbewahrung des Schlüssels). Antwort..."immer bei mir". Mehr kommt dann auch nicht vom Amtshandelnden. Ich muss dazu sagen, dass ich den Amtshandelnden immer zum Esstisch führe, wo meine Personalien liegen und das Waffengesetz - unübersehbar - mit unzähligen Post-it. Das und der Safe und es gibt keine unangemessenen Fragen mehr.
und wo ist der Schlüssel wenn du zb duschen gehst, schlafen gehst ???
in einem Safe ist dieser wirklich gegen unbefugte geschützt
Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!
Verfasst: Mo 23. Okt 2017, 14:10
von aurum
McMonkey hat geschrieben:Bourne hat geschrieben:Und dass sie die Waffe selber heraus nehmen wollen verstehe ich auch.

Verstehe ich mit Entschiedenheit nicht. Was ich in meinem Safe drinnen habe geht den/die Beamtin nix, nader an. Da sind auch noch andere persönliche Dinge versperrt. Die gehen nur mich was an. Sollte jemals ein Beamter/Beamtin darauf bestehen in den Safe greifen zu wollen oder dort Nachschau zu halten, werde ich die Amtshandlung nicht blockieren. Die Amtshandelnden aber von meinem Protest und der notwendigen Protokollieren und einer Beschwerde mittels Rechtsbeistand in Kenntnis setzen.
gewo hat geschrieben:aurum hat geschrieben:
Den Ort der Schlüsselverwahrung muß man aber nicht preisgeben.
spannende frage ....
hab keine ahnung
Die Frage kommt immer (Aufbewahrung des Schlüssels). Antwort..."immer bei mir". Mehr kommt dann auch nicht vom Amtshandelnden. Ich muss dazu sagen, dass ich den Amtshandelnden immer zum Esstisch führe, wo meine Personalien liegen und das Waffengesetz - unübersehbar - mit unzähligen Post-it. Das und der Safe und es gibt keine unangemessenen Fragen mehr.
Auf das nächste "immer bei mir" bin ich schon gespannt. Da meine Überprüfung sowieso schon ansteht, werde ich gleich mal nachfragen.
Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!
Verfasst: Mo 23. Okt 2017, 14:19
von chris81
Ich hab meine Langwaffentresor und Munitionstresor Schlüssel in einem Schlüsseltresor.
https://www.amazon.de/ABUS-Schl%C3%Verein ... sseltresor
Liebe Grüße,
Chris
Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!
Verfasst: Mo 23. Okt 2017, 14:24
von Armata
Danke Chris! Sowas hab ich gesucht. Sieht gut aus, werde ich beschaffen!
LG
Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!
Verfasst: Mo 23. Okt 2017, 14:28
von McMonkey
Und der Schlüsseltresor hängt neben dem anderen Tresor. Und die Frau hat die ganze Nacht Zeit die Kombi auszuprobieren und ... und ...
Also jetzt bleiben wir mal am Teppich. Mir ist ein aufgebrochener Tresor lieber als ein aufgesperrter - bei einem Einbruch.
Glock1768 hat geschrieben:und wo ist der Schlüssel wenn du zb duschen gehst, schlafen gehst ???
Im Gesetz steht nix von Schlafen und von Duschen. Und daher Dusche und Schlafe ich auch nicht vor dem Gesetz.

Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!
Verfasst: Mo 23. Okt 2017, 14:30
von aurum
Wurde diese Art der Verwahrung schon überprüft? Es sollte kein Problem sein.
Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!
Verfasst: Mo 23. Okt 2017, 14:30
von Bourne
McMonkey hat geschrieben:Bourne hat geschrieben:Und dass sie die Waffe selber heraus nehmen wollen verstehe ich auch.

Verstehe ich mit Entschiedenheit nicht. Was ich in meinem Safe drinnen habe geht den/die Beamtin nix, nader an. Da sind auch noch andere persönliche Dinge versperrt. Die gehen nur mich was an. Sollte jemals ein Beamter/Beamtin darauf bestehen in den Safe greifen zu wollen oder dort Nachschau zu halten, werde ich die Amtshandlung nicht blockieren. Die Amtshandelnden aber von meinem Protest und der notwendigen Protokollieren und einer Beschwerde mittels Rechtsbeistand in Kenntnis setzen.
Ich habe im Waffentresor und -schrank nur Waffen und Munition drin. Für die persönlichen Sachen habe ich einen eigenen Tresor. Mir ist es also egal, ob er sie heraus nimmt oder ob ich sie ihm heraus gebe.
Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!
Verfasst: Mo 23. Okt 2017, 14:41
von chris81
aurum hat geschrieben:
Wurde diese Art der Verwahrung schon überprüft? Es sollte kein Problem sein.
Nein wurde noch nicht Überprüft, wüsste aber nicht warum es ein Problem sein sollte.
Ein Safe mit Zahlenschloss ist ja nicht anders.
Als meine Frau versucht hat, mir den Schlüssel im Schlaf aus dem Pyjama zu ziehen, war mir diese Art der Verwahrung lieber.
Liebe Grüße,
Chris
Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!
Verfasst: Mo 23. Okt 2017, 18:03
von hobbycaptain
und die Reserveschlüssel in einem 2. Schlüsseltresor

Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!
Verfasst: Mo 23. Okt 2017, 18:12
von chris81
hobbycaptain hat geschrieben:
und die Reserveschlüssel in einem 2. Schlüsseltresor

Nein, in meinem Fall sicher verwahrt 25km entfernt.
Liebe Grüße,
Chris
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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!
Verfasst: Mo 23. Okt 2017, 18:39
von Incite
chris81 hat geschrieben:aurum hat geschrieben:
Wurde diese Art der Verwahrung schon überprüft? Es sollte kein Problem sein.
Nein wurde noch nicht Überprüft, wüsste aber nicht warum es ein Problem sein sollte.
Ein Safe mit Zahlenschloss ist ja nicht anders.
Als meine Frau versucht hat, mir den Schlüssel im Schlaf aus dem Pyjama zu ziehen, war mir diese Art der Verwahrung lieber.
Liebe Grüße,
Chris
Was in Österreich ist kA aber in Deutschland Probleme....
Hier ein Zitat:
Anmerkung zur Schlüsselaufbewahrung:
Wird der Schlüssel eines Wertbehältnisses in einem - weiteren, geringwertigeren - Behältnis aufbewahrt, so kann das Wertbehältnis nur als so sicher oder gleichgestellt eingestuft werden wie das Schlüsselaufbewahrungsbehältnis. Das höherwertige Wertbehältnis zur Waffenaufbewahrung wird somit abgewertet. Ist erst einmal das Schlüsselaufbewahrungsbehältnis aufgebrochen, dann ist auch das höherwertige Wertbehältnis geöffnet!
https://www.jagderleben.de/praxis/schlu ... rank-frage
Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!
Verfasst: Mo 23. Okt 2017, 18:55
von Jo_Kux
Was hat das Beispiel aus D jetzt genau mit unserer Diskussion zu tun?
Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!
Verfasst: Mo 23. Okt 2017, 19:33
von Trommler
Man kann nur hoffen dass der neue Innenminister uns mehr unterstützt.
Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!
Verfasst: Di 24. Okt 2017, 12:05
von preisi
McMonkey hat geschrieben:
Im Gesetz steht nix von Schlafen und von Duschen. Und daher Dusche und Schlafe ich auch nicht vor dem Gesetz.

Das sagst bei der Verwahrungskontrolle und als nächstes gehts dann behördlich verordnet zum Vogerl-Doktor
Muss ich eigentlich analog zum (Ersatz-)Tresorschlüssel meine im Keller lagernde Flex auch in einen Flex-Tresor sperren? Könnte ja als Universal-Schlüssel für meinen und auch andere Tresore in der Nachbarschaft verwendet werden
Auf so einen Schachzug einer Behörde warten wir noch, dann können im ländlichen Raum alle gleichzeitig Ihre Waffen abgeben

Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!
Verfasst: Di 24. Okt 2017, 12:09
von Th3Z0ne
Außer man hat "Wertschutzschrank -Grad I - EN 1143-1" der gilt seitens der normierenden Stelle als sicher gegenüber "schwerem Handwerkzeug" wo auch die Flex dazu zählt.
(
https://www.tresoro.at/mediafiles/Muell ... stufen.pdf )