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Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Verfasst: Di 15. Jan 2019, 16:45
von Balistix
gewo hat geschrieben: Mi 2. Jan 2019, 12:18
aber solange das gesetz ned veroeffentlich ist darf glaube ich zb kein schalldamepfer ausgefolgt werden
es gilt nach wie vor die alte rechtslage
Um Unklarheiten zu vermeiden:
Gesetze treten nach ordnungsgemäßer Kundmachung in Kraft. Die Kundmachung von Gesetzen erfolgt heutzutage ausschließlich und authentisch über das RIS
in Form der BGBl. Mit Inkrafttreten sollte es auch sofort in der konsolidierten Gesetzesfassung stehen.
Sollten ausnahmsweise aufgrund technischer Fehler Abweichungen vorkommen, so zählt das BGBl.
(Siehe dazu auch:
https://www.parlament.gv.at/PERK/GES/WE ... ndex.shtml)
Im konkreten Fall wurde die Novelle des WaffG (idF
BGBl I 97/2018) am 22.12.2018 im RIS kundgemacht.
Die mit 1.1. in Kraft tretenden Bestimmungen sind somit bereits in Kraft getreten.
Dass im RIS die konsolidierte Fassung noch nicht aktualisiert wurde, ist extrem ärgerlich und stiftet ggf Verwirrung -
ist aber für die geltende Rechtslage völlig unerheblich. Diese richtet sich - wie ausgeführt - nach dem BGBl.
Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Verfasst: Do 17. Jan 2019, 07:40
von Hirschberg
Die hätten wenigstens die Datumsangabe in der Überschrift mit 31.12.18 stoppen sollen so lange der Text nicht aktualisiert ist!
Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Verfasst: Fr 25. Jan 2019, 15:34
von McMonkey
Jetzt ist er online.
Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Verfasst: Fr 25. Jan 2019, 15:47
von Glock1768
McMonkey hat geschrieben: Fr 25. Jan 2019, 15:34
Jetzt ist er online.
Link? ......
Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Verfasst: Fr 25. Jan 2019, 15:50
von Bourne
Glock1768 hat geschrieben: Fr 25. Jan 2019, 15:47
McMonkey hat geschrieben: Fr 25. Jan 2019, 15:34
Jetzt ist er online.
Link? ......
Müsste das hier sein:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Verfasst: Fr 25. Jan 2019, 15:53
von Glock1768
kann nicht sein, alleine im Inhaltsverzeichnis gibt es Kat D Waffen

Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Verfasst: Fr 25. Jan 2019, 15:57
von Bourne
Glock1768 hat geschrieben: Fr 25. Jan 2019, 15:53
kann nicht sein, alleine im Inhaltsverzeichnis gibt es Kat D Waffen
Wenn ich das richtig verstanden habe, werden die Änderungen, die ab 14.12.2019 gelten, auch erst dann eingearbeitet ...
Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Verfasst: Fr 25. Jan 2019, 15:57
von McMonkey
Die Erweiterung ist dabei, wenn ich auch das nicht so sehe wie es immer prognostiziert wurde.
viewtopic.php?f=20&t=44057&p=698603#p698603
Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Verfasst: Fr 25. Jan 2019, 16:08
von Glock1768
Bourne hat geschrieben: Fr 25. Jan 2019, 15:57
Wenn ich das richtig verstanden habe, werden die Änderungen, die ab 14.12.2019 gelten, auch erst dann eingearbeitet ...
wirklich war, den der Sportschütze ist schon drinnen ...
Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Verfasst: Fr 25. Jan 2019, 16:11
von McMonkey
Glock1768 hat geschrieben: Fr 25. Jan 2019, 16:08
Bourne hat geschrieben: Fr 25. Jan 2019, 15:57
Wenn ich das richtig verstanden habe, werden die Änderungen, die ab 14.12.2019 gelten, auch erst dann eingearbeitet ...
wirklich war, den der Sportschütze ist schon drinnen ...
Also können sie uns über 5Stk. wieder quälen wie es ihnen beliebt. Hab ich mir eigentlich eh gedacht, dass das alles kein Freibrief wird.
Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Verfasst: Fr 25. Jan 2019, 16:43
von Glock1768
Witzig, das Par 23 auf Par 17 Abs 1 Ziffer 7, 8 und 11 verweist und dies noch garnicht im Gesetz enthalten ist ... Denn dort endet es bei Ziffer 6
Omg ...
Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Verfasst: Fr 25. Jan 2019, 16:54
von Spiky
McMonkey hat geschrieben: Fr 25. Jan 2019, 16:11Also können sie uns über 5Stk. wieder quälen wie es ihnen beliebt. Hab ich mir eigentlich eh gedacht, dass das alles kein Freibrief wird.
Ja und nein
Wenn Du nach 5 Jahren um 2 erweitern willst, dann nein --> Sportschütze reicht
Wenn Du innerhalb von 5 Jahren um >2 erweitern willst, dann ja --> da bleibt dann alles beim alten...
Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Verfasst: Fr 25. Jan 2019, 17:44
von AUG-andy
§ 12 ist jene Behörde zuständig, die das Waffenverbot in erster Instanz erlassen hat.
(11) Auf strafbare Handlungen, die vor dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 120/2016 begangen worden sind, ist § 50 Abs. 1 und 1a in der Fassung vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 120/2016 weiter anzuwenden.
(Anm.: Z 12 bis Z 20 treten mit 14.12.2019 in Kraft)
(21) Vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 nach § 17 Abs. 2 erlassene Verordnungen bleiben unberührt.
(22) Für waffenrechtliche Bewilligungen, die auf Grund § 22 Abs. 2 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 120/2016 erteilt worden sind, entfällt die Beschränkung, dass nur Waffen mit Kaliber 9 mm oder darunter geführt werden dürfen.
Was ist jetzt Z12 - Z20 ? High Cap ?
Alles sehr undurchsichtig. 
Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Verfasst: Fr 25. Jan 2019, 19:33
von hmg382
Es steht immer noch "Novelle in Bearbeitung" ... die sind also on-the-fly am Werkeln ... aber noch nicht fertig. Ich würd mich der Sache erst annehmen, wenn o.g. Info weg ist. Sonst ist das Chaos im Hirn perfekt ...
Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Verfasst: Fr 25. Jan 2019, 19:57
von Balistix
AUG-andy hat geschrieben: Fr 25. Jan 2019, 17:44
§ 12 ist jene Behörde zuständig, die das Waffenverbot in erster Instanz erlassen hat.
(11) Auf strafbare Handlungen, die vor dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 120/2016 begangen worden sind, ist § 50 Abs. 1 und 1a in der Fassung vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 120/2016 weiter anzuwenden.
(Anm.: Z 12 bis Z 20 treten mit 14.12.2019 in Kraft)
(21) Vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 nach § 17 Abs. 2 erlassene Verordnungen bleiben unberührt.
(22) Für waffenrechtliche Bewilligungen, die auf Grund § 22 Abs. 2 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 120/2016 erteilt worden sind, entfällt die Beschränkung, dass nur Waffen mit Kaliber 9 mm oder darunter geführt werden dürfen.
Was ist jetzt Z12 - Z20 ? High Cap ?
Alles sehr undurchsichtig.
Ich zitier mich mal selbst.
Undurchsichtig ist da gar nichts. Du kannst die entsprechenden Bestimmungen im Bundesgesetzblatt bereits nachlesen. Sie sind Gesetz, treten aber erst später - eben ua zum 14.12.2019 in Kraft und werden erst dann in die konsolidierte Fassung aufgenommen.
Balistix hat geschrieben: Di 15. Jan 2019, 16:45Gesetze treten nach ordnungsgemäßer Kundmachung in Kraft. Die Kundmachung von Gesetzen erfolgt heutzutage ausschließlich und authentisch über das RIS
in Form der BGBl. Mit Inkrafttreten sollte es auch sofort in der konsolidierten Gesetzesfassung stehen.
Sollten ausnahmsweise aufgrund technischer Fehler Abweichungen vorkommen, so zählt das BGBl.
(Siehe dazu auch:
https://www.parlament.gv.at/PERK/GES/WE ... ndex.shtml)
Im konkreten Fall wurde die Novelle des WaffG (idF
BGBl I 97/2018) am 22.12.2018 im RIS kundgemacht.