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Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Mi 1. Jun 2011, 14:48
von Datejust
Vintageologist hat geschrieben:
Datejust hat geschrieben:Wär ich ein Einbrecher würd ich dann wohl auch eine 'leichtere' Türe nehmen.
Wärst du ein Einbrecher, würdest du dann nicht GERADE hinter dieser besonders gut geschützten Türe die fette Beute erwarten?
Wäre ich ein Einbrecher würde ich zumindest warten bis der Besitzer zur Arbeit geht und die Wohnung leer ist.
Und die Frage ist ja auch noch, ob die Beute fett genug ist, den Aufwand und das Risiko einzugehen. Zehn Minuten an einer Türe rumzuwerken ist ja nicht ganz unauffällig - verglichen mit den 5 Sekunden an denen eine ungeschützte Türe offensteht.

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Mi 1. Jun 2011, 14:56
von pointi2009
was in diesem Zusammenhang nicht unwichtig ist:
Rechtssatz

Der Angegriffene ist nicht verhalten, immer dann, wenn ihm andere Möglichkeiten als der Eingriff in die körperliche Sicherheit des Angreifers offenstehen und zumutbar sind, grundsätzlich zunächst diese auszuschöpfen und deshalb auch tunlichst eine Konfrontation mit dem Angreifer zu vermeiden.

Vielmehr hat der Angegriffene in einer Notwehrsituation das Recht, den Angriff verlässlich, das heißt sofort und endgültig, abzuwehren und ist, von extremen Ausnahmesituationen abgesehen, wie etwa bei Angriffen von Strafunmündigen oder in Fällen schuldhafter Provokation, nicht verpflichtet, dem Angriff auszuweichen.
Entscheidungstexte

14 Os 180/95
Entscheidungstext OGH 19.03.1996 14 Os 180/95
15 Os 2/08w
Entscheidungstext OGH 18.02.2008 15 Os 2/08w
Vgl auch

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Mi 1. Jun 2011, 14:59
von Gw10
was ich mich in diesem zusammenhang jedesmal frage:

gibts nicht irgendwelche projektile (gummi, kunststoff, ... ???) bei der man mit einer 9mm auf jemanden abdrücken kann und ihm dabei maximal eine rippe bricht?

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Mi 1. Jun 2011, 15:08
von pointi2009
ich würde mir von der Rechtssprechung wünschen, für gewisse Standard Situationen eindeutige Rechtssprechungen zu verlautbaren. Sieh zB hier:
Rechtssatz
Ein wuchtiger Messerstich gegen den Unterleib eines Menschen als Reaktion gegen einen - sei es nun erstmals drohenden oder nach einem fehlgegangenen wiederholten - händisch geführten Schlag ist ganz offensichtlich und für jedermann leicht erkennbar unangemessen (§ 3 Abs 1 zweiter Satz StGB).
Entscheidungstexte
12 Os 162/89
Entscheidungstext OGH 01.02.1990 12 Os 162/89
... was ist, wenn der Angreifer dennoch nicht ablässt, obwohl 2x fehlgeschlagen sein Angriff? Was ist ein angemessenes Mittel in diesem Fall? Ich kenn doch aus meiner Jugend solche Situationen zur genüge. Der Angreifer hört nicht auf bis entweder der Angegriffene wehrlos am Boden liegt, oder andere den Angreifer endlich von seinem Vorhaben abbringen können.

Klar kann man die Situation auch auslegen mit: der hat zweimal nicht getroffen, dem Arsch zeig ichs jetzt und stech ihn kaltblütig ab.

Ich würd mir wünschen: heisser Einbruch, obwohl mein draussen kein Schild steht "offene Tür, bitte helfen sie sich selbst" dass man dann jedes zur Verfügung stehende Mittel auch anwenden kann. Wenn ich im Bett lieg und schlafe, der Typ kommt ins Haus, kommt ins Schlafzimmer und ich werd noch kurz vorher wach, dass ich die Pistole ausm Safe nehmen kann, dann drück ich ab... Punkt Komma Aus! Was weiss ich was der alles dabei hat an Waffen? Was weiss ich welche Gefahr für mich und meine Liebsten entstehen könnten? Was weiss ich was der wirklich nur vorhat? => OGH Entscheid: eindeutig Notwehr mit Schusswaffe

wennst Zeit hast und cool bist:
Rechtssatz

Ein nicht lebensbedrohender und solcherart den (alkoholisierten) Angreifer möglichst schonender gezielter Schuß gegen dessen Bein nach zweimaliger Aufforderung, stehenzubleiben, überschreitet (fallbezogen) nicht das Maß der notwendigen Verteidigung.
Entscheidungstexte

15 Os 27/89
Entscheidungstext OGH 18.04.1989 15 Os 27/89
Veröff: JBl 1990,388 = SSt 60/28

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Mi 1. Jun 2011, 17:30
von BigBen
Ich bitte um Belege für die Behauptung das immer mehr heisse Einbrüche stattfinden...ich kenn das bisher nur von FPÖ Wahlplakaten.

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Mi 1. Jun 2011, 17:48
von Vintageologist
Pointi, wo findet man derartige Entscheidungen? Kann ich da die Quelle haben? Sowas suche ich nämlich immer wieder...
Datejust hat geschrieben:
Vintageologist hat geschrieben:
Datejust hat geschrieben:Wär ich ein Einbrecher würd ich dann wohl auch eine 'leichtere' Türe nehmen.
Wärst du ein Einbrecher, würdest du dann nicht GERADE hinter dieser besonders gut geschützten Türe die fette Beute erwarten?
Wäre ich ein Einbrecher würde ich zumindest warten bis der Besitzer zur Arbeit geht und die Wohnung leer ist.
Und die Frage ist ja auch noch, ob die Beute fett genug ist, den Aufwand und das Risiko einzugehen. Zehn Minuten an einer Türe rumzuwerken ist ja nicht ganz unauffällig - verglichen mit den 5 Sekunden an denen eine ungeschützte Türe offensteht.
In der heutigen "dem Nachbarn is eh wurscht was da passiert"-Welt, wo die Leute lieber wegschauen, da hat man die 10min locker. Viele verkleiden sich auch als Handwerker und wenn jemand fragt (nicht grade der Besitzer), dann arbeiten die da gerade irgendwas. So ist es sogar bei uns im Haus passiert.

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Mi 1. Jun 2011, 18:14
von Datejust
Ich kenne es ehrlich gesagt nicht von FPÖ-Plakaten, aber weder ich noch mein Umfeld sind diesen zugeneigt. Ich kenn nur meine eigenen Erfahrungen und die in meinem Umfeld, und mir fallen halt entsprechende Berichte in den Medien auf. Vlt. verändern sie sich ja nicht, sondern steigen nur mit den 'normalen' Einbrüchen mit, bzw sind früher nicht so erwähnt worden.
Und bevor es aufkommt: ich hab Probleme mit jedem Einbrecher, ganz egal wo er geboren wurde.
Bei meinen Eltern sind sie im übrigen abgehauen als der Hund wachgeworden ist. Und ehrlich gesagt ist ja auch egal ob es sich verändert, solange heiße Einbrüche prinzipiell begangen werden können.

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Mi 1. Jun 2011, 18:17
von Datejust
Vintageologist hat geschrieben:Viele verkleiden sich auch als Handwerker und wenn jemand fragt (nicht grade der Besitzer), dann arbeiten die da gerade irgendwas. So ist es sogar bei uns im Haus passiert.
Ich kann mich noch erinnern, wie auf die Art während der Vorlesungen die Projektoren aus den Hörsälen abmontiert und gestohlen wurden.

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Mi 1. Jun 2011, 19:34
von franky111
BigBen hat geschrieben:Ich bitte um Belege für die Behauptung das immer mehr heisse Einbrüche stattfinden...ich kenn das bisher nur von FPÖ Wahlplakaten.
2 Wochen bevor ich bei meiner damaligen ex eingezogen bin ( ins Elternhaus), hams in der Nacht eingebrochen, Mutter im Schlafzimmer, meine ex im "Kinderzimmer".
Der Vater war auf Spätschicht, und ich bin um 22 Uhr gefahren. um 23:30 wurde eingebrochen.
Beide Frauen haben was gehört und gedacht ich hätte was vergessen, oder komm nochmal zum kuscheln zurück, sind aber zum Glück ned aus den Zimmern gegangen.
Gestohlen wurde der Staubsauger, eine kleine Maglite, und Kleingeld aus einer "Obstschale". Handy, Laptop Fernseher wurden dagelassen...
Beim Nachbarn waren sie 5 minuten später, aber der ging nachschauen und hat sie durch Lichtmachen und Türenaufschlagen vertrieben....

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Mi 1. Jun 2011, 19:48
von BigBen
Das hat aber mit Statistik nichts zu tun, ich kenn auch Personen die sowas vor 12-13 Jahren schon erlebt haben. Ich zweifle ja auch nicht an, dass es solche Vorfälle gibt...mich stört nur die Behauptung das es immer mehr werden, ohne das es irgendwie belegt werden kann!

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Mi 1. Jun 2011, 20:33
von gertbley
Wäre ich ein Einbrecher würde ich zumindest warten bis der Besitzer zur Arbeit geht und die Wohnung leer ist.
Ich fürchte, dass der Trend eher in die andere Richtung gehen wird: Die Zeiten wo die Leute größere Bargeldbeträge zu Hause hatten sind vorbei. Wenn aber die Eigentümer zu Hause sind gibt's Bankomatkarten mit Code und die Kombination für den Tresor etc.....

@BigBen: das ist nur meine negative Zukunftsvision - Belege dafür habe ich (zum Glück) nicht.

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Mi 1. Jun 2011, 21:19
von Expat
Gw10 hat geschrieben:was ich mich in diesem zusammenhang jedesmal frage:

gibts nicht irgendwelche projektile (gummi, kunststoff, ... ???) bei der man mit einer 9mm auf jemanden abdrücken kann und ihm dabei maximal eine rippe bricht?
Der Kram ist "less lethal", auf nahe Distanzen (=in der Wohnung/Haus) immernoch tödlich. Zusätzlich pralllen die Dinger sehr gern ab und wenn du Pech hast und dein Gegenüber hat eine Waffe mit "lethal" Munition, dann geht's ab in die Kiste. Solche Geschosse sind eher für Aufstandsniederschlagungen (aka Riot Control) durch die Staatsgewalt.

Oh, ich seh gerade 9mm.
Ich schätze, dass eine Vollgummi 9mm (wenn es sowas geben sollte, was ich aufgrund der sinnfreiheit nicht glaube) nicht sehr viel schlimmer ist als ein harter Paintball Markierer. Dein Gedanke ist löblich, hat sich aber in den USA afaik als nicht effektiv erwiesen.

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Mi 1. Jun 2011, 23:09
von franky111
Reicht ja wenn die ersten 2 Murmeln aus Gummi sind, somit ist keine Tötungsabsicht gegeben, und wenn es ernst wird, oder der Gegenüber was gleichwertiges in der Hand hat, halt noch ein paarmal abdrücken...

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Do 2. Jun 2011, 02:32
von Sidekix
franky111 hat geschrieben:Reicht ja wenn die ersten 2 Murmeln aus Gummi sind, somit ist keine Tötungsabsicht gegeben, und wenn es ernst wird, oder der Gegenüber was gleichwertiges in der Hand hat, halt noch ein paarmal abdrücken...
so hab ich meinen Revolver immer geladen, 1. Schrot oder Gummipatrone
Rest HP´s weil dann gehts um alles... ;)

a Pistole is ma zur SV zu unsicher, wenns hart auf hart kommt hast ka Zeit zu repetieren
und sogar bei Gecco/Magtech hatte ich scho mal Versager....

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Do 2. Jun 2011, 02:43
von raptor
pointi2009 hat geschrieben:ich würde mir von der Rechtssprechung wünschen, für gewisse Standard Situationen eindeutige Rechtssprechungen zu verlautbaren. Sieh zB hier:
Rechtssatz
Ein wuchtiger Messerstich gegen den Unterleib eines Menschen als Reaktion gegen einen - sei es nun erstmals drohenden oder nach einem fehlgegangenen wiederholten - händisch geführten Schlag ist ganz offensichtlich und für jedermann leicht erkennbar unangemessen (§ 3 Abs 1 zweiter Satz StGB).
Entscheidungstexte
12 Os 162/89
Entscheidungstext OGH 01.02.1990 12 Os 162/89
... was ist, wenn der Angreifer dennoch nicht ablässt, obwohl 2x fehlgeschlagen sein Angriff? Was ist ein angemessenes Mittel in diesem Fall? Ich kenn doch aus meiner Jugend solche Situationen zur genüge. Der Angreifer hört nicht auf bis entweder der Angegriffene wehrlos am Boden liegt, oder andere den Angreifer endlich von seinem Vorhaben abbringen können.

Klar kann man die Situation auch auslegen mit: der hat zweimal nicht getroffen, dem Arsch zeig ichs jetzt und stech ihn kaltblütig ab.

Ich würd mir wünschen: heisser Einbruch, obwohl mein draussen kein Schild steht "offene Tür, bitte helfen sie sich selbst" dass man dann jedes zur Verfügung stehende Mittel auch anwenden kann. Wenn ich im Bett lieg und schlafe, der Typ kommt ins Haus, kommt ins Schlafzimmer und ich werd noch kurz vorher wach, dass ich die Pistole ausm Safe nehmen kann, dann drück ich ab... Punkt Komma Aus! Was weiss ich was der alles dabei hat an Waffen? Was weiss ich welche Gefahr für mich und meine Liebsten entstehen könnten? Was weiss ich was der wirklich nur vorhat? => OGH Entscheid: eindeutig Notwehr mit Schusswaffe

wennst Zeit hast und cool bist:
Rechtssatz

Ein nicht lebensbedrohender und solcherart den (alkoholisierten) Angreifer möglichst schonender gezielter Schuß gegen dessen Bein nach zweimaliger Aufforderung, stehenzubleiben, überschreitet (fallbezogen) nicht das Maß der notwendigen Verteidigung.
Entscheidungstexte

15 Os 27/89
Entscheidungstext OGH 18.04.1989 15 Os 27/89
Veröff: JBl 1990,388 = SSt 60/28

Danke für die OGH Zitate. Ist sehr aufschlußreich.