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Re: WBK Erweiterung

Verfasst: Do 20. Nov 2025, 09:05
von lowleveluser
Ein Waffenbesitzer hat bei seiner Behörde um Erweiterung und auch A Plätze sowie für 30 Schuss Magazine angesucht. Dies mit Hilfe von einer Bestätigung des I.S.B. Dies wurde von der Behörde abgelehnt worauf der Betroffene Klage einreichte. Vor ca. 3 Wochen fand die Verhandlung statt bei der festgestellt wurde das diese Bestätigungen keine Rechtfertigung im Sinne des Sportschiessens sind.
Da es mitlerweilen schon eine Weisung des BMI betrffend Pumpguns gibt, ist es nur eine Frage der Zeit bis eine neue Weisung erfolgt.

Re: WBK Erweiterung

Verfasst: Do 20. Nov 2025, 09:37
von Steppenwolf
lowleveluser hat geschrieben: Do 20. Nov 2025, 09:05 Ein Waffenbesitzer hat bei seiner Behörde um Erweiterung und auch A Plätze sowie für 30 Schuss Magazine angesucht. Dies mit Hilfe von einer Bestätigung des I.S.B. Dies wurde von der Behörde abgelehnt worauf der Betroffene Klage einreichte. Vor ca. 3 Wochen fand die Verhandlung statt bei der festgestellt wurde das diese Bestätigungen keine Rechtfertigung im Sinne des Sportschiessens sind.
Da es mitlerweilen schon eine Weisung des BMI betrffend Pumpguns gibt, ist es nur eine Frage der Zeit bis eine neue Weisung erfolgt.
Kannst du das Urteil da verlinken zum nachlesen?

Vielen Dank!

LG

Re: WBK Erweiterung

Verfasst: Do 20. Nov 2025, 09:43
von titan
Es ist immer die Frage, auf welcher Grundlage ein solches Urteil gesprochen wurde. Diese Mag Dump Bewerbe von Taro sind halt nicht wirklich ein berauschendes Argument. IPSC wohl kein Thema.

Wenn gewisse Organisationen quasi "flatrate" Bestätigungen ausstellen, ohne sich um sportliche Ziele zu kümmern, dann braucht man sich wirklich nicht wundern. F.. around and find out..

Re: WBK Erweiterung

Verfasst: Do 20. Nov 2025, 10:52
von rider650
titan hat geschrieben: Do 20. Nov 2025, 09:43 ...
Wenn gewisse Organisationen quasi "flatrate" Bestätigungen ausstellen, ohne sich um sportliche Ziele zu kümmern, dann braucht man sich wirklich nicht wundern. F.. around and find out..
In Deutschland empören sich Waffenbesitzer regelmäßig über Schützenvereine, die 'reine Waffenbeschaffungsvereine' sind, weil sie ihren Mitgliedern nur das Minimum dessen abverlangen, was gesetzlich gefordert ist. Diese Vereine ecken dann auch regelmäßig bei Behörden an, weil diese meinen, die Latte müsse doch etwas höher hängen.

Dein Argument ist genau das selbe. Wenn es gesetzliche Minimalanforderungen gibt, um etwas kaufen zu dürfen, das die Leute haben wollen, dann sollte es niemand wundern, wenn andere Leute (Verbände, Vereine etc) genau die Minimalanforderungen erfüllen, um ihnen das zu ermöglichen. Wenn nun Behörden meinen, es müsse etwas mehr erfüllt werden, werden Leute auftauchen, die genau das erfüllen.

Das Problem sind nicht die Vereine und Verbände, die liefern, was die Leute verlangen, sondern der Gesetzgeber, der die Leute mit irgendwelchen unsinnigen Anforderungen gängelt. Daran dass die Leute 'große' Magazine haben wollen ist absolut nichts verwerfliches. Glückwunsch an die, die das über den I.S.B. effizient geschafft haben, und schlecht für die, die dafür in Zukunft durch höhere Reifchen springen müssen.

Re: WBK Erweiterung

Verfasst: Do 20. Nov 2025, 11:01
von titan
Du hast schon recht, aber 30 mal sinnlos den Abzug drücken, und sich zu einer Sportveranstaltung keine Mühe geben ist mE nicht sonderlich sportlich. Es gibt dazu nichtmal einen nationalen geschweige denn internationalen Vergleichsbewerb. Insbesondere konnte man sich für diesen Schwachsinnsbewerb ohnehin alles ausleihen. Von daher wäre mal interessant, was die Argumentation der Behörde war.

Es ist mE nicht verwunderlich, dass hier mal jemand vor Gericht verliert. Die WP Einschränkung hat gleichermaßen funktioniert. Es wurde jeder Antrag bis in die Dritte Instanz ausjudiziert bis die Türe dann zu war, und hier ist es nicht viel anders. Ist irgendwo auch ein Fehler in unserem Rechtssytem.

Re: WBK Erweiterung

Verfasst: Do 20. Nov 2025, 12:06
von Blaine
Steppenwolf hat geschrieben: Do 20. Nov 2025, 09:37 Kannst du das Urteil da verlinken zum nachlesen?
also ich finde nur ein urteil aus 2025 betreffen BH mödling
da wurde der beschwerde des waffenbesitzers folge gegeben und er hat eine VRF bekommen (3 wollt er eigentlich)
https://ris.bka.gv.at/JudikaturEntschei ... 01_2024_00

bei der BH scheibbs wurde in 2024 auch dem antragsteller recht gegeben und er hat eine bekommen
https://ris.bka.gv.at/JudikaturEntschei ... 01_2022_00

nur am rande:
in tulln wurde einem WBK besitzer die erweiterung um 68 A-plätze verweigert
die begründung liest sich recht witzig weil er mehr oder weniger nur ein schön formuliertes "haben will" im antrag hatte
https://ris.bka.gv.at/JudikaturEntschei ... 01_2024_00

Re: WBK Erweiterung

Verfasst: Do 20. Nov 2025, 13:35
von Snoop
titan hat geschrieben: Do 20. Nov 2025, 11:01 Du hast schon recht, aber 30 mal sinnlos den Abzug drücken, und sich zu einer Sportveranstaltung keine Mühe geben ist mE nicht sonderlich sportlich. Es gibt dazu nichtmal einen nationalen geschweige denn internationalen Vergleichsbewerb. Insbesondere konnte man sich für diesen Schwachsinnsbewerb ohnehin alles ausleihen. Von daher wäre mal interessant, was die Argumentation der Behörde war.

Es ist mE nicht verwunderlich, dass hier mal jemand vor Gericht verliert. Die WP Einschränkung hat gleichermaßen funktioniert. Es wurde jeder Antrag bis in die Dritte Instanz ausjudiziert bis die Türe dann zu war, und hier ist es nicht viel anders. Ist irgendwo auch ein Fehler in unserem Rechtssytem.
Das Hauptproblem ist der VwGH - die Waffenbehörden erster Instanz sind mehr oder weniger streng (wobei die Uneinheitlichkeit hier das nächste Problem ist), manche Richterinnen/Richter an den Verwaltungsgerichten durchaus vernünftig, aber wenn man zum VwGH geht (oder die Waffenbehörde nach einem Erfolg des Schützen beim Verwaltungsgericht eine Amtsrevision macht), hat man praktisch schon verloren. Die verbiegen den Gesetzeseortlaut bis an seine Grenzen (oder darüber hinaus), und das Ergebnis ist fast immer negativ.

Das ist Politjustiz, die man von anderen Höchstgerichten in dieser Form nicht kennt, und man ist ohne weiteren Instanzenzug machtlos.

Das beste Beispiel hast Du schon genannt, Waffenpass: Früher wurde er nach strengen Kriterien bedarfsgerecht durchaus ausgegeben, derzeit bekommen ihn nur mehr die gesetzlich privilegierten Berufsgruppen (und Aufsichtsorgane), für alle anderen, trotz Bedarfs, keine Chance, obwohl sich das Gesetz schon ewig nicht geändert hat…