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Verbot von Silvesterknallern

Alles was sonst nirgends wirklich reinpasst! Tabu sind: Politik und Religion (sofern kein Waffenbezug)
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Stickhead
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Re: Verbot von Silvesterknallern

Beitrag von Stickhead » Mi 4. Jan 2012, 21:31

>Michael< hat geschrieben:Da kommt auch gleich die nächste Regel die eigentlich der gesunde Menschenverstand schon vorgibt, beim Setzen einer Ladung -egal ob beim Vorderlader oder Feuerwerksmörser- nie den Kopf über die Mündung bzw über die Ladung halten. :roll:
Das ist so, als würde man in den Lauf einer Waffe mit angestecktem Magazin schauen. :tipphead:

Übersichtshalber:

Kategorie F1: Frei ab 12 Jahren
Kategorie F2: Frei ab 16 Jahren, im Ortsgebiet verboten, ausser das Verbot wurde aufgehoben
Kategorie F3: Ab 18 Jahren in Verbindung mit Pyrotechnikausweis, Bewilligungspflichtig
Kategorie F4: Ab 18 Jahren in Verbindung mit Pyrotechnikausweis, Bewilligungspflichtig
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz

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