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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Do 11. Jun 2026, 09:14
von Hasenfuss
phaesun hat geschrieben: Mi 10. Jun 2026, 23:24 This.
Rechtlich ja, in der Praxis ist es abhängig von den Amtshandelnden. Erwischt du lockere Amtshandelnde/innen, gibts kein Problem. Neuer Termin und gut is. Dawischt du Grantler, kann das anders ausgehen.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Do 11. Jun 2026, 10:29
von Master-chief1000
Ich kann nur jedem als Tipp geben eine Wlan Kamera beim Eingang zu installieren. Kostet >100€ und dann kann man wenns läutet selbst entscheiden ob es grad möglich ist aufzumachen oder eben nicht. Weil solang keiner die Tür aufmacht bist halt nicht da und gut ist.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Do 11. Jun 2026, 10:54
von rider650
Master-chief1000 hat geschrieben: Do 11. Jun 2026, 10:29 Ich kann nur jedem als Tipp geben eine Wlan Kamera beim Eingang zu installieren. Kostet >100€ und dann kann man wenns läutet selbst entscheiden ob es grad möglich ist aufzumachen oder eben nicht. Weil solang keiner die Tür aufmacht bist halt nicht da und gut ist.
Diese Lösung ist so offensichtlich, dass ich mir nicht erklären kann, wieso diese Debatten hier immer wieder entstehen.
Wen die baulichen Gegebenheiten daran hindern, zu schauen wer vor der Tür steht, der macht es so, und all die entsprechenden Probleme im Zusammenhang mit Kontrollen sind gelöst.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Do 11. Jun 2026, 11:17
von Master-chief1000
Absolut. Nur die Regelungen bezüglich Datenschutz beachten. Grob: Beschildern das Videoüberwacht wird, Aufzeichnungen im Regelfall nicht länger als 3 Tage speichern und keinen öffentlichen oder fremden Grund filmen. Dann ist das wirklich eine gute Lösung. Hab selbst eine Kamera mit mini Solarmodul für 90€ und die funktioniert tadellos.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Do 11. Jun 2026, 11:25
von Mr. Danger
Und was bringt Euch die Lösung wenn die Frau / die Kinder aufmachen? Oder wenn ihr Homeoffice bei geöffnetem Fenster macht und Euch die Polzei von der Gartentür aus hört?

Ich würde ebenfalls der Polizei die Situation erklären (wichtiger ConfCall) und Sie bitten in x Minuten / andere Zeit zu kommen. Wer Arbeitet zahlt zumeist auch Steuern und finanziert somit die Serviceeinrichtung Polizei. Die sind für mich da, nicht ich für Sie.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Do 11. Jun 2026, 12:04
von titan
Auch wenn man Homeoffice hat, ist man in Dienst und hat keine Freizeit. Es ist genauso auch von Selbstständigen nicht zu verlangen, dass sie Kunden und alles andere stehen lassen und liegen lassen, die Waffe(n) in Geschäfts und Betriebsräumen aus dem Fingerprinttresor hervorholen (z.B. Trafik oder Schmuckhändler), Waren ungesichert zurücklassen oder Sicherungsmaßnahmen vor Dritten zu offenbaren und/oder durch das Zücken und Entladen und anschließend wieder scharf machen etwaige anwesende Personen in Panik zu versetzen.

Diese Diskussion ist einigermaßen lebensfremd.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Do 11. Jun 2026, 12:20
von twin2000
Der Zweck der Verwahrungskontrolle ist die Verwahrung zu kontrollieren.
Dieses Ziel kann nur durch unangekündigte Kontrollen erreicht werden.

Eine Kontrolle, die durch einen vorangegangenen versuchten Kontrolltermin angekündigt wurde ist nicht unangekündigt und erfüllt daher nicht Ihren Zweck.

Die Verwahrungskontrolle ist ein Amtstermin. Der Dienstgeber hat den Angestellten dafür freizustellen.
Ich sehe keinen Grund warum das nicht auch bei Home-Office der Fall sein sollte.

Bei triftigen Gründen wird ein Aufschub kein Problem sein.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Do 11. Jun 2026, 12:35
von Mr. Danger
twin2000 hat geschrieben: Do 11. Jun 2026, 12:20 ...
Die Verwahrungskontrolle ist ein Amtstermin. Der Dienstgeber hat den Angestellten dafür freizustellen.
Ich sehe keinen Grund warum das nicht auch bei Home-Office der Fall sein sollte.
...
Einen Termin mache ich mir aus und kann Ihn planen. Die Verwahrungskontrolle ist sicher kein Amtstermin.
Nicht umsonst steht im Gesetz der zeitliche Rahmen (Mo-Sa 0700-2000) und
Die Überprüfung ist ohne jegliche nicht unumgänglich nötige Belästigung oder Störung des Betroffenen vorzunehmen

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Do 11. Jun 2026, 12:44
von FdH22
Mr. Danger hat geschrieben: Do 11. Jun 2026, 12:35
Einen Termin mache ich mir aus und kann Ihn planen. Die Verwahrungskontrolle ist sicher kein Amtstermin.
Nicht umsonst steht im Gesetz der zeitliche Rahmen (Mo-Sa 0700-2000) und
Die Überprüfung ist ohne jegliche nicht unumgänglich nötige Belästigung oder Störung des Betroffenen vorzunehmen

Genau so ist es.
A****kriechen vor Amtskappelträgern ist nicht der Sinn der Verwahrungskontrolle ;)

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Do 11. Jun 2026, 12:56
von combatmiles
Ich hatte noch nie ne Kontrolle die nicht entspannt abgelaufen ist ....
Ich weiß nicht wie man drauf kommt dass alle Polizisten nur das Schlechte suchen...
Sind auch nur Menschen und meist froh wenns entspannt abläuft. Bei mir wird immer ein Termin gemacht weils mich sonst zu den "Prüfzeiten" nicht antreffen würden. Das kann dann auch mal später sein dafür müssens dann net 3x herfahren..
Und am meisten Freude hatten sie als ich alles relevante genau nach ZWR Auszug aufgelegt hatte..😎

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Do 11. Jun 2026, 13:06
von phaesun
twin2000 hat geschrieben: Do 11. Jun 2026, 12:20 Der Zweck der Verwahrungskontrolle ist die Verwahrung zu kontrollieren.
Dieses Ziel kann nur durch unangekündigte Kontrollen erreicht werden.

Eine Kontrolle, die durch einen vorangegangenen versuchten Kontrolltermin angekündigt wurde ist nicht unangekündigt und erfüllt daher nicht Ihren Zweck.

Die Verwahrungskontrolle ist ein Amtstermin. Der Dienstgeber hat den Angestellten dafür freizustellen.
Ich sehe keinen Grund warum das nicht auch bei Home-Office der Fall sein sollte.

Bei triftigen Gründen wird ein Aufschub kein Problem sein.
Wie ist denn ein Amtstermin definiert?
Ich wurde für Termine bei öffentlichen Ämtern noch nie freigestellt. Wo wäre das denn festgelegt?

Im übrigen sollte der Auszug aus dem Gesetz eindeutig sein. Wenn die Polizei an einem Werktag zu Arbeitszeiten vorstellig wird, kann es halt sein, dass man gerade Job-bedingt nicht weg kann.
Und das trifft zu egal ob ich im Büro oder Homeoffice bin.

Im übrigen hatte ich noch keine Kontrolle bei der die Polizisten in irgendeiner Weise ungut gewesen wären. Das genaue Gegenteil war der Fall.

Und der erwähnte potentielle Grantler wird sich genauso an das Gesetz halten müssen ggf.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Do 11. Jun 2026, 13:13
von twin2000
tschi hat geschrieben: Mi 10. Jun 2026, 23:23 Die Kontrolle muss „ohne jegliche Störung oder Belästigung“ erfolgen. Wenn Sie im Home-Office arbeiten oder in einem Meeting sind, müssen Sie die Beamten nicht sofort in die Wohnung lassen. Sie können höflich auf Ihre Arbeit verweisen und einen neuen Termin vereinbaren.
quelle?

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Do 11. Jun 2026, 13:18
von FdH22
phaesun hat geschrieben: Do 11. Jun 2026, 13:06

Im übrigen hatte ich noch keine Kontrolle bei der die Polizisten in irgendeiner Weise ungut gewesen wären. Das genaue Gegenteil war der Fall.

Und der erwähnte potentielle Grantler wird sich genauso an das Gesetz halten müssen ggf.
Zum 1. Satz 80-90% Zustimmung.

Zum 2. Satz: Den einen Grantler den ich erlebte konnte ich durch deutlich überlegenen IQ/EQ beruhigen u. glücklich machen :)

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Do 11. Jun 2026, 13:40
von Mr. Danger
phaesun hat geschrieben: Do 11. Jun 2026, 13:06 ...
Ich wurde für Termine bei öffentlichen Ämtern noch nie freigestellt. Wo wäre das denn festgelegt?
...
Bei vielen Firmen wird es so gehandhabt, dass ein Amtsweg eine bezahlte Abwesenheit ist (wie ein Arzttermin).
Bin mir nicht sicher ob es in manchen KVs explizit angeführt ist.
phaesun hat geschrieben: Do 11. Jun 2026, 13:06 ...
Im übrigen hatte ich noch keine Kontrolle bei der die Polizisten in irgendeiner Weise ungut gewesen wären. Das genaue Gegenteil war der Fall.
...
Die Polizisten sehen es normalerweise einfach als Teil des Jobs. Sie bekommen von der BH den Überprüfungsauftrag und müssen Ihn abarbeiten. Wenn die Überprüfung kooperativ durchgeführt werden kann, sind alle glücklich.
Bei mir waren Sie auch schon einmal nach 2000 Uhr da, weil sie mich sonst nie angetroffen haben. Nach einer Feststellung meinerseits, das die Überprüfung ausserhalb des Zeitrahmens ist, haben Sie sofort einen Termin angeboten. Habe Sie trotzdem hereingebeten und die Überprüfung ist ganz entspannt abgelaufen.

Lustig ist die Überprüfung für die Polizei auch nicht, da das Gesetz chaotisch und uneindeutig ist.
Beispiel: Meine BT96k ist als Kriegsmaterial eingestuft und die BH hat die dazugehörigen großen Magazine somit nicht ins ZWR eingetragen (habe ich sogar mit dem BMI diskutiert, weil ich die Magazine drinnen haben wollte. Aussage BMI: Magazine für KM werden nicht eingetragen und können auch nachgekauft werden). Ich habe mir danach noch 2 weitere MP5 Magazine gekauft, die der Händler ins ZWR eingetragen hat.
Bei der letzten Überprüfung habe ich somit 4 große MP5 Magazine präsentiert, im ZWR stehen aber nur 2.
Habe den Polizisten die Sachlage erklärt und die haben nur mit den Augen gerollt.
Die dürfen das dann auch an die BH melden und dort geht das Chaos weiter.
Mit der aktuellen Novelle ist es nicht besser geworden :mrgreen:

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Do 11. Jun 2026, 14:10
von titan
Nachdem die B&T halbautomatisch ist, frag ich mich, wie das BMI zur Ansicht kommt, dass Magazine für halbautomatisches Kriegsmaterial nicht vom Gesetz betroffen sind. KM kann u.A. sowohl halbautomatisch als auch vollautomatisch oder ein Einzellader sein. Der Wortlaut im Gesetz ist eigentlich klar, nämlich halbautomatisch (als Eigenschaftswort) und nicht ziviler Ursprung als Anforderung, etc.