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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Poirot
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Sa 9. Aug 2025, 22:48

Snoop hat geschrieben: Sa 9. Aug 2025, 22:27 aber Waffenbesitzer regelmäßig psychisch anzuschauen tut nicht weh.
Problem ist nur: es gibt Fehl und Überdiagnosen. Und wird man Opfer von sowas (villeicht sogar absichtlich - man erinnere sich an die verordnete Durchfallquote beim Psychotest), kann man sich nicht so einfach eine zweite Meinung einholen die anerkannt wird weil man ja genau das künftig verhindern will.

Viele sind leider sehr naiv und glauben an fehlerfreie faire Systeme.
Aber selbst das Justizsystem birgt hohe Risiken und hohe Chancen auf Fehlurteile.
Zitat: "Ralf Eschelbach, Richter am Bundesgerichtshof, schätzt, dass jedes vierte Strafurteil ein Fehlurteil sei."
JEDES VIERTE !!!
Da kann man sich eigentlich Urteile und Psychotests auch auswürfeln.
https://www.sueddeutsche.de/politik/feh ... -1.2479505

the_kole
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von the_kole » So 10. Aug 2025, 00:20

Snoop hat geschrieben: Sa 9. Aug 2025, 22:27
the_kole hat geschrieben: Sa 9. Aug 2025, 15:58
Snoop hat geschrieben: Sa 9. Aug 2025, 15:04
angryscientist hat geschrieben: Sa 9. Aug 2025, 14:23

Damals haben die Leute neue WBKs mit dem Vermerk für die HiCaps oder gleich mit einem neuen A Platz bekommen (Bekannter von mir).

Wenn das jetzt wieder kommt, bekommen alle Leute mit Schrot HAs plötzlich befristete WBKs.
Wobei ja glaube ich auch noch nicht definitiv gesagt ist, ob eine nach Erweiterung neu ausgestellte WBK wirklich als „neu“ gilt und damit befristet wird. Ein bisschen Optimismus möchte ich mir erhalten, bevor ich den Entwurf gesehen habe; und auch eine Befristung würde mich nicht davon abhalten, in Zukunft Erweiterungen zu beantragen.
Wenn einem das Geld egal ist...
Verschärfter (=teurer) Psychotest und Deutliche Gebührenerhöhungen für waffenrechtliche Verfahren wird nicht günstig
Also ganz ehrlich: Natürlich ist jede Verteuerung nicht super, aber EUR 40 mehr für die WBK (wenn man schon erweitert - muss man ja nicht) und vielleicht EUR 300 alle ACHT Jahre (wenn die Befristung für uns bestehende WBK-Inhaber überhaupt kommt UND WENN das wirklich einen neuen Psychotest bedeutet), finde ich jetzt nicht den Weltuntergang, das sind weniger als 2.000 Schuss Munition, die sind bei mir im Quartal weg. Und wenn man damit auch nur einen Wahnsinnigen rausfischt, weil er psychisch auffällig WIRD, soll's mir recht sein.
Die 110€ und die knapp 300€ gibt es ja schon, diese sollen noch deutlich erhöht werden. Und wer glaubt, dass es bei dieser einen Erhöhung und bei alle 8 Jahren bleiben wird, der kauft wahrscheinlich auch wöchentlich diverse Promi Kryptocoins...

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von HS911 » So 10. Aug 2025, 07:07

Das Problem an den regelmäßigen Untersuchungen ist, dass Sie durch Auslegung mittelfristig zu einem Totalverbot werden können (genau so wie es bei den Waffenpässen passiert ist).

Der Gesetzestext kann noch so vernünftig wirken, wenn zukünftige Regierungen meinen, dass Waffen nur etwas für Behörden & ein paar Freunderln sind, dann können wir alle zusammen innerhalb von 2-3 Legislaturperioden abgeben, ohne praktisch wirksame Rechtsmittel dagegen zu haben.

Genau das selbe Spielchen kenn ich auch von einem anderen Themengebiet: Die Verwaltung setzt den politischen Zeitgeist um & die Verwaltungsgerichte decken das mit entsprechenden Urteilen. Der Bürger kann defakto nichts dagegen machen.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » So 10. Aug 2025, 08:04

Snoop hat geschrieben: Sa 9. Aug 2025, 22:27
the_kole hat geschrieben: Sa 9. Aug 2025, 15:58
Snoop hat geschrieben: Sa 9. Aug 2025, 15:04
angryscientist hat geschrieben: Sa 9. Aug 2025, 14:23

Damals haben die Leute neue WBKs mit dem Vermerk für die HiCaps oder gleich mit einem neuen A Platz bekommen (Bekannter von mir).

Wenn das jetzt wieder kommt, bekommen alle Leute mit Schrot HAs plötzlich befristete WBKs.
Wobei ja glaube ich auch noch nicht definitiv gesagt ist, ob eine nach Erweiterung neu ausgestellte WBK wirklich als „neu“ gilt und damit befristet wird. Ein bisschen Optimismus möchte ich mir erhalten, bevor ich den Entwurf gesehen habe; und auch eine Befristung würde mich nicht davon abhalten, in Zukunft Erweiterungen zu beantragen.
Wenn einem das Geld egal ist...
Verschärfter (=teurer) Psychotest und Deutliche Gebührenerhöhungen für waffenrechtliche Verfahren wird nicht günstig
Also ganz ehrlich: Natürlich ist jede Verteuerung nicht super, aber EUR 40 mehr für die WBK (wenn man schon erweitert - muss man ja nicht) und vielleicht EUR 300 alle ACHT Jahre (wenn die Befristung für uns bestehende WBK-Inhaber überhaupt kommt UND WENN das wirklich einen neuen Psychotest bedeutet), finde ich jetzt nicht den Weltuntergang, das sind weniger als 2.000 Schuss Munition, die sind bei mir im Quartal weg. Und wenn man damit auch nur einen Wahnsinnigen rausfischt, weil er psychisch auffällig WIRD, soll's mir recht sein.

Mir hat einmal ein Besucher eines gewerblichen Schiesstands versucht, die am Stand ordentlich abgelegte Waffe wegzunehmen. Auskunft der Verkäufer: Früher Stammkunde, dann psychisch erkrankt und jetzt Waffenverbot, hat sich leider auf Grund einer Sicherheitslücke Zutritt verschafft. Genau solche Leute fischst Du mit periodischen Psychotests raus, bevor sie auffällig werden; ich musste nie einen machen, dem würde ich mich aber sofort unterziehen.

Ein gewisses Verständnis habe ich schon für das ganze Gezetere hier, was man uns Legalwaffenbesitzern denn wieder antut (auch wenn keiner hier die tatsächlich kommenden Regeln schon kennt), aber Waffenbesitzer regelmäßig psychisch anzuschauen tut nicht weh.

[Und jetzt ducke ich mich, auf dass die Systemkritik wieder freien Lauf nehmen kann ... ] :-)
Genau diese Haltung schadet uns Legalwaffenbesitzern langfristig :think:

Dein Beitrag klingt zwar moderat, ist aber in der Konsequenz nur ein freiwilliges Abnicken neuer Hürden, Kosten und Kontrollen ohne dass der Nutzen wirklich belegt ist.
Wer zusätzliche Gebühren wie nur 40 € oder „nur 300 € in acht Jahren“ verharmlost, öffnet damit der schleichenden Einführung immer höherer Kosten Tür und Tor und macht es künftig schwerer, bei weiteren Erhöhungen Nein zu sagen.

Regelmäßige psyhcotests bedeuten vor allem mehr Bürokratie, mehr Terminpflichten und das Risiko willkürlicher Fehlentscheidungen, die im schlimmsten Fall den Verlust der WBK bedeuten. Das von dir genannte Beispiel zeigt zudem kein Problem mangelnder Tests, sondern ein Versagen der Zutrittskontrolle. Solche Maßnahmen erzeugen eine trügerische Scheinsicherheit, ohne echte Sicherheitslücken zu schließen.

Wer öffentlich sagt, dass er das „nicht für den Weltuntergang“ hält, liefert der Politik die Vorlage, weitere Verschärfungen als harmlos zu verkaufen und genau die Salamitaktik, die wir seit Jahren erleben. Besonders kritisch ist, dass du diese Zustimmung gibst, obwohl die konkreten Regeln noch gar nicht bekannt sind. Damit unterschreibt man im Grunde einen Blankoscheck für Belastungen, deren Tragweite man nicht kennt.
Jede unkritische Zustimmung verschiebt die Grenze weiter zu unseren Ungunsten, bis Legalwaffenbesitz irgendwann so teuer, kompliziert und riskant wird, dass er für viele faktisch unerreichbar ist – ganz ohne spürbaren Sicherheitsgewinn.

Aber nichts für ungut, das ist nur meine Meinung dazu.

LG
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von fast12 » So 10. Aug 2025, 08:46

Die Verschärfung der §25 WaffG Überprüfung (e.g. potentieller Psychotest alle 5 Jahre) steht aus meiner Sicht in keinem Zusammenhang mit der Befristung der WBKs. Eine Befristung ist hierfür einfach nicht notwendig.

Also geht es bei der Befristung um was anderes - ich versteh ehrlich gesagt nicht, wieso diese zwei Themen immer vermischt werden...

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » So 10. Aug 2025, 08:53

fast12 hat geschrieben: So 10. Aug 2025, 08:46 Die Verschärfung der §25 WaffG Überprüfung (e.g. potentieller Psychotest alle 5 Jahre) steht aus meiner Sicht in keinem Zusammenhang mit der Befristung der WBKs. Eine Befristung ist hierfür einfach nicht notwendig.

Also geht es bei der Befristung um was anderes - ich versteh ehrlich gesagt nicht, wieso diese zwei Themen immer vermischt werden...
Psychotest alle 5 Jahre (mit jedesmal ungewissen Ausgang) wäre eine Befristung. Ohne Test - keine WBK Verlängerung.
Dafür dürfen z.B. Senioren halb blind nach der Star Operation weiter mit dem Auto fahren und Menschenleben gefährden, weil kein Austausch der medizinischen Daten mit den Verkehrssicherheitsbehörden angedacht wird.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von SectionThree » So 10. Aug 2025, 08:57

fast12 hat geschrieben: So 10. Aug 2025, 08:46 Also geht es bei der Befristung um was anderes - ich versteh ehrlich gesagt nicht, wieso diese zwei Themen immer vermischt werden...
Weil wir halt noch nicht wissen, was kommt … Das Gesetzgebungsverfahren ist ja nicht direkt transparent. Sie werden uns im September irgendwas hinknallen, mit 14 Tagen Begutachtungsfrist, wenn's hochkommt, und das tritt dann zum 1. Jänner in Kraft. Und weil, aus heutiger Sicht, beides erwünscht ist: eine strengere (und natürlich teurere) Begutachtung und eine Befristung auf, wenn man den Gerüchten trauen darf, 7 Jahre beim ersten Mal.
Poirot hat geschrieben: So 10. Aug 2025, 08:53 Psychotest alle 5 Jahre (mit jedesmal ungewissen Ausgang) wäre eine Befristung. Ohne Test - keine WBK Verlängerung.
Das kommt auf die Ausgestaltung an. Eine regelmäßige Überprüfung ist nicht gleichbedeutend mit einer Befristung der WBK an sich: wir haben ja etwas sehr ähnliches jetzt schon mit dem Waffen-FS, der alle 5 Jahre erneuert werden muss (oder halt Alternativen wie Jagdkarte oder Vereinsmitgliedschaft/Ergebnislisten), obwohl die WBK als solche unbefristet ist.
Zuletzt geändert von SectionThree am So 10. Aug 2025, 10:09, insgesamt 1-mal geändert.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » So 10. Aug 2025, 09:33

SectionThree hat geschrieben: So 10. Aug 2025, 08:57
Das kommt auf die Ausgestaltung an. Eine regelmäßige Überprüfung ist nicht gleichbedeutend mit einer Befristung der WBK an sich: wir haben ja etwas sehr ähnliches jetzt schon mit dem Waffen-FS, der alle 5 Jahre erneuert werden muss (oder halt Alternativen wie Jagdkarte oder Vereinsmitgliedschaft/Ergebnislisten), obwohl die WBK als solche unbefristet ist.
Ohne Stempel im Waffenführerschein keine WBK = Befristung. Oder darf man die Waffen behalten wenn man verweigert den Waffenführerschein zu aktualisieren ?
Waffenpässe sind auch häufig an eine gültige Jagdkarte geknüpft = Befristung.
Lediglich die Jagdkarte bleibt gültig wenn man eine zeitlang nicht einzahlt. Die Jagdwaffen sind (noch) frei, damit also auch nicht weg. Bei Waffenpass der an Jagdkarte geknüpft ist, sieht es aber anders aus.

Im Vergleich zu einem Psychotest kann man aber bei einem Waffenführerschein oder der Jagdkartenverlängerung nicht durchfallen. Wenn der Psychologe meint eine Quote erfüllen zu müssen oder sich eine Diagnose ausdenkt hat man keine Chance das Gegenteil zu beweisen. Man kann auch keinen Einspruch einlegen oder von einem Sachverständigen die Diagnose prüfen lassen. Sein Wort ist Gesetz. Und das stinkt.
Im medizinischen Bereich kann man Fehldiagnosen leichter aufdecken. Wurde mal gemacht mit erschreckenden Ergebnissen:
https://www.spiegel.de/gesundheit/diagn ... 42733.html

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Gadai » So 10. Aug 2025, 09:49

Poirot hat geschrieben: Sa 9. Aug 2025, 22:48
Snoop hat geschrieben: Sa 9. Aug 2025, 22:27 aber Waffenbesitzer regelmäßig psychisch anzuschauen tut nicht weh.
Problem ist nur: es gibt Fehl und Überdiagnosen. Und wird man Opfer von sowas (villeicht sogar absichtlich - man erinnere sich an die verordnete Durchfallquote beim Psychotest), kann man sich nicht so einfach eine zweite Meinung einholen die anerkannt wird weil man ja genau das künftig verhindern will.

Viele sind leider sehr naiv und glauben an fehlerfreie faire Systeme.
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Zitat: "Ralf Eschelbach, Richter am Bundesgerichtshof, schätzt, dass jedes vierte Strafurteil ein Fehlurteil sei."
JEDES VIERTE !!!
Da kann man sich eigentlich Urteile und Psychotests auch auswürfeln.
https://www.sueddeutsche.de/politik/feh ... -1.2479505
Ist dann so gewollt.
Zuletzt geändert von Gadai am So 10. Aug 2025, 10:33, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von SectionThree » So 10. Aug 2025, 10:18

Poirot hat geschrieben: So 10. Aug 2025, 09:33 Ohne Stempel im Waffenführerschein keine WBK = Befristung.
Nein. Eine Befristung hat immer ein Ablaufdatum. Mein Führerschein ist befristet. Die WBK aktuell nicht. Dass es im Rahmen der Fünfjährigen Bedingungen für den Erhalt der WBK gibt, ändert daran ja nichts. Wenn Du diese Bedingungen nicht erfüllst, wird ein Entzugsverfahren eingeleitet, aber das ist keine Befristung. Wenn die Überprüfung nichts ergibt, behältst Du Deine unbefristete WBK einfach weiter.

Bei einer echten Befristung musst Du aktiv einen Verlängerungsantrag stellen, und natürlich auch noch einmal neu bezahlen.
Waffenpässe sind auch häufig an eine gültige Jagdkarte geknüpft = Befristung.
Nein, das wäre eine Auflage bzw. Bedingung. Keine Befristung.
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(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)

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