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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 14. Aug 2025, 18:51
von Poirot
Master-chief1000 hat geschrieben: Do 14. Aug 2025, 14:07
Wtf

viel spaß das erst einmal als Beweismittel zugelassen zu bekommen wenn du ohne Einverständnis eine andere Person zuhause filmst
Wie im Straßenverkehr oft die einzige Möglichkeit die Exekutive bzw das Gericht von der Wahrheit zu überzeugen.
Wird die Wahrheit ignoriert und kommt es deswegen zu einem absichtlich herbeigeführten Fehlurteil, müsste man massiv am Rechtsstaat zweifeln.
https://www.weisser-ring.at/video-und-t ... eismittel/
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 14. Aug 2025, 19:27
von SectionThree
„Zugelassen“ muss es eh nicht werden, es kann im Rahmen der freien Beweiswürdigung ohne weiteres verwendet werden. Man kann nur im Nachhinein trotzdem noch zB Probleme mit dem Datenschutz bekommen. Es gibt dabei auch einen großen Unterschied zwischen anlassbezogenen, spontanen Aufnahmen und systematischer Überwachung „für den Fall der Fälle“.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 14. Aug 2025, 21:57
von FdH22
titan hat geschrieben: Do 14. Aug 2025, 12:58
FdH22 hat geschrieben: Do 14. Aug 2025, 11:48
Es besteht aber die Möglichkeit dass das Waff§ (bzw der Vollzug dessen) subtile Formen von Gewalt anwendet.
Weiß nicht, was du meinst.. Ev. Fälle wie jenen der Ex Außenministerin Karin Kneissl 2020, wo sie auf den Oberkörper ihres damaligen Mannes eingetrommelt hat, und er in Folge aus seinem Haus weggewiesen wurde (=Waffenverbot nach dem WaffG), wenn auch ein Gericht später dessen Unschuld festgestellt hat?
An so ähnliches (Verleumdung, Fehlurteile usw) habe ich gedacht. Aber ich möchte nicht weiter ins OT driften

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 14. Aug 2025, 21:59
von Master-chief1000
SectionThree hat geschrieben: Do 14. Aug 2025, 19:27
„Zugelassen“ muss es eh nicht werden, es kann im Rahmen der freien Beweiswürdigung ohne weiteres verwendet werden. Man kann nur im Nachhinein trotzdem noch zB Probleme mit dem Datenschutz bekommen. Es gibt dabei auch einen großen Unterschied zwischen anlassbezogenen, spontanen Aufnahmen und systematischer Überwachung „für den Fall der Fälle“.
§120 kann einem aber definitiv blühen wenn man mit so einer Aktion pech hat.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 14. Aug 2025, 22:30
von SectionThree
Master-chief1000 hat geschrieben: Do 14. Aug 2025, 21:59
§120 kann einem aber definitiv blühen wenn man mit so einer Aktion pech hat.
Bei § 120 StGB geht es primär ums Abhören; wenn sich also jemand Kenntnis von einer „nicht zu seiner Kenntnisnahme bestimmten Äußerung“ verschafft. Wenn ich aber ein Gespräch oder Telefonat aufzeichne, an dem ich beteiligt bin, dann ist diese Äußerung ja zu meiner Kenntnis bestimmt. Das Anfertigen der Aufnahme ist daher regelmäßig unproblematisch. Es stimmt aber, dass man ohne Einverständnis des Sprechenden die Tonaufnahme einer solchen Äußerung nicht einem Dritten zugänglich oder diese veröffentlichen darf.
Hier muss man eben abwägen: Ein (selbst abgetipptes!) Protokoll vorzulegen und den Prozessgegner aufzufordern, im Bestreitungsfall der Veröffentlichung der Originalaufnahme zuzustimmen, ist im Rahmen der freien Beweiswürdigung schon ganz effektiv. Unter Umständen kann auch ein (strafbefreiender Beweis-) Notstand vorliegen. Das klärt man dann aber am Besten mit seinem Rechtsanwalt …
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Fr 15. Aug 2025, 11:00
von gewo
Grundsätzlich darfst Du mal alles Filmen was Du möchtest, ausser du tust dass zum Zweck des Nachweises dass Du in einer bestimmten Situation im Recht bist. Damit fällt zb das aufzeichnen von Amtshandlungen aller Art schon mal raus.
Das aufgezeichnete Material darfst Du grundsätzlich nicht veröffentlichen oder Dritten zugänglich machen.
Ausser unter bestimmten Umständen.
Wenn Du also mit Deiner Dashcam weil Dir gerade danach ist die landschaftlichen Schönheiten des Wiener Stadtgebiets filmst, und zufällig unverschuldet in einen Unfall verwickelt wirst, dann stehst Du mit der Aufzeichnung besser da als ohne.
Ich hatte zweimal derartige Fälle.
Einmal dem Sachbearbeiter bei der Versicherung das Video gezeigt (ihm jedoch nicht überlassen) … reichte für die prompte Abweisung von Ansprüchen des Unfallgegners.
Auf die zweite Sache möchte ich Detail nicht eingehen, aber da hat mir die Aufzeichnung noch viel mehr erspart als nur den Vollkasko Malus…
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Fr 15. Aug 2025, 12:47
von SectionThree
gewo hat geschrieben: Fr 15. Aug 2025, 11:00
Grundsätzlich darfst Du mal alles Filmen was Du möchtest, ausser du tust dass zum Zweck des Nachweises dass Du in einer bestimmten Situation im Recht bist.
Wie, bitte, kommst Du darauf?
Damit fällt zb das aufzeichnen von Amtshandlungen aller Art schon mal raus.
Ich wiederhole mich: woher hast Du diese Ansicht? Gerade bei dienstlichem Einschreiten der Polizei gibt es keinerlei „expectation of privacy“, sind Videoaufnahmen (wenn sie die Amtshandlung nicht stören) regelmäßig unproblematisch. Was Du normalerweise nicht darfst, ist Deine Umgebung dauerhaft und unreflektiert aufzunehmen. Ob das jetzt eine Videokamera ist, die den Gehsteig vor Deinem Haus filmt, oder zB eine always-on Dashcam macht dabei im Prinzip keinen Unterschied. Das ist aber nicht strafbar, nur u.U. ein datenschutzrechtliches Problem.
Das aufgezeichnete Material darfst Du grundsätzlich nicht veröffentlichen oder Dritten zugänglich machen.
Das stimmt, wobei es sehr auf die genauen Umstände ankommt. Wenn ich zB den Stephansdom filme und es läuft mir jemand durchs Bild, ändert das nichts. Das alles ist aber noch immer kein strafrechtliches Problem.
Wenn Du also mit Deiner Dashcam weil Dir gerade danach ist die landschaftlichen Schönheiten des Wiener Stadtgebiets filmst, und zufällig unverschuldet in einen Unfall verwickelt wirst, dann stehst Du mit der Aufzeichnung besser da als ohne.
Ja, wobei es trotzdem passieren kann, dass sich die Datenschutzbehörde für Dich interessiert. Aber, ja, strafrechtlich ist das alles nicht relevant, und auch gegen die Verwendung als Beweismittel spricht nichts.
Insgesamt ist für den Bereich des Waffenrechts mit einer Videoaufnahme aber wohl nicht viel zu gewinnen – außer Du hast Kameras in Haus und Garten (das ist erlaubt, wenn sie keinen öffentlichen Bereich filmen) und auf dem Video ist zufällig zu sehen, wie Dich ein Einbrecher bedroht, idealerweise mit Waffengewalt, und Du den Angriff abwehrst …
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Fr 15. Aug 2025, 13:03
von Poirot
SectionThree hat geschrieben: Fr 15. Aug 2025, 12:47
Insgesamt ist für den Bereich des Waffenrechts mit einer Videoaufnahme aber wohl nicht viel zu gewinnen – außer Du hast Kameras in Haus und Garten (das ist erlaubt, wenn sie keinen öffentlichen Bereich filmen) und auf dem Video ist zufällig zu sehen, wie Dich ein Einbrecher bedroht, idealerweise mit Waffengewalt, und Du den Angriff abwehrst …
Es ging um einen theoretischen Beziehungsstreit der nicht selten in Wegweisung und villeicht auch Waffenverbot für den männlichen Teil endet. Villeicht zu Unrecht wofür MANN aber Beweise braucht.
2024 gab es in Österreich 14.600 Betretungs- und Annäherungsverbote vs 3.124 Wohnungseinbrüche.
Wenn man eine Waffe zum Selbstschutz im Eigenheim bereithällt wäre es also 5x notweniger auch eine Wohnungs Dashcam zu haben.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 20. Aug 2025, 05:38
von TomE
Poirot hat geschrieben: So 10. Aug 2025, 16:42
TomE hat geschrieben: So 10. Aug 2025, 15:37
Ich kann mich des Verdachts nicht erwehren, dass hier viele meinen, dass ihnen "der Staat" nur Böses will
Nicht unbedingt Böse aber mach mal eine Liste mit guten und schlechten Dingen die unsere Regierung(en) samt EU in den letzten Jahren umgesetzt haben.
Vor lauter Blaming, Vorschriften, Elektronik und vorgeschriebenen Helferlein setzen sich viele nicht mal mehr gerne in ein Auto rein.
Fleisch traut man sich bald nur noch geheim zu essen.
Muss man irgendwo sein Geschlecht angeben ist man verwirrt weil man nicht weis was gerade politisch korrekt ist.
Und um Freude am Schießsport (und den vielen neuen Gesetzen) zu empfinden wird man sich bald Psychopharmaka reinhauen müssen
Und was Gutes will der Staat mit den Gesetzesverschärfungen nicht bezwecken denn es wird statistisch keinerlei Auswirkungen auf die innere Sicherheit haben.
Ich hab keinerlei Problem damit mit maximal 3x drücken das Auto so einzustellen, dass es nur so wie warnt, wie ich es möchte.
Ich esse in der Öffentlichkeit Fleisch ohne angefeindet zu werden.
Ich weiß trotz der dritten oder vierten Auswahl beim Geschlecht was ich bin.
Die Frage, die du dir vielleicht wirklich stellen solltest ist, ob es nicht doch auch ein bisschen an deiner Betrachtungsweise liegt.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 20. Aug 2025, 05:41
von TomE
Laubmasta_reloaded hat geschrieben: So 10. Aug 2025, 16:23
TomE hat geschrieben: So 10. Aug 2025, 15:37
Der Staat sind wir übrigens alle.
Der "Staat" ist die aktuelle Regierung. Wären WIR ALLE der Staat, wäre das Land wohl nicht regierbar, da jeder bei allem mitentscheiden dürfte.
Daher ist das was der Staat macht, nicht der Wille der Bevölkerung, sondern nur der Wille der aktuellen Regierung.
Aber lang warst eh nicht weg
Stimmt, wir wählen Vertreter, die, weil sie wieder gewählt werden wollen, mehrheitlich im Sinne derer handeln, die sie gewählt haben.
Ich war nicht lang weg? Sorry, aber das versteh ich nicht.
Vielleicht magst du mir das erklären, gebe auch per privater Nachricht um nicht zu ausschweifend zu werden.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 20. Aug 2025, 06:04
von rider650
TomE hat geschrieben: Mi 20. Aug 2025, 05:41
Stimmt, wir wählen Vertreter, die, weil sie wieder gewählt werden wollen, mehrheitlich im Sinne derer handeln, die sie gewählt haben.
Ich war nicht lang weg? Sorry, aber das versteh ich nicht.
Vielleicht magst du mir das erklären, gebe auch per privater Nachricht um nicht zu ausschweifend zu werden.
Das ist die Version aus dem Schulbuch für Fünftklässler.
In der Realität werden die gewählt, die sich erfolgreich mächtige Sponsoren sichern, mit deren Geld ein möglichst großes Sprachrohr für wohlklingende Wahlversprechen gekauft wird. Der erfolgreichste Lügner wird regelmäßig Wahlsieger.
Nach dem Wahlsieg werden dann die Schulden bei den Sponsoren abgearbeitet, an die eigenen Wahlversprechen erinnert sich keiner mehr. Außerdem wird an der eigenen Karriere nach der unvermeidlichen Abwahl gebastelt: Gutbezahlte Posten in der Wirtschaft oder in Stiftungen, prestigeträchtige Posten in internationalen Organisationen, Geld für Reden - all das winkt denen, die das Spiel erfolgreich spielen. Die Wähler sind erbost - Auftritt des nächsten Kandidaten, der das selbe Spiel von vorne beginnt.
Westliche liberale Demokratie im Endstadium schaut dann so aus, dass es alle 6-12 Monate Neuwahlen gibt, weil die Wut des Pöbels über gebrochene Versprechen und Dreistigkeit der Amtshandlungen nicht mehr länger im Zaum gehalten werden kann - siehe z.B. GB.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 20. Aug 2025, 07:21
von Flying Dog
Wahre Worte.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 20. Aug 2025, 17:58
von TomE
rider650 hat geschrieben: Mi 20. Aug 2025, 06:04
TomE hat geschrieben: Mi 20. Aug 2025, 05:41
Stimmt, wir wählen Vertreter, die, weil sie wieder gewählt werden wollen, mehrheitlich im Sinne derer handeln, die sie gewählt haben.
Ich war nicht lang weg? Sorry, aber das versteh ich nicht.
Vielleicht magst du mir das erklären, gebe auch per privater Nachricht um nicht zu ausschweifend zu werden.
Das ist die Version aus dem Schulbuch für Fünftklässler.
In der Realität werden die gewählt, die sich erfolgreich mächtige Sponsoren sichern, mit deren Geld ein möglichst großes Sprachrohr für wohlklingende Wahlversprechen gekauft wird. Der erfolgreichste Lügner wird regelmäßig Wahlsieger.
Nach dem Wahlsieg werden dann die Schulden bei den Sponsoren abgearbeitet, an die eigenen Wahlversprechen erinnert sich keiner mehr. Außerdem wird an der eigenen Karriere nach der unvermeidlichen Abwahl gebastelt: Gutbezahlte Posten in der Wirtschaft oder in Stiftungen, prestigeträchtige Posten in internationalen Organisationen, Geld für Reden - all das winkt denen, die das Spiel erfolgreich spielen. Die Wähler sind erbost - Auftritt des nächsten Kandidaten, der das selbe Spiel von vorne beginnt.
Westliche liberale Demokratie im Endstadium schaut dann so aus, dass es alle 6-12 Monate Neuwahlen gibt, weil die Wut des Pöbels über gebrochene Versprechen und Dreistigkeit der Amtshandlungen nicht mehr länger im Zaum gehalten werden kann - siehe z.B. GB.
Ohne Beleidigung geht's schwer, oder?
Wenn es so ist liegt die Schuld aber auch am Wahlvolk, wenn es a) die selbe Partei immer wieder wählt (und da in der Regel die, die am lautesten Versprechen machen die sie nie halten und b) selbst nicht politisch aktiv werden um den Zustand zu ändern.
Wenn alle frustriert sind über die bestehenden Politiker sollte es doch ein Leichtes sein mit Ehrlichkeit erfolgreich zu sein.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 20. Aug 2025, 20:46
von Mag Dump
TomE hat geschrieben: Mi 20. Aug 2025, 17:58
Wenn alle frustriert sind über die bestehenden Politiker sollte es doch ein Leichtes sein mit Ehrlichkeit erfolgreich zu sein.
Nein.
Es ist dann bei der breiten Masse leichter, mit Aggression zu punkten. Davon lebt die FPÖ.
Wobei man eines der FPÖ nicht vorwerfen kann:
Politiker mit vernünftigen Ansichten gibt es in keiner österreichischen Partei. Also wird als Alternative die Wut gewählt, weil das das einzige ist, was den etablierten Politschuks weh tut. Es ist natürlich destruktiv, aber wenigstens sieht man die Etablierten nervös werden und schwitzen.
Ich habe bewusst "vernünftig" statt "ehrlich" geschrieben, denn es gibt keinen ehrlichen Politiker.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 20. Aug 2025, 20:50
von trenck
Aha, der Rückzug vom Rückzug.
trenck