Seite 88 von 91

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 20. Aug 2025, 20:52
von AUG-andy
trenck hat geschrieben: Mi 20. Aug 2025, 20:50 Aha, der Rückzug vom Rückzug.

trenck
Auferstanden von den Toten. :lol:
Leider......

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 21. Aug 2025, 00:50
von moretti
AUG-andy hat geschrieben: Mi 20. Aug 2025, 20:52
trenck hat geschrieben: Mi 20. Aug 2025, 20:50 Aha, der Rückzug vom Rückzug.

trenck
Auferstanden von den Toten. :lol:
Leider......
Das ist jetzt ein Update. Jeder bot muss regelmäßig geupdated werden. MD v.1.3

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 21. Aug 2025, 06:12
von rider650
TomE hat geschrieben: Mi 20. Aug 2025, 17:58 Ohne Beleidigung geht's schwer, oder?

Wenn es so ist liegt die Schuld aber auch am Wahlvolk, wenn es a) die selbe Partei immer wieder wählt (und da in der Regel die, die am lautesten Versprechen machen die sie nie halten und b) selbst nicht politisch aktiv werden um den Zustand zu ändern.

Wenn alle frustriert sind über die bestehenden Politiker sollte es doch ein Leichtes sein mit Ehrlichkeit erfolgreich zu sein.
Ich hatte nicht vor jemanden zu beleidigen, sorry wenn du das so auffasst.

Liegt die Schuld auch bei den Schafen, dass sie sich vom Hirtenhund so leicht zusammentreiben lassen? Es liegt nunmal in ihrer Natur, und die lässt sich nicht ändern. Genau so ist es mit den Menschen. Die Leute wollen nicht aus der Masse hervorstechen und ausgegrenzt werden, und sie wollen wohlklingende Lügen glauben.

Sie kriegen zwei bis maximal eine handvoll Parteien vorgesetzt, die sich so sehr unterscheiden wie eine Mineralwassersorte von der anderen, und da dürfen sie jedesmal eine abwählen um die nächste dranzulassen, und alles bleibt beim alten.

Politisch aktiv zu werden, um das zu ändern, bedeutet, die Macht und den Reichtum von allen zu bedrohen, die da mitmachen. Falls du glaubst, dass die sich nicht mit wirklich allen Mitteln dagegen wehren werden, dann beneide ich dich um deine Naivität. Je weiter du dabei kommst, desto höher wird der Preis sein, den es dich kostet, und am Ende wirst du doch verlieren. Sorry wenn das pessimistisch klingt - aber es eine ehrliche Beschreibung der Realität.

Etwas Ironie am Rande: Falls du mir jetzt zustimmst, hättest du mich gleichzeitig ein Stück widerlegt, weil ich dann nämlich mit Ehrlichkeit erfolgreich wäre ;)

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 21. Aug 2025, 08:06
von befluegeltkostbarer
September rückt näher, gibt's schon konkretere Infos?

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 21. Aug 2025, 08:14
von SectionThree
Woher denn, bitte? Wenn sich aus den Medien oder auch nur auf der Homepage des Parlaments etwas tut, werden wir es hier diskutieren. Bis dahin …

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 21. Aug 2025, 10:16
von Poirot
Manche können sich villeicht noch an den kleinen Skandal der angeordneten Durchfallquoten bei den Waffen Psychotests erinnern.
Fehl und Überdiagnosen sind weiter bei Psychotests nicht auszuschließen. Das Einholen einer zweiten Meinung (Test bei anderen Psychologen) will man auch möglichst abschaffen.
Passiert etwas durch eine Fehl oder Überdiagnose sind Psychologen fein raus:
https://www.derstandard.at/story/200003 ... gen-aerzte

Aber bei dieser aktuelle Medienmeldung verliert man als Bürger wirklich jedes Vertrauen in das System:
https://www.derstandard.at/story/300000 ... _entdecken

Auszug:
"Einerseits sollen übermäßig oft Richter, Staatsanwälte oder eben Polizisten als Fahrprüfer tätig gewesen sein, andererseits sei die Durchfallquote im Ländle erstaunlich hoch gewesen. Recherchen der Vorarlberger Nachrichten legten deshalb nahe, dass die Prüfungen absichtlich erschwert worden seien, um bei Zweitprüfungen erneut Geld zu machen.
Einige Prüfer sollen sich bis zu 50.000 Euro dazuverdienen. Laut Daten der Wirtschaftskammer fielen bei praktischen Fahrprüfungen fast die Hälfte der Angetretenen durch."

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 21. Aug 2025, 12:32
von Steppenwolf
Mal eine philosophische Frage ...

Wenn ma ein negatives psychologisches Gutachten (erstellt aufgrund eines WBK Antrag) hat, ist man dann auch automatisch untauglich respektive für den Heereseinsatz (ob in Friedens-, oder kriegszeiten) auch unbrauchbar, sorry meinte untauglich :roll: ?

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 21. Aug 2025, 12:54
von kemira
Neeee.. du verlierst dadurch nur deine Rechte. Deine Pflichten bleiben dir bis in alle Ewigkeit, vor allem wenn der Nachschub schneller fällt als er gezeugt werden kann...

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 21. Aug 2025, 13:31
von Steppenwolf
kemira hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 12:54 Neeee.. du verlierst dadurch nur deine Rechte. Deine Pflichten bleiben dir bis in alle Ewigkeit, vor allem wenn der Nachschub schneller fällt als er gezeugt werden kann...
Na bin ich froh dass meine Pflichten nicht verändert werden :lol:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 21. Aug 2025, 13:49
von SectionThree
Steppenwolf hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 12:32 Wenn ma ein negatives psychologisches Gutachten (erstellt aufgrund eines WBK Antrag) hat, ist man dann auch automatisch untauglich respektive für den Heereseinsatz (ob in Friedens-, oder kriegszeiten) auch unbrauchbar, sorry meinte untauglich :roll: ?
Automatisch sicher nicht, und aufgrund der Altersgrenzen ist die Stellung immer vorm WBK-Antrag; nachdem Aufschub nicht mehr gerne gewährt wird, werden die meisten mit 21 (und erst Recht, wenn die Novelle kommt, mit 25) ihren Wehrdienst wohl schon geleistet haben. Aber wenn sich die Wehrtauglichkeit einer Person ändert kann man jedenfalls eine Nachstellung beantragen.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 21. Aug 2025, 14:02
von Steppenwolf
SectionThree hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 13:49
Steppenwolf hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 12:32 Wenn ma ein negatives psychologisches Gutachten (erstellt aufgrund eines WBK Antrag) hat, ist man dann auch automatisch untauglich respektive für den Heereseinsatz (ob in Friedens-, oder kriegszeiten) auch unbrauchbar, sorry meinte untauglich :roll: ?
Automatisch sicher nicht, und aufgrund der Altersgrenzen ist die Stellung immer vorm WBK-Antrag; nachdem Aufschub nicht mehr gerne gewährt wird, werden die meisten mit 21 (und erst Recht, wenn die Novelle kommt, mit 25) ihren Wehrdienst wohl schon geleistet haben. Aber wenn sich die Wehrtauglichkeit einer Person ändert kann man jedenfalls eine Nachstellung beantragen.

Das stimmt so nicht. Wenn es Ausnahmen gibt, ist es somit nie immer vorm WBK Antrag. Alleine in AT gab es über 14Tausend Neueinbürgerungen >18 Jahre die daruch auch Rechte erhalten haben. Aber sei es drum.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 21. Aug 2025, 14:48
von SectionThree
Steppenwolf hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 14:02 Alleine in AT gab es über 14Tausend Neueinbürgerungen >18 Jahre die daruch auch Rechte erhalten haben. Aber sei es drum.
OK, das Argument lass ich prinzipiell gelten. Von den Neubürgern halten sich aber ein gutes Dritel nicht im Inland auf; wenn die Geschlechter normalverteilt sind, ist die Hälfte weiblich; und es wird wohl auch welche geben, die aus dem wehrpflichtigen Alter schon heraus sind. Aber gut, ein paar werden bleiben. Ich sage daher: Fast immer vor der WBK, weil die Stellung erfolgt regulär im 18./19. Lebensjahr.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 21. Aug 2025, 18:57
von Steppenwolf
SectionThree hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 14:48
Steppenwolf hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 14:02 Alleine in AT gab es über 14Tausend Neueinbürgerungen >18 Jahre die daruch auch Rechte erhalten haben. Aber sei es drum.
OK, das Argument lass ich prinzipiell gelten. Von den Neubürgern halten sich aber ein gutes Dritel nicht im Inland auf; wenn die Geschlechter normalverteilt sind, ist die Hälfte weiblich; und es wird wohl auch welche geben, die aus dem wehrpflichtigen Alter schon heraus sind. Aber gut, ein paar werden bleiben. Ich sage daher: Fast immer vor der WBK, weil die Stellung erfolgt regulär im 18./19. Lebensjahr.
das Drittel ist bereits abgezogen, insgesamt waren es fast 22Tausend Einbürgerungen davon fallen mehr als 8 Tausend mit Wohnsitz im Ausland an.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 21. Aug 2025, 20:16
von Master-chief1000
Also ich kann nur sagen ich hatte meine WBK bevor ich zur Stellung musste. Hab für die Thematik damals hier im Forum sogar extra einen Thread aufgemacht weil ich mir wegen dem Ablauf nicht sicher war (konnte der Behörde ja nicht nachweisen das ich kein Verbot von KAt. B durch den Zivildienst habe weil ich mich noch für keines entscheiden musste).

Ich bin danach zum Bundesheer aber ich glaube ich hätte damit vielleicht sogar die Zivildienstsperre umgangen, denn wenn ich bereits Besitzer einer WBK bin hätte die Behörde sicher nicht rückwirkend erfragt ob ich vielleicht doch den Zivildienst gemacht habe. Außerdem bin ich mir nicht sicher ob es dazu überhaupt eine rechtliche Grundlage gibt.

Off Topic aber aufjedenfall gibt es solche Fälle von der WBK vor dem Präsenzdienst und der Stellung. War sogar ein Vorteil weil ich besser schießen konnte als alle Kameraden und die meisten Ausbilder haha :D

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 21. Aug 2025, 20:23
von Master-chief1000
Und noch ein Off topic. Ich hab mich damals schon gefragt ob jemals ein Rekrut seine Vollauto Schlageinrichtung gegen eine Zivile vom privaten Steyr Aug getauscht hat. Ich behaupte das sowas wenn überhaupt beim 10ten Rekrut nach ihm auffällt. Und nein ich hatte leider noch nie ein Aug haha :D