Re: Motorradfahrer wird im Wald angefahren und stürzt
Verfasst: Di 22. Mai 2018, 09:34
Das österreichische Waffenforum
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Um in deinem Sinne politisch korrekt zu bleiben- vermutlich war er "blau" zu dem Zeitpunkt wie er die klasse Idee gehabt hat.susi hat geschrieben:Die Anzeige möchte ich sehen, wenn der mutmaßliche Täter ein Tierschützer oder eine Grüne wäre.
Die Idee dazu gab es sogar hier im Forum - spann einfach was über den Weg.....Ares hat geschrieben:Um in deinem Sinne politisch korrekt zu bleiben- vermutlich war er "blau" zu dem Zeitpunkt wie er die klasse Idee gehabt hat.susi hat geschrieben:Die Anzeige möchte ich sehen, wenn der mutmaßliche Täter ein Tierschützer oder eine Grüne wäre.
Ein Absperrband wie bei ner Baustelle vielleicht... keinen Klavierdraht wie Agent 47.kuni hat geschrieben:Die Idee dazu gab es sogar hier im Forum - spann einfach was über den Weg.....
Mir scheint das als äußerst tauglicher Versuch wenn nur noch der Zufall einen Erfolgseintritt verhindert. Bin aber offen für Gegenargumente.oJo hat geschrieben:Es liegt aber kein konkreter Versuch vor, und wie man lesen kann, wurde er wegen Gemeingefährdung und nicht Versuchtem Mord angezeigt. Es kann keiner Nachweisen dass er jemanden Töten wollte.
Stacheldraht war das Reizwort-kuni hat geschrieben: Die Idee dazu gab es sogar hier im Forum - spann einfach was über den Weg.....
Ich hoffe tolle Anzeige für beide. 1. für den Trottel der den Draht gespannt hat und 2. für den Wald Mountainbike Rowdy
Na das es nicht OK ist brauchen wir hoffentlich eh nicht zu diskutieren, aber für (versuchten) Mord muss es einen konkreten Versuch mit einem bestimmten Opfer geben, sonst gibts auch keinen Vorsatz. Und natürlich hat ne Anzeige an sich keine Wirkung, aber ohne Anzeige gibts im Normalfall auch kein Einschreiten durch den StaatsanwaltPaddy91 hat geschrieben:Mir scheint das als äußerst tauglicher Versuch wenn nur noch der Zufall einen Erfolgseintritt verhindert. Bin aber offen für Gegenargumente.oJo hat geschrieben:Es liegt aber kein konkreter Versuch vor, und wie man lesen kann, wurde er wegen Gemeingefährdung und nicht Versuchtem Mord angezeigt. Es kann keiner Nachweisen dass er jemanden Töten wollte.
Was ihr alle mit dem "wurde angezeigt" habts. wenn du mir deinen Namen schickst und ich dich aus Jux des waffenfähigen Plutoniumhandels anzeige bist du auch "angezeigt wegen Plutioniumhandel". Angeklagt würdest du deswegen aber vermutlich nicht werden...
Dass die Mordanklage nicht erfolgen wird, davon ist leider trotzdem auszugehen. Wie du schon schreibst, der Vorsatz ist bei sowas schwierig bis unmöglich nachzuweisen.
Wenn du oJo aus Jux wegen unerlaubten Umgangs mit Kernmaterial anzeigst, wirst du angezeigt wegen Vortäuschung einer strafbaren Handlung.Paddy91 hat geschrieben:Mir scheint das als äußerst tauglicher Versuch wenn nur noch der Zufall einen Erfolgseintritt verhindert. Bin aber offen für Gegenargumente.oJo hat geschrieben:Es liegt aber kein konkreter Versuch vor, und wie man lesen kann, wurde er wegen Gemeingefährdung und nicht Versuchtem Mord angezeigt. Es kann keiner Nachweisen dass er jemanden Töten wollte.
Was ihr alle mit dem "wurde angezeigt" habts. wenn du mir deinen Namen schickst und ich dich aus Jux des waffenfähigen Plutoniumhandels anzeige bist du auch "angezeigt wegen Plutioniumhandel". Angeklagt würdest du deswegen aber vermutlich nicht werden...
Dass die Mordanklage nicht erfolgen wird, davon ist leider trotzdem auszugehen. Wie du schon schreibst, der Vorsatz ist bei sowas schwierig bis unmöglich nachzuweisen.
Falsch, er wird dann angezeigt wegen Verleumdung.Norander hat geschrieben:Wenn du oJo aus Jux wegen unerlaubten Umgangs mit Kernmaterial anzeigst, wirst du angezeigt wegen Vortäuschung einer strafbaren Handlung.Paddy91 hat geschrieben:Mir scheint das als äußerst tauglicher Versuch wenn nur noch der Zufall einen Erfolgseintritt verhindert. Bin aber offen für Gegenargumente.oJo hat geschrieben:Es liegt aber kein konkreter Versuch vor, und wie man lesen kann, wurde er wegen Gemeingefährdung und nicht Versuchtem Mord angezeigt. Es kann keiner Nachweisen dass er jemanden Töten wollte.
Was ihr alle mit dem "wurde angezeigt" habts. wenn du mir deinen Namen schickst und ich dich aus Jux des waffenfähigen Plutoniumhandels anzeige bist du auch "angezeigt wegen Plutioniumhandel". Angeklagt würdest du deswegen aber vermutlich nicht werden...
Dass die Mordanklage nicht erfolgen wird, davon ist leider trotzdem auszugehen. Wie du schon schreibst, der Vorsatz ist bei sowas schwierig bis unmöglich nachzuweisen.