Seite 10 von 22

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mi 22. Aug 2012, 11:38
von Stickhead
Nach Inkrafttreten:

§ 28.
(2) Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der
Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen jener Behörde schriftlich
anzuzeigen, die den Waffenpass oder die Waffenbesitzkarte des Erwerbers ausgestellt hat. In
der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der
überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die
Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung. Mit
der Anzeige ist der Behörde gegebenenfalls auch die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates
nachzuweisen oder die schriftliche Erklärung, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen
zu wollen, zu übermitteln. Die Behörde ist ermächtigt, die Veräußerung jener Behörde
mitzuteilen, die den Waffenpass oder die Waffenbesitzkarte des Überlassers ausgestellt hat.
(3) Wird das für die Veräußerung maßgebliche Rechtsgeschäft mit einem im Bundesgebiet
ansässigen Gewerbetreibenden abgeschlossen, so hat nur dieser die Überlassung anzuzeigen
und zwar jener Behörde, die den Waffenpass oder die Waffenbesitzkarte des Zweitbeteiligten
ausgestellt hat. Abs. 2 vorletzter Satz gilt. Gewerbetreibende, die gemäß § 32 ermächtigt sind,
Registrierungen vorzunehmen, haben die Anzeige im Wege des Datenfernverkehrs an die Behörde zu richten.
Also: nein.

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mi 22. Aug 2012, 12:01
von gewo
Stickhead hat geschrieben:Weil du sagst, sie haben den Händlern die Registrierung der Kategorie B-Waffen aufs Aug gedrückt...
Kommt das ned aufs Selbe raus, wie wenn du eine Meldung gem. § 28 Abs. 3 WaffG schreibst (nur ohne
Papierkrieg und Postversand)?
hallo

des ist schon E R H E B L I C H S T aufwaendiger als einen zettel ausfuellen und zur post geben

des ganze fangt mal mit einer abfrage aus dem melderegister an wozu du namen, geburtsdatum und geburtsort des kaeufers brauchst und ich glaub die angegebene adresse musst auch reinklopfen auch

und dann kannst die waffendokumentdaten eintippen
also ALLE daten reinklopfen (art des dokumentes, ausstellungsdatum, ausstellende behoerde) ect
dann die waffendaten also hersteller, modell , kaliber und alle nummern an der waffe ect ect

und dann ist die frage wie schnell das system ist
wie rasch die fenster ueberhaupt im echtbetrieb aufgehen und wie rasch dann der notwendige ausdruck geht

und der knackpunkt:
fuer die kat C und kat D meldungen steht dem haendler laut gesetz eine verguetung zu
fuer die kat B meldung nicht ...

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mi 22. Aug 2012, 12:03
von joe77
Selber melden mit Bürgerkarte, od. Wie auch immer.
Was ist damit geworden ?
Weiß da wer was ? Gewo vielleicht ?

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mi 22. Aug 2012, 12:04
von gewo
joe77 hat geschrieben:Selber melden mit Bürgerkarte, od. Wie auch immer.
Was ist damit geworden ?
Weiß da wer was ? Gewo vielleicht ?
hi

altbestand der VOR DEM 1.10.2012 erworben wurde kann selber mit buergerkarte gemeldet werden
alles ab 1.10. 2012 gekaufte muss vom haendler eingegeben werden

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mi 22. Aug 2012, 12:18
von Stickhead
@gewo: ist klar.. naja wird sich eh zeigen, ob und wie es funktioniert.
@joe77: das gilt nur für Altbestand.

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mi 22. Aug 2012, 13:57
von joe77
Ist eigentlich auch schon wieder schwachsinnig, wenn ich nur den Altbestand selber machen kann,..
Bei B-Waffen seh ich ja noch ein ,..
Aber C + D im Privatbereich , sprich ohne Händler. Wäre es trotzdem einfacher,..
Aber was solls, ....

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mi 22. Aug 2012, 18:32
von Lichtgestalt
MikeD hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
woolf hat geschrieben: - Für jede Waffe muss man nun eine Begründung für den Besitz angeben. "Haben wollen" ist kein zulässiger Grund.
hallo

wenn ich mich recht erinnere dann war DAS aber ein punkt den sich eine interessensvertretung rausverhandelt hat
urspruenglich war eine begruendung nicht geplant

man moege mich korrigieren wenn ich mir irre ...
Was sieht das elektronische Formular für Begründungen vor oder ist das Freitext ;-)

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mi 22. Aug 2012, 20:34
von Robert
Ich werde auf jeden Fall versuchen ob mir mein Büchser nicht als Begründung: "Zombies!!" einträgt... ;-)

Oder "MYOB"


Aja: die Begründung hat die EU gefordert.

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mi 22. Aug 2012, 20:40
von savage3000
und ich warte bis nach der NR Wahl...

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mi 22. Aug 2012, 21:21
von Robert
Das war wohl missverständlich: Ich warte auch bis Mai/Juni 2014 mit dem registrieren, ist ja nicht eilig.

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mi 22. Aug 2012, 21:53
von Teal'c
ich kanns kaum erwarten und werd natürlich sofort im Oktober zum Büchser rennen und alles registrieren!!!

Bild

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: So 9. Sep 2012, 07:26
von icemann221
Frage an die Wissenden hier:

Habe vernommen das am 1.Oktober 2012 das neue Waffengesetz in kraft tritt. Ist das richtig???

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: So 9. Sep 2012, 07:32
von Bud Spencer
icemann221 hat geschrieben:Frage an die Wissenden hier:

Habe vernommen das am 1.Oktober 2012 das neue Waffengesetz in kraft tritt. Ist das richtig???
:lol: :lol: :lol:
:shock: :roll: :headslap:

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: So 9. Sep 2012, 08:42
von Noldi
Und genau diese Frage in einem Waffenforum bestätigt meine Überzeugung dass 2014 nur sehr sehr wenig wirklich nachregistriert sein wird ... Es wird bei uns genausowenig funktionieren wie in Kanada.

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: So 9. Sep 2012, 08:51
von savage3000
zeas noldi. denk ich auch! gruss aus gm.