Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mo 25. Aug 2025, 11:21
Wozu verschärfter Psychotest?SectionThree hat geschrieben: Mo 25. Aug 2025, 09:18
Ja, natürlich. Das wäre eh das sinnvollste: ein machbarer Weg für unbescholtene Staatsbürger, eine Waffe führen zu dürfen. Mindestalter, mit verschärftem Psychotest, verpflichtender umfangreicher Schulung oder sonst was. Ich fürchte aber, dass wir das nicht erleben werden.
Ich versteh nicht warum darauf rumgeritten wird (dabei aber immer ein Auge schielend auf die Jäger gelegt wird...)
Siehe z.B Tschechien leicht suchbar, Ärztliche, (Waffen)Sach- und praktische Prüfung und gut ist.
Dann würde es aber wieder in AT heißen boah a Prüfung warum denn?!
Keine Ahnung in welchem Thread ich das gelesen hab, mit neuer Regelung und die Frage wegen abgeleistetem Präsenzdienst.
Das war doch immer beim Antrag die Normalität und Vorausetzung?
Ohne den Wisch hätte ich damals gleich wieder gehen können.
Ich bin gegen jedwede Verschärfung des Waffg aber mal Hand aufs Herz.
Zum damaligen Zeitpunkt war es halt einfach "was anderes" den Zivildienst absolvieren zu dürfen.
Vor diese Kommission zu treten war glaub ich nicht leicht (weiß ich von einem späteren Kameraden der dort völlig "zerrissen" wurde). Tja is es halt das Heer geworden...
Das hat sich alles geändert und wenn man die Situation betrachtet, dann macht es Sinn beide Seiten zu sehen.
Warum soll ein junger, ausgebildeter Sanitäter, Rettungsfahrer etc in den Wehrdienst eintreten wenn er seinen Dienst an der Gesellschaft so leisten kann.
"Ich mach Zivildienst weil mich das Heer net zaht" gegenüber "das ist was ich kann und gerne mache" is halt was anderes.
Auf der anderen Seite ging der Staat davon aus, dass ein sehr hoher prozentualer Anteil an jungen Männern den Dienst an der Waffe absolviert oder absolviert hat.
Ich denke das kann man differenzieren und erheben, keine grosse Schwierigkeit.
Zwecks Antrag WBK und Kat C wärs....