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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 27. Aug 2025, 12:16
von titan
@SectionThree. Da du offensichtlich Jurist bist und wahrscheinlich etwas jünger als ich, lass dir etwas sagen. Im Alten Forum, (ein von Juristen betriebenes Forum = Leute mit Hausverstand, die gewusst haben, was man wann sagen soll/darf, und was nicht), wären Forengenossen, die derartig für den LWB schädliche Beiträge abliefern, längst eingebremst worden. Einerseit werden hier Rufe laut, die Interessensvertretung täte nichts und dann so was. Wofür kämpfen, wenn hier derartige Selbstsabotage betrieben wird?

Der nationale Feuerw.. Verein wollte bei der 2018 Verschärfung auch diese Sachkundekurse im Gesetz verankert haben, um sich damit, neben Kursgebühren, einen Schießstand mit Wellnesshotel mit SPA Bereich zu finanzieren und vergolden zu lassen - ohne Nennung von Kurszielen und Inhalten. solche Vorgänge und Interessen sind nur eines für den LWB. Nämlich fragwürdig und schädlich. Ich bleibe also bei meinen Aussagen.

Und wenn du dir über etwas Gedanken machen willst, hier etwas zum Nachdenken, worauf das hinaus läuft. Wenn in Nachbarland DE, das etwa 10x so viele Einwohner hat, etwas passiert, kommen die selben von euch vorgeschlagenen Mechanismen zur Anwendung. Gewisse Verbrechen sind aber einen reine statistische Erscheinung. Bedeutet daher, dass in DE 10x mehr Verschärfungen stattfinden. Das Ergeblnis kann man sehen.. nein danke!

Und apropos Sachkunde: kauf dir eine Bedienungsanleitung. Mangelnde Sachkunde ist in keinem Verbrechen Grund für die Tat.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 27. Aug 2025, 14:42
von SectionThree
titan hat geschrieben: Mi 27. Aug 2025, 12:16 … wahrscheinlich etwas jünger als ich
Das hängt von deinem Alter ab; gleichzeitig sehe ich nicht, welche Rolle das spielen sollte.
Der nationale Feuerw.. Verein wollte …
Davon habe ich keine Kenntnis, und ist für meine Meinungsbildung daher unerheblich.
… kommen die selben von euch vorgeschlagenen Mechanismen zur Anwendung.
Wer auch immer „ihr“ (also: wir) sein sollen. Ich bin in keinem hier interessierenden Verein; keiner Partei Mitglied, auch nicht Sportschütze. Meine Meinung ist genau das: nur meine Meinung, ohne mich mit anderen abzustimmen oder irgendeine Agenda zu verfolgen.
Und apropos Sachkunde: kauf dir eine Bedienungsanleitung.
Ich nehme unter einem zur Kenntnis, dass es bei dir offensichtlich ohne argumenta ad hominem nicht geht. Ich glaube daher nicht, dass ich deine Beiträge weiterhin lesen werde.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 27. Aug 2025, 14:51
von Evilcannibal79
Fakt ist doch, jedwede Änderung des Waffengesetzes ist abzulehnen.
Zumal beim Grazer Fall von einem Behördenversagen, Datenweitergabe, gesprochen werden kann.
Punkt.
Wenn ich dann die Antwort der Roten Bagage lese steigt der Blutdruck wieder mächtig an.
Wo sollen zBSp all diese Psychologen herkommen? gibts da ein Gewächshaus wo man die pflücken kann? etc.....
Im Grunde wird ein Überwachungsstaat gefordert, da aber hört der Spass für mich auf.
Diese linken Kontrollphantasien sind doch nicht auszuhalten.

Diese Grazer Tragödie hätten auch die angedachten Änderungen nicht verhindern können.
AUSSER, die Daten der Stellungskomission wären angefordert worden.
Was ich sowiso nicht verstehe.
Als ich vor ca. 10 Jahren meine WBK beantragt habe musste ich eine Bestätigung für den geleisteten Präsenzdienst beilegen.
Gibts das heute nicht mehr?

Auch kann man hier nicht von einem klassischen Amoklauf sprechen, denn solche finden in der Regel spontan statt.
Anscheinend wurde dieser Anschlag aber monatelang geplant, fällt also für mich unter Terror.
Warum also das Kind nicht beim richtigen Namen nennen?
Terroristen geben ja bekanntlicherweise einen Dreck auf gültige Gesetze.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 27. Aug 2025, 16:42
von Gadai
Red6 hat geschrieben: Mi 27. Aug 2025, 12:06 Dass manche............ Schießstände einen Befähigungsnachweis fordern um sie nutzen zu können, ist nicht gesetzlich gefordert.
In Zeiten wie diesen aber nachvollziehbar, es muss ein Schuldiger gefunden werden.
Neulich auf dem Schießstand- Schütze ohne Schutzbrille- Hülse im Auge, AUA, Spital, Probleme für Schießstand.
Aber man muss vor dem Schießen sowieso unterschreiben mit Schutzbrille und Gehörschutz ausgestattet zu sein.
Aber wegen so einen Topfen kann man sich Stundenlang rechtfertigen.

Off-Topic: Früher war der Wald in der Lobau bis zum Weg heute ist dazwischen 30 Meter Grünstreifen, damit bei fallendem Baum keiner verletzt wird.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 27. Aug 2025, 16:56
von wieselfried
Bäruchte eine kurze Info:
Freundin hat vor 1 1/2 Wochen die WBK beantragt. Jetzt bekommt sie ein Formular ob sie beim Bundesheer war. Wenn sie nicht freiwilligen Dienst geleistet hat braucht sie auch eine Bestätigung vom Heerespersonalamt.
Kennt das wer?

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 27. Aug 2025, 17:56
von gewo
Ja
Ist standard jetzt in vielen behörden

Es wird bei Frau und Mann nachgeforscht ob es jemals psychologische Auffälligkeiten gab.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 27. Aug 2025, 19:09
von SectionThree
Evilcannibal79 hat geschrieben: Mi 27. Aug 2025, 14:51 Fakt ist doch, jedwede Änderung des Waffengesetzes ist abzulehnen.
Das sehe ich nicht zwingend so. Kein Gesetz ist in Stein gemeißelt, und fast überall gibt es sinnvolle Änderungsmöglichkeiten. Vor allem wenn absolut sicher davon auszugehen ist, dass sich etwas ändern wird, bin ich lieber auf der Seite derer, die versuchen daran aktiv mitzuarbeiten als bei jenen, die verzweifelt und ultimativ erfolglos „nur keine Änderungen“ beschwören.
Zumal beim Grazer Fall von einem Behördenversagen, Datenweitergabe, gesprochen werden kann.
Ja, eben nicht. Versagt hat hier der Gesetzgeber (konkret SP-Minister Darabos): Seit 2009 gibt es nämlich den § 55a Wehrgesetz, der die Weitergabe der Gesundheitsdaten ausdrücklich verbietet:
§ 55a Wehrgesetz hat geschrieben: Die einzelnen Ergebnisse der Untersuchungen […] dürfen, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, nur weitergegeben werden [mit schriftlicher Zustimmung …]

Diese Bestimmungen gelten auch für alle Ergebnisse medizinischer und psychologischer Untersuchungen, denen Wehrpflichtige während des Präsenzdienstes durch militärische Dienststellen oder auf deren Veranlassung unterzogen werden.
Diese Grazer Tragödie hätten auch die angedachten Änderungen nicht verhindern können.
Ultimativ vielleicht nicht. Aber an diesem Tag, in dieser Form schon. Was, wie gesagt, nicht heißt, dass er seinen Plan nicht auf andere Weise umsetzt, als Bombenbastler, mit einem Messer, mit einem Auto – wie auch immer. Aber eine WBK hätte er nicht bekommen sollen.
Als ich vor ca. 10 Jahren meine WBK beantragt habe musste ich eine Bestätigung für den geleisteten Präsenzdienst beilegen.
Da geht's nur darum zu checken, ob gegen dich nicht ein 15-jähriges Verbot wegen Zivildienst besteht.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 27. Aug 2025, 19:12
von SectionThree
wieselfried hat geschrieben: Mi 27. Aug 2025, 16:56 Freundin hat vor 1 1/2 Wochen die WBK beantragt. Jetzt bekommt sie ein Formular ob sie beim Bundesheer war. Wenn sie nicht freiwilligen Dienst geleistet hat braucht sie auch eine Bestätigung vom Heerespersonalamt.
Kennt das wer?
Wie gesagt, bei Männern scheint das jetzt, in vorauseilendem Gehorsam, Standard zu sein; bei Frauen finde ich es absolut lächerlich. Dass jemand, der dem Bundesheer nie angehört hat, eine Bestätigung bringen muss: dafür gibt es sicher keine Rechtsgrundlage. Sie wurde ja wohl auch nie gestellt, so dass es auch hier keine Untersuchungsergebnisse gibt. Aber trotzdem: wenn sie die Sache noch vor Jahresende hinter sich bringen will, dann soll sie halt tun, was die Behörde verlangt. Elegant ist das nicht, aber pragmatisch.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 27. Aug 2025, 19:28
von wieselfried
Danke für die Info!
Sie muss es innerhalb von 2 Wochen schicken.
Finde nicht einmal eine Email von dem Amt. Werden morgen mal anrufen.
Bei Frauen die nicht beim Heer waren ist es lächerlich.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 27. Aug 2025, 19:31
von Gadai
SectionThree hat geschrieben: Mi 27. Aug 2025, 19:12
wieselfried hat geschrieben: Mi 27. Aug 2025, 16:56 Freundin hat vor 1 1/2 Wochen die WBK beantragt. Jetzt bekommt sie ein Formular ob sie beim Bundesheer war. Wenn sie nicht freiwilligen Dienst geleistet hat braucht sie auch eine Bestätigung vom Heerespersonalamt.
Kennt das wer?
Wie gesagt, bei Männer scheint das jetzt, in vorauseilendem Gehorsam, Standard zu sein; bei Frauen finde ich es absolut lächerlich. Dass jemand, der dem Bundesheer nie angehört hat, eine Bestätigung bringen muss: dafür gibt es sicher keine Rechtsgrundlage. Sie wurde ja wohl auch nie gestellt, so dass es auch hier keine Untersuchungsergebnisse gibt. Aber trotzdem: wenn sie die Sache noch vor Jahresende hinter sich bringen will, dann soll sie halt tun, was die Behörde verlangt. Elegant ist das nicht, aber pragmatisch.
Sie hätte sich a auch freiwillig gemeldet und abgelehnt worden sein...
Wären sie schon früher darauf gekommen, hätten wir uns den ganzen Schas erspart.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 27. Aug 2025, 20:14
von Steppenwolf
SectionThree hat geschrieben: Mi 27. Aug 2025, 19:09
Evilcannibal79 hat geschrieben: Mi 27. Aug 2025, 14:51 Fakt ist doch, jedwede Änderung des Waffengesetzes ist abzulehnen.
Das sehe ich nicht zwingend so. Kein Gesetz ist in Stein gemeißelt, und fast überall gibt es sinnvolle Änderungsmöglichkeiten. Vor allem wenn absolut sicher davon auszugehen ist, dass sich etwas ändern wird, bin ich lieber auf der Seite derer, die versuchen daran aktiv mitzuarbeiten als bei jenen, die verzweifelt und ultimativ erfolglos „nur keine Änderungen“ beschwören.

usw.usw..

Ich darf mal so frei sein....

1. Wer von vornherein „mitgestalten“ will, akzeptiert implizit die Verschärfung – und schwächt dadurch die Verhandlungsposition.
2. Politisch kann Widerstand sehr wohl dazu führen, dass Verschärfungen abgeschwächt, verzögert oder ganz verhindert werden.
3. Nur weil § 55a Wehrgesetz die Weitergabe von Gesundheitsdaten einschränkt, bedeutet das nicht automatisch, dass die Behörden kein Versagen trifft. Man könnte auch die umgekehrte Position vertreten - Vielleicht ist der § 55a gerade sinnvoll, um Missbrauch persönlicher Daten durch den Staat zu verhindern.
4. Gerade im Waffenrecht führt jede Verschärfung oft nur zu zusätzlicher Bürokratie für legale Besitzer, während Kriminelle völlig unbeeindruckt bleiben.

wenn man schon mitgestalten will, dann bitte richtig ;)

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 27. Aug 2025, 20:20
von SectionThree
Steppenwolf hat geschrieben: Mi 27. Aug 2025, 20:14 Nur weil § 55a Wehrgesetz die Weitergabe von Gesundheitsdaten einschränkt, bedeutet das nicht automatisch, dass die Behörden kein Versagen trifft.
Kommt da noch mehr? Weil, “wir können nicht ausschließen …“ ist halt ein bisserl gar dürftig. Fakt ist, dass das BH keine Daten weitergeben durfte. Und die BH, die die WBK ausgestellt hat, sich auf das Psychogutachten gestützt hat, über das wir nicht viel wissen. Von einem „Behördenversagen“ würde ich jedenfalls nichts ohne weitere Anhaltspunkte ausgehen wollen.

Ich nehme zur Kenntnis, dass du gewisse Dinge anders siehst, und erspare mir ansonsten auf die übrigen Gemeinplätze einzugehen.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 27. Aug 2025, 20:38
von Gadai
Also die Vorsitzenden unserer drei regierenden Parteien waren bei den Sommergesprächen sehr zufrieden mit ihren Leistungen und was sie vorangebracht haben.

Zwar nicht Ö aber trotzdem Zitat:
https://www.youtube.com/watch?v=yZb43OKVOJc

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 27. Aug 2025, 20:46
von Steppenwolf
SectionThree hat geschrieben: Mi 27. Aug 2025, 20:20
Steppenwolf hat geschrieben: Mi 27. Aug 2025, 20:14 Nur weil § 55a Wehrgesetz die Weitergabe von Gesundheitsdaten einschränkt, bedeutet das nicht automatisch, dass die Behörden kein Versagen trifft.
Kommt da noch mehr? Weil, “wir können nicht ausschließen …“ ist halt ein bisserl gar dürftig. Fakt ist, dass das BH keine Daten weitergeben durfte. Und die BH, die die WBK ausgestellt hat, sich auf das Psychogutachten gestützt hat, über das wir nicht viel wissen. Von einem „Behördenversagen“ würde ich jedenfalls nichts ohne weitere Anhaltspunkte ausgehen wollen.

Ich nehme zur Kenntnis, dass du gewisse Dinge anders siehst, und erspare mir ansonsten auf die übrigen Gemeinplätze einzugehen.
Komm, sei nicht so abgehoben nur weil da ein paar denken du bist ein Winkeladvokad ;)

Es gab zwei staatliche bzw. staatlich beauftragte Stellen, die beim selben Antragsteller zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen gekommen sind – mit fatalen Folgen. Genau darin liegt das eigentliche Problem: Egal, wie sehr man das Waffenrecht verschärft, am Ende bleibt es nur eine weitere „Hürde“. Wenn man dann ernsthaft behauptet, das sei kein Behördenversagen, wirkt das schon sehr weltfremd.

Das Resultat: Antragsteller und Waffenbesitzer zahlen drauf mit Zeit, Geld und Nerven. Die Allgemeinheit zahlt ebenfalls, weil das System immer teurer und komplexer wird.

Sicherheit? Null Mehrwert.

Das ist kein Fortschritt, sondern eine klassische Lose-Lose-Situation.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 27. Aug 2025, 20:56
von SectionThree
Steppenwolf hat geschrieben: Mi 27. Aug 2025, 20:46 Es gab zwei staatliche bzw. staatlich beauftragte Stellen, die beim selben Antragsteller zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen gekommen sind – mit fatalen Folgen.
Gut, da sind wir noch einer Meinung. Ich vermag hier nur trotzdem kein „Behördenversagen“ erkennen; das Bundesheer durfte nicht, und die BH konnte nicht. Deswegen wäre es ja interessant, sich das konkrete Gutachten anzuschauen, und daraus ggf. Schlüsse zu ziehen.
Wenn man dann ernsthaft behauptet, das sei kein Behördenversagen, wirkt das schon sehr weltfremd.
Ich bin der letzte, der Behörden verteidigen möchte, nur: Welche Behörde hat hier versagt? Ein Versagen des Gutachters – ok. Aber welche Behörde hätte konkret was anders machen können und sollen bzw. müssen?

Wir werden hier aber vermutlich nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen. Lassen wir also die Diskussionen, ja Spekulationen – wir werden früh genug sehen, was sich unser Gesetzgeber einfallen lassen hat.