Re: Die alte, leidige Eigentums-Frage
Verfasst: Do 15. Jul 2010, 12:34
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Das österreichische Waffenforum
https://www.pulverdampf.com/
pardon, was hat das mit dem eingangsthema "recht auf besitz verlieren wenn auflagen bzgl nachweis der befähigung nicht erbracht werden" zu tun? mir ist kein fall bekannt, in dem eine BH/BPD eine einschlägige bestätigung eines fachbetriebs nicht anerkannt hätte.Greenhorn hat geschrieben: 1) Leider verhalten sich hier die einzelnen BHs in Österreich sehr unterschiedlich. Es gibt keine einheitliche Regelung. Ich kenne von Kollegen sehr toleante, Wien ist nicht tolerant, auch aus Vorarlberg sind Fälle bekannt, wo selbst das Recht auf eine Zweitwaffe auf der WBK eingeklagt werden musste.
dass eine sammler-WBK nicht so leicht zu bekommen ist ist bekannt. ein bedarf ist es allerdings grundsätzlich und offiziell, wenn ich auf den entsprechenden §23 Abs (2) hinweisen darf. hat aber auch nix mit enteignung zu tun.2) Sammeln ist in Österreich KEIN Bedarf für Waffenbesitz, und wird entsprechend NICHT anerkannt. Das weiß ich aus den Verhandlungen mit der Behörde aus eigener Erfahrung. Kein Waffenführerschein, keine Waffen! Du gibst übrigens einen sehr günstigen Preis dafür an. Gratuliere zu Deinem Anbieter.
ich bin sicher dass es selbst für erblindete personen möglichkeiten gibt entsprechende nachweise herbeizuzaubern. das papierdl machst du immer noch bei einem privaten anbieter und nicht bei der behörde. und mit den privaten kann man reden, die sind gerne hilfsbereit und lösungsorientiert. der preis dieser "prüfung" ist allerdings nicht von der behörde bestimmt. es wurde lediglich für das psychologische gutachten festgelegt, was eine angemessene gebühr ist - das hilft sicher, die kosten im rahmen zu halten. wieviel für einen WaffFS verlangt erden soll/darf, steht nirgends.Es geht darum: Auch wenn eine Person aus irgendwelchen Gründen - krass z.B. Erblindung - den praktischen Teil nicht machen kann, verliere sie ihr Eigentum. Ob € 20,- oder €200.000,- ist wie Du richtig einwendest irrelevant. Es werden rechmäßig erworbene private Werte enteignet!!
Das kann in einem demokratischen Rechtstaat nicht sein! Zumal in solchen Bestimmungen die Wurzel für eine generelle Enteignung der Waffenbesitzer steht. Der Preis für die Prüfung ist von der Behörde bestimmt, die braucht ihn nur auf € 5.000,- anheben, und schon geht's los.
zweifelsohne ein fall der so absolut nicht ok gelaufen ist, keine frage.wolf hat geschrieben: So habs jetzt rausgesucht. Verband nachrichten Folge 49 3/09 Herbst 2009
http://iwoe.org/img/IWOEN03-09Endfassung.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;
Seite 8Für den Herren/die Familie ziemlich real.und das theoretische enteignungsrisiko
NUR "wer nicht aufschreit, wird nicht gehört" und je mehr den Mund aufmachen und mal Ihre Meinung nicht nur in einem Forum, sondern auch einmal schriftllich ans BMI, kundtun wird zumindest den Geschmack hinterlassen, dass es Leute gibt, die nicht alles stillschweigend hinnehmen wie die sprichwörtlichen "Lemminge"."herr gib mir die kraft zu ändern was ich ändern kann, zu ertragen was ich nicht ändern kann und die weisheit zwischen beidem zu unterscheiden".
eine sehr gefährliche sache die du da vertrittst. wirf einen blick über die grenze und schau dir das munitionserwerbsscheins-schlamassel der deutschen an! ne - solche wünsche willst du bitte lieber nicht an irgendeiner offiziellen stelle deponieren! alles ander unverändert? was für eine sinnlose verschärfung!Greenhorn hat geschrieben:Der Waffenführerschein soll nicht mehr die Berechtigung zur WBK steuern, sondern die Berechtigung zum Munitions-Erwerb. Alles andere bleibt unverändert, inklusive der Verwahrungs-Prüfung und natürlich auch Prozedur zum Privatverkauf von Waffen.
Das sehe ich genau so! 1+!!eine sehr gefährliche sache die du da vertrittst. wirf einen blick über die grenze und schau dir das munitionserwerbsscheins-schlamassel der deutschen an! ne - solche wünsche willst du bitte lieber nicht an irgendeiner offiziellen stelle deponieren! alles ander unverändert? was für eine sinnlose verschärfung!
und einen schritt weitergedacht müsste man dann auch das wiederladen und den erwerb sämtlicher komponenten unter genauso strenge regelung stellen - noch ein guter grund hier keine schlafenden hunde zu wecken.denn heute wäre ein "berechtigungsschein zum munitionserwerb" dank wiederladen vollkommen zahnlos wenn es um die kontrolle des möglichen waffengebrauchs ginge...
Auch da hast nicht so unrecht.Natürlich gibt es das eine oder die andere Stelle die Repariert oder Überdacht gehört.Aber in welchen Bereich des Lebens ist dies nicht so.wie gesagt - in summe ist unser WaffG nicht so übel. Jamemrn auf hohem niveau![]()
Greenhorn hat geschrieben:
Was ich oben meine ist: Man legt wie bisher alle 6 Monate (bei misstrauischer Behörde) bis 5 Jahre den Waffenführerschein ab
Werner
stimmt. und da möge möglichst lange keiner im ministerium darüber nachdenken. denn so leicht wie bei uns kommt man sonst nicht an munition heran, strafbar hin oder her.Greenhorn hat geschrieben: Dagegenzuhalten ist: ich mag mir heute im Waffengeschäft Pulver, Hülsen, Zündhütchen und Geschosse frei kaufen dürfen. Wenn ich damit - ohne eine WBK zu besitzen - Faustfeuerwaffenmunition herstelle, mache ich mich aber strafbar. Das "frei" ist also relativ zu betrachten.
ach du meinst alleine der WaffFS ohne WBK sollte dann zum muni-erwerb genügen? und wbk dafür ohne WaffFS?Was ich oben meine ist: Man legt wie bisher alle 6 Monate (bei misstrauischer Behörde) bis 5 Jahre den Waffenführerschein ab, mit diesem Waffenführerschein habe ich das Recht, FFW Munition zu erwerben und zu besitzen. Aus! Keine weitere Änderung.
Bisher erwerbe ich das Recht, FFW-Munition UND Waffen zu besitzen. Ich schlage vor, die WBK nach dem heute üblichen Bewerb nicht vom Waffenführerschein abhängig zu machen. Keine Änderung bezüglich Genehmigung, Stückzahl, Verwahrungsprüfung, Registrierung, ... - das funktioniert ja soweit alles einigermaßen befriedigend.
"falsch" und "richtig" sind so endgültige begriffe... ich finde es anregend mich auszutauschen. urteilen möchte ich nicht.Übrigens jammere ich nicht! Aber - sehe ich das wirklich so falsch?
jaja, wie immer... wie man in den wald hineinruft, oder?Maggo hat geschrieben:Wenn wir eine vernünftige Gesprächsbasis unter den Verhandlern bezüglich neuen Waffg. gehabt hätten wären ev.diverse Stellen im neuen Waffg. anderst verlaufen.
Aber mit Ansch...erein,die zuständigen Verhandler bzw. Beamten öffentlich als unfähig zu bezeichnen ist halt nicht gut,da hätten dann auch die "nicht eingeladenen" sich auch besser mit und einwirken können.So wurden sie eben offiziell als nicht Verhandlungsfähig erkannt und somit eine gute Karte verspielt.