Re: Notwehr auf offene Straße
Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 14:00
Stimmt ging um was anderes, trozdem ist es auch wichtig fehl/falschinformation auszu- bzw aufzu-bessern 

Wie kommst du darauf? Die Frage ist einzig und allein ob ein gegenwärtiger oder unmittelbar drohender rechtswidriger Angriff auf ein Notwehrfähiges Recht vorliegt.Aber es ging ja auch nicht um den Transport, sondern um die rechtmäßigkeit eines eventuellen Einsatz. Und da habe ich angemerkt, dass in der Zeit die notwendig ist, um Waffe und Munition zu vereinen, vermutlich andere Abwehrmittel auch anwendbar wären...
Dann hätte er das vermutlich auch selber tun können, anstatt meinen Namen falsch zu schreiben, und einfach so rüpelhaft zu Fragen...hungarus hat geschrieben:Stimmt ging um was anderes, trozdem ist es auch wichtig fehl/falschinformation auszu- bzw aufzu-bessern
Ja, und wenn ich die Zeit habe, mit dem Auto umzudrehen und wegzufahren, werd ichs trotzdem tun. Das war gemeint. Gibt immer Gesetzestext und Hausverstand. Wenn ich Zeit habe meinen Rucksack aufzumachen, meine Waffe zu laden und zum Einsatz zu bringen, steht der vermutlich nicht mit der Waffe an meinem Fenster. Also kann ich mir aussuchen, ob ich mit waffengewalt den Angriff beende, oder mich ihm einfach entziehe. Kann ihn auch überfahren, wenn mir unbedingt daran liegt, den Angriff zu beenden.Noldi hat geschrieben:Wie kommst du darauf? Die Frage ist einzig und allein ob ein gegenwärtiger oder unmittelbar drohender rechtswidriger Angriff auf ein Notwehrfähiges Recht vorliegt.Aber es ging ja auch nicht um den Transport, sondern um die rechtmäßigkeit eines eventuellen Einsatz. Und da habe ich angemerkt, dass in der Zeit die notwendig ist, um Waffe und Munition zu vereinen, vermutlich andere Abwehrmittel auch anwendbar wären...
Mit was die Abwehr gemacht wird kann und darf der Gesetzgeber nicht vorschreiben. Selbst wenn du in Notwehr jemanden mit einer illegalen Waffe erschießt bleibt es Notwehr.
Das Problem wo die Waffe her ist, ist eine andere Baustelle.
andishp hat geschrieben:Ich denke da eher an sowas wie das Massaker in Columbine.
Sagen wir die 2 maskierten beschiessen die Polizei. Man hat zufällig sein Zeug dabei und verschanzt sich hinter einer Deckung,
die Bösen wissen nix von einem sondern schiessen in die andere Richtung.
Wenn Man(n) jetzt die Möglichkeit hat einen der Bösen auszuknipsen und quasi der Polizei zu helfen stellt sich die Frage ob sie
einem danach einen Orden umhängen oder einen Strick draus drehen...
Ja, meistens bestimmt, aber es kann sicher auch anders passieren.MeanMachine hat geschrieben: ... Und da habe ich angemerkt, dass in der Zeit die notwendig ist, um Waffe und Munition zu vereinen, vermutlich andere Abwehrmittel auch anwendbar wären...
Das hier ist die Unterabteilung "WaffenRECHT". Hier geht es darum was man rechtlich tun und lassen darf, nicht darum dass du Gründe suchst wieso jemandem bei Waffeneinsatz ein Strick gedreht werden sollte.MeanMachine hat geschrieben:Ja, und wenn ich die Zeit habe, mit dem Auto umzudrehen und wegzufahren, werd ichs trotzdem tun. Das war gemeint. Gibt immer Gesetzestext und Hausverstand. Wenn ich Zeit habe meinen Rucksack aufzumachen, meine Waffe zu laden und zum Einsatz zu bringen, steht der vermutlich nicht mit der Waffe an meinem Fenster. Also kann ich mir aussuchen, ob ich mit waffengewalt den Angriff beende, oder mich ihm einfach entziehe. Kann ihn auch überfahren, wenn mir unbedingt daran liegt, den Angriff zu beenden.Noldi hat geschrieben:Wie kommst du darauf? Die Frage ist einzig und allein ob ein gegenwärtiger oder unmittelbar drohender rechtswidriger Angriff auf ein Notwehrfähiges Recht vorliegt.Aber es ging ja auch nicht um den Transport, sondern um die rechtmäßigkeit eines eventuellen Einsatz. Und da habe ich angemerkt, dass in der Zeit die notwendig ist, um Waffe und Munition zu vereinen, vermutlich andere Abwehrmittel auch anwendbar wären...
Mit was die Abwehr gemacht wird kann und darf der Gesetzgeber nicht vorschreiben. Selbst wenn du in Notwehr jemanden mit einer illegalen Waffe erschießt bleibt es Notwehr.
Das Problem wo die Waffe her ist, ist eine andere Baustelle.
Ok, so unterschreibe ich das sogar.MeanMachine hat geschrieben:@neuwertig:
Wenn mir nichts anderes bleibt, natürlich nehme ich dann die herzensgute kleine schwarze in die Hand und wehre mich meiner haut. Ist ja selbstverständlich. Wenn ich aber, wie gesagt, mich entziehen kann, entziehe ich mich. Und wenn's nur in die nächste Deckung ist... ich rede da jetzt nicht von davonlaufen oder wegschauen, aber wenn ich z.b. in der dunklen Seitengasse weiter vorne ein Messer blinken sehe, werden ich mal die Straßenseite wechseln. Vermutlich auch m im Rucksack die Positionierung meiner Ausrüstung checken, könnte ja während des Transport was verrutscht sein, aber ich werde nicht gerade drauf los gehen und sagen, so den hol ich mir, ist ja Notwehr...
Das meine ich...
Jetzt wirst schon ein wenig interpretativ... ich suche nach gar nichts. Ich habe die Frage desjenigen der den thread eröffnet hat, so beantwortet, wie ich das sehe. Und es klar, als KEINE Rechtsmeinung definiert.Noldi hat geschrieben:Das hier ist die Unterabteilung "WaffenRECHT". Hier geht es darum was man rechtlich tun und lassen darf, nicht darum dass du Gründe suchst wieso jemandem bei Waffeneinsatz ein Strick gedreht werden sollte.MeanMachine hat geschrieben:Ja, und wenn ich die Zeit habe, mit dem Auto umzudrehen und wegzufahren, werd ichs trotzdem tun. Das war gemeint. Gibt immer Gesetzestext und Hausverstand. Wenn ich Zeit habe meinen Rucksack aufzumachen, meine Waffe zu laden und zum Einsatz zu bringen, steht der vermutlich nicht mit der Waffe an meinem Fenster. Also kann ich mir aussuchen, ob ich mit waffengewalt den Angriff beende, oder mich ihm einfach entziehe. Kann ihn auch überfahren, wenn mir unbedingt daran liegt, den Angriff zu beenden.Noldi hat geschrieben:Wie kommst du darauf? Die Frage ist einzig und allein ob ein gegenwärtiger oder unmittelbar drohender rechtswidriger Angriff auf ein Notwehrfähiges Recht vorliegt.Aber es ging ja auch nicht um den Transport, sondern um die rechtmäßigkeit eines eventuellen Einsatz. Und da habe ich angemerkt, dass in der Zeit die notwendig ist, um Waffe und Munition zu vereinen, vermutlich andere Abwehrmittel auch anwendbar wären...
Mit was die Abwehr gemacht wird kann und darf der Gesetzgeber nicht vorschreiben. Selbst wenn du in Notwehr jemanden mit einer illegalen Waffe erschießt bleibt es Notwehr.
Das Problem wo die Waffe her ist, ist eine andere Baustelle.
Lies meine Posts noch einmal und zwar was Notwehr überhaupt ist. "Notwendig" zb. Wenn du mit dem Auto wegfährst dann wird ja kein wirklicher Angriff vorliegen. Und noch einmal: du brauchst dich überhaupt nicht entziehen. Wo sind wir denn jetzt wenn wir schon Ausreden für Kriminelle suchen?!
Dass man zb. einen Alki auf der Straße nicht erschießt weil der einen ein wenig anrempelt ist ja klar. Nur wäre hier ja auch noch nicht unbedingt eine Notwehrsituation entstanden.
Und noch einmal: Wo die Waffe her ist ist eine andere Baustelle als die Notwehr!
Du suchst Möglichkeiten und Argumente GEGEN einen "legalen" Waffeneinsatz in Notwehr. Finde ich in einem Waffenforum schon strange.
Noldi hat geschrieben:Ok, so unterschreibe ich das sogar.MeanMachine hat geschrieben:@neuwertig:
Wenn mir nichts anderes bleibt, natürlich nehme ich dann die herzensgute kleine schwarze in die Hand und wehre mich meiner haut. Ist ja selbstverständlich. Wenn ich aber, wie gesagt, mich entziehen kann, entziehe ich mich. Und wenn's nur in die nächste Deckung ist... ich rede da jetzt nicht von davonlaufen oder wegschauen, aber wenn ich z.b. in der dunklen Seitengasse weiter vorne ein Messer blinken sehe, werden ich mal die Straßenseite wechseln. Vermutlich auch m im Rucksack die Positionierung meiner Ausrüstung checken, könnte ja während des Transport was verrutscht sein, aber ich werde nicht gerade drauf los gehen und sagen, so den hol ich mir, ist ja Notwehr...
Das meine ich...