Ich hoffe. für jeden Aufsichtsjäger, dass er nie in diese Situation komtmt.sandman hat geschrieben:Abgesehen davon haben Jagdaufsichtsorgane auch andere Möglichkeit zu agieren. So können sie bei einer Störung au h Leute festnehmen, bis d Polizei eintrifft
Da bist du schneller in des Teufels Küche, als du Meeh sagen kannst.
Der Ausgang der nachfolgenden Verhandlung im Landesgericht wegen Nötigung bleibt weithin ungewiss.
(Bei mir ist es gut ausgegangen, wobei ich nicht mal eine Festnahme sondern nur eine Verwarnung ausgesprochen habe.
Der LJV hat mir damals wenigstens einen Rechtsanwalt gestellt.)