+1 Gehen tut es, aber ob das die Behörde dann auch macht?BigBen hat geschrieben:Das kann man ja überdrucken und drüberschreiben...zumindest ging das vor 10 Jahren auf meinem Scheckkartenstudentenausweis ohne Probleme....

+1 Gehen tut es, aber ob das die Behörde dann auch macht?BigBen hat geschrieben:Das kann man ja überdrucken und drüberschreiben...zumindest ging das vor 10 Jahren auf meinem Scheckkartenstudentenausweis ohne Probleme....
Das ist allerdings korrekt...waren wir auf derselben Uni?slow42 hat geschrieben:Das ging nur auf dem (dafür präparierten) Datumsfeld...
dann gibts ne neue Karte =Zahlemann&Söhne!chris_ooe hat geschrieben:Nett das Teil, ABER...S.W.A.T. hat geschrieben:Chefkoch41 hat geschrieben:
Wenn zb. ein Wechselsystem eingetragen wird im nachhinein, bzw. ausgetragen werden soll - neue Karte???
LOLStickhead hat geschrieben:Fürs Zubehör gibts einen Papierausdruck! Auf der WBK wird nur das Wort "Zubehör" vermerkt!!
hiLichtgestalt hat geschrieben:Vereinfacht sich wenigstens der Prozess mit der Behörde oder muss man wieder vorher den "Voreintrag" machen?
Schön, bleibt nur die Frage: Was wenn das "Zubehör" verkauft wird...Stickhead hat geschrieben:Fürs Zubehör gibts einen Papierausdruck! Auf der WBK wird nur das Wort "Zubehör" vermerkt!!
zb. mein Wechselsystem steht mit Nr. auf meiner (alten) WBK.Stickhead hat geschrieben:Die Waffen stehn ja auch nirgens drauf.