Darum sollte der Inhalt des Paketes auch unbedingt den AGB`s der Post entsprechen.Revierler hat geschrieben:Nachforschungsauftrag erteilen und nach einiger Zeit finden sie das Paket oder fragen idch um den Wert der versendeten Ware. Den kriegst Du dann erstattet.
Indirekte Frage dazu: was darf ich per POST AG NICHT schicken?