Re: Seriennummer - stanzen oder gravieren?
Verfasst: Do 10. Jan 2013, 14:34
Wieso rufst du nicht einfach beim Beschussamt an. Das sind absolut nett und hilfsbereit.
http://www.beschussamt.at/
http://www.beschussamt.at/
Das österreichische Waffenforum
https://www.pulverdampf.com/
Beschusszeichen wurden bei mir immer auf Lauf, Verschluss und Systemhülse gelasert, alles andere wäre auch unlogisch.woolf hat geschrieben:Kannst du mir eine Quelle nennen?
Die Beschussverordnung zumindest liest sich so, als würde die Nummer auf einem Teil genügen. Im WaffG kann ich dazu nichts finden.
Das Beschußgesetz http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=20000183 verlangt im §10 tatsächlich die Waffennummer auf mindest einem der höchstbeanspruchten Teile einer Waffe.woolf hat geschrieben:Beschusszeichen ist klar, aber Seriennummer muss lt. Beschussordnung nur auf einem Teil zu finden sein. Ich lasse mich aber, mit Quellenangaben, gerne eines besseren Belehren.
Klingt eher nach Beamten, die ihre persönlichen Wünsche durchsetzen wollen. Da würde ich mir den Gesetzestext dazu geben lassen, auf dessen Grundlage sie das verlangen. Gesetz ist Gesetz. Und wenn da nicht steht, dass das im Ermessen des Amts liegt, dann haben die gar nichts zu sagen.heimwerker hat geschrieben:Das Beschußgesetz http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=20000183 verlangt im §10 tatsächlich die Waffennummer auf mindest einem der höchstbeanspruchten Teile einer Waffe.woolf hat geschrieben:Beschusszeichen ist klar, aber Seriennummer muss lt. Beschussordnung nur auf einem Teil zu finden sein. Ich lasse mich aber, mit Quellenangaben, gerne eines besseren Belehren.
Tatsächlich ist es aber so, daß vom Beschußamt das "mindest" so ausgelegt wird, daß die Nummer auf Lauf und Verschlußhülse dauerhaft aufgebracht werden muß.
Vor einigen Wochen war ich mit dem Neubau einer 30-06 in Süßenbrunn um den Verschlußabstand zu überprüfen und dort wurde mir gesagt, daß die Nummer auf Lauf und Hülse angebracht werden muß. Möglicherweise gibt es zum Gesetz zusätzliche Durchführungserlässe, die das regeln.
heimwerker
Den Teufel werde ich. Die Leute dort sind derart hilfsbereit, daß es mir nicht wert ist, wegen ein paar eingeschlagener Ziffern Ärger zu machen.Vintageologist hat geschrieben:Klingt eher nach Beamten, die ihre persönlichen Wünsche durchsetzen wollen. Da würde ich mir den Gesetzestext dazu geben lassen, auf dessen Grundlage sie das verlangen. Gesetz ist Gesetz. Und wenn da nicht steht, dass das im Ermessen des Amts liegt, dann haben die gar nichts zu sagen.
Wie du meinst... das Problem ist leider, dass sich die Leute in Ö im Bezug auf Waffen viel zu viel gefallen lassen, weil sie glauben, dass Beamte ihnen sonst nach Gutdünken die Waffen wegnehmen können.heimwerker hat geschrieben:Den Teufel werde ich. Die Leute dort sind derart hilfsbereit, daß es mir nicht wert ist, wegen ein paar eingeschlagener Ziffern Ärger zu machen.Vintageologist hat geschrieben:Klingt eher nach Beamten, die ihre persönlichen Wünsche durchsetzen wollen. Da würde ich mir den Gesetzestext dazu geben lassen, auf dessen Grundlage sie das verlangen. Gesetz ist Gesetz. Und wenn da nicht steht, dass das im Ermessen des Amts liegt, dann haben die gar nichts zu sagen.![]()
heimwerker
Im Leben muß man immer Kompromisse eingehen und ich werde bei einem Amt, das mir bisher noch bei jedem Problem geholfen hat, ja nicht einmal für die Kaffeekasse eine Kleinigkeit nimmt, sicher keinen Ärger machen.Vintageologist hat geschrieben:Wie du meinst... das Problem ist leider, dass sich die Leute in Ö im Bezug auf Waffen viel zu viel gefallen lassen, weil sie glauben, dass Beamte ihnen sonst nach Gutdünken die Waffen wegnehmen können.
Es macht für mich persönlich Sinn die Nummer + Beschuss auf Lauf, Systemhülse und Verschluss zu haben, selbst bei den russischen Beutewaffen habens den Verschluss nummerngleich gemacht damit man nicht einfach so irgendwas tauschen kann und der Verschlussabstand dann nicht mehr passt.Vintageologist hat geschrieben: Klingt eher nach Beamten, die ihre persönlichen Wünsche durchsetzen wollen. Da würde ich mir den Gesetzestext dazu geben lassen, auf dessen Grundlage sie das verlangen. Gesetz ist Gesetz. Und wenn da nicht steht, dass das im Ermessen des Amts liegt, dann haben die gar nichts zu sagen.
Es ist wohl ein Unterschied, ob man höflich aber bestimmt nach den Gründen für vom geschriebenen Gesetz abweichenden Vorgehensweisen fragt oder "Probleme macht". Man muss die Leute ja nicht gleich anprollen. Das gehört für mich einfach zu eben diesem "ganz normalen Umgang", dass ich nicht irgendwelche Sachen mache, für die ich eigentlich keine Grundlage habe.heimwerker hat geschrieben:Im Leben muß man immer Kompromisse eingehen und ich werde bei einem Amt, das mir bisher noch bei jedem Problem geholfen hat, ja nicht einmal für die Kaffeekasse eine Kleinigkeit nimmt, sicher keinen Ärger machen.Vintageologist hat geschrieben:Wie du meinst... das Problem ist leider, dass sich die Leute in Ö im Bezug auf Waffen viel zu viel gefallen lassen, weil sie glauben, dass Beamte ihnen sonst nach Gutdünken die Waffen wegnehmen können.
Das hat auch nichts mit Obrigkeitsdenken zu tun, sondern ist ein ganz normaler Umgang mit zwischenmenschlichen Beziehungen.
Die mit dem "Kopf durch die Wand-Methode" ist dort sicher nicht angebracht. Denn bekanntlich wäscht ja eine Hand die andere und beide das Gesicht. Außerdem, am Beschußamt nimmt Dir garantiert kein Beamter was weg. Die tun nur ihren Job und das äußerst zuvorkommend und hilfsbereit.
heimwerker