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Re: Habe ein paar Fragen

Verfasst: Do 10. Jan 2013, 22:57
von Hellboy
Serjo hat geschrieben:§ 7. (1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.
[...]
(3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe
ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck,
sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen
, bei sich hat (Transport (von A nach B, ned zum spaziern)).

-> Beantwortet Frage 4 jetzt auf jeden fall eindeutig.

Re: Habe ein paar Fragen

Verfasst: Do 10. Jan 2013, 23:00
von Varminter
Irgendwie ein troll-iger Thread.

Re: Habe ein paar Fragen

Verfasst: Do 10. Jan 2013, 23:01
von chris34G4
jop

Re: Habe ein paar Fragen

Verfasst: Do 10. Jan 2013, 23:01
von Serjo
Danke erstmal an alle die mir geholfen haben ^^

@therion

Zu Frage 2: Eben deshalb hab ich ja hier nochmal nachgefragt, weil es nur diese "Interpretationen" gibt und nix eindeutiges, aber eben in dieser Novelle steht dass das definiert werden wird, ich wollte nur wissen ob das bereits geschehen ist da ich nichts dazu finden konnte.

@Varminter

Nein ist er nicht -.-
Nicht jeder kennt sich immer mit allem aus, deswegen bin ich ja hier ^^

@Hellboy

Eben das ist ja nicht ganz so eindeutig wie ichs gerne hätte. Theoretisch wäre ja das Ziel meines Spaziergangs auch ein "Ort".

Re: Habe ein paar Fragen

Verfasst: Do 10. Jan 2013, 23:03
von IT Guy
Serjo hat geschrieben:§ 7. (1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.
[...]
(3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe
ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck,
sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).

-> Beantwortet Frage 4 nicht eindeutig.

Und was Frage 3 angeht: Laut dem Link zur Waffengesetznovelle auf der Verband-Seite gibt es die Kategorie C noch, gestern habe ich allerdings irgendwo anders gelesen dass es sie eben nicht mehr gibt sondern nur mehr A & B, somit ist auch das nicht eindeutig..

Und es wäre wirklich nett wenn ihr nur antwortet wenn ihr helfen wollt, das Zuspammen meines Threads hilft niemandem weiter..
beantwortet sehr wohl genau die Frage.
Wenn Du die Waffe beim Spazieren umhängst ist das wohl kaum zum Zweck sie von einem Ort zum anderen zu bringen, sondern um sie dabei zu haben. Also: NIX GUT!

Re: Habe ein paar Fragen

Verfasst: Do 10. Jan 2013, 23:04
von therion
Es kann definiert werden besondere Verwahrungsvorschriften. Wird aber nix kommen so schnell. Halt Dich an das was ich geschrieben habe und es passt sicher.

Ich halte Dir zugute, dass du "dass-das" auseinanderhalten kannst.

Re: Habe ein paar Fragen

Verfasst: Do 10. Jan 2013, 23:05
von IT Guy
Serjo hat geschrieben:
5. Gibt es in Wien Schießstände (oder vergleichbare Orte) wo man legal mit "normalem" Schrot schießen darf? Also nicht diese Sportpatronen sondern eben echte?
Bitte was sind "normale Schrotpatronen"??

Re: Habe ein paar Fragen

Verfasst: Do 10. Jan 2013, 23:06
von Serjo
@IT Guys vorigen Post

Ich meinte ja auch nicht umhängen, das wäre ja führen, ich meinte es genau so wie es da drinsteht: ungeladen und in einem geschlossenen Behältnis, nur das eben der "Ort" an den ich sie bringe der ist wo mein theoretischer Spaziergang aufhören würde. Ich sag übrigens ja nicht dass ich das vorhabe, ich wüsste nur gerne wie es rechtlich gesehen aussieht.

@ obigen Post

Ich habs ja nicht umsonst in "" geschrieben ^^ Mit "normal" meinte ich eben den der z.B. zur Jagd verwendet wird, Posten oder die Kleineren deren Namen ich nicht kenne oder Flintenlaufgeschosse, alles in der Richtung.

Re: Habe ein paar Fragen

Verfasst: Do 10. Jan 2013, 23:07
von Hellboy
IT Guy hat geschrieben:
Serjo hat geschrieben:
5. Gibt es in Wien Schießstände (oder vergleichbare Orte) wo man legal mit "normalem" Schrot schießen darf? Also nicht diese Sportpatronen sondern eben echte?
Bitte was sind "normale Schrotpatronen"??
solche die ned im ziel explodiern ? :lol:

Re: Habe ein paar Fragen

Verfasst: Do 10. Jan 2013, 23:14
von chris34G4
Serjo hat geschrieben:@IT Guys vorigen Post

Ich meinte ja auch nicht umhängen, das wäre ja führen, ich meinte es genau so wie es da drinsteht: ungeladen und in einem geschlossenen Behältnis, nur das eben der "Ort" an den ich sie bringe der ist wo mein theoretischer Spaziergang aufhören würde. Ich sag übrigens ja nicht dass ich das vorhabe, ich wüsste nur gerne wie es rechtlich gesehen aussieht.

@ obigen Post

Ich habs ja nicht umsonst in "" geschrieben ^^ Mit "normal" meinte ich eben den der z.B. zur Jagd verwendet wird, Posten oder die Kleineren deren Namen ich nicht kenne oder Flintenlaufgeschosse, alles in der Richtung.
naja, in ein Kaffeehaus spazieren ist auch von A nach B gehn, würd ich dir mit einer Waffe aber nicht entfehlen!

Re: Habe ein paar Fragen

Verfasst: Do 10. Jan 2013, 23:16
von Serjo
@ therion

Ich frag das besonders deshalb weil ich vorhabe entweder den oder den zu kaufen (bzw. welche in der Art, da das ein Onlinehändler ist..). Da der Erste recht "unsicher" aussieht wärs halt blöd wenn ich den jetzt kaufe, dann eben diese Definition kommt und einen besseren Waffenschrank verlangt, dann hätt ich die 150€ für den Ersten umsonst ausgegeben.

Re: Habe ein paar Fragen

Verfasst: Do 10. Jan 2013, 23:21
von IT Guy
Willst Du die Waffe ins Cafe bringen oder dabeihaben wenn Du hingehst?
Beantworte die Frage für Dich und überleg nochmal die Antwort auf die Ausgangsfrage. ;-)

Re: Habe ein paar Fragen

Verfasst: Do 10. Jan 2013, 23:23
von Serjo
Es geht ja nicht darum ob ich sie dabeihaben will oder nicht, sondern darum ob es rechtlich gesehen in Ordnung wäre, wie gesagt wäre z.B. das Cafe oder eben das Ende meines Spaziergangs auch ein "Ort", im Gesetz steht ja nicht dass es ein bestimmter Ort sein muss, das ist es was das Ganze so uneindeutig macht.

Re: Habe ein paar Fragen

Verfasst: Do 10. Jan 2013, 23:40
von IT Guy
es is eben nicht uneindeutig.

Szenario 1: Du willst ein Gewehr verkaufen und triffst Dich zu diesem Zweck mit dem Käufer in einem Kaffeehaus (Achtung! Im Kaffeehaus ned die Büchse auspacken!). Zum Kaffeehaus gehst zufuß, Gewehr in einer Tasche (die mitverkauft wird). -> kein Führen, weil Du willst die Waffe ja ins Kaffeehaus bringe.

Szenario 2: wie 1., nur Dein Käufer kommt nicht oder will doch nicht. Du gehst mit der Waffe wieder nachhause. -> kein Führen, weil Du die Waffe ja wieder nachhause bringen willst.

Szenario 3: Du willst einen Kaffee trinken und gehst dazu in ein Kaffeehaus. Weil Du das arme Gewehr ned zuhause im kalten Waffenschrank stehen lassen willst, nimmst es mit. Im Kaffeehaus trinkst Dein Kaffee und gehst wieder heim. -> nix gut. Weil der Zweck des "bei sich haben" ja nicht die Verbringung ins Kaffeehaus war, sondern "die Waffe dabei zu haben".

Und jetzt einfach: Stehen der Zielort und die Waffe in einem Zusammenhang ist es kein Führen sondern ein Transportieren.

Kannst auch mal durchs Forum suchen, ist schon des öfteren beschrieben worden.